240126-01 · Mitteilungsvorlage
Umsetzung der sog. Energiepreisbremsengesetze
Kerndaten
- Nummer
- 240126-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240126-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Umsetzung der sog. Energiepreisbremsengesetze Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung Rat 26.09.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung Mitteilung: Zuletzt wurde in der Mitteilungsvorlage DS 240126 über den Sachstand berichtet. Vorliegend weist die Verwaltung auf den aktuellen Stand hin: Die gesetzlich festgelegte Frist zur Abgabe der finalen Selbsterklärungen über erhaltene Entlastungsbeträge im Rahmen der sog. Energiepreisbremsengesetze war ursprünglich der 31.03.2024. Diese Frist wurde auf Antrag bis zum 02.09.2024 verlängert. Zwischenzeitlich gab die Prüfbehörde eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.10.2024 bekannt. Am 29.08.2024 wurden die vorgelagerten Anträge zur Feststellung der Höchstgrenze nach den Energiepreisbremsengesetzen fristgerecht abgegeben. Nach Hinweis der EnW GmbH und interner Prüfung wurden Anträge auf Feststellung einer Höchstgrenze von 50 Mio. EUR eingereicht. Dies stellt sich finanziell als vorteilhafteste Lösung für die Stadt dar. Im Rahmen des o.g. zulässigen Antrages wurden für den Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 krisenbedingte Energiemehrkosten von rd. 17 Mio. EUR ermittelt. Insgesamt hat der Unternehmensverbund Entlastungen in einer Größenordnung von rd. 22 Mio. EUR erhalten. Diese wurden in Form von geringeren Strom-, Gas- oder Wärmeabschlägen in den jeweiligen Rechnungen der Energielieferanten aufgeführt. Wenn die Prüfbehörde den o.g. Antrag bewilligt und Feststellungsbescheide versendet, müssen im Anschluss die finalen Selbsterklärungen der einzelnen Beteiligungen bei dem Energielieferanten (EnW GmbH) bis zum 31.10.2024 eingereicht werden. Die EnW GmbH wird anhand der ermittelten krisenbedingten Energiemehrkosten eine Schlussrechnung erstellen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Unterschiedsbetrag zwischen den erhaltenen Entlastungen in Form geringerer Abschläge und der krisenbedingten Energiemehrkosten zurückzuzahlen ist. Laut Wirtschaftsprüfer ergäbe sich ein Rückzahlungsbetrag von rd. 4,6 Mio. EUR. Die genaue Aufteilung wird sich ausSeite 1 von 2 Seite 2 den Schlussrechnungen des Energielieferanten ergeben. Im Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn sind Rückstellungen i.H.v. 3,42 Mio. EUR gebildet worden. Folgende Unternehmen des Unternehmensverbundes „Bundesstadt Bonn“ sind im weiteren Verfahren involviert: Städtisches Gebäudemanagement Theater der Bundesstadt Bonn bonnorange AöR VEBOWAG Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) -nebst Unternehmenstöchtern Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de