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240126-01 · Mitteilungsvorlage

Umsetzung der sog. Energiepreisbremsengesetze

Nummer
240126-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Rates 26.09.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Übergeordnet

  1. 240126 Umsetzung der sog. Energiepreisbremsengesetze

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240126-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung der sog. Energiepreisbremsengesetze
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Rat 26.09.2024 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Mitteilung:
Zuletzt wurde in der Mitteilungsvorlage DS 240126 über den Sachstand
berichtet. Vorliegend weist die Verwaltung auf den aktuellen Stand hin:
Die gesetzlich festgelegte Frist zur Abgabe der finalen Selbsterklärungen über
erhaltene Entlastungsbeträge im Rahmen der sog.
Energiepreisbremsengesetze war ursprünglich der 31.03.2024. Diese Frist
wurde auf Antrag bis zum 02.09.2024 verlängert. Zwischenzeitlich gab die
Prüfbehörde eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.10.2024 bekannt.
Am 29.08.2024 wurden die vorgelagerten Anträge zur Feststellung der
Höchstgrenze nach den Energiepreisbremsengesetzen fristgerecht abgegeben.
Nach Hinweis der EnW GmbH und interner Prüfung wurden Anträge auf
Feststellung einer Höchstgrenze von 50 Mio. EUR eingereicht. Dies stellt sich
finanziell als vorteilhafteste Lösung für die Stadt dar.
Im Rahmen des o.g. zulässigen Antrages wurden für den Zeitraum vom 1.
Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 krisenbedingte Energiemehrkosten
von rd. 17 Mio. EUR ermittelt. Insgesamt hat der Unternehmensverbund
Entlastungen in einer Größenordnung von rd. 22 Mio. EUR erhalten. Diese
wurden in Form von geringeren Strom-, Gas- oder Wärmeabschlägen in den
jeweiligen Rechnungen der Energielieferanten aufgeführt. Wenn die
Prüfbehörde den o.g. Antrag bewilligt und Feststellungsbescheide versendet,
müssen im Anschluss die finalen Selbsterklärungen der einzelnen
Beteiligungen bei dem Energielieferanten (EnW GmbH) bis zum 31.10.2024
eingereicht werden. Die EnW GmbH wird anhand der ermittelten
krisenbedingten Energiemehrkosten eine Schlussrechnung erstellen. Dies hat
zur Konsequenz, dass der Unterschiedsbetrag zwischen den erhaltenen
Entlastungen in Form geringerer Abschläge und der krisenbedingten
Energiemehrkosten zurückzuzahlen ist. Laut Wirtschaftsprüfer ergäbe sich ein
Rückzahlungsbetrag von rd. 4,6 Mio. EUR. Die genaue Aufteilung wird sich ausSeite 1 von 2
Seite 2
den Schlussrechnungen des Energielieferanten ergeben. Im Kernhaushalt der
Bundesstadt Bonn sind Rückstellungen i.H.v. 3,42 Mio. EUR gebildet worden.
Folgende Unternehmen des Unternehmensverbundes „Bundesstadt Bonn“ sind
im weiteren Verfahren involviert:
Städtisches Gebäudemanagement
Theater der Bundesstadt Bonn
bonnorange AöR
VEBOWAG
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) -nebst Unternehmenstöchtern
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de