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240123 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Oelser Straße 4, 53117 Bonn

Nummer
240123
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 19.02.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240123
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem
Grundstück Oelser Straße 4, 53117 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 19.02.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Oelser
Straße 4, 53117 Bonn wird erteilt.
Begründung
Der Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) weist einen Stammumfang
von 230 cm, einen Kronendurchmesser von 12m und eine Höhe von 18m auf.
Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt.
Der Mammutbaum steht in einer kleinen Grünfläche zwischen der Garagenzeile
des Nachbarn und dem Nachbargebäude Nr. 2. Der Standort befindet sich nur
2m vom Haus und nur je 80cm von der Garage und der Trafostation der SWB
entfernt.
Durch diesen völlig ungeeigneten Standort kommt es sowohl zu Fassaden- wie
auch Dachkontakt mit dem Nachbarhaus Nr. 2. Des Weiteren liegen Äste auf
der Garage des Nachbarn auf. Auch sind Wurzelhebungen rund um den
Standort erkennbar. Offensichtlich ist das an der Garage erkennbar, die bereits
so angehoben und verzogen ist, dass sich das Garagentor nicht mehr
schließen lässt.
Hier sind die zumutbaren Beeinträchtigungen überschritten. Durch das
Wachstum der Wurzelanläufe sind bereits umfangreiche Schäden an den
baulichen Anlagen entstanden. Daher ist aus fachlicher Sicht ein weiterer Erhalt
des Baumes an diesem Standort nicht möglich.
Da zu erwarten ist, dass die Beschädigungen und Beeinträchtigungen mit
fortschreitendem Wurzelwachstum zunehmen werden, ist die Verwaltung in der
Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung
nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.Seite 1 von 5
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Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von
20-25cm an geeigneter Stelle gefordert.
Anlage/n
2 Straßenraumbilder vom 07.09.2023 zur DS 240123 Oelser Straße 4
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Straßenraumbilder vom 07.09.2023 zur DS 240123 Oelser Straße 4Seite 3 von 5
Straßenraumbilder vom 07.09.2023 zur DS 240123 Oelser Straße 4Seite 4 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de