240123 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Oelser Straße 4, 53117 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240123
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240123 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Oelser Straße 4, 53117 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 19.02.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Oelser Straße 4, 53117 Bonn wird erteilt. Begründung Der Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) weist einen Stammumfang von 230 cm, einen Kronendurchmesser von 12m und eine Höhe von 18m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt. Der Mammutbaum steht in einer kleinen Grünfläche zwischen der Garagenzeile des Nachbarn und dem Nachbargebäude Nr. 2. Der Standort befindet sich nur 2m vom Haus und nur je 80cm von der Garage und der Trafostation der SWB entfernt. Durch diesen völlig ungeeigneten Standort kommt es sowohl zu Fassaden- wie auch Dachkontakt mit dem Nachbarhaus Nr. 2. Des Weiteren liegen Äste auf der Garage des Nachbarn auf. Auch sind Wurzelhebungen rund um den Standort erkennbar. Offensichtlich ist das an der Garage erkennbar, die bereits so angehoben und verzogen ist, dass sich das Garagentor nicht mehr schließen lässt. Hier sind die zumutbaren Beeinträchtigungen überschritten. Durch das Wachstum der Wurzelanläufe sind bereits umfangreiche Schäden an den baulichen Anlagen entstanden. Daher ist aus fachlicher Sicht ein weiterer Erhalt des Baumes an diesem Standort nicht möglich. Da zu erwarten ist, dass die Beschädigungen und Beeinträchtigungen mit fortschreitendem Wurzelwachstum zunehmen werden, ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.Seite 1 von 5 Seite 2 Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20-25cm an geeigneter Stelle gefordert. Anlage/n 2 Straßenraumbilder vom 07.09.2023 zur DS 240123 Oelser Straße 4 (öffentlich)Seite 2 von 5 Straßenraumbilder vom 07.09.2023 zur DS 240123 Oelser Straße 4Seite 3 von 5 Straßenraumbilder vom 07.09.2023 zur DS 240123 Oelser Straße 4Seite 4 von 5 Straßenraumbilder vom 07.09.2023 zur DS 240123 Oelser Straße 4Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de