240122 · Informationsbrief
Informationsbrief: Kanalsanierung Fröbelstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240122
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 24.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Fröbelstraße in Bonn-Mehlem Kanalsanierung Fröbelstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Fröbelstraße sanieren. Die Arbeiten werden im Abschnitt von der Fröbelstraße Haus-Nr. 10 bis Schützengraben durchgeführt. Die Sanierung erfolgt grabenlos durch den Einzug eines Schlauchliners. Erforderliche Sanierungsarbeiten an Schächten und den Sinkkastenleitungen erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Der Baubeginn ist für den 19.02.2024 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung) durchgeführt. Es handelt sich um die unter der Nummer 182050 aufgeführte Maßnahme. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Arbeiten werden allerdings so ausgeführt, dass der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt wird. Es kommt nur zu punktuellen Beeinträchtigungen an den Schächten und den seitlich angeordneten Sinkkästen. Der Anliegerverkehr kann während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleiben, nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern kann eine temporäre Zufahrt zu den Grundstücken unterbunden werden. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Der Fußverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren Straßenausbaubeiträge: Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind.Seite 1 von 2 Bauzeit: Es werden zunächst die Tiefbauarbeiten in geschlossener Bauweise durchgeführt, die Arbeiten in offener Bauweise werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende April 2024 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Tiefbau / Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187 christian.naumann@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Annekatrin Hudec, Telefon 0228-77 2668 annekatrin.hudec@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Einen Informationsfilm zum Baustellenablauf finden Sie unter www.bonn.de/baustellen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Januar 2024 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de