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240116-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Goldbergweg/Heiderhofring

Nummer
240116-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Heiderhofring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Goldbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240116 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Goldbergweg/Heiderhofring

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240116-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo-30-Zone im
Bereich Goldbergweg/Heiderhofring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass die
innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Das bedeutet, dass an
allen Straßen mit Wohnbebauung grds. so schnell gefahren werden darf. Diese
Vorschrift bindet die Straßenverkehrsbehörde, bei der Anordnung von
Geschwindigkeitsreduzierungen restriktiv vorzugehen. Eine Abweichung von
dieser Regelgeschwindigkeit ist nur in folgenden besonderen Ausnahmefällen
möglich, wenn:
• eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen
Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und
die Unfallsituation negativ beeinflussen kann,
• eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen
vorliegt oder
• eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang
zur Straße vorliegt.
Sowohl der Goldbergweg als auch der Heiderhofring sind Teil des
Vorfahrtstraßennetzes für den innerstädtischen Verkehr sowie für den
Linienverkehr. Hauptindikator zur Feststellung einer entsprechenden
Gefahrenlage ist das Verkehrsunfalllagebild. Eine mögliche Temporeduzierung
am Knotenpunkt Goldbergweg / Heiderhofring wird u.a. von den vorhandenen
Unfalldaten an dieser Stelle abhängig gemacht. Die Verkehrsunfallentwicklung
auf diesem Teilabschnitt ist in Bezug auf den Fußgängerüberweg unauffällig.
Die Unfallkommission konnte im e.g. Abschnitt keine Unfallhäufung feststellen.
Grundsätzlich haben in der Vergangenheit schon eine Spurreduzierung zur
Senkung der Kfz-Geschwindigkeiten und Rückbaumaßnahmen der dem Kfz-
Verkehr zur Verfügung gestellten Flächen stattgefunden. Eine Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Knotenpunkten ist innerorts
überdies unüblich. Da die häufigste Wegebeziehung Abbiegevorgänge in den
Goldbergweg oder den Heiderhofring sind, verringern
Kraftfahrzeugführer*innen im Bereich des Knotenpunkts Goldbergweg /
Heiderhofring in aller Regel ihre Geschwindigkeiten ohnehin.
Die Einsichtmöglichkeit des Fußgängerüberweges und des Wartebereiches für
einen Fußgängerüberweg in einer 50kmh-Zone reichen für gewöhnlich aus.Seite 1 von 2
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Aus den Unfalldaten ist überdies nicht erkennbar, dass die Beleuchtung der
Zebrastreifen sowie die Sichtbeziehung optimierungsbedürftig sind.
Nichtsdestotrotz wird zur weiteren Verbesserung der Sichtbeziehung ein
regelmäßiger Grünschnitt durchgeführt. Weiterhin wird eine Roteinfärbung der
parallel verlaufenden Radwegefurten in Abstimmung mit der Polizei geprüft. Die
Sichtbeziehung wurde vor Ort geprüft. Es konnten keine Sichtbehinderungen
festgestellt werden. Lediglich vor dem Fußgängerweg auf Höhe der
Bushaltestelle „Bonn Heiderhofring“ in Fahrtrichtung Goldbergweg könnten die
vorhandenen Baken aufgrund der Größe die Sicht auf Schulkinder oder kleine
Personen behindern. Daher werden im nächsten Schritt die Baken gegen kleine
Sichtzeichen ausgetauscht werden, damit das Überfahren der Sperrfläche
weiterhin verhindert wird und eine bessere Sichtbeziehung zu den
Fußgänger*innen sichergestellt werden kann.
Zusätzlich wurde die Beleuchtung nochmals überprüft. Hierbei wurde
festgestellt, dass die Beleuchtung im Bereich der Zebrastreifen der
Abbiegespuren Goldbergweg nicht ordnungsgemäß und zu dunkel ist. Die
Verwaltung hat den Netzbetreiber Bonn Netz GmbH beauftragt, die
Beleuchtung entsprechend nachzurüsten.
Die Geschwindigkeit ist gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift zum
Verkehrszeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) der
Straßenverkehrsordnung in geschlossenen Ortschaften u. a. „im unmittelbaren
Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -
horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich
behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der
Regel auf 30 km/h zu beschränken“, sofern diese Einrichtungen über einen
direkten Zugang zur Straße verfügen.
Die Gemeinschaftsgrundschule Heiderhof und die Independent Bonn
International School befinden sich nicht am Heiderhofring; andere
schützenswerte Einrichtungen nach der Straßenverkehrsordnung liegen auch
nicht im unmittelbaren Bereich der Straße, so dass auch hier keine Möglichkeit
besteht, die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Der Antragstellende wird
entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die
hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung
in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
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