240116-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Goldbergweg/Heiderhofring
Kerndaten
- Nummer
- 240116-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Heiderhofring Hauptort
- Goldbergweg
- Heiderhof
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Übergeordnet
Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240116-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Goldbergweg/Heiderhofring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Das bedeutet, dass an allen Straßen mit Wohnbebauung grds. so schnell gefahren werden darf. Diese Vorschrift bindet die Straßenverkehrsbehörde, bei der Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen restriktiv vorzugehen. Eine Abweichung von dieser Regelgeschwindigkeit ist nur in folgenden besonderen Ausnahmefällen möglich, wenn: • eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und die Unfallsituation negativ beeinflussen kann, • eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen vorliegt oder • eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang zur Straße vorliegt. Sowohl der Goldbergweg als auch der Heiderhofring sind Teil des Vorfahrtstraßennetzes für den innerstädtischen Verkehr sowie für den Linienverkehr. Hauptindikator zur Feststellung einer entsprechenden Gefahrenlage ist das Verkehrsunfalllagebild. Eine mögliche Temporeduzierung am Knotenpunkt Goldbergweg / Heiderhofring wird u.a. von den vorhandenen Unfalldaten an dieser Stelle abhängig gemacht. Die Verkehrsunfallentwicklung auf diesem Teilabschnitt ist in Bezug auf den Fußgängerüberweg unauffällig. Die Unfallkommission konnte im e.g. Abschnitt keine Unfallhäufung feststellen. Grundsätzlich haben in der Vergangenheit schon eine Spurreduzierung zur Senkung der Kfz-Geschwindigkeiten und Rückbaumaßnahmen der dem Kfz- Verkehr zur Verfügung gestellten Flächen stattgefunden. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Knotenpunkten ist innerorts überdies unüblich. Da die häufigste Wegebeziehung Abbiegevorgänge in den Goldbergweg oder den Heiderhofring sind, verringern Kraftfahrzeugführer*innen im Bereich des Knotenpunkts Goldbergweg / Heiderhofring in aller Regel ihre Geschwindigkeiten ohnehin. Die Einsichtmöglichkeit des Fußgängerüberweges und des Wartebereiches für einen Fußgängerüberweg in einer 50kmh-Zone reichen für gewöhnlich aus.Seite 1 von 2 Seite 2 Aus den Unfalldaten ist überdies nicht erkennbar, dass die Beleuchtung der Zebrastreifen sowie die Sichtbeziehung optimierungsbedürftig sind. Nichtsdestotrotz wird zur weiteren Verbesserung der Sichtbeziehung ein regelmäßiger Grünschnitt durchgeführt. Weiterhin wird eine Roteinfärbung der parallel verlaufenden Radwegefurten in Abstimmung mit der Polizei geprüft. Die Sichtbeziehung wurde vor Ort geprüft. Es konnten keine Sichtbehinderungen festgestellt werden. Lediglich vor dem Fußgängerweg auf Höhe der Bushaltestelle „Bonn Heiderhofring“ in Fahrtrichtung Goldbergweg könnten die vorhandenen Baken aufgrund der Größe die Sicht auf Schulkinder oder kleine Personen behindern. Daher werden im nächsten Schritt die Baken gegen kleine Sichtzeichen ausgetauscht werden, damit das Überfahren der Sperrfläche weiterhin verhindert wird und eine bessere Sichtbeziehung zu den Fußgänger*innen sichergestellt werden kann. Zusätzlich wurde die Beleuchtung nochmals überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Beleuchtung im Bereich der Zebrastreifen der Abbiegespuren Goldbergweg nicht ordnungsgemäß und zu dunkel ist. Die Verwaltung hat den Netzbetreiber Bonn Netz GmbH beauftragt, die Beleuchtung entsprechend nachzurüsten. Die Geschwindigkeit ist gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift zum Verkehrszeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) der Straßenverkehrsordnung in geschlossenen Ortschaften u. a. „im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, - horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h zu beschränken“, sofern diese Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Die Gemeinschaftsgrundschule Heiderhof und die Independent Bonn International School befinden sich nicht am Heiderhofring; andere schützenswerte Einrichtungen nach der Straßenverkehrsordnung liegen auch nicht im unmittelbaren Bereich der Straße, so dass auch hier keine Möglichkeit besteht, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de