240115 · Antrag
Antrag der Koalition zu obligatorischen Ausstattungsmerkmalen von Parkscheinautomaten
Kerndaten
- Nummer
- 240115
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 240115 Antragsteller/in: Karin Langer Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Rolf Beu Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Gabi Mayer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 23.01.2024 Antrag der Koalition zu obligatorischen Ausstattungsmerkmalen von Parkscheinautomaten Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Empfehlung Hauptausschuss 12.03.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags A) Alle Parkscheinautomaten, die ab sofort beschafft werden, besitzen folgende Eigenschaften: 1. Papierloses Ticketing für die Eingabe von Auto-Kennzeichen, damit bei einer Angleichung des deutschen Rechts ans EU-Recht in Zukunft die personalsparende voll- und teilautomatische Parkraumüberwachung eingeführt werden kann. 2. Zahlungsarten: a. Die gesetzlich vorgeschriebenen (aktuell: Barzahlung) b. Giro- und Kreditkartenzahlungen (zum Einstecken und kontaktlos) c. Handy-Zahlung per NFC oder ähnliche (kontaktlos) 3. Weitere Zahlungsarten sollen per Firmware-Update nachrüstbar sein. B) Die Beschaffung der Automaten erfolgt per Ausschreibung und Vergabe. C) Zahlung per App erfolgt über Aufkleber mit Scancode auf den Automaten und Kopplung des Anbieter-System an die Parkraumüberwachungs-Infrastruktur BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Zuletzt sind unnötig teure Parkscheinautomaten angeschafft worden, die zudem die von der Politik gewünschten Zahlungsarten “mit Karte” und “mit Kreditkarte” nicht unterstützen. Dies muss ab sofort bei Neuanschaffungen berücksichtigt werden. Die "Zahlung per App” bleibt wie bisher bestehen. Da diese aber keine Automaten-Funktion ist, sondern über den Weg der Kunden- Dienstleister-Stadt direkt erfolgt, reichen entsprechende Aufkleber auf den Automaten und das Einpflegen in die Kontrollgeräte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de