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240115 · Antrag

Antrag der Koalition zu obligatorischen Ausstattungsmerkmalen von Parkscheinautomaten

Nummer
240115
Art
Antrag
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.02.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 12.03.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240115-01 ST Antrag der Koalition zu obligatorischen Ausstattungsmerkmalen von Parkscheinautomaten

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Antrag
öffentlich
240115
Antragsteller/in:
Karin Langer
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Rolf Beu
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Gabi Mayer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
23.01.2024
Antrag der Koalition zu obligatorischen
Ausstattungsmerkmalen von Parkscheinautomaten
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Empfehlung
Hauptausschuss 12.03.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
A) Alle Parkscheinautomaten, die ab sofort beschafft werden, besitzen
folgende Eigenschaften:
1. Papierloses Ticketing für die Eingabe von Auto-Kennzeichen, damit
bei einer Angleichung des deutschen Rechts ans EU-Recht in Zukunft
die personalsparende voll- und teilautomatische
Parkraumüberwachung eingeführt werden kann.
2. Zahlungsarten:
a. Die gesetzlich vorgeschriebenen (aktuell: Barzahlung)
b. Giro- und Kreditkartenzahlungen (zum Einstecken und
kontaktlos)
c. Handy-Zahlung per NFC oder ähnliche (kontaktlos)
3. Weitere Zahlungsarten sollen per Firmware-Update nachrüstbar sein.
B) Die Beschaffung der Automaten erfolgt per Ausschreibung und
Vergabe.
C) Zahlung per App erfolgt über Aufkleber mit Scancode auf den
Automaten und Kopplung des Anbieter-System an die
Parkraumüberwachungs-Infrastruktur
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Zuletzt sind unnötig teure Parkscheinautomaten angeschafft worden, die
zudem die von der Politik gewünschten Zahlungsarten “mit Karte” und “mit
Kreditkarte” nicht unterstützen. Dies muss ab sofort bei Neuanschaffungen
berücksichtigt werden. Die "Zahlung per App” bleibt wie bisher bestehen. Da
diese aber keine Automaten-Funktion ist, sondern über den Weg der Kunden-
Dienstleister-Stadt direkt erfolgt, reichen entsprechende Aufkleber auf den
Automaten und das Einpflegen in die Kontrollgeräte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de