240110 · Beschlussvorlage
Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240110
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 240110 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 48 Beethovenorchester Bonn Dezernat: Dez. IV Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 05.03.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.03.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Die Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn wurde zuletzt für die Spielzeit 2017/ 2018 (DS-Nr. 1711212) beschlossen und seitdem wurden aufgrund der Übergangsspielstätten und ohne die Spielstätte Beethovenhalle keine Preisanpassungen vorgenommen. Diese Vorlage leistet (auch) einen Beitrag zum Prozess der strukturellen Haushaltskonsolidierung (DS-Nr. 231491), den die Verwaltung aktuell im Auftrag der Politik durchführt. Die Verwaltung wird unter der genannten DS-Nr. fortlaufend über den Prozess und die Ergebnisse berichten. Die zum Beschluss vorliegende Entgeltordnung spiegelt die aktuellen Konzertplanungen unter Generalmusikdirektor Dirk Kaftan ab der kommenden Spielzeit 2024/ 2025 wider und berücksichtigt darüber hinaus die Kalkulation neuer Entgelte gründend auf allgemeinen Preissteigerungen sowie der Benchmarkwerte vergleichbarer und umliegender Konzertorchester. Die Preise werden moderat angepasst, insbesondere in den Preiskategorien I bis III, in den Preiskategorien III und IV bildet sich lediglich eine geringe Steigerung ab, um nach wie vor ein niederschwelligeres Angebot attraktiv aufrecht zu erhalten. Bei gleichem Besucherzuspruch (Vergleichsannahme Spielzeit 2022/ 2023) ist für das Jahr 2024 (auf die Spielzeit 2024/ 2025 entfallen die Monate August bis Dezember) mit Mehreinnahmen von 24.000 EUR und für die Folgejahre mit 70.000 EUR pro Haushaltsjahr zu rechnen. Die Mehreinnahmen werden für die Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt.Seite 1 von 24 Seite 2 In der Anlage werden sowohl die bisherige Fassung der Entgeltordnung als auch die endgültige Fassung der Entgeltordnung ab dem 01.08.2024 (Anlage 1) gegenübergestellt (Anlage 2). Nachfolgend wird auf die einzelnen Änderungen der Entgeltordnung unter Nennung der Paragraphen aus der bisherigen Entgeltordnung eingegangen: § 2 Absätze 1 – 2: Die Entgeltordnung wurde an die für die kommende Spielzeit 2024/ 2025 geplanten Konzertreihen angepasst. Bei den Preisen erfolgte eine Anhebung in allen Kategorien, um u. a. die gestiegenen Kosten etwas abzumildern. § 2 Absatz 3: Die Konzertreihe „Grenzenlos“ ist in ihrer Programmgestaltung variabel und unterliegt in ihrer Planung keinen steten Räumlichkeiten. Die Preise orientieren sich demnach an der Regelung für die Sonderkonzerte. § 2 Absatz 4 - 5: Personalkarten werden in dieser Form nicht mehr angeboten. Orchestermitarbeitende haben neben anderen Berechtigten gem. § 7 Abs. 3 (neue Fassung) die Möglichkeit maximal 2 Steuerkarten zu einem Preis von 9 EUR für nicht ausverkaufte Veranstaltungen zu erwerben, sofern hierfür Kontingente seitens der Orchesterleitung freigegeben wurden. § 2 Absatz 6: Die Regelung bezog sich auf Konzerte in Schulen und entfällt an dieser Stelle. Konzerte, Workshops und sonstige Bildungsangebote des Beethoven Orchester Bonn in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen der Jugendhilfe sind im Rahmen des Bildungsauftrages des Orchesters ohnehin kostenlos. Schulkonzerte nach § 2 (1) Buchst. k (neue Fassung) sind Konzerte für Schulen, aber in Spielstätten des Orchesters. § 3:Seite 2 von 24 Seite 3 Neben einer Erhöhung der Entgelte bei besonders preisintensiven Veranstaltungen, soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Entgelte nach unten anzupassen, so die Besonderheiten der Veranstaltung diese Notwendigkeit fordern. Dies kann beispielsweise bei partizipativen Projekten der Fall sein. § 4: Diese Regelung entfällt, da das Beethoven Orchester Bonn keine Veranstaltungskooperationen eingeht. Die Rolle des Veranstalters ist stets eindeutig. § 5 Absätze 1 - 5: Die Änderung der Abonnement-Struktur berücksichtigt einerseits die Veränderungen innerhalb der Konzertreihen als auch eine veränderte Nachfrage nach Abonnements seitens des Publikums. Das Kaufverhalten des Publikums hinsichtlich der Abonnements ist in den vergangenen Jahren stetig rückläufig und es wird beobachtet, dass Ticketkäufe eher situativ und spontaner getätigt werden. Mit den neuen Abo-Reihen, die teils weniger Veranstaltungen umfassen als die vorherigen Abonnements und das Publikum sich somit für weniger Abende terminlich festlegen muss, soll diesem Trend entsprochen werden. Darüber hinaus sollen die einzelnen Konzertreihen durch eine klarere Abonnement-Struktur gestärkt werden. Konkret werden in der neuen Entgeltordnung Festabonnements für alle Konzerte nach § 2 (1) angeboten, außer für Sitzkissenkonzerte. § 5 Absatz 5: Diese Regelung ist bereits gelebte Praxis und wird daher mit in die Entgeltordnung des Beethoven Orchester Bonn aufgenommen. § 6 Absatz 1: Die Volksbühne e. V. gibt es nicht mehr, daher wird sie aus den Regelungen ausgenommen. § 6 Absatz 3:Seite 3 von 24 Seite 4 Analog zur Entgeltordnung des Theater Bonn wird auf diese Rabattierung kein Vorverkaufszuschlag erhoben. § 6 Absatz 3 (neue Fassung): Die Regelung wird analog zur Entgeltordnung des Theater Bonn in die Entgeltordnung des Beethoven Orchester Bonn aufgenommen. § 6 Absatz 4: Die bisherige Regelung wird gestrichen, da die Freigabe von Tageskarten zu einem vergünstigten Preis nicht der gelebten Praxis entspricht. Anstatt dessen wird der Absatz dahingehend neu gefasst, als dass Studierenden bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres bei nicht ausverkauften Veranstaltungen im Rahmen der Teilhabe die Möglichkeit gegeben werden soll, vergünstigt ins Konzert zu gehen. Die vergünstigten Tickets werden durch die Orchesterleitung eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an der Tages- bzw. Abendkasse freigegeben. § 6 Absatz 5: Redaktionelle Änderung; die Konzertreihe „Um Elf“ wird nicht mehr angeboten. Die Ermäßigung gilt für alle Festabonnenten der Reihen mit mindestens 4 Veranstaltungen je Spielzeit. § 7 Absatz 1: Da es ein Angebot für Kinder unter 2 Jahren gibt („Sitzkissenkonzerte“) entfällt der freie Eintritt für diese Personengruppe. § 8 Absatz 3 - 5: Redaktionelle Änderungen; siehe auch § 2 Absätze 4 und 5. § 9 Absatz 1e): Analog zu den Gutscheinen für Neubürgerinnen und Neubürger sollen diese auch UN-Mitarbeitende im Rahmen ihres Willkommenspakets erhalten.Seite 4 von 24 Seite 5 § 9 Absatz 2: Redaktionelle Änderung; das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfests wird durch das Beethovenfest veranstaltet. § 9 Absatz 3: Redaktionelle Änderung. § 10 Absatz 2 - 4: Anpassen der Regelungen analog zur Entgeltordnung des Theater Bonn. § 10 Absatz 6: Eine Gebühr für print@home ist laut Gerichtsentscheid unzulässig und wird seitdem auch nicht mehr erhoben. § 12: Redaktionelle Änderung Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2024: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.10 Beethoven Orchester 1.41.20.04.10.01 Beethoven Orchester Bonn Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge -24.000 EUR 141200410/ 64.1000 Haushaltsbelastung jährlich -24.000 EUR Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2025 ff: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 5 von 24 Seite 6 1.04.10 Beethoven Orchester 1.41.20.04.10.01 Beethoven Orchester Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge -70.000 EUR 141200410/ 64.1000 2025/2026 ff. Haushaltsbelastung jährlich -70.000 EUR Anlage/n 1 Entgeltordnung_Beethoven Orchester Bonn ab der Saison 2024- 2025_Endfassung (öffentlich) 2 Gegenüberstellung der alten_neuen EO (öffentlich) 3 Einnahmekalkulation (öffentlich)Seite 6 von 24 Anlage 1 E N T G E L T O R D N U N G für das Beethoven Orchester Bonn Aufgrund des § 41 Abs.1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV.NRW.2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am ____folgende Entgeltord- nung beschlossen: § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Beethoven Orchester Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 2 Tageskartenpreise (1) Die Tageskartenpreise betragen für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn: Preisgruppe I II III IV V a) Freitagskonzerte 42,00 EUR 37,00 EUR 32,00 EUR 24,00 EUR 19,00 EUR b) Im Spiegel 35,00 EUR 30,00 EUR 27,00 EUR 22,00 EUR 17,00 EUR c) Karnevalskonzerte 42,00 EUR 37,00 EUR 32,00 EUR 24,00 EUR 19,00 EUR d) Pur 25,00 EUR X X X X e) Vor Ort 25,00 EUR X X X X f) Unterwegs 25,00 EUR X X X X g) Neue Musik 25,00 EUR X X X X h) Montagskonzerte 25,00 EUR X X X X i) Bundesrat-Konzerte 30,00 EUR X X X X j) Weihnachtskonzert 25,00 EUR X X X X k) Konzerte des Educationprogramms b.jung (Sitzkissen-, Kinder-, Familien-, Jugend-, Schulkon- zerte) 12,00 EUR X X X X (2) Für Sonderkonzerte sowie für Konzerte der Reihe Grenzenlos (Sinfoniekonzerte mit Gastkünstlerinnen und –künstlern, partizipative Projekte wie z. B. Mitsingkonzerte oder OpenPhilharmonics) gelten die Preise nach Absatz 1 – je nach Konzertformat – ent- sprechend, § 3 bleibt hiervon unberührt. (3) Steuerkarten gem. § 7 Abs. 3 können zu einem Preis von 9,00 EUR ausgegeben wer- den. Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben.Seite 7 von 24 § 3 Entgeltanpassungen Bei besonders preisintensiven Konzerten bzw. Galen mit teuren Künstlerinnen und Künstlern ist die Orchesterleitung berechtigt, die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten Tageskarten- preise um bis zu 40% zu erhöhen. In besonderen Fällen (z. B. Werbemaßnahmen, konzertpädagogische Zwecke, partizipative Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, geschlossenen Veranstaltun- gen, u. a.) kann die Orchesterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach unten abweichen. § 4 Abonnements (1) Die Konzerte der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur, Vor Ort, Unterwegs, Mon- tagskonzerte, Bundesrat-Konzerte, sowie Kinderkonzerte und Familienkonzerte des Educationprogramms b.jung werden im Festabonnement angeboten. Für diese Konzert- reihen gilt nach § 2 Abs. 1 a) eine Ermäßigung von 25% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahlerinnen bzw. Vollzahler. b) eine Ermäßigung von 60% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilli- gendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis. Dies gilt auch für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfests Bonn. (2) Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen Beethoven Orches- ter Bonn und Theater Bonn gelten die Rabatte nach § 4 Abs. 1 entsprechend. (3) Für alle Konzerte nach § 2 Abs. 1 und 2 gilt im Wahlabonnement für 4 Konzerte: a) eine Ermäßigung von 20% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahlerinnen und Vollzahler. b) eine Ermäßigung von 55% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligen- dienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis. Das Wahlabonnement gilt jedoch nicht für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfests Bonn sowie für Konzerte des Educationprogramms b.jung nach § 2 Abs. 1 k). (4) FamilienCard Die FamilienCard gilt für einen Erwachsenen und bis zu 2 Kindern unter 18 Jahren und hat den Preis einer nicht ermäßigten Tageskarte bzw. eines Vollzahlerabonnements. Hiervon ausgenommen sind Konzerte des Educationprogramms b.jung.Seite 8 von 24 (5) Schulklassenabonnements Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 EUR je Schülerin bzw. Schüler und begleitender Lehrerin bzw. be- gleitendem Lehrer, das zum Besuch von insgesamt drei Veranstaltungen nach Wahl in allen Sparten des Theater Bonn und ausgewählte Konzerte des Beethoven Orchester Bonn berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Or- chesterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. § 5 Sonstige Rabattierungen (1) Die Theatergemeinde e. V. erhält bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahlerinnen und Vollzahler eine Ermäßigung von 40 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßi- gung von 50 % auf den jeweiligen Tageskartenpreis. Die Orchesterleitung ist berech- tigt, ausgewählte Konzerte hiervon auszunehmen. (2) Besuchergruppen erhalten bei einer Abnahme von mindestens 7 Eintrittskarten für ein Konzert eine Ermäßigung von 20 % auf den Tageskartenpreis. (3) Schulklassen und Musikkurse (empfohlen für die Klassenstufen 9 – 13) erhalten für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn Eintrittskarten für 5,00 EUR pro Schülerin bzw. Schüler. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die die- ses Angebot gilt, zu beschränken. Lehrkräfte erhalten eine freie Begleitungskarte pro 10 Schülerinnen bzw. Schüler. Auf den Eintrittspreis wird kein Vorverkaufszuschlag er- hoben. (4) Für Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, 60 Minuten vor Beginn ausgewählter Konzerte an der Tages- bzw. Abendkasse Eintrittskar- ten jeder Preiskategorie zum einheitlichen Preis von je 5,00 EUR pro Studierenden zu erwerben („Studi Last Minute Ticket“). Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken. (5) Festabonnentinnen und Festabonnenten der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur und Montagskonzerte erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wur- de, auf den Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %. § 6 Ermäßigungen (1) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Studierende und Aus- zubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwil- ligen sozialen Jahr, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetztes, erhalten gegen Nachweis eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. (2) Inhaberinnen und Inhaber von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn- Ausweises in der jeweils gültigen Fassung.Seite 9 von 24 (3) Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Orchester- leitung ausgewählten Konzerten eine Ermäßigung von 50% auf den Tageskartenpreis. § 7 Dienst-, Presse-, Steuerkarten (1) Dienstkarten: Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeitende des Beethoven Orches- ter Bonn und an berechtigte Vertreterinnen und Vertreter je eine Dienstkarte ausgege- ben. Das Entscheidungsermessen über das dienstliche Interesse sowie die Auswahl der Dienstplätze obliegt der Orchesterleitung. (2) Pressekarten: Die Orchesterleitung kann unentgeltliche Pressekarten an alle ausgewiesenen Medien- vertreterinnen und -vertreter ausgeben, die erklären, dass der Veranstaltungsbesuch der Berichterstattung dient. (3) Steuerkarten: Die Orchesterleitung kann für Konzerte des Orchesters an alle Beschäftigten des Or- chesters Steuerkarten ausgeben, wenn für das jeweilige Konzert eine Auslastung im freien Verkauf nicht mehr zu erwarten ist. Je Konzert können maximal zwei Steuerkar- ten an den bzw. die Beschäftigte abgegeben werden. Angehörige anderer Bühnen- bzw. Kulturorchester können nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse – nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit – ei- ne Steuerkarte pro Person erhalten. Die vorgenannten Regelungen gelten analog. Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung. § 8 Freikarten (1) Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Gründen sowie zu Marketing- zwecken vergeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht ein- geschränkt wird, und zwar: a) Ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Kulturausschusses mit Begleit- person, b) Gästen auf Einladung des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, des Kulturdezernenten bzw. der Kulturdezernentin oder der Orchesterleitung, c) Vertragspartnern, Zuwendungsgebern oder Sponsoren, d) zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktio- nen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Orchesters, e) Inhaberinnen und Inhabern von Gutscheinen für Neubürgerinnen und Neubürger sowie Inhaberinnen und Inhabern von Gutscheinen im Rahmen des Willkommens- pakets der UN für neue UN-Mitarbeitende. Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung. (2) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis den Vermerk „B“ trägt, er- halten für alle Konzerte freien Eintritt. Für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfestes gelten die Regelungen des Beethovenfestes Bonn.Seite 10 von 24 (3) Festabonnentinnen und Festabonnenten erhalten 2 Freikarten für ein Konzert ihrer Wahl innerhalb der laufenden Konzertsaison für die Neuwerbung einer neuen Fest- abonnentin bzw. eines neuen Festabonnenten. § 9 Sonstige Entgelte (1) Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 6 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf eine Vorverkaufsgebühr von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung der Vorverkaufs- gebühr ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent aufgerundet oder abgerundet. (2) Bei einer durch die Abonnentin bzw. den Abonnenten verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, sowie für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag wird ab dem dritten Tausch ein Umbuchungsentgelt von 5,00 EUR je Karte erhoben. (3) Für den Ersatz von verloren gegangenen Abonnementkarten wird ein Entgelt in Höhe von 5,00 EUR je Karte erhoben. (4) Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versen- dungsvorgang 5,00 EUR. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonne- ments. (5) Die Karten gelten als Fahrausweise im VRS-Verbund Bonn/Rhein-Sieg. Die hierfür anfal- lenden Gebühren werden in voller Höhe vom Orchester getragen. § 10 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. § 11 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt zur Spielzeit 2024/2025 am 01. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 11. Mai 2017 außer Kraft.Seite 11 von 24 Seite 1 Anlage 2 E N T G E L T O R D N U N G für das Beethoven Orchester Bonn Aufgrund des § 41 Abs.1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV.NRW.2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV.NRW.S 966) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am ____folgende Entgeltordnung beschlossen: § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Beethoven Orchester Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 2 Tageskartenpreise (1) Die Tageskartenpreise betragen für Freitagskonzerte, sowie für die Konzerte Um Elf und Im Spiegel Preisgruppe I II III IV V a) Freitagskonzerte 34,00 EUR 30,00 EUR 26,00 EUR 21,00 EUR 17,00 EUR b) Um Elf 29,00 EUR 25,00 EUR 23,00 EUR 18,00 EUR 15,00 EUR c) Im Spiegel 29,00 EUR 25,00 EUR 23,00 EUR 18,00 EUR 15,00 EUR E N T G E L T O R D N U N G für das Beethoven Orchester Bonn Aufgrund des § 41 Abs.1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV.NRW.2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am ____folgende Entgeltordnung beschlossen: § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Beethoven Orchester Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 2 Tageskartenpreise (1) Die Tageskartenpreise betragen für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn: Preisgruppe I II III IV V a) Freitagskonzerte 42,00 EUR 37,00 EUR 32,00 EUR 24,00 EUR 19,00 EUR b) Im Spiegel 35,00 EUR 30,00 EUR 27,00 EUR 22,00 EUR 17,00 EUR c) Karnevalskonzerte 42,00 EUR 37,00 EUR 32,00 EUR 24,00 EUR 19,00 EURSeite 12 von 24 Seite 2 (2) Für die weiteren Konzertreihen des Orchesters werden die folgenden einheitlichen Tageskartenpreise festgelegt: a) Konzerte des Educationprogramms: 10,00 EURO (ausgenommen Schulkonzerte) b) Konzerte im Beethoven-Haus Bonn: 22,00 EURO c) Konzerte im Kanzlerbungalow 27,00 EURO (3) Für Sonderkonzerte gelten die Preise nach Absatz 1 und Absatz 2 – je nach Spielstätte – entsprechend, § 3 und § 4 bleiben hiervon unberührt. d) Pur 25,00 EUR X X X X e) Vor Ort 25,00 EUR X X X X f) Unterwegs 25,00 EUR X X X X g) Neue Musik 25,00 EUR X X X X h) Montagskonzerte 25,00 EUR X X X X i) Bundesrat-Konzerte 30,00 EUR X X X X j) Weihnachtskonzert 25,00 EUR X X X X k) Konzerte des Educationprogramms b.jung (Sitzkissen-, Kinder-, Familien-, Jugend-, Schulkonzerte) 12,00 EUR X X X X (2) Für Sonderkonzerte sowie für Konzerte der Reihe Grenzenlos (Sinfoniekonzerte mit Gastkünstlerinnen und –künstlern, partizipative Projekte wie z. B. Mitsingkonzerte oder OpenPhilharmonics) gelten die Preise nach Absatz 1 – je nach Konzertformat – entsprechend, § 3 bleibt hiervon unberührt. (3) Steuerkarten gem. § 7 Abs. 3 können zu einem Preis von 9,00 EUR ausgegeben werden. Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben.Seite 13 von 24 Seite 3 (4) Für Personalkarten wird ein Entgelt von 4,00 € festgelegt. Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben. (5) Gebührenkarten gem. § 8 Abs. 4 können zu einem Preis ausgegeben werden, der 40 % des Durchschnittspreises der jeweiligen Veranstaltung beträgt. Der sich ergebende Preis wird auf volle EURO aufgerundet. Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben. (6) Schulkonzerte werden eintrittsfrei angeboten. § 3 Entgeltanpassungen Bei besonders preisintensiven Sonderkonzerten bzw. Galen mit teuren Künstlerinnen und Künstlern ist die Orchesterleitung berechtigt, die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten Tageskartenpreise um bis zu 40% zu erhöhen. § 4 Kooperationsveranstaltungen Bei Veranstaltungen, die das Orchester mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die in § 2 Abs. 1 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändert und von den in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben und unten abgewichen werden. Abweichungskriterien können kostenintensive Künstlerinnen und Künstler oder Spielstätten sein, § 3 Entgeltanpassungen Bei besonders preisintensiven Konzerten bzw. Galen mit teuren Künstlerinnen und Künstlern ist die Orchesterleitung berechtigt, die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten Tageskartenpreise um bis zu 40% zu erhöhen. In besonderen Fällen (z. B. Werbemaßnahmen, konzertpädagogische Zwecke, partizipative Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, geschlossenen Veranstaltungen, u. a.) kann die Orchesterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach unten abweichen.Seite 14 von 24 Seite 4 besondere technische Anforderungen eines Konzertes oder auch der Versuch über die Anpassung der Eintrittspreise, neue Zielgruppen zu erschließen. § 5 Abonnements (1) Für alle Konzerte der Reihen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchstaben a und b gilt im Abonnement a) eine Ermäßigung von 25% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahler. b) eine Ermäßigung von 60% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, Grundwehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis. (2) Für alle Konzerte der Reihen nach § 2 Abs. 1 gilt im Abo Variable (Wahlabonnement für 4 bzw. 6 Konzerte) a) eine Ermäßigung von 20% auf den jeweiligen Tageskartenpreis nach § 2 Abs 1 a) für Vollzahler. b) eine Ermäßigung von 55% auf den jeweiligen Tageskartenpreis nach § 2 Abs 1 a) für Schülerinnen und § 4 Abonnements (1) Die Konzerte der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur, Vor Ort, Unterwegs, Montagskonzerte, Bundesrat-Konzerte, sowie Kinderkonzerte und Familienkonzerte des Educationprogramms b.jung werden im Festabonnement angeboten. Für diese Konzertreihen gilt nach § 2 Abs. 1 a) eine Ermäßigung von 25% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahlerinnen bzw. Vollzahler. b) eine Ermäßigung von 60% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis. Dies gilt auch für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfests Bonn. (2) Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen Beethoven Orchester Bonn und Theater Bonn gelten die Rabatte nach § 4 Abs. 1 entsprechend.Seite 15 von 24 Seite 5 Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, Grundwehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis. (3) Für alle Konzerte der Reihe nach § 2 Abs. 1 b) gilt im Abo OK (Kombination aus 3 Opernvorstellungen und 4 Konzerten „Um Elf“) eine Ermäßigung von 25 % auf den jeweiligen Tagekartenpreis für Vollzahler. (4) Für alle Konzerte nach § 2 Abs. 1 Abs. 2 und Abs. 3 (mit Ausnahme des Freitagskonzerts im Rahmen des Beethovenfestes sowie der Konzerte nach § 2 Abs. 2 a)), gilt im Abo Querbeet (Wahlabonnement für 4 bzw. 6 Konzerte) (3) Für alle Konzerte nach § 2 Abs. 1 und 2 gilt im Wahlabonnement für 4 Konzerte: a) eine Ermäßigung von 20% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahlerinnen und Vollzahler. b) eine Ermäßigung von 55% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis. Das Wahlabonnement gilt jedoch nicht für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfests Bonn sowie für Konzerte des Educationprogramms b.jung nach § 2 Abs. 1 k). (4) FamilienCard Die FamilienCard gilt für einen Erwachsenen und bis zu 2 Kindern unter 18 Jahren und hat den Preis einer nicht ermäßigten Tageskarte bzw. eines Vollzahlerabonnements. Hiervon ausgenommen sind Konzerte des Educationprogramms b.jung.Seite 16 von 24 Seite 6 a) eine Ermäßigung von 20% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahler. b) eine Ermäßigung von 55% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, Grundwehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis. (5) FamilienCard: Die FamilienCard gilt für einen Erwachsenen und bis zu 2 Kindern unter 18 Jahren und hat den Preis einer nicht ermäßigten Tageskarte bzw. eines Vollzahlerabonnements. Hiervon ausgenommen sind Konzerte des Educationprogramms. § 6 Sonstige Rabattierungen (1) Die Theatergemeinde e.V. und die Volksbühne e.V. erhalten bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler eine Ermäßigung von 40 %, die Junge Theatergemeinde und die Junge Volksbühne eine Ermäßigung von 50 % auf den jeweiligen Tageskartenpreis. Die Orchesterleitung ist berechtigt, Galen, Gastspiele und Sonderkonzerte hiervon auszunehmen. (5) Schulklassenabonnements Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 EUR je Schülerin bzw. Schüler und begleitender Lehrerin bzw. begleitendem Lehrer, das zum Besuch von insgesamt drei Veranstaltungen nach Wahl in allen Sparten des Theater Bonn und ausgewählte Konzerte des Beethoven Orchester Bonn berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. § 5 Sonstige Rabattierungen (1) Die Theatergemeinde e. V. erhält bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahlerinnen und Vollzahler eine Ermäßigung von 40 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von 50 % auf den jeweiligen Tageskartenpreis. Die Orchesterleitung ist berechtigt, ausgewählte Konzerte hiervon auszunehmen.Seite 17 von 24 Seite 7 (2) Besuchergruppen erhalten bei einer Abnahme von mindestens 7 Eintrittskarten für ein Konzert eine Ermäßigung von 20 % auf den Tageskartenpreis. (3) Schulklassen und Musikkurse (empfohlen für die Klassenstufen 9 – 13) erhalten für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn Eintrittskarten für 5 EUR/ Schüler. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken. Lehrerinnen und Lehrer erhalten eine freie Begleiterkarte pro 10 Schüler. (4) 15 Minuten vor Beginn der Konzerte der Reihen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 besteht die Möglichkeit, Tageskarten jeder Preiskategorie zum einheitlichen Preis von je 8 EUR zu verkaufen. Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung. (5) Abonnenten der Reihen Freitagskonzerte, Um Elf und Im Spiegel erhalten für jede Konzertkarte außerhalb ihres Abonnements einen Rabatt in Höhe von 10% auf den jeweiligen Tageskartenpreis. § 7 Ermäßigungen (1) Kinder ab 2 Jahren und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Student-innen und Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Grundwehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Schwerbehinderte im (2) Besuchergruppen erhalten bei einer Abnahme von mindestens 7 Eintrittskarten für ein Konzert eine Ermäßigung von 20 % auf den Tageskartenpreis. (3) Schulklassen und Musikkurse (empfohlen für die Klassenstufen 9 – 13) erhalten für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn Eintrittskarten für 5,00 EUR pro Schülerin bzw. Schüler. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken. Lehrkräfte erhalten eine freie Begleitungskarte pro 10 Schülerinnen bzw. Schüler. Auf den Eintrittspreis wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. (4) Für Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, 60 Minuten vor Beginn ausgewählter Konzerte an der Tages- bzw. Abendkasse Eintrittskarten jeder Preiskategorie zum einheitlichen Preis von je 5,00 EUR pro Studierenden zu erwerben („Studi Last Minute Ticket“). Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken. (5) Festabonnentinnen und Festabonnenten der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur und Montagskonzerte erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %. § 6 Ermäßigungen (1) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Studierende und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetztes,Seite 18 von 24 Seite 8 Sinne des Schwerbehindertengesetztes, erhalten gegen Nachweis eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. Kinder unter 2 Jahren haben freien Eintritt. (2) Inhaberinnen und Inhaber von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung. § 8 Dienst-, Presse-, Personal- und Gebührenkarten (1) Dienstkarten: Personen, die im dienstlichen Interesse oder aus Sicherheitsgründen zum Besuch von Veranstaltungen verpflichtet oder berechtigt sind, benötigen keine Karten. Das Entscheidungsermessen über das dienstliche Interesse sowie die Auswahl der Dienstplätze obliegt der Orchesterleitung. (2) Pressekarten: Die Orchesterleitung kann unentgeltliche Pressekarten an alle ausgewiesenen Medienvertreterinnen und Medienvertretern ausgeben, die erklären, dass der Veranstaltungsbesuch der Berichterstattung dient. (3) Personalkarten: Die Orchesterleitung kann für Veranstaltungen des Orchesters an alle Beschäftigten einschließlich der freiberuflich Beschäftigten erhalten gegen Nachweis eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. (2) Inhaberinnen und Inhaber von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung. (3) Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Orchesterleitung ausgewählten Konzerten eine Ermäßigung von 50% auf den Tageskartenpreis. § 7 Dienst-, Presse- und Steuerkarten (1) Dienstkarten: Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeitende des Beethoven Orchester Bonn und an berechtigte Vertreterinnen und Vertreter je eine Dienstkarte ausgegeben. Das Entscheidungsermessen über das dienstliche Interesse sowie die Auswahl der Dienstplätze obliegt der Orchesterleitung. (2) Pressekarten: Die Orchesterleitung kann unentgeltliche Pressekarten an alle ausgewiesenen Medienvertreterinnen und -vertreter ausgeben, die erklären, dass der Veranstaltungsbesuch der Berichterstattung dient. (3) Steuerkarten: Die Orchesterleitung kann für Konzerte des Orchesters an alle Beschäftigten des Orchesters Steuerkarten ausgeben, wenn für dasSeite 19 von 24 Seite 9 des Orchesters Personalkarten ausgeben, wenn für die jeweilige Veranstaltung eine Auslastung im freien Verkauf nicht mehr zu erwarten ist. Je Produktion können maximal zwei Personalkarten an den bzw. die Beschäftigte abgegeben werden. Darüber hinaus können 2 Gebührenkarten ausgegeben werden. Freiberuflich Beschäftigte können nur für die Produktion Karten erhalten, für die sie tätig sind. Die vorgenannten Regelungen gelten analog. Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung. (4) Gebührenkarten: Angehörige anderer Bühnen- bzw. Kulturorchester können Gebührenkarten erhalten, ebenso Personalkartenberechtigte gemäß Abs. 3. (5) Personal- und Gebührenkarten dürfen nur ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenverkauf nicht eingeschränkt wird. § 9 Freikarten (1) Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Gründen sowie zu Marketingzwecken vergeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird, und zwar: a) Ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Kulturausschusses mit Begleitperson, b) Gästen auf Einladung des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, des Kulturdezernenten bzw. der Kulturdezernentin oder der Orchesterleitung, jeweilige Konzert eine Auslastung im freien Verkauf nicht mehr zu erwarten ist. Je Konzert können maximal zwei Steuerkarten an den bzw. die Beschäftigte abgegeben werden. Angehörige anderer Bühnen- bzw. Kulturorchester können nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse – nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit – eine Steuerkarte pro Person erhalten. Die vorgenannten Regelungen gelten analog. Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung. § 8 Freikarten (1) Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Gründen sowie zu Marketingzwecken vergeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird, und zwar: a) Ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Kulturausschusses mit Begleitperson, b) Gästen auf Einladung des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, des Kulturdezernenten bzw. der Kulturdezernentin oder der Orchesterleitung,Seite 20 von 24 Seite 10 c) Vertragspartnern, Zuwendungsgebern oder Sponsoren, d) zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Orchesters, e) Inhabern von Gutscheinen für Neubürgerinnen und Neubürgern. Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung. (2) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis den Vermerk „B“ trägt, erhalten freien Eintritt. (3) Abonnentinnen und Abonnenten erhalten 2 Freikarten für ein Konzert ihrer Wahl für die Neuwerbung eines neuen Abonnenten oder einer neuen Abonnentin. § 10 Sonstige Entgelte (1) Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf eine Vorverkaufsgebühr von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung der Vorverkaufsgebühr ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf c) Vertragspartnern, Zuwendungsgebern oder Sponsoren, d) zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Orchesters, e) Inhaberinnen und Inhabern von Gutscheinen für Neubürgerinnen und Neubürger sowie Inhaberinnen und Inhabern von Gutscheinen im Rahmen des Willkommenspakets der UN für neue UN-Mitarbeitende. Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung. (2) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis den Vermerk „B“ trägt, erhalten für alle Konzerte freien Eintritt. Für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfestes gelten die Regelungen des Beethovenfestes Bonn. (3) Festabonnentinnen und Festabonnenten erhalten 2 Freikarten für ein Konzert ihrer Wahl innerhalb der laufenden Konzertsaison für die Neuwerbung einer neuen Festabonnentin bzw. eines neuen Festabonnenten. § 9 Sonstige Entgelte (1) Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 6 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf eine Vorverkaufsgebühr von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung der Vorverkaufsgebühr ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent aufgerundet oder abgerundet.Seite 21 von 24 Seite 11 volle 10 Cent auf- oder abgerundet. (2) Bei einer durch den Abonnenten verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, sowie für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag wird ein Umbuchungsentgelt von 3,00 € je Karte erhoben. (3) Für den Ersatz von verloren gegangenen Abonnementkarten wird ein Entgelt in Höhe von 3,00 € je Karte erhoben. (4) Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 3,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements. (5) Die Karten gelten als Fahrausweise im VRS-Verbund Bonn/Rhein- Sieg. Die hierfür anfallenden Gebühren werden in voller Höhe vom Orchester getragen. (6) Die Buchung der Karten ist über print@home möglich. Die hierfür vom Ticketpartner erhobene Gebühr trägt der Besucher. § 11 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. § 12 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt zur Spielzeit 2017/18 am 01. August 2017 in Kraft. (2) Bei einer durch die Abonnentin bzw. den Abonnenten verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, sowie für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag wird ab dem dritten Tausch ein Umbuchungsentgelt von 5,00 EUR je Karte erhoben. (3) Für den Ersatz von verloren gegangenen Abonnementkarten wird ein Entgelt in Höhe von 5,00 EUR je Karte erhoben. (4) Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5,00 EUR. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements. (5) Die Karten gelten als Fahrausweise im VRS-Verbund Bonn/Rhein- Sieg. Die hierfür anfallenden Gebühren werden in voller Höhe vom Orchester getragen. § 10 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. § 11 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt zur Spielzeit 2024/2025 am 01. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 11. Mai 2017 außer Kraft.Seite 22 von 24 Seite 1 Anlage 3 Einnahmen (Basis 50% Vollzahler+50 % erm. Tickets) Spielzeit 2024/2025 als Basis für Einnahmen je HJ ab 2025 Netto-Platz- angebot geschätzte Auslastung % Besucher neuer Entgelt- ordnung bisherige Entgelt- ordnung Mehr- Konzertreihen Gesamt Gesamt Einnahmen Gesamt Einnahmen 80% Freitagskonzerte 7.133 5.705 149.507,40 EUR 122.446,80 EUR 27.060,60 EUR 55% Im Spiegel 3.516 1.932 43.162,35 EUR 39.331,80 EUR 3.830,55 EUR 85% Pur 2.080 1.768 33.150,00 EUR 26.520,00 EUR 6.630,00 EUR 95% Vor Ort 432 411 7.706,25 EUR 6.165,00 EUR 1.541,25 EUR 85% Unterwegs 597 507 9.506,25 EUR 7.605,00 EUR 1.901,25 EUR 90% Grenzenlos 1.778 1.600 33.826,95 EUR 27.621,00 EUR 6.205,95 EUR 90% BaseCamp - Neue Musik 199 179 3.358,13 EUR 2.417,85 EUR 940,28 EUR 65% Karnevalskonzert 2.038 1.324 38.861,55 EUR 31.459,35 EUR 7.402,20 EUR 100% Weihnachtskonzert 789 789 14.793,75 EUR 10.651,50 EUR 4.142,25 EUR 90% Montagskonzerte 796 716 13.425,00 EUR 11.814,00 EUR 1.611,00 EUR 90% Bundesrat-Konzerte 450 405 9.112,50 EUR 8.201,25 EUR 911,25 EUR 80% Familienkonzerte 4.395 3.515 31.635,00 EUR 26.362,50 EUR 5.272,50 EUR 85% Kinderkonzerte 1.350 1.149 10.341,00 EUR 9.112,50 EUR 1.228,50 EUR 85% Sitzkissenkonzerte 1.620 1.377 6.885,00 EUR 6.075,00 EUR 810,00 EUR 60% Jugendkonzert b+ 879 527 4.743,00 EUR 3.952,50 EUR 790,50 EUR 28.052 21.904 410.014,13 EUR 339.736,05 EUR 70.278,08 EURSumme ab HJ 2025Seite 23 von 24 Seite 2 Anlage 3 Einnahmen (Basis 50% Vollzahler+50 % erm. Tickets) Spielzeit 2024/2025 Konzerte im HJ 2024 Netto- Platz- angebot geschätzte Auslastung % Besucher neue Entgelt- ordnung bisherige Entgelt- ordnung Mehr- Projekt Gesamt Gesamt Einnahmen Einnahmen Einnahmen 80% Freitagskonzerte 3.057 2.445 64.074,60 EUR 52.477,20 EUR 11.597,40 EUR 55% Im Spiegel 879 483 10.790,59 EUR 9.832,95 EUR 957,64 EUR 85% Pur 1.040 884 16.575,00 EUR 13.260,00 EUR 3.315,00 EUR 95% Vor Ort 144 137 2.568,75 EUR 2.055,00 EUR 513,75 EUR 85% Unterwegs 199 169 3.168,75 EUR 2.535,00 EUR 633,75 EUR 100% Weihnachtskonzert 789 789 14.793,75 EUR 10.651,50 EUR 4.142,25 EUR 90% Montagskonzerte 199 179 3.356,25 EUR 2.953,50 EUR 402,75 EUR 90% Bundesrat-Konzerte 150 135 3.037,50 EUR 2.733,75 EUR 303,75 EUR 80% Familienkonzerte 879 703 6.327,00 EUR 5.272,50 EUR 1.054,50 EUR 85% Kinderkonzerte 450 383 3.447,00 EUR 3.037,50 EUR 409,50 EUR 85% Sitzkissenkonzerte 540 459 4.131,00 EUR 3.442,50 EUR 688,50 EUR 9.326 6.766 169.020,19 EUR 145.001,40 EUR 24.018,79 EURSummen 01.08.-31.12.2024Seite 24 von 24
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