← Vorlagen

240110 · Beschlussvorlage

Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn

Nummer
240110
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 05.03.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.03.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (44.630 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
240110
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
48 Beethovenorchester Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 05.03.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.03.2024 Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn wird in der als Anlage 1
beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Die Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn wurde zuletzt für die
Spielzeit 2017/ 2018 (DS-Nr. 1711212) beschlossen und seitdem wurden
aufgrund der Übergangsspielstätten und ohne die Spielstätte Beethovenhalle
keine Preisanpassungen vorgenommen.
Diese Vorlage leistet (auch) einen Beitrag zum Prozess der strukturellen
Haushaltskonsolidierung (DS-Nr. 231491), den die Verwaltung aktuell im
Auftrag der Politik durchführt. Die Verwaltung wird unter der genannten DS-Nr.
fortlaufend über den Prozess und die Ergebnisse berichten.
Die zum Beschluss vorliegende Entgeltordnung spiegelt die aktuellen
Konzertplanungen unter Generalmusikdirektor Dirk Kaftan ab der kommenden
Spielzeit 2024/ 2025 wider und berücksichtigt darüber hinaus die Kalkulation
neuer Entgelte gründend auf allgemeinen Preissteigerungen sowie der
Benchmarkwerte vergleichbarer und umliegender Konzertorchester.
Die Preise werden moderat angepasst, insbesondere in den Preiskategorien I
bis III, in den Preiskategorien III und IV bildet sich lediglich eine geringe
Steigerung ab, um nach wie vor ein niederschwelligeres Angebot attraktiv
aufrecht zu erhalten.
Bei gleichem Besucherzuspruch (Vergleichsannahme Spielzeit 2022/ 2023) ist
für das Jahr 2024 (auf die Spielzeit 2024/ 2025 entfallen die Monate August bis
Dezember) mit Mehreinnahmen von 24.000 EUR und für die Folgejahre mit
70.000 EUR pro Haushaltsjahr zu rechnen. Die Mehreinnahmen werden für die
Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt.Seite 1 von 24
Seite 2
In der Anlage werden sowohl die bisherige Fassung der Entgeltordnung als
auch die endgültige Fassung der Entgeltordnung ab dem 01.08.2024 (Anlage
1) gegenübergestellt (Anlage 2).
Nachfolgend wird auf die einzelnen Änderungen der Entgeltordnung unter
Nennung der Paragraphen aus der bisherigen Entgeltordnung eingegangen:
§ 2 Absätze 1 – 2:
Die Entgeltordnung wurde an die für die kommende Spielzeit 2024/ 2025
geplanten Konzertreihen angepasst. Bei den Preisen erfolgte eine Anhebung in
allen Kategorien, um u. a. die gestiegenen Kosten etwas abzumildern.
§ 2 Absatz 3:
Die Konzertreihe „Grenzenlos“ ist in ihrer Programmgestaltung variabel und
unterliegt in ihrer Planung keinen steten Räumlichkeiten. Die Preise orientieren
sich demnach an der Regelung für die Sonderkonzerte.
§ 2 Absatz 4 - 5:
Personalkarten werden in dieser Form nicht mehr angeboten.
Orchestermitarbeitende haben neben anderen Berechtigten gem. § 7 Abs. 3
(neue Fassung) die Möglichkeit maximal 2 Steuerkarten zu einem Preis von 9
EUR für nicht ausverkaufte Veranstaltungen zu erwerben, sofern hierfür
Kontingente seitens der Orchesterleitung freigegeben wurden.
§ 2 Absatz 6:
Die Regelung bezog sich auf Konzerte in Schulen und entfällt an dieser Stelle.
Konzerte, Workshops und sonstige Bildungsangebote des Beethoven
Orchester Bonn in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen der
Jugendhilfe sind im Rahmen des Bildungsauftrages des Orchesters ohnehin
kostenlos.
Schulkonzerte nach § 2 (1) Buchst. k (neue Fassung) sind Konzerte für
Schulen, aber in Spielstätten des Orchesters.
§ 3:Seite 2 von 24
Seite 3
Neben einer Erhöhung der Entgelte bei besonders preisintensiven
Veranstaltungen, soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Entgelte
nach unten anzupassen, so die Besonderheiten der Veranstaltung diese
Notwendigkeit fordern. Dies kann beispielsweise bei partizipativen Projekten
der Fall sein.
§ 4:
Diese Regelung entfällt, da das Beethoven Orchester Bonn keine
Veranstaltungskooperationen eingeht. Die Rolle des Veranstalters ist stets
eindeutig.
§ 5 Absätze 1 - 5:
Die Änderung der Abonnement-Struktur berücksichtigt einerseits die
Veränderungen innerhalb der Konzertreihen als auch eine veränderte
Nachfrage nach Abonnements seitens des Publikums.
Das Kaufverhalten des Publikums hinsichtlich der Abonnements ist in den
vergangenen Jahren stetig rückläufig und es wird beobachtet, dass Ticketkäufe
eher situativ und spontaner getätigt werden. Mit den neuen Abo-Reihen, die
teils weniger Veranstaltungen umfassen als die vorherigen Abonnements und
das Publikum sich somit für weniger Abende terminlich festlegen muss, soll
diesem Trend entsprochen werden. Darüber hinaus sollen die einzelnen
Konzertreihen durch eine klarere Abonnement-Struktur gestärkt werden.
Konkret werden in der neuen Entgeltordnung Festabonnements für alle
Konzerte nach § 2 (1) angeboten, außer für Sitzkissenkonzerte.
§ 5 Absatz 5:
Diese Regelung ist bereits gelebte Praxis und wird daher mit in die
Entgeltordnung des Beethoven Orchester Bonn aufgenommen.
§ 6 Absatz 1:
Die Volksbühne e. V. gibt es nicht mehr, daher wird sie aus den Regelungen
ausgenommen.
§ 6 Absatz 3:Seite 3 von 24
Seite 4
Analog zur Entgeltordnung des Theater Bonn wird auf diese Rabattierung kein
Vorverkaufszuschlag erhoben.
§ 6 Absatz 3 (neue Fassung):
Die Regelung wird analog zur Entgeltordnung des Theater Bonn in die
Entgeltordnung des Beethoven Orchester Bonn aufgenommen.
§ 6 Absatz 4:
Die bisherige Regelung wird gestrichen, da die Freigabe von Tageskarten zu
einem vergünstigten Preis nicht der gelebten Praxis entspricht.
Anstatt dessen wird der Absatz dahingehend neu gefasst, als dass
Studierenden bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres bei nicht
ausverkauften Veranstaltungen im Rahmen der Teilhabe die Möglichkeit
gegeben werden soll, vergünstigt ins Konzert zu gehen. Die vergünstigten
Tickets werden durch die Orchesterleitung eine Stunde vor Beginn der
jeweiligen Veranstaltung an der Tages- bzw. Abendkasse freigegeben.
§ 6 Absatz 5:
Redaktionelle Änderung; die Konzertreihe „Um Elf“ wird nicht mehr angeboten.
Die Ermäßigung gilt für alle Festabonnenten der Reihen mit mindestens 4
Veranstaltungen je Spielzeit.
§ 7 Absatz 1:
Da es ein Angebot für Kinder unter 2 Jahren gibt („Sitzkissenkonzerte“) entfällt
der freie Eintritt für diese Personengruppe.
§ 8 Absatz 3 - 5:
Redaktionelle Änderungen; siehe auch § 2 Absätze 4 und 5.
§ 9 Absatz 1e):
Analog zu den Gutscheinen für Neubürgerinnen und Neubürger sollen diese
auch UN-Mitarbeitende im Rahmen ihres Willkommenspakets erhalten.Seite 4 von 24
Seite 5
§ 9 Absatz 2:
Redaktionelle Änderung; das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfests
wird durch das Beethovenfest veranstaltet.
§ 9 Absatz 3:
Redaktionelle Änderung.
§ 10 Absatz 2 - 4:
Anpassen der Regelungen analog zur Entgeltordnung des Theater Bonn.
§ 10 Absatz 6:
Eine Gebühr für print@home ist laut Gerichtsentscheid unzulässig und wird
seitdem auch nicht mehr erhoben.
§ 12:
Redaktionelle Änderung
Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2024:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.10 Beethoven Orchester 1.41.20.04.10.01 Beethoven Orchester Bonn
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
-24.000 EUR 141200410/
64.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
-24.000 EUR
Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2025 ff:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 5 von 24
Seite 6
1.04.10 Beethoven Orchester 1.41.20.04.10.01 Beethoven Orchester
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
-70.000 EUR 141200410/
64.1000
2025/2026 ff.
Haushaltsbelastung
jährlich
-70.000 EUR
Anlage/n
1 Entgeltordnung_Beethoven Orchester Bonn ab der Saison 2024-
2025_Endfassung (öffentlich)
2 Gegenüberstellung der alten_neuen EO (öffentlich)
3 Einnahmekalkulation (öffentlich)Seite 6 von 24
Anlage 1
E N T G E L T O R D N U N G
für das Beethoven Orchester Bonn
Aufgrund des § 41 Abs.1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666
/SGV.NRW.2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490)
hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am ____folgende Entgeltord-
nung beschlossen:
§ 1 Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Beethoven Orchester Bonn werden privatrechtliche
Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2 Tageskartenpreise
(1) Die Tageskartenpreise betragen für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn:
Preisgruppe I II III IV V
a) Freitagskonzerte 42,00 EUR 37,00 EUR 32,00 EUR 24,00 EUR 19,00 EUR
b) Im Spiegel 35,00 EUR 30,00 EUR 27,00 EUR 22,00 EUR 17,00 EUR
c) Karnevalskonzerte 42,00 EUR 37,00 EUR 32,00 EUR 24,00 EUR 19,00 EUR
d) Pur 25,00 EUR X X X X
e) Vor Ort 25,00 EUR X X X X
f) Unterwegs 25,00 EUR X X X X
g) Neue Musik 25,00 EUR X X X X
h) Montagskonzerte 25,00 EUR X X X X
i) Bundesrat-Konzerte 30,00 EUR X X X X
j) Weihnachtskonzert 25,00 EUR X X X X
k) Konzerte des
Educationprogramms
b.jung (Sitzkissen-,
Kinder-, Familien-,
Jugend-, Schulkon-
zerte)
12,00 EUR X X X X
(2) Für Sonderkonzerte sowie für Konzerte der Reihe Grenzenlos (Sinfoniekonzerte mit
Gastkünstlerinnen und –künstlern, partizipative Projekte wie z. B. Mitsingkonzerte oder
OpenPhilharmonics) gelten die Preise nach Absatz 1 – je nach Konzertformat – ent-
sprechend, § 3 bleibt hiervon unberührt.
(3) Steuerkarten gem. § 7 Abs. 3 können zu einem Preis von 9,00 EUR ausgegeben wer-
den. Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben.Seite 7 von 24
§ 3 Entgeltanpassungen
Bei besonders preisintensiven Konzerten bzw. Galen mit teuren Künstlerinnen und Künstlern
ist die Orchesterleitung berechtigt, die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten Tageskarten-
preise um bis zu 40% zu erhöhen.
In besonderen Fällen (z. B. Werbemaßnahmen, konzertpädagogische Zwecke, partizipative
Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, geschlossenen Veranstaltun-
gen, u. a.) kann die Orchesterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach
unten abweichen.
§ 4 Abonnements
(1) Die Konzerte der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur, Vor Ort, Unterwegs, Mon-
tagskonzerte, Bundesrat-Konzerte, sowie Kinderkonzerte und Familienkonzerte des
Educationprogramms b.jung werden im Festabonnement angeboten. Für diese Konzert-
reihen gilt nach § 2 Abs. 1
a) eine Ermäßigung von 25% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahlerinnen
bzw. Vollzahler.
b) eine Ermäßigung von 60% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen
und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne
des Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilli-
gendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für
die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem
Nachweis.
Dies gilt auch für das Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfests Bonn.
(2) Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen Beethoven Orches-
ter Bonn und Theater Bonn gelten die Rabatte nach § 4 Abs. 1 entsprechend.
(3) Für alle Konzerte nach § 2 Abs. 1 und 2 gilt im Wahlabonnement für 4 Konzerte:
a) eine Ermäßigung von 20% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Vollzahlerinnen
und Vollzahler.
b) eine Ermäßigung von 55% auf den jeweiligen Tageskartenpreis für Schülerinnen
und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligen-
dienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungsausweisen für die
verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis.
Das Wahlabonnement gilt jedoch nicht für das Freitagskonzert im Rahmen des
Beethovenfests Bonn sowie für Konzerte des Educationprogramms b.jung nach § 2
Abs. 1 k).
(4) FamilienCard
Die FamilienCard gilt für einen Erwachsenen und bis zu 2 Kindern unter 18 Jahren und
hat den Preis einer nicht ermäßigten Tageskarte bzw. eines Vollzahlerabonnements.
Hiervon ausgenommen sind Konzerte des Educationprogramms b.jung.Seite 8 von 24
(5) Schulklassenabonnements
Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement
zum Preis von 15,00 EUR je Schülerin bzw. Schüler und begleitender Lehrerin bzw. be-
gleitendem Lehrer, das zum Besuch von insgesamt drei Veranstaltungen nach Wahl in
allen Sparten des Theater Bonn und ausgewählte Konzerte des Beethoven Orchester
Bonn berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Or-
chesterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
§ 5 Sonstige Rabattierungen
(1) Die Theatergemeinde e. V. erhält bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahlerinnen
und Vollzahler eine Ermäßigung von 40 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßi-
gung von 50 % auf den jeweiligen Tageskartenpreis. Die Orchesterleitung ist berech-
tigt, ausgewählte Konzerte hiervon auszunehmen.
(2) Besuchergruppen erhalten bei einer Abnahme von mindestens 7 Eintrittskarten für ein
Konzert eine Ermäßigung von 20 % auf den Tageskartenpreis.
(3) Schulklassen und Musikkurse (empfohlen für die Klassenstufen 9 – 13) erhalten für die
Konzerte des Beethoven Orchester Bonn Eintrittskarten für 5,00 EUR pro Schülerin bzw.
Schüler. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die die-
ses Angebot gilt, zu beschränken. Lehrkräfte erhalten eine freie Begleitungskarte pro
10 Schülerinnen bzw. Schüler. Auf den Eintrittspreis wird kein Vorverkaufszuschlag er-
hoben.
(4) Für Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, 60
Minuten vor Beginn ausgewählter Konzerte an der Tages- bzw. Abendkasse Eintrittskar-
ten jeder Preiskategorie zum einheitlichen Preis von je 5,00 EUR pro Studierenden zu
erwerben („Studi Last Minute Ticket“). Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte
und Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken.
(5) Festabonnentinnen und Festabonnenten der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur
und Montagskonzerte erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wur-
de, auf den Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10
%.
§ 6 Ermäßigungen
(1) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Studierende und Aus-
zubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwil-
ligen sozialen Jahr, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende
und Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetztes, erhalten gegen
Nachweis eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis.
(2) Inhaberinnen und Inhaber von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den
Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-
Ausweises in der jeweils gültigen Fassung.Seite 9 von 24
(3) Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Orchester-
leitung ausgewählten Konzerten eine Ermäßigung von 50% auf den Tageskartenpreis.
§ 7 Dienst-, Presse-, Steuerkarten
(1) Dienstkarten:
Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeitende des Beethoven Orches-
ter Bonn und an berechtigte Vertreterinnen und Vertreter je eine Dienstkarte ausgege-
ben. Das Entscheidungsermessen über das dienstliche Interesse sowie die Auswahl der
Dienstplätze obliegt der Orchesterleitung.
(2) Pressekarten:
Die Orchesterleitung kann unentgeltliche Pressekarten an alle ausgewiesenen Medien-
vertreterinnen und -vertreter ausgeben, die erklären, dass der Veranstaltungsbesuch
der Berichterstattung dient.
(3) Steuerkarten:
Die Orchesterleitung kann für Konzerte des Orchesters an alle Beschäftigten des Or-
chesters Steuerkarten ausgeben, wenn für das jeweilige Konzert eine Auslastung im
freien Verkauf nicht mehr zu erwarten ist. Je Konzert können maximal zwei Steuerkar-
ten an den bzw. die Beschäftigte abgegeben werden. Angehörige anderer Bühnen-
bzw. Kulturorchester können nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der
Abendkasse – nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit – ei-
ne Steuerkarte pro Person erhalten. Die vorgenannten Regelungen gelten analog. Die
Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
§ 8 Freikarten
(1) Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Gründen sowie zu Marketing-
zwecken vergeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht ein-
geschränkt wird, und zwar:
a) Ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Kulturausschusses mit Begleit-
person,
b) Gästen auf Einladung des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, des
Kulturdezernenten bzw. der Kulturdezernentin oder der Orchesterleitung,
c) Vertragspartnern, Zuwendungsgebern oder Sponsoren,
d) zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktio-
nen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Orchesters,
e) Inhaberinnen und Inhabern von Gutscheinen für Neubürgerinnen und Neubürger
sowie Inhaberinnen und Inhabern von Gutscheinen im Rahmen des Willkommens-
pakets der UN für neue UN-Mitarbeitende.
Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
(2) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis den Vermerk „B“ trägt, er-
halten für alle Konzerte freien Eintritt. Für das Freitagskonzert im Rahmen des
Beethovenfestes gelten die Regelungen des Beethovenfestes Bonn.Seite 10 von 24
(3) Festabonnentinnen und Festabonnenten erhalten 2 Freikarten für ein Konzert ihrer
Wahl innerhalb der laufenden Konzertsaison für die Neuwerbung einer neuen Fest-
abonnentin bzw. eines neuen Festabonnenten.
§ 9 Sonstige Entgelte
(1) Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde,
wird auf die nach den §§ 2 bis 6 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf eine
Vorverkaufsgebühr von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung der Vorverkaufs-
gebühr ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle
10 Cent aufgerundet oder abgerundet.
(2) Bei einer durch die Abonnentin bzw. den Abonnenten verursachten Umbuchung bereits
ausgedruckter Eintrittskarten, sowie für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf
einen anderen Aufführungstag wird ab dem dritten Tausch ein Umbuchungsentgelt von
5,00 EUR je Karte erhoben.
(3) Für den Ersatz von verloren gegangenen Abonnementkarten wird ein Entgelt in Höhe
von 5,00 EUR je Karte erhoben.
(4) Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden
pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versen-
dungsvorgang 5,00 EUR. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonne-
ments.
(5) Die Karten gelten als Fahrausweise im VRS-Verbund Bonn/Rhein-Sieg. Die hierfür anfal-
lenden Gebühren werden in voller Höhe vom Orchester getragen.
§ 10 Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung
ausgewiesenen Termin fällig.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt zur Spielzeit 2024/2025 am 01. August 2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 11. Mai 2017 außer Kraft.Seite 11 von 24
Seite 1
Anlage 2
E N T G E L T O R D N U N G
für das Beethoven Orchester Bonn
Aufgrund des § 41 Abs.1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV.NRW.2023) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV.NRW.S 966) hat der Rat
der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am ____folgende
Entgeltordnung beschlossen:
§ 1 Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Beethoven Orchester Bonn
werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser
Entgeltordnung erhoben.
§ 2 Tageskartenpreise
(1) Die Tageskartenpreise betragen für Freitagskonzerte, sowie für
die Konzerte Um Elf und Im Spiegel
Preisgruppe I II III IV V
a) Freitagskonzerte 34,00
EUR
30,00
EUR
26,00
EUR
21,00
EUR
17,00
EUR
b) Um Elf 29,00
EUR
25,00
EUR
23,00
EUR
18,00
EUR
15,00
EUR
c) Im Spiegel 29,00
EUR
25,00
EUR
23,00
EUR
18,00
EUR
15,00
EUR
E N T G E L T O R D N U N G
für das Beethoven Orchester Bonn
Aufgrund des § 41 Abs.1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV.NRW.2023) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) hat der Rat der Bundesstadt Bonn
in seiner Sitzung am ____folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1 Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Beethoven Orchester Bonn
werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser
Entgeltordnung erhoben.
§ 2 Tageskartenpreise
(1) Die Tageskartenpreise betragen für die Konzerte des Beethoven
Orchester Bonn:
Preisgruppe I II III IV V
a) Freitagskonzerte 42,00
EUR
37,00
EUR
32,00
EUR
24,00
EUR
19,00
EUR
b) Im Spiegel 35,00
EUR
30,00
EUR
27,00
EUR
22,00
EUR
17,00
EUR
c) Karnevalskonzerte 42,00
EUR
37,00
EUR
32,00
EUR
24,00
EUR
19,00
EURSeite 12 von 24
Seite 2
(2) Für die weiteren Konzertreihen des Orchesters werden die
folgenden einheitlichen Tageskartenpreise festgelegt:
a) Konzerte des Educationprogramms: 10,00 EURO
(ausgenommen Schulkonzerte)
b) Konzerte im Beethoven-Haus
Bonn:
22,00 EURO
c) Konzerte im Kanzlerbungalow 27,00 EURO
(3) Für Sonderkonzerte gelten die Preise nach Absatz 1 und Absatz 2
– je nach Spielstätte – entsprechend, § 3 und § 4 bleiben hiervon
unberührt.
d) Pur 25,00
EUR
X X X X
e) Vor Ort 25,00
EUR
X X X X
f) Unterwegs 25,00
EUR
X X X X
g) Neue Musik 25,00
EUR
X X X X
h) Montagskonzerte 25,00
EUR
X X X X
i) Bundesrat-Konzerte 30,00
EUR
X X X X
j) Weihnachtskonzert 25,00
EUR
X X X X
k) Konzerte des
Educationprogramms
b.jung (Sitzkissen-,
Kinder-, Familien-,
Jugend-,
Schulkonzerte)
12,00
EUR
X X X X
(2) Für Sonderkonzerte sowie für Konzerte der Reihe Grenzenlos
(Sinfoniekonzerte mit Gastkünstlerinnen und –künstlern,
partizipative Projekte wie z. B. Mitsingkonzerte oder
OpenPhilharmonics) gelten die Preise nach Absatz 1 – je nach
Konzertformat – entsprechend, § 3 bleibt hiervon unberührt.
(3) Steuerkarten gem. § 7 Abs. 3 können zu einem Preis von 9,00 EUR
ausgegeben werden. Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben.Seite 13 von 24
Seite 3
(4) Für Personalkarten wird ein Entgelt von 4,00 € festgelegt. Eine
Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben.
(5) Gebührenkarten gem. § 8 Abs. 4 können zu einem Preis
ausgegeben werden, der 40 % des Durchschnittspreises der
jeweiligen Veranstaltung beträgt. Der sich ergebende Preis wird
auf volle EURO aufgerundet. Eine Vorverkaufsgebühr wird nicht
erhoben.
(6) Schulkonzerte werden eintrittsfrei angeboten.
§ 3 Entgeltanpassungen
Bei besonders preisintensiven Sonderkonzerten bzw. Galen mit teuren
Künstlerinnen und Künstlern ist die Orchesterleitung berechtigt, die in
§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten Tageskartenpreise um bis zu 40%
zu erhöhen.
§ 4 Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Orchester mit einem oder mehreren
Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die in § 2 Abs. 1
vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändert und von den in § 2 Abs.
1 und Abs. 2 vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben und
unten abgewichen werden. Abweichungskriterien können
kostenintensive Künstlerinnen und Künstler oder Spielstätten sein,
§ 3 Entgeltanpassungen
Bei besonders preisintensiven Konzerten bzw. Galen mit teuren
Künstlerinnen und Künstlern ist die Orchesterleitung berechtigt, die in § 2
Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten Tageskartenpreise um bis zu 40% zu
erhöhen.
In besonderen Fällen (z. B. Werbemaßnahmen, konzertpädagogische
Zwecke, partizipative Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen, bei
Großabnehmern, geschlossenen Veranstaltungen, u. a.) kann die
Orchesterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach
unten abweichen.Seite 14 von 24
Seite 4
besondere technische Anforderungen eines Konzertes oder auch der
Versuch über die Anpassung der Eintrittspreise, neue Zielgruppen zu
erschließen.
§ 5 Abonnements
(1) Für alle Konzerte der Reihen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2
Buchstaben a und b gilt im Abonnement
a) eine Ermäßigung von 25% auf den jeweiligen
Tageskartenpreis für Vollzahler.
b) eine Ermäßigung von 60% auf den jeweiligen
Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler,
Studentinnen und Studenten, Auszubildende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im
freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes, Grundwehrdienstleistende,
Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaber von
Berechtigungsausweisen für die verbilligte
Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit
entsprechendem Nachweis.
(2) Für alle Konzerte der Reihen nach § 2 Abs. 1 gilt im Abo Variable
(Wahlabonnement für 4 bzw. 6 Konzerte)
a) eine Ermäßigung von 20% auf den jeweiligen
Tageskartenpreis nach § 2 Abs 1 a) für Vollzahler.
b) eine Ermäßigung von 55% auf den jeweiligen
Tageskartenpreis nach § 2 Abs 1 a) für Schülerinnen und
§ 4 Abonnements
(1) Die Konzerte der Reihen Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur, Vor Ort,
Unterwegs, Montagskonzerte, Bundesrat-Konzerte, sowie
Kinderkonzerte und Familienkonzerte des Educationprogramms
b.jung werden im Festabonnement angeboten. Für diese
Konzertreihen gilt nach § 2 Abs. 1
a) eine Ermäßigung von 25% auf den jeweiligen Tageskartenpreis
für Vollzahlerinnen bzw. Vollzahler.
b) eine Ermäßigung von 60% auf den jeweiligen Tageskartenpreis
für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende bis
zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im
freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende,
Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber
von Berechtigungsausweisen für die verbilligte
Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit entsprechendem
Nachweis.
Dies gilt auch für das Freitagskonzert im Rahmen des
Beethovenfests Bonn.
(2) Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen
Beethoven Orchester Bonn und Theater Bonn gelten die Rabatte nach
§ 4 Abs. 1 entsprechend.Seite 15 von 24
Seite 5
Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im
freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes, Grundwehrdienstleistende,
Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaber von
Berechtigungsausweisen für die verbilligte
Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit
entsprechendem Nachweis.
(3) Für alle Konzerte der Reihe nach § 2 Abs. 1 b) gilt im Abo OK
(Kombination aus 3 Opernvorstellungen und 4 Konzerten „Um
Elf“) eine Ermäßigung von 25 % auf den jeweiligen
Tagekartenpreis für Vollzahler.
(4) Für alle Konzerte nach § 2 Abs. 1 Abs. 2 und Abs. 3 (mit
Ausnahme des Freitagskonzerts im Rahmen des Beethovenfestes
sowie der Konzerte nach § 2 Abs. 2 a)), gilt im Abo Querbeet
(Wahlabonnement für 4 bzw. 6 Konzerte)
(3) Für alle Konzerte nach § 2 Abs. 1 und 2 gilt im Wahlabonnement für
4 Konzerte:
a) eine Ermäßigung von 20% auf den jeweiligen Tageskartenpreis
für Vollzahlerinnen und Vollzahler.
b) eine Ermäßigung von 55% auf den jeweiligen Tageskartenpreis
für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im
freiwilligen sozialen Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes, freiwillig Wehrdienstleistende und
Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaberinnen und Inhaber
von Berechtigungsausweisen für die verbilligte Inanspruchnahme
städtischer Leistungen mit entsprechendem Nachweis.
Das Wahlabonnement gilt jedoch nicht für das Freitagskonzert im
Rahmen des Beethovenfests Bonn sowie für Konzerte des
Educationprogramms b.jung nach § 2 Abs. 1 k).
(4) FamilienCard
Die FamilienCard gilt für einen Erwachsenen und bis zu 2 Kindern
unter 18 Jahren und hat den Preis einer nicht ermäßigten Tageskarte
bzw. eines Vollzahlerabonnements. Hiervon ausgenommen sind
Konzerte des Educationprogramms b.jung.Seite 16 von 24
Seite 6
a) eine Ermäßigung von 20% auf den jeweiligen
Tageskartenpreis für Vollzahler.
b) eine Ermäßigung von 55% auf den jeweiligen
Tageskartenpreis für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen
und Studenten, Auszubildende bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen
Jahr, Schwerbehinderte im Sinne des
Schwerbehindertengesetzes, Grundwehrdienstleistende und
Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhaberinnen und
Inhaber von Berechtigungsausweisen für die verbilligte
Inanspruchnahme städtischer Leistungen mit
entsprechendem Nachweis.
(5) FamilienCard:
Die FamilienCard gilt für einen Erwachsenen und bis zu 2 Kindern
unter 18 Jahren und hat den Preis einer nicht ermäßigten
Tageskarte bzw. eines Vollzahlerabonnements. Hiervon
ausgenommen sind Konzerte des Educationprogramms.
§ 6 Sonstige Rabattierungen
(1) Die Theatergemeinde e.V. und die Volksbühne e.V. erhalten bei
Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler eine Ermäßigung von
40 %, die Junge Theatergemeinde und die Junge Volksbühne
eine Ermäßigung von 50 % auf den jeweiligen Tageskartenpreis.
Die Orchesterleitung ist berechtigt, Galen, Gastspiele und
Sonderkonzerte hiervon auszunehmen.
(5) Schulklassenabonnements
Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 EUR je Schülerin
bzw. Schüler und begleitender Lehrerin bzw. begleitendem Lehrer,
das zum Besuch von insgesamt drei Veranstaltungen nach Wahl in
allen Sparten des Theater Bonn und ausgewählte Konzerte des
Beethoven Orchester Bonn berechtigt. Auf das Abonnement wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die
freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
§ 5 Sonstige Rabattierungen
(1) Die Theatergemeinde e. V. erhält bei Abnahme von Eintrittskarten für
Vollzahlerinnen und Vollzahler eine Ermäßigung von 40 %, die Junge
Theatergemeinde eine Ermäßigung von 50 % auf den jeweiligen
Tageskartenpreis. Die Orchesterleitung ist berechtigt, ausgewählte
Konzerte hiervon auszunehmen.Seite 17 von 24
Seite 7
(2) Besuchergruppen erhalten bei einer Abnahme von mindestens 7
Eintrittskarten für ein Konzert eine Ermäßigung von 20 % auf den
Tageskartenpreis.
(3) Schulklassen und Musikkurse (empfohlen für die Klassenstufen 9
– 13) erhalten für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn
Eintrittskarten für 5 EUR/ Schüler. Die Orchesterleitung ist
berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die dieses Angebot
gilt, zu beschränken. Lehrerinnen und Lehrer erhalten eine freie
Begleiterkarte pro 10 Schüler.
(4) 15 Minuten vor Beginn der Konzerte der Reihen nach § 2 Abs. 1
und Abs. 3 besteht die Möglichkeit, Tageskarten jeder
Preiskategorie zum einheitlichen Preis von je 8 EUR zu verkaufen.
Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
(5) Abonnenten der Reihen Freitagskonzerte, Um Elf und Im Spiegel
erhalten für jede Konzertkarte außerhalb ihres Abonnements
einen Rabatt in Höhe von 10% auf den jeweiligen
Tageskartenpreis.
§ 7 Ermäßigungen
(1) Kinder ab 2 Jahren und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres, Student-innen und Studenten und Auszubildende
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Helferinnen und Helfer
im freiwilligen sozialen Jahr, Grundwehrdienstleistende,
Bundesfreiwilligendienstleistende und Schwerbehinderte im
(2) Besuchergruppen erhalten bei einer Abnahme von mindestens 7
Eintrittskarten für ein Konzert eine Ermäßigung von 20 % auf den
Tageskartenpreis.
(3) Schulklassen und Musikkurse (empfohlen für die Klassenstufen 9 –
13) erhalten für die Konzerte des Beethoven Orchester Bonn
Eintrittskarten für 5,00 EUR pro Schülerin bzw. Schüler. Die
Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die
dieses Angebot gilt, zu beschränken. Lehrkräfte erhalten eine freie
Begleitungskarte pro 10 Schülerinnen bzw. Schüler. Auf den
Eintrittspreis wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
(4) Für Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht die
Möglichkeit, 60 Minuten vor Beginn ausgewählter Konzerte an der
Tages- bzw. Abendkasse Eintrittskarten jeder Preiskategorie zum
einheitlichen Preis von je 5,00 EUR pro Studierenden zu erwerben
(„Studi Last Minute Ticket“). Die Orchesterleitung ist berechtigt, die
Konzerte und Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu
beschränken.
(5) Festabonnentinnen und Festabonnenten der Reihen
Freitagskonzerte, Im Spiegel, Pur und Montagskonzerte erhalten in
der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den
Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von
10 %.
§ 6 Ermäßigungen
(1) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
Studierende und Auszubildende bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr,
freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetztes,Seite 18 von 24
Seite 8
Sinne des Schwerbehindertengesetztes, erhalten gegen
Nachweis eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis.
Kinder unter 2 Jahren haben freien Eintritt.
(2) Inhaberinnen und Inhaber von Bonn-Ausweisen erhalten eine
Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der
Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der
jeweils gültigen Fassung.
§ 8 Dienst-, Presse-, Personal- und Gebührenkarten
(1) Dienstkarten:
Personen, die im dienstlichen Interesse oder aus
Sicherheitsgründen zum Besuch von Veranstaltungen verpflichtet
oder berechtigt sind, benötigen keine Karten. Das
Entscheidungsermessen über das dienstliche Interesse sowie die
Auswahl der Dienstplätze obliegt der Orchesterleitung.
(2) Pressekarten:
Die Orchesterleitung kann unentgeltliche Pressekarten an alle
ausgewiesenen Medienvertreterinnen und Medienvertretern
ausgeben, die erklären, dass der Veranstaltungsbesuch der
Berichterstattung dient.
(3) Personalkarten:
Die Orchesterleitung kann für Veranstaltungen des Orchesters an
alle Beschäftigten einschließlich der freiberuflich Beschäftigten
erhalten gegen Nachweis eine Ermäßigung von 50 % auf den
Tageskartenpreis.
(2) Inhaberinnen und Inhaber von Bonn-Ausweisen erhalten eine
Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien
über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen
Fassung.
(3) Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei
von der Orchesterleitung ausgewählten Konzerten eine Ermäßigung
von 50% auf den Tageskartenpreis.
§ 7 Dienst-, Presse- und Steuerkarten
(1) Dienstkarten:
Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeitende des
Beethoven Orchester Bonn und an berechtigte Vertreterinnen und
Vertreter je eine Dienstkarte ausgegeben. Das
Entscheidungsermessen über das dienstliche Interesse sowie die
Auswahl der Dienstplätze obliegt der Orchesterleitung.
(2) Pressekarten:
Die Orchesterleitung kann unentgeltliche Pressekarten an alle
ausgewiesenen Medienvertreterinnen und -vertreter ausgeben, die
erklären, dass der Veranstaltungsbesuch der Berichterstattung dient.
(3) Steuerkarten:
Die Orchesterleitung kann für Konzerte des Orchesters an alle
Beschäftigten des Orchesters Steuerkarten ausgeben, wenn für dasSeite 19 von 24
Seite 9
des Orchesters Personalkarten ausgeben, wenn für die jeweilige
Veranstaltung eine Auslastung im freien Verkauf nicht mehr zu
erwarten ist. Je Produktion können maximal zwei Personalkarten
an den bzw. die Beschäftigte abgegeben werden. Darüber hinaus
können 2 Gebührenkarten ausgegeben werden. Freiberuflich
Beschäftigte können nur für die Produktion Karten erhalten, für
die sie tätig sind. Die vorgenannten Regelungen gelten analog.
Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
(4) Gebührenkarten:
Angehörige anderer Bühnen- bzw. Kulturorchester können
Gebührenkarten erhalten, ebenso Personalkartenberechtigte
gemäß Abs. 3.
(5) Personal- und Gebührenkarten dürfen nur ausgegeben werden,
wenn dadurch der allgemeine Kartenverkauf nicht eingeschränkt
wird.
§ 9 Freikarten
(1) Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Gründen
sowie zu Marketingzwecken vergeben werden, wenn dadurch der
allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird, und zwar:
a) Ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des
Kulturausschusses mit Begleitperson,
b) Gästen auf Einladung des Oberbürgermeisters bzw. der
Oberbürgermeisterin, des Kulturdezernenten bzw. der
Kulturdezernentin oder der Orchesterleitung,
jeweilige Konzert eine Auslastung im freien Verkauf nicht mehr zu
erwarten ist. Je Konzert können maximal zwei Steuerkarten an den
bzw. die Beschäftigte abgegeben werden. Angehörige anderer
Bühnen- bzw. Kulturorchester können nach Vorlage des
entsprechenden Ausweises an der Abendkasse – nach Verfügbarkeit
vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit – eine Steuerkarte
pro Person erhalten. Die vorgenannten Regelungen gelten analog.
Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
§ 8 Freikarten
(1) Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Gründen
sowie zu Marketingzwecken vergeben werden, wenn dadurch der
allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird, und zwar:
a) Ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des
Kulturausschusses mit Begleitperson,
b) Gästen auf Einladung des Oberbürgermeisters bzw. der
Oberbürgermeisterin, des Kulturdezernenten bzw. der
Kulturdezernentin oder der Orchesterleitung,Seite 20 von 24
Seite 10
c) Vertragspartnern, Zuwendungsgebern oder Sponsoren,
d) zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen
befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen
kulturpolitischen Auftrages des Orchesters,
e) Inhabern von Gutscheinen für Neubürgerinnen und
Neubürgern.
Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
(2) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis den
Vermerk „B“ trägt, erhalten freien Eintritt.
(3) Abonnentinnen und Abonnenten erhalten 2 Freikarten für ein
Konzert ihrer Wahl für die Neuwerbung eines neuen Abonnenten
oder einer neuen Abonnentin.
§ 10 Sonstige Entgelte
(1) Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere
Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7
anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf eine
Vorverkaufsgebühr von 10 % erhoben. Die sich nach
Hinzurechnung der Vorverkaufsgebühr ergebenden
Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf
c) Vertragspartnern, Zuwendungsgebern oder Sponsoren,
d) zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen
befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen
kulturpolitischen Auftrages des Orchesters,
e) Inhaberinnen und Inhabern von Gutscheinen für Neubürgerinnen
und Neubürger sowie Inhaberinnen und Inhabern von
Gutscheinen im Rahmen des Willkommenspakets der UN für neue
UN-Mitarbeitende.
Die Entscheidung hierüber trifft die Orchesterleitung.
(2) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis den Vermerk
„B“ trägt, erhalten für alle Konzerte freien Eintritt. Für das
Freitagskonzert im Rahmen des Beethovenfestes gelten die
Regelungen des Beethovenfestes Bonn.
(3) Festabonnentinnen und Festabonnenten erhalten 2 Freikarten für ein
Konzert ihrer Wahl innerhalb der laufenden Konzertsaison für die
Neuwerbung einer neuen Festabonnentin bzw. eines neuen
Festabonnenten.
§ 9 Sonstige Entgelte
(1) Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere
Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 6
anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf eine
Vorverkaufsgebühr von 10 % erhoben. Die sich nach
Hinzurechnung der Vorverkaufsgebühr ergebenden Gesamtpreise
werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent
aufgerundet oder abgerundet.Seite 21 von 24
Seite 11
volle 10 Cent auf- oder abgerundet.
(2) Bei einer durch den Abonnenten verursachten Umbuchung
bereits ausgedruckter Eintrittskarten, sowie für die Umbuchung
eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag wird
ein Umbuchungsentgelt von 3,00 € je Karte erhoben.
(3) Für den Ersatz von verloren gegangenen Abonnementkarten wird
ein Entgelt in Höhe von 3,00 € je Karte erhoben.
(4) Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen
des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und
Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je
Versendungsvorgang 3,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im
Rahmen eines Abonnements.
(5) Die Karten gelten als Fahrausweise im VRS-Verbund Bonn/Rhein-
Sieg. Die hierfür anfallenden Gebühren werden in voller Höhe
vom Orchester getragen.
(6) Die Buchung der Karten ist über print@home möglich. Die hierfür
vom Ticketpartner erhobene Gebühr trägt der Besucher.
§ 11 Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu
dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt zur Spielzeit 2017/18 am 01. August 2017 in
Kraft.
(2) Bei einer durch die Abonnentin bzw. den Abonnenten
verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten,
sowie für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen
anderen Aufführungstag wird ab dem dritten Tausch ein
Umbuchungsentgelt von 5,00 EUR je Karte erhoben.
(3) Für den Ersatz von verloren gegangenen Abonnementkarten wird
ein Entgelt in Höhe von 5,00 EUR je Karte erhoben.
(4) Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des
Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten
geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5,00 EUR.
Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements.
(5) Die Karten gelten als Fahrausweise im VRS-Verbund Bonn/Rhein-
Sieg. Die hierfür anfallenden Gebühren werden in voller Höhe vom
Orchester getragen.
§ 10 Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem
in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt zur Spielzeit 2024/2025 am 01. August 2024 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 11. Mai 2017 außer Kraft.Seite 22 von 24
Seite 1 Anlage 3
Einnahmen (Basis 50% Vollzahler+50 % erm. Tickets)
Spielzeit 2024/2025
als Basis für Einnahmen je HJ ab
2025 Netto-Platz-
angebot
geschätzte
Auslastung
%
Besucher
neuer Entgelt-
ordnung
bisherige Entgelt-
ordnung Mehr-
Konzertreihen Gesamt Gesamt Einnahmen Gesamt Einnahmen
80%
Freitagskonzerte 7.133 5.705 149.507,40 EUR 122.446,80 EUR 27.060,60 EUR
55%
Im Spiegel 3.516 1.932 43.162,35 EUR 39.331,80 EUR 3.830,55 EUR
85%
Pur 2.080 1.768 33.150,00 EUR 26.520,00 EUR 6.630,00 EUR
95%
Vor Ort 432 411 7.706,25 EUR 6.165,00 EUR 1.541,25 EUR
85%
Unterwegs 597 507 9.506,25 EUR 7.605,00 EUR 1.901,25 EUR
90%
Grenzenlos 1.778 1.600 33.826,95 EUR 27.621,00 EUR 6.205,95 EUR
90%
BaseCamp - Neue Musik 199 179 3.358,13 EUR 2.417,85 EUR 940,28 EUR
65%
Karnevalskonzert 2.038 1.324 38.861,55 EUR 31.459,35 EUR 7.402,20 EUR
100%
Weihnachtskonzert 789 789 14.793,75 EUR 10.651,50 EUR 4.142,25 EUR
90%
Montagskonzerte 796 716 13.425,00 EUR 11.814,00 EUR 1.611,00 EUR
90%
Bundesrat-Konzerte 450 405 9.112,50 EUR 8.201,25 EUR 911,25 EUR
80%
Familienkonzerte 4.395 3.515 31.635,00 EUR 26.362,50 EUR 5.272,50 EUR
85%
Kinderkonzerte 1.350 1.149 10.341,00 EUR 9.112,50 EUR 1.228,50 EUR
85%
Sitzkissenkonzerte 1.620 1.377 6.885,00 EUR 6.075,00 EUR 810,00 EUR
60%
Jugendkonzert b+ 879 527 4.743,00 EUR 3.952,50 EUR 790,50 EUR
28.052 21.904 410.014,13 EUR 339.736,05 EUR 70.278,08 EURSumme ab HJ 2025Seite 23 von 24
Seite 2 Anlage 3
Einnahmen (Basis 50% Vollzahler+50 % erm. Tickets)
Spielzeit 2024/2025
Konzerte im HJ 2024
Netto-
Platz-
angebot
geschätzte
Auslastung
%
Besucher
neue Entgelt-
ordnung
bisherige Entgelt-
ordnung Mehr-
Projekt Gesamt Gesamt Einnahmen Einnahmen Einnahmen
80%
Freitagskonzerte 3.057 2.445 64.074,60 EUR 52.477,20 EUR 11.597,40 EUR
55%
Im Spiegel 879 483 10.790,59 EUR 9.832,95 EUR 957,64 EUR
85%
Pur 1.040 884 16.575,00 EUR 13.260,00 EUR 3.315,00 EUR
95%
Vor Ort 144 137 2.568,75 EUR 2.055,00 EUR 513,75 EUR
85%
Unterwegs 199 169 3.168,75 EUR 2.535,00 EUR 633,75 EUR
100%
Weihnachtskonzert 789 789 14.793,75 EUR 10.651,50 EUR 4.142,25 EUR
90%
Montagskonzerte 199 179 3.356,25 EUR 2.953,50 EUR 402,75 EUR
90%
Bundesrat-Konzerte 150 135 3.037,50 EUR 2.733,75 EUR 303,75 EUR
80%
Familienkonzerte 879 703 6.327,00 EUR 5.272,50 EUR 1.054,50 EUR
85%
Kinderkonzerte 450 383 3.447,00 EUR 3.037,50 EUR 409,50 EUR
85%
Sitzkissenkonzerte 540 459 4.131,00 EUR 3.442,50 EUR 688,50 EUR
9.326 6.766 169.020,19 EUR 145.001,40 EUR 24.018,79 EURSummen 01.08.-31.12.2024Seite 24 von 24

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de