← Vorlagen

240104-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beantragung von baulichen Anlagen bzgl. Kennzeichnung der Spielstraße "Am Klostergarten"

Nummer
240104-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240104 Bürgerantrag: Beantragung von baulichen Anlagen bzgl. Kennzeichnung der Spielstraße "Am Klostergarten"

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.029 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240104-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beantragung von baulichen Anlagen
bzgl. Kennzeichnung der Spielstraße "Am
Klostergarten"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um ein etwa 100m langes
Teilstück der Straße Am Klostergarten, das aus einer Tempo-30-Zone
kommend mit Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ beschildert
ist. Nach einer Neupflanzung von 2 Bäumen ist das Verkehrszeichen schlecht
erkennbar. Die Verwaltung wird daher das vorhandene Verkehrszeichen an
eine günstigere Stelle nach vorne versetzen sowie auf der gegenüberliegenden
Seite noch einen zusätzlichen Mast mit Verkehrszeichen installieren.
Zu den angesprochenen Kissen wird Folgendes mitgeteilt:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Straßenbaulastträger
gehalten, die öffentlichen Verkehrswege baulich so zu gestalten, dass von
ihnen keine Gefahrenlage ausgehen kann. Sobald die Verkehrsfläche für den
allgemeinen Fahrzeugverkehr freigegeben und entsprechend gewidmet ist,
muss die Benutzung für alle zulassungsfähigen Fahrzeuge möglich sein.
Die in Rede stehende Plateau-Aufpflasterung erfüllt u. a. die Vorgaben der
RAST (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen). Eine weitere Aufhöhung
steht demnach den allgemein gültigen Regeln der Technik entgegen.
Darüber hinaus wäre mit einer Verkehrslärmerhöhung und einer Verstärkung
der Abgase zu rechnen.
Da letztendlich auch das Haftungsrisiko des Straßenbaulastträgers erheblich
steigt, lehnt die Verwaltung eine Erhöhung der Plateau-Aufpflasterung ab.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de