240104-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beantragung von baulichen Anlagen bzgl. Kennzeichnung der Spielstraße "Am Klostergarten"
Kerndaten
- Nummer
- 240104-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240104-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beantragung von baulichen Anlagen bzgl. Kennzeichnung der Spielstraße "Am Klostergarten" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um ein etwa 100m langes Teilstück der Straße Am Klostergarten, das aus einer Tempo-30-Zone kommend mit Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ beschildert ist. Nach einer Neupflanzung von 2 Bäumen ist das Verkehrszeichen schlecht erkennbar. Die Verwaltung wird daher das vorhandene Verkehrszeichen an eine günstigere Stelle nach vorne versetzen sowie auf der gegenüberliegenden Seite noch einen zusätzlichen Mast mit Verkehrszeichen installieren. Zu den angesprochenen Kissen wird Folgendes mitgeteilt: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Straßenbaulastträger gehalten, die öffentlichen Verkehrswege baulich so zu gestalten, dass von ihnen keine Gefahrenlage ausgehen kann. Sobald die Verkehrsfläche für den allgemeinen Fahrzeugverkehr freigegeben und entsprechend gewidmet ist, muss die Benutzung für alle zulassungsfähigen Fahrzeuge möglich sein. Die in Rede stehende Plateau-Aufpflasterung erfüllt u. a. die Vorgaben der RAST (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen). Eine weitere Aufhöhung steht demnach den allgemein gültigen Regeln der Technik entgegen. Darüber hinaus wäre mit einer Verkehrslärmerhöhung und einer Verstärkung der Abgase zu rechnen. Da letztendlich auch das Haftungsrisiko des Straßenbaulastträgers erheblich steigt, lehnt die Verwaltung eine Erhöhung der Plateau-Aufpflasterung ab. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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