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240101 · Beschlussvorlage

Stand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

Nummer
240101
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2024 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Empfehlung
  7. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Empfehlung
  9. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 15.03.2024 Anregung
  10. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 240707 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Öffentliche Informationsveranstaltungen zum Nahversorgungskonzept
  2. 240101-01 AA BBB-Änderungsantrag: Stand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Antrag zur Vorlage 240101

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Beschlussvorlage
öffentlich
240101
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stand der Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
27.02.2024 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 15.03.2024 Anregung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
20.03.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Stand der Fortschreibung wird zur Kenntnis genommen
2. Die Verwaltung wird beauftragt vier öffentliche Informationsveranstaltungen
zum Thema Nahversorgung jeweils in den vier Stadtbezirken durchzuführen
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2021 wurde die Verwaltung beauftragt die
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (BEZK)
auszuschreiben (DS-Nr.: 202307). Der Auftrag wurde Ende 2022 an das Büro
Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB aus Dortmund
vergeben. Mitte 2023 erfolgte eine erste Zwischeninformation in den politischen
Gremien zum Stand der Fortschreibung sowie zum weiteren Vorgehen (DS-Nr.:
230488). Mit der vorliegenden Vorlage soll eine weitere Information zum
Projektverlauf, den Meilensteinen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
ein Ausblick auf 2024 gegeben werden (Anhang I, Abbildung 1).
Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches
Entwicklungskonzept stellt ein informelles Instrument der Stadtentwicklung zur
gesamtstädtischen Steuerung der Einzelhandelslandschaft dar. Ein auf der
Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziertes Konzept,
ermöglicht der Stadtverwaltung die Einzelhandelslandschaft, wesentlich mit
Verkaufsflächen ab 800 qm, planungsrechtlich zu steuern. Damit soll zum einen
die Funktion der Stadt Bonn als Oberzentrum, zum anderen eineSeite 1 von 8
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flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden.
Zusätzlich stellt es für Investoren und Entwickler eine Investitionssicherheit dar.
Für ein qualifiziertes Konzept bedarf es umfangreicher Erhebungen und
Analysen, auch um Rechtssicherheit herzustellen. Im Konzeptentwurf werden
entsprechend kleinräumig Analyseergebnisse mit Empfehlungen dargestellt.
Dennoch sind die Steuerungsmöglichkeiten eines Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes nicht geeignet, die Entwicklung einzelner Bereiche oder
Ortskerne integriert zu entwickeln, wie es beispielsweise mit dem Instrument
von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten auf einer kleinräumigeren Ebene
möglich ist.
Die Fortschreibung ist in vier wesentliche Projektbausteine unterteilt: die
Erhebungsphase, die Analysephase sowie die Konzeptphasen I und II. Die
Erarbeitung und Abstimmung dieser vier Bausteine nimmt voraussichtlich zwei
Jahre in Anspruch. In 2023 stand die Informationsgewinnung und Auswertung
im Vordergrund der Projektarbeit. Mitte 2024 werden voraussichtlich alle
Konzeptbausteine im Entwurf vorliegen, sodass in diesem Jahr die
Kommunikation und Abstimmung der Entwurfsergebnisse mit Bürgerinnen und
Bürgern, Politik und Wirtschaft sowie innerhalb der Verwaltung und mit der
Region im Vordergrund stehen werden.
Erhebungsphase:
Es wurde eine Vollerhebung des Einzelhandels auf dem Bonner Stadtgebiet
durchgeführt. Es schlossen sich Zentrenspaziergänge in allen vier
Stadtbezirkszentren an sowie zwei Online-Befragungen zur Nahversorgung in
Bonn und zu den drei Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf.
Die Befragung zu den Stadtbezirkszentren lehnt sich inhaltlich an die Studie
„Vitale Innenstädte“ des Instituts für Handelsforschung für die Bonner
Innenstadt aus dem Herbst 2022 an (DS-Nr.: 230318).
Insgesamt konnte das Büro Stadt und Handel in ganz Bonn 1.671
Einzelhandelsbetriebe erfassen mit einer Gesamtverkaufsfläche von 433.000
qm (siehe Anhang I, Abbildung 2). Zusätzlich wurden rund 1.500
zentrenergänzende Funktionen wie Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur oder
auch öffentliche Verwaltung in und um zentrale Versorgungsbereiche erfasst.
Auf den Zentrenrundgängen in der Bonner Innenstadt sowie den
Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf wurden umfangreiche
Informationen durch lokale Akteure aus Wirtschaft und Politik gesammelt,
sodass Potenziale und Defizite auch aus lokaler Perspektive mit in die
Konzepterstellung einfließen.
Mitte 2023 konnte die Erhebungsphase mit dem letzten Schritt der zwei Online-
Befragungen abgeschlossen werden. Insgesamt wurde ein zufriedenstellender
Rücklauf verzeichnet, sodass in der Nahversorgungsbefragung 1.105 und in
der Zentrenbefragung rund 800 vollständige Fragebögen ausgefüllt wurden.
Diese verteilen sich mit 366 Teilnehmenden auf das Zentrum Bad Godesberg,
282 Teilnehmenden auf das Zentrum Beuel und 157 Teilnehmenden auf das
Zentrum Duisdorf. In Der Studie "Vitale Innenstädte" wurde die Bevölkerung zur
Bonner Innenstadt befragt. Auch hier fließen quantitative Ergebnisse bereits in
die Konzepterstellung ein. Besonders ist hervorzuheben, dass über 800
Teilnehmende in beiden Befragungen zusammengenommen eine offene FrageSeite 2 von 8
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zu Ihren Wünschen zur Nahversorgung und den Stadtbezirkszentren ausgefüllt
haben. Entsprechend werden die qualitativen Antworten derzeit näher
ausgewertet, bevor eine zusammengefasste Ergebnisdarstellung in die
Gremien eingebracht wird.
Analysephase:
Stadt + Handel konnte die umfangreiche Analysephase zum dritten Quartal
2023 abschließen. Sekundärstatistiken, bestehende Konzepte und Planungen
sowie rechtliche Grundlagen wurden ausgewertet. Die erhobenen Daten
wurden aufbereitet und den siedlungsräumlichen und sozioökonomischen
Rahmenbedingungen sowie der Nachfragesituation gegenübergestellt. Aktuelle
Trends wie der Onlinehandel wurden in die Interpretationen aufgenommen. Es
fand eine Bewertung der Einzelhandelsentwicklung seit der letzten
Fortschreibung mit Vollerhebung des Einzelhandels in 2008 statt (siehe Anhang
I, Abbildung 3). Dabei ist in Bonn die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe bei
gleichzeitig steigender Verkaufsfläche insgesamt gesunken. Dies spiegelt den
bundesweiten Trend zu mehr Filialisierung und weniger kleinen
Fachgeschäften wieder. Die gesamtstädtische einzelhandelsrelevante Kaufkraft
ist mit einer positiven ökonomischen Entwicklung seit 2008 sowie einer
positiven Bevölkerungsentwicklung gestiegen. Das Kaufkraftniveau ist um zwei
Punkte auf 105 gefallen. Das Kaufkraftniveau ist ein Indexwert, welcher die
einzelhandelsrelevante pro Kopf Kaufkraft im Vergleich zum deutschen
Durchschnitt von 100 angibt.
Im weiteren Verlauf wurden die Standortlagen der mit dem BEZK 2008 sowie
der Ergänzung von 2012 von insgesamt 42 zentralen Versorgungsbereichen
(ZVB) näher bewertet. Im Berichtsentwurf werden die Informationen zu
Steckbriefen für jeden ZVB aufbereitet, sodass neben den für das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept bedeutenden Informationen, wie z.B. der
Einzelhandelsbesatz auch allgemeine Potenziale oder Defizite erkenntlich
werden, die über die Steuerungsfunktion des BEZK hinaus in weitere
Arbeitsbereiche aufgenommen werden können.
Zusätzlich wurden die Siedlungsbereiche gesamtstädtisch in Bezug zur
Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (Nahrungs- und Genussmittel
sowie Drogeriewaren) untersucht.
Konzeptphase I:
Die Konzeptphasen sind in mehrere Themenschwerpunkte unterteilt. Zu Beginn
wurden durch das Büro Stadt + Handel die Zentrenhierarchie überarbeitet
sowie die Abgrenzungen der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche
aktualisiert.
Aufgrund der teils heterogenen Struktur soll weiterhin ein vierstufiges
Hierarchiesystem beibehalten werden (siehe Anhang I, Abbildung 4, blauer
Kasten). Die erste Stufe bildet die Bonner Innenstadt mit einem umfangreichen
Einzelhandelsbesatz und entsprechend der oberzentralen Funktion der
Bundesstadt Bonn, mit einem Einzugsgebiet über die Stadtgrenzen hinaus. In
der zweiten Stufe der Bezirkszentren, vormals B-Zentren, werden weiterhin die
Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf mit Einzugsgebieten
über den jeweiligen Stadtbezirk hinaus und einem entsprechend vielfältigen
Einzelhandelsangebot auch mit Waren für längerfristige Bedarfsbereiche (z.B.Seite 3 von 8
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Bekleidung und Schuhe) dargestellt. Die C-Zentren sollen durch die
Quartierzentren abgelöst werden. Im Gegensatz zu der letzten Stufe, dem
Nahversorgungszentren, sind hier auch teilweise Angebote für den
längerfristigen Bedarf zu verzeichnen. Die Nahversorgungszentren
beschränken sich mit einem kleineren Einzugsgebiet im Schwerpunkt auf
nahversorgungsrelevante Einzelhandelsstrukturen. Alle zentralen
Versorgungsbereiche sind neben den Einzelhandelsstrukturen auch durch
zentrenergänzende Funktionen (Dienstleistungen, Kultur, Verwaltung usw.) und
eine integrierte städtebauliche Lage oder eine absehbare Planungsperspektive
dazu gekennzeichnet. Die Rechtsprechungen seit der letzten Fortschreibung
und insbesondere die Ausformulierung dieser im Einzelhandelserlass
Nordrhein-Westfalen 2021 definieren für einen zentralen Versorgungsbereich
ein ausreichendes Maß an Einzelhandelsbesatz (mind. ein Magnetbetrieb der
Nahversorgung), Vorhandensein zentrenergänzender Funktionen sowie eine
integrierte städtebauliche Lage, die vor allem durch eine vorhandene
Mantelbevölkerung im zentralen Versorgungsbereich bzw. direkt daran
angrenzend gegeben ist.
Mit diesem Hintergrund wurden alle bestehenden ZVB auf den Prüfstand
gestellt. Im Ergebnis enthält der Entwurf nur noch 27 zentrale
Versorgungsbereiche. Ein perspektivisches Nahversorgungszentrum im
Rahmen der Entwicklung des neuen Quartiers Bundesviertel wurde neu
aufgenommen. Herausgenommen wurden vor allem D-Zentren, die aufgrund
von fehlendem Einzelhandelsbesatz und fehlenden Planungsperspektiven
aufgrund knapper Flächen in gewachsenen Ortskernen nicht mehr als zentrale
Versorgungsbereiche qualifiziert werden können. Weiterhin wurden einige
ehemalige Zentren aus dem räumlich-funktionalen Konzept entfernt, die keine
integrierte städtebauliche Lage aufweisen, da sie entweder durch räumliche
Barrieren (z.B. Autobahnen) sowie einem größeren Abstand zur
Wohnbevölkerung nicht siedlungsintegriert sind oder sich in Gewerbegebieten
befinden.
Daneben wurden die Zentrenumgriffe insgesamt auf die Schwerpunktbereiche
mit Einzelhandelsbesatz verkleinert. Neben einer nötigen Bereinigung
hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen, kann dies auch durch die
eine stärkere räumliche Bündelung zu einer positiven wirtschaftlichen
Entwicklung beitragen.
Kleinteilige Einzelhandelsbetriebe können im Rahmen des vorliegenden
Planungsrechtes grundsätzlich auch außerhalb von zentralen
Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Das System der zentralen
Versorgungsbereiche zeigt die räumlich-funktionalen Schwerpunkte auf, dient
der Bundesstadt Bonn als Steuerungsorientierung und gibt der Wirtschaft
Investitionssicherheiten.
Konzeptphase II:
Wie in Abbildung 4 dargestellt soll das räumliche Konzept neben den zentralen
Versorgungsbereichen auch Nahversorgungsstandorte enthalten, um dem Ziel
der Stadt der kurzen Wege bzw. der 15-Minuten-Stadt gerecht zu werden (vgl.
Anhang I). Derzeit werden dazu ein räumliches Konzept für die Nahversorgung
auch über die ZVB hinaus sowie Steuerungsprinzipien erarbeitet.
Darüber hinaus werden alle weiteren bestehenden Nahversorger inSeite 4 von 8
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städtebaulich integrierte und nicht integrierte Lagen eingeteilt.
Räumlich werden abschließend die Eignungsflächen für den nicht-
zentrenrelevanten Handel für meist großflächige Betriebe wie z.B. Möbelhäuser
und Baumärkte, die häufig keine ausreichenden Flächen in ZVB finden,
überarbeitet. Neben der räumlichen Bündelung dieser Betriebe, ist es Ziel,
Gewerbegebiete zu schützen, indem die Flächen für klassische
Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden und nicht für
Einzelhandelsbetriebe.
Zuletzt werden die Bonner Liste, die die Warensortimente in die Kategorien
nahversorgungsrelevant und zentrenrelevant sowie nicht-zentrenrelevant
unterteilt, auf den Prüfstand gestellt und Steuerungsleitsätze ausgearbeitet.
Diese sollen über das vorhandene Konzept hinaus in konkrete Handlungs- und
Umsetzungsempfehlungen münden, sodass Verwaltungsabläufe vereinheitlicht
und vereinfacht werden.
Die einzelnen Bausteine wurden und werden zunächst verwaltungsintern in
ämterübergreifenden Arbeitsgruppen diskutiert. Dezernatsübergreifend wird in
der Lenkungsgruppe nachgesteuert. Anschließend werden die Themen im
erweiterten Konsultationskreis Einzelhandel (eKE) mit Wirtschaftsakteuren und
Vertretern der Politik beraten.
Ausblick:
Wie in Abbildung 1 dargestellt, wird der Entwurf inhaltlich voraussichtlich Mitte
2024 vervollständigt (siehe Anhang I). Entsprechend sind neben den bereits
beschriebenen Beratungen und Gremieninformationen vier
Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die Veranstaltungen wurden bereits
im Auftrag zur Konzeptfortschreibung an Stadt und Handel vorgesehen, sodass
die Kosten bereits in den Fortschreibungsprozess eingestellt wurden. Diese
sollen mit dem Schwerpunkthema Nahversorgung im Juni jeweils in den
Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel, Bonn und Hardtberg durchgeführt
werden. Ziel ist es, die Bürgerschaft und ansässige Wirtschaft auf
Stadtbezirksebene über die Entwurfsergebnisse zu informieren und diese zu
diskutieren.
Anschließend wird der Berichtsentwurf fertiggestellt und in den Gremien mit
dem Ziel der öffentlichen Auslegung beraten. Wie in einem
Bauleitplanverfahren können hier erneut Anregungen eingebracht werden,
bevor den Gremien ein abschließender Konzeptentwurf zum Beschluss
vorgelegt wird. In der Mitte der Offenlage ist zusätzlich eine digitale
Informationsveranstaltung geplant, sodass der Konzeptentwurf in Gänze
dargestellt wird und offene Fragen geklärt werden können.
Der abschließende Beschlussentwurf wird den Gremien voraussichtlich Anfang
2025 zur Beratung vorgelegt. Mit Beschluss durch den Rat wird die Verwaltung
beauftragt, entsprechend der im Konzept enthaltenen Steuerungsleitsätze zu
handeln und die Ziele bei Planungen in den Abwägungsprozess aufzunehmen.
Abschließend wird für das Konzept noch ein Testat der Bezirksregierung Köln
benötigt, welche die Inhalte insgesamt hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben,
insbesondere aus dem LEP NRW sowie der Umsetzung des räumlich-
funktionalen Konzepts, auch im regionalen Kontext prüft.Seite 5 von 8
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Anlage/n
1 AnhangI_240101_Abbildungen_Stand_BEZK (öffentlich)Seite 6 von 8
Anhang I: Abbildungen zur Begründung - Stand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Abbildung 1: Projektverlauf und Beteiligung der Öffentlichkeit
Quelle: Eigene Darstellung
Abbildung 2: Einzelhandelsbestand in Bonn – Gesamtstädtisch und nach Stadtbezirken
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; Einwohner: Stadt Bonn (Stand:
01.12.2023); Verkaufsfläche auf 100 qm gerundet; Angaben ohne Leerstände
Abbildung 3: Bewertung der Entwicklung seit 2008 – Gesamtstädtische Kennwerte
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023, Stadt Bonn (Stand: 01.12.2023); IFH Retail
Consultants GmbH 2022; BEZK Bonn 2008; Verkaufsfläche auf 100 qm gerundet; Umsatz/Kaufkraft auf 0,1 Mio Euro gerundetSeite 7 von 8
Abbildung 4: System der zentralen Versorgungsbereiche
Quelle: Stadt und HandelSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 00:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de