240101 · Beschlussvorlage
Stand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Kerndaten
- Nummer
- 240101
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 240101 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.02.2024 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 15.03.2024 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Stand der Fortschreibung wird zur Kenntnis genommen 2. Die Verwaltung wird beauftragt vier öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema Nahversorgung jeweils in den vier Stadtbezirken durchzuführen Begründung Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2021 wurde die Verwaltung beauftragt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (BEZK) auszuschreiben (DS-Nr.: 202307). Der Auftrag wurde Ende 2022 an das Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB aus Dortmund vergeben. Mitte 2023 erfolgte eine erste Zwischeninformation in den politischen Gremien zum Stand der Fortschreibung sowie zum weiteren Vorgehen (DS-Nr.: 230488). Mit der vorliegenden Vorlage soll eine weitere Information zum Projektverlauf, den Meilensteinen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie ein Ausblick auf 2024 gegeben werden (Anhang I, Abbildung 1). Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept stellt ein informelles Instrument der Stadtentwicklung zur gesamtstädtischen Steuerung der Einzelhandelslandschaft dar. Ein auf der Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziertes Konzept, ermöglicht der Stadtverwaltung die Einzelhandelslandschaft, wesentlich mit Verkaufsflächen ab 800 qm, planungsrechtlich zu steuern. Damit soll zum einen die Funktion der Stadt Bonn als Oberzentrum, zum anderen eineSeite 1 von 8 Seite 2 flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden. Zusätzlich stellt es für Investoren und Entwickler eine Investitionssicherheit dar. Für ein qualifiziertes Konzept bedarf es umfangreicher Erhebungen und Analysen, auch um Rechtssicherheit herzustellen. Im Konzeptentwurf werden entsprechend kleinräumig Analyseergebnisse mit Empfehlungen dargestellt. Dennoch sind die Steuerungsmöglichkeiten eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes nicht geeignet, die Entwicklung einzelner Bereiche oder Ortskerne integriert zu entwickeln, wie es beispielsweise mit dem Instrument von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten auf einer kleinräumigeren Ebene möglich ist. Die Fortschreibung ist in vier wesentliche Projektbausteine unterteilt: die Erhebungsphase, die Analysephase sowie die Konzeptphasen I und II. Die Erarbeitung und Abstimmung dieser vier Bausteine nimmt voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch. In 2023 stand die Informationsgewinnung und Auswertung im Vordergrund der Projektarbeit. Mitte 2024 werden voraussichtlich alle Konzeptbausteine im Entwurf vorliegen, sodass in diesem Jahr die Kommunikation und Abstimmung der Entwurfsergebnisse mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Wirtschaft sowie innerhalb der Verwaltung und mit der Region im Vordergrund stehen werden. Erhebungsphase: Es wurde eine Vollerhebung des Einzelhandels auf dem Bonner Stadtgebiet durchgeführt. Es schlossen sich Zentrenspaziergänge in allen vier Stadtbezirkszentren an sowie zwei Online-Befragungen zur Nahversorgung in Bonn und zu den drei Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf. Die Befragung zu den Stadtbezirkszentren lehnt sich inhaltlich an die Studie „Vitale Innenstädte“ des Instituts für Handelsforschung für die Bonner Innenstadt aus dem Herbst 2022 an (DS-Nr.: 230318). Insgesamt konnte das Büro Stadt und Handel in ganz Bonn 1.671 Einzelhandelsbetriebe erfassen mit einer Gesamtverkaufsfläche von 433.000 qm (siehe Anhang I, Abbildung 2). Zusätzlich wurden rund 1.500 zentrenergänzende Funktionen wie Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur oder auch öffentliche Verwaltung in und um zentrale Versorgungsbereiche erfasst. Auf den Zentrenrundgängen in der Bonner Innenstadt sowie den Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf wurden umfangreiche Informationen durch lokale Akteure aus Wirtschaft und Politik gesammelt, sodass Potenziale und Defizite auch aus lokaler Perspektive mit in die Konzepterstellung einfließen. Mitte 2023 konnte die Erhebungsphase mit dem letzten Schritt der zwei Online- Befragungen abgeschlossen werden. Insgesamt wurde ein zufriedenstellender Rücklauf verzeichnet, sodass in der Nahversorgungsbefragung 1.105 und in der Zentrenbefragung rund 800 vollständige Fragebögen ausgefüllt wurden. Diese verteilen sich mit 366 Teilnehmenden auf das Zentrum Bad Godesberg, 282 Teilnehmenden auf das Zentrum Beuel und 157 Teilnehmenden auf das Zentrum Duisdorf. In Der Studie "Vitale Innenstädte" wurde die Bevölkerung zur Bonner Innenstadt befragt. Auch hier fließen quantitative Ergebnisse bereits in die Konzepterstellung ein. Besonders ist hervorzuheben, dass über 800 Teilnehmende in beiden Befragungen zusammengenommen eine offene FrageSeite 2 von 8 Seite 3 zu Ihren Wünschen zur Nahversorgung und den Stadtbezirkszentren ausgefüllt haben. Entsprechend werden die qualitativen Antworten derzeit näher ausgewertet, bevor eine zusammengefasste Ergebnisdarstellung in die Gremien eingebracht wird. Analysephase: Stadt + Handel konnte die umfangreiche Analysephase zum dritten Quartal 2023 abschließen. Sekundärstatistiken, bestehende Konzepte und Planungen sowie rechtliche Grundlagen wurden ausgewertet. Die erhobenen Daten wurden aufbereitet und den siedlungsräumlichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen sowie der Nachfragesituation gegenübergestellt. Aktuelle Trends wie der Onlinehandel wurden in die Interpretationen aufgenommen. Es fand eine Bewertung der Einzelhandelsentwicklung seit der letzten Fortschreibung mit Vollerhebung des Einzelhandels in 2008 statt (siehe Anhang I, Abbildung 3). Dabei ist in Bonn die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe bei gleichzeitig steigender Verkaufsfläche insgesamt gesunken. Dies spiegelt den bundesweiten Trend zu mehr Filialisierung und weniger kleinen Fachgeschäften wieder. Die gesamtstädtische einzelhandelsrelevante Kaufkraft ist mit einer positiven ökonomischen Entwicklung seit 2008 sowie einer positiven Bevölkerungsentwicklung gestiegen. Das Kaufkraftniveau ist um zwei Punkte auf 105 gefallen. Das Kaufkraftniveau ist ein Indexwert, welcher die einzelhandelsrelevante pro Kopf Kaufkraft im Vergleich zum deutschen Durchschnitt von 100 angibt. Im weiteren Verlauf wurden die Standortlagen der mit dem BEZK 2008 sowie der Ergänzung von 2012 von insgesamt 42 zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) näher bewertet. Im Berichtsentwurf werden die Informationen zu Steckbriefen für jeden ZVB aufbereitet, sodass neben den für das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bedeutenden Informationen, wie z.B. der Einzelhandelsbesatz auch allgemeine Potenziale oder Defizite erkenntlich werden, die über die Steuerungsfunktion des BEZK hinaus in weitere Arbeitsbereiche aufgenommen werden können. Zusätzlich wurden die Siedlungsbereiche gesamtstädtisch in Bezug zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (Nahrungs- und Genussmittel sowie Drogeriewaren) untersucht. Konzeptphase I: Die Konzeptphasen sind in mehrere Themenschwerpunkte unterteilt. Zu Beginn wurden durch das Büro Stadt + Handel die Zentrenhierarchie überarbeitet sowie die Abgrenzungen der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche aktualisiert. Aufgrund der teils heterogenen Struktur soll weiterhin ein vierstufiges Hierarchiesystem beibehalten werden (siehe Anhang I, Abbildung 4, blauer Kasten). Die erste Stufe bildet die Bonner Innenstadt mit einem umfangreichen Einzelhandelsbesatz und entsprechend der oberzentralen Funktion der Bundesstadt Bonn, mit einem Einzugsgebiet über die Stadtgrenzen hinaus. In der zweiten Stufe der Bezirkszentren, vormals B-Zentren, werden weiterhin die Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf mit Einzugsgebieten über den jeweiligen Stadtbezirk hinaus und einem entsprechend vielfältigen Einzelhandelsangebot auch mit Waren für längerfristige Bedarfsbereiche (z.B.Seite 3 von 8 Seite 4 Bekleidung und Schuhe) dargestellt. Die C-Zentren sollen durch die Quartierzentren abgelöst werden. Im Gegensatz zu der letzten Stufe, dem Nahversorgungszentren, sind hier auch teilweise Angebote für den längerfristigen Bedarf zu verzeichnen. Die Nahversorgungszentren beschränken sich mit einem kleineren Einzugsgebiet im Schwerpunkt auf nahversorgungsrelevante Einzelhandelsstrukturen. Alle zentralen Versorgungsbereiche sind neben den Einzelhandelsstrukturen auch durch zentrenergänzende Funktionen (Dienstleistungen, Kultur, Verwaltung usw.) und eine integrierte städtebauliche Lage oder eine absehbare Planungsperspektive dazu gekennzeichnet. Die Rechtsprechungen seit der letzten Fortschreibung und insbesondere die Ausformulierung dieser im Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen 2021 definieren für einen zentralen Versorgungsbereich ein ausreichendes Maß an Einzelhandelsbesatz (mind. ein Magnetbetrieb der Nahversorgung), Vorhandensein zentrenergänzender Funktionen sowie eine integrierte städtebauliche Lage, die vor allem durch eine vorhandene Mantelbevölkerung im zentralen Versorgungsbereich bzw. direkt daran angrenzend gegeben ist. Mit diesem Hintergrund wurden alle bestehenden ZVB auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis enthält der Entwurf nur noch 27 zentrale Versorgungsbereiche. Ein perspektivisches Nahversorgungszentrum im Rahmen der Entwicklung des neuen Quartiers Bundesviertel wurde neu aufgenommen. Herausgenommen wurden vor allem D-Zentren, die aufgrund von fehlendem Einzelhandelsbesatz und fehlenden Planungsperspektiven aufgrund knapper Flächen in gewachsenen Ortskernen nicht mehr als zentrale Versorgungsbereiche qualifiziert werden können. Weiterhin wurden einige ehemalige Zentren aus dem räumlich-funktionalen Konzept entfernt, die keine integrierte städtebauliche Lage aufweisen, da sie entweder durch räumliche Barrieren (z.B. Autobahnen) sowie einem größeren Abstand zur Wohnbevölkerung nicht siedlungsintegriert sind oder sich in Gewerbegebieten befinden. Daneben wurden die Zentrenumgriffe insgesamt auf die Schwerpunktbereiche mit Einzelhandelsbesatz verkleinert. Neben einer nötigen Bereinigung hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen, kann dies auch durch die eine stärkere räumliche Bündelung zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Kleinteilige Einzelhandelsbetriebe können im Rahmen des vorliegenden Planungsrechtes grundsätzlich auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Das System der zentralen Versorgungsbereiche zeigt die räumlich-funktionalen Schwerpunkte auf, dient der Bundesstadt Bonn als Steuerungsorientierung und gibt der Wirtschaft Investitionssicherheiten. Konzeptphase II: Wie in Abbildung 4 dargestellt soll das räumliche Konzept neben den zentralen Versorgungsbereichen auch Nahversorgungsstandorte enthalten, um dem Ziel der Stadt der kurzen Wege bzw. der 15-Minuten-Stadt gerecht zu werden (vgl. Anhang I). Derzeit werden dazu ein räumliches Konzept für die Nahversorgung auch über die ZVB hinaus sowie Steuerungsprinzipien erarbeitet. Darüber hinaus werden alle weiteren bestehenden Nahversorger inSeite 4 von 8 Seite 5 städtebaulich integrierte und nicht integrierte Lagen eingeteilt. Räumlich werden abschließend die Eignungsflächen für den nicht- zentrenrelevanten Handel für meist großflächige Betriebe wie z.B. Möbelhäuser und Baumärkte, die häufig keine ausreichenden Flächen in ZVB finden, überarbeitet. Neben der räumlichen Bündelung dieser Betriebe, ist es Ziel, Gewerbegebiete zu schützen, indem die Flächen für klassische Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden und nicht für Einzelhandelsbetriebe. Zuletzt werden die Bonner Liste, die die Warensortimente in die Kategorien nahversorgungsrelevant und zentrenrelevant sowie nicht-zentrenrelevant unterteilt, auf den Prüfstand gestellt und Steuerungsleitsätze ausgearbeitet. Diese sollen über das vorhandene Konzept hinaus in konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen münden, sodass Verwaltungsabläufe vereinheitlicht und vereinfacht werden. Die einzelnen Bausteine wurden und werden zunächst verwaltungsintern in ämterübergreifenden Arbeitsgruppen diskutiert. Dezernatsübergreifend wird in der Lenkungsgruppe nachgesteuert. Anschließend werden die Themen im erweiterten Konsultationskreis Einzelhandel (eKE) mit Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Politik beraten. Ausblick: Wie in Abbildung 1 dargestellt, wird der Entwurf inhaltlich voraussichtlich Mitte 2024 vervollständigt (siehe Anhang I). Entsprechend sind neben den bereits beschriebenen Beratungen und Gremieninformationen vier Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die Veranstaltungen wurden bereits im Auftrag zur Konzeptfortschreibung an Stadt und Handel vorgesehen, sodass die Kosten bereits in den Fortschreibungsprozess eingestellt wurden. Diese sollen mit dem Schwerpunkthema Nahversorgung im Juni jeweils in den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel, Bonn und Hardtberg durchgeführt werden. Ziel ist es, die Bürgerschaft und ansässige Wirtschaft auf Stadtbezirksebene über die Entwurfsergebnisse zu informieren und diese zu diskutieren. Anschließend wird der Berichtsentwurf fertiggestellt und in den Gremien mit dem Ziel der öffentlichen Auslegung beraten. Wie in einem Bauleitplanverfahren können hier erneut Anregungen eingebracht werden, bevor den Gremien ein abschließender Konzeptentwurf zum Beschluss vorgelegt wird. In der Mitte der Offenlage ist zusätzlich eine digitale Informationsveranstaltung geplant, sodass der Konzeptentwurf in Gänze dargestellt wird und offene Fragen geklärt werden können. Der abschließende Beschlussentwurf wird den Gremien voraussichtlich Anfang 2025 zur Beratung vorgelegt. Mit Beschluss durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend der im Konzept enthaltenen Steuerungsleitsätze zu handeln und die Ziele bei Planungen in den Abwägungsprozess aufzunehmen. Abschließend wird für das Konzept noch ein Testat der Bezirksregierung Köln benötigt, welche die Inhalte insgesamt hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus dem LEP NRW sowie der Umsetzung des räumlich- funktionalen Konzepts, auch im regionalen Kontext prüft.Seite 5 von 8 Seite 6 Anlage/n 1 AnhangI_240101_Abbildungen_Stand_BEZK (öffentlich)Seite 6 von 8 Anhang I: Abbildungen zur Begründung - Stand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Abbildung 1: Projektverlauf und Beteiligung der Öffentlichkeit Quelle: Eigene Darstellung Abbildung 2: Einzelhandelsbestand in Bonn – Gesamtstädtisch und nach Stadtbezirken Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; Einwohner: Stadt Bonn (Stand: 01.12.2023); Verkaufsfläche auf 100 qm gerundet; Angaben ohne Leerstände Abbildung 3: Bewertung der Entwicklung seit 2008 – Gesamtstädtische Kennwerte Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023, Stadt Bonn (Stand: 01.12.2023); IFH Retail Consultants GmbH 2022; BEZK Bonn 2008; Verkaufsfläche auf 100 qm gerundet; Umsatz/Kaufkraft auf 0,1 Mio Euro gerundetSeite 7 von 8 Abbildung 4: System der zentralen Versorgungsbereiche Quelle: Stadt und HandelSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de