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240100 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost

Nummer
240100
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 16.04.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Anhörung
  4. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240100
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1
„Pützchens Chaussee“ im Stadtbezirk Beuel,
Ortsteil Beuel-Ost
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
16.04.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens
Chaussee" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen den
Straßen Pützchens Chaussee, Röhfeldstraße und Pfaffenweg ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung des Plankonzepts und der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im
Stadthaus, im Rathaus Beuel sowie auf der städtischen Internetseite
www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu
geben.
Begründung
Planungsanlass und Plangebiet
Die Vorhabenträgerin GbR Pützchens Chaussee ist Eigentümerin eines ca. 2
ha großen Areals im Stadtbezirk Beuel zwischen den Straßen Pützchens
Chaussee, Röhfeldstraße und Pfaffenweg und plant dort die Errichtung
mehrerer Bürogebäude.Seite 1 von 27
Seite 2
Das Plangebiet befindet sich im Übergang von Mischgebieten mit vorwiegend
vorhandener Wohnbebauung im Norden und Westen sowie dem südlich und
östlich des Plangebiets bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet Beuel-Ost.
Im nordöstlichen Eckbereich des Plangebiets, im Kreuzungsbereich der
Pützchens Chaussee und der Röhfeldstraße, wurde die Baugenehmigung zur
Errichtung eines Bürogebäudes auf Grundlage des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße" bereits erteilt. Dieses Gebäude
ist seit April 2023 fertiggestellt und mit Nutzungen belegt. Dennoch wird auch
diese Fläche als Anpassungsbereich in den Bebauungsplan einbezogen.
Die Planung sieht vor, entsprechend der neu errichteten Bürobebauung, den
gesamten Grundstücksbereich mit einer vergleichbaren Gebäudetypologie und
entsprechender gewerblicher Nutzung zu entwickeln. Die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße“ stehen dieser
geplanten Nachverdichtung insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen
Geschosszahl entgegen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
geplante Nachverdichtung zu schaffen, soll der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" aufgestellt werden. Gemäß
den Zielsetzungen des am 09.02.2023 für das Plangebiet gefassten
Zielbeschlusses (DS-Nr. 221299) wurde hierfür durch die Vorhabenträgerin in
Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Konzept erarbeitet.
Planungskonzept
Die bereits vorhandene Bürobebauung im Kreuzungsbereich Pützchens
Chaussee / Röhfeldstraße soll durch die geplante Errichtung von vier weiteren
Bürogebäuden in IV- bis V-geschossiger Bauweise mit einer Geschossfläche
von insgesamt ca. 22.900 m² ergänzt werden. Diese Gebäude sollen sowohl
entlang der Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße, als auch im Innenbereich
des Grundstücks errichtet werden. Entgegen den heute stark versiegelten
Flächen soll künftig ein durchgrünter Bürocampus mit hohen
Aufenthaltsqualitäten für die Mitarbeitenden entstehen.
Der Innenbereich des Bürocampus wird über private, autofreie
Wegeverbindungen und Aufenthaltsflächen erschlossen. Die Herstellung von
öffentlichen Erschließungsflächen oder Anlagen (Straße/Kanal) ist kein
Bestandteil der Planung. Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze für
Mitarbeitende der Bürogebäude erfolgt in einer Tiefgarage. Es ist geplant, dass
die Einfahrt zur Tiefgarage über die Röhfeldstraße erfolgt, die Ausfahrt
hingegen zur Pützchens Chaussee. Entlang der Röhfeldstraße sind ergänzend
einige wenige oberirdische Besucherstellplätze vorgesehen. Die Ausmaße der
Tiefgaragen werden so geplant, dass oberirdische Grünflächen mit Anschluss
an gewachsenen Boden zur Pflanzung von Bäumen sowie zur ortsnahen
Niederschlagsversickerung erhalten bleiben. Die vorhandenen
straßenbegleitenden Bäume werden möglichst erhalten und bestehende
Baumreihen durch Pflanzung weiterer Bäume fortgeführt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel der mehrfachen
Innenentwicklung verfolgt. Neben der städtebaulichen Aufwertung und einer
Nutzungsintensivierung, wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Grün-
und Freiflächen gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwick-
lung geleistet.Seite 2 von 27
Seite 3
Planverfahren
Das Planverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplans gemäß § 12
BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die
Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im
Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern.
Durch die Entwicklung von mehreren Bürogebäuden als großer,
zusammenhängender Bürostandort entstehen mehrere hundert Arbeitsplätze,
wodurch das Vorhaben einen wichtigen Baustein für die gesamtstädtische
Gewerbeflächenentwicklung darstellt und die Bedeutung des Vorhabens über
den Stadtbezirk Beuel hinausgeht. Somit ist die Planung von gesamtstädtischer
Bedeutung.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden nachstehend dargelegt
und die Auswirkungen der Planung beschrieben.
Die Abgrenzung des Plangebietes (Übersichtsplan), der Plan zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Nachhaltigkeitscheck Stufe II sind als
Anlagen beigefügt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Anlass und Ziel der Planung
Die Vorhabenträgerin GbR Pützchens Chaussee ist Eigentümerin eines ca. 2
ha großen Areals an der Pützchens Chaussee (Gemarkung Beuel, Flur 59,
Flurstücke 83, 88, 597 und 600) und plant die Errichtung mehrerer
Bürogebäude. 2015 wurde zunächst eine wohnbauliche Entwicklung der
Flächen durch die Eigentümerin angestrebt. Aufgrund der angrenzenden stark
emittierenden gewerblichen Nutzungen war dies jedoch planungsrechtlich nicht
darstellbar. Daraufhin wurde für den nordöstlichen Eckbereich Pützchens
Chaussee / Röhfeldstraße eine Baugenehmigung zur Errichtung eines
Bürogebäudes auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-17
„Röhfeldstraße" erteilt. Dieses Gebäude ist seit April 2023 fertiggestellt und mit
Nutzungen belegt.
Die Planung sieht auch für das weitere Plangebiet eine vergleichbare
Gebäudetypologie mit entsprechender gewerblicher Nutzung vor. Die
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße“
stehen der Planung allerdings insbesondere hinsichtlich der maximal
zulässigen Geschosszahl und der Gebäudehöhe entgegen. Zur Realisierung
eines modernen Büroquartiers mit einer erhöhten städtebaulichen Dichte und
einer IV- bis V-geschossigen Bebauung bedarf es daher der Schaffung von
neuem Planungsrecht.Seite 3 von 27
Seite 4
Hierzu hat die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 15.04.2021 die Einleitung
eines Planverfahrens zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans
beantragt.
Der Zielbeschluss (DS-Nr. 221299) zur grundsätzlichen Entwicklung eines
Bürostandortes und Nutzungsintensivierung der Fläche wurde durch den Rat in
seiner Sitzung am 09.02.2023 gefasst.
2. Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost. Es
grenzt an die Pützchens Chaussee im Norden, an die Röhfeldstraße im
Südosten, an die Grundstücke Pfaffenweg Nr. 13–17 im Südwesten und
Pützchens Chaussee Nr. 14 im Westen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1
„Pützchens Chaussee“ umfasst die im Eigentum der Vorhabenträgerin be-
findlichen Flurstücke Gemarkung Beuel, Flur 59, Flurstücke 83, 88, 597 und
600 mit einer Fläche von insgesamt ca. 19.750 m². Das ca. 5.600 m² große
Flurstück 600 (Ecke Pützchens Chaussee/Röhfeldstraße), dessen Bebauung
bereits auf Grundlage des derzeit noch geltenden Planungsrechts erfolgte, wird
als Anpassungsbereich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
einbezogen. Um die erforderliche Abgrenzung zu der südlichen
Bestandsbebauung entlang des Pfaffenweges planungsrechtlich darstellen zu
können, ist es zudem notwendig, einen 4 m breiten Streifen als
Anpassungsbereich mit in das Planverfahren einzubeziehen. Dies betrifft die
südwestlich angrenzenden Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Beuel, Flur
59, Flurstücke 171, 441, 443, 574 und 575.
Das neu zu entwickelnde ca. 14.200 m² große Plangebiet (Flurstücke 83, 88,
597; ohne Anpassungsbereich) besteht aus einem ca. 6700 m² großem
Hallengebäude sowie großflächigen Stellplatz- und Anlieferungsflächen,
woraus ein sehr hoher Versiegelungsgrad der Fläche resultiert. In dem
Hallengebäude, das vormals als Warenzentrallager genutzt wurde, befindet
sich derzeitig ein Fitnessstudio.
Die Pützchens Chaussee wird auf ihrer Südseite entlang der Plangebietsgrenze
von einer aus Eichen bestehenden Baumpflanzung gesäumt, die sich in
östlicher Richtung teilweise beidseitig fortsetzt und eine gesetzlich geschützte
Allee darstellt. Straßenbegleitend an der Röhfeldstraße sowie im Bereich der
südlichen Baugrundstücke entlang des Pfaffenwegs sind weitere Bäume sowie
Strauchpflanzungen vorhanden.
Auf dem Flurstück 597 ist die Baulast 7412 verzeichnet. Des Weiteren sind die
durch den 4 m breiten Anpassungsbereich betroffenen Flurstücke 441 und 443
mit den Baulasten 1669 bzw. 1670 belastet. Alle im Plangebiet eingetragenen
Baulasten werden im Planungsverfahren berücksichtigt.
Das Plangebiet ist davon geprägt, dass es sich im Übergang von nördlich und
westlich befindlichen Mischgebieten mit überwiegend vorhandener
Wohnbebauung und dem südlich und östlich bestehenden Gewerbe- und
Industriegebiet Beuel-Ost befindet.
Die Bebauung sowie die Gebäudehöhen der Bestandbebauung in der näheren
Umgebung sind sehr heterogen. Nördlich der Pützchens Chaussee sind u.a.
Mehrfamilienwohnhäuser mit bis zu sieben Geschossen, ein eingeschossigesSeite 4 von 27
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Supermarktgebäude sowie dreigeschossiger Wohnungsbau vorzufinden. Die
Wohnbebauung im westlichen Mischgebiet ist zwei- bis viergeschossig. Der
südliche Bereich des Plangebiets wird durch zwei- bis dreigeschossige
Bürogebäude sowie gewerbliche Hallen geprägt.
3. Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn vollständig
als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Bereiche westlich des
Pangebiets und nördlich der Pützchens Chaussee sind als Gemischte Bau-
fläche (M) ausgewiesen.
Aufgrund der geplanten zukünftigen gewerblichen Nutzung für den Bereich
dieser Bebauungsplanänderung ergibt sich somit kein Erfordernis zur Änderung
des Flächennutzungsplans, da das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 3 BauGB
gewahrt ist.
Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße" vom 07.08.2002. Das gesamte Gebiet ist als
Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 festgesetzt.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen ermöglichen straßenbegleitend zur
Röhfeldstraße und zur Pützchens Chaussee eine bis zu dreigeschossige
Bebauung. An der Kreuzung der beiden Straßen ist eine IV-geschossige
Bebauung zulässig. Für den übrigen rückwärtig gelegenen Innenbereich des
Vorhabengrundstücks ist eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt.
Als maximale Gebäudehöhe sind 15 m über der Geländeoberfläche festgesetzt.
Außerdem sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur solche Betriebe
und Anlagen zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Am östlichen Rand des Geltungsbereichs des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 8023-17 ist ausgehend von der Pützchens Chaussee bis
zur festgesetzten Fläche einer Versorgungsanlage – Elektrizität – ein drei Meter
breites Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers (RWE) festgesetzt.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-17 stehen
dem beantragten Vorhaben u.a. bezüglich der maximal zulässigen
Geschosszahl und Gebäudehöhe entgegen und müssen an das geplante
Vorhaben angepasst werden.
4. Planverfahren
Zur Umsetzung der geplanten baulichen Entwicklung ist die Schaffung von
neuem Planungsrecht bzw. eine Änderung des vorhandenen Planungsrechts
erforderlich. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" soll die geplante Entwicklung des Areals als
Bürostandort ermöglicht und hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine IV- bis V-geschossige Bebauung geschaffen werden.
Das Planverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplans gemäß § 12
BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Dennoch werden dieSeite 5 von 27
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Auswirkungen der Planung bezüglich ihrer Umweltrelevanz betrachtet.
Angesichts der Gesamtfläche des Plangebietes wird der in § 13 a Abs. 1 Nr. 1
BauGB bestimmte Schwellenwert einer Grundfläche von 20.000 m²
unterschritten, sodass die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a BauGB im
vorliegenden Fall gegeben sind.
Der vorliegende Bebauungsplan begründet zudem kein UVP-pflichtiges
Vorhaben nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch sind
keine sonstigen Erkenntnisse vorliegend, die eine
Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich
machen.
5. Planung
5.1 Städtebauliche Planung
Ziel der städtebaulichen Planung ist die Realisierung eines modernen
Büroquartiers. Die bereits vorhandene Bürobebauung im Kreuzungsbereich
Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße soll durch die geplante Errichtung von
vier weiteren Bürogebäuden in IV- bis V-geschossiger Bauweise sowie mit
einer Geschossfläche von insgesamt ca. 22.900 m² ergänzt werden. Diese
Gebäude sollen sowohl entlang der Pützchens Chaussee und der Röhfeldstra-
ße, als auch im Innenbereich des Grundstücks errichtet werden. Ergänzt wird
die Planung durch eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung. Ansprechend
gestaltete Plätze im Innenbereich bieten zukünftigen Mitarbeitenden
Möglichkeiten zum Aufenthalt. Das Konzept bindet die bereits vorhandene
Bürobebauung in die Planung ein und verbindet die geplanten und
bestehenden Freiräume durch Sicht- und Wegebeziehungen.
Durch den Wechsel von maximal V-geschossigen und zurückgestaffelten IV-
und III-geschossigen Gebäudeteilen entsteht ein gegliederter Bürostandort, der
einen baulichen Übergang von der heterogen strukturierten Gewerbe- und
Industrienutzung im Süden und Osten des Plangebietes hin zu den im Norden
und Westen vorhandenen Wohngebäuden darstellt. Gleichzeitig wird durch die
straßenbegleitende Bebauung die große Baulücke an der Pützchens Chaussee
geschlossen und eine zusammenhängende Raumkante entlang der Pützchens
Chaussee geschaffen. Die Dachflächen der oberen Geschosse werden durch
Photovoltaikanlagen in Kombination mit extensiver Dachbegrünung sinnvoll
ausgenutzt, während die Dachflächen der tiefer liegenden Geschosse für die
Nutzung als intensiv begrünte Dachterrassen zur Verfügung stehen sollen.
Grundgedanke der Planung ist die Idee, einen durchgrünten Bürocampus
entstehen zu lassen, der in der Architektur seiner Baukörper eine enge
Artverwandtschaft aufweist, um den Campusgedanken zu stärken. Gleichwohl
sollen einzelne, identitätsstiftende Adressen formuliert werden. Dies wird durch
eine differenzierte Farbgebung der Baukörper sowie variierende
Fassadengestaltungen unter Beibehaltung der Proportionen erreicht.
Übergeordnete Adressen des Campus entstehen an der Pützchens Chaussee
sowie an der Röhfeldstraße. Die Adressbildung der Baukörper im Inneren
erfolgt über einen urban gestalteten Platz mit Grüninseln und hoher
Aufenthaltsqualität. Im Übergang zum Bestand am Pfaffenweg wird der
Grünraum möglichst naturnah und intensiv begrünt gestaltet. Grünraumbezüge
über das gesamte Areal hinweg integrieren auch den Baumbestand entlang der
Straßen und auf den benachbarten Grundstücken.Seite 6 von 27
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Vielfältige Wegebeziehungen ermöglichen die innere, nicht öffentliche
Erschließung für den Fuß- und Radverkehr. Der Bürocampus wird oberirdisch
weitestgehend autofrei geplant. Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze
für Mitarbeitende erfolgt in einer Tiefgarage. Während die bereits realisierte
Bürobebauung im Anpassungsbereich über eine gemeinsame Tiefgaragenein-
und ausfahrt erschlossen ist, soll die Einfahrt zur Tiefgarage für die geplante
Neubebauung über die Röhfeldstraße, die Ausfahrt hingegen zur Pützchens
Chaussee erfolgen. Entlang der Röhfeldstraße sind ergänzend einige wenige
oberirdische Besucherstellplätze vorgesehen. Die Ausmaße der Tiefgaragen
werden so geplant, dass oberirdische Grünflächen mit Anschluss an
gewachsenen Boden zur Pflanzung von Bäumen sowie zur ortsnahen Nieder-
schlagsversickerung erhalten bleiben können.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel der mehrfachen
Innenentwicklung verfolgt. Neben der städtebaulichen Aufwertung und einer
Nutzungsintensivierung, wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Grün-
und Freiflächen gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwick-
lung geleistet.
5.2 Verkehrserschließung
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Standort ist gut in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. In
unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich die beiden Bushaltestellen
Röhfeldstraße und Röhfeldstraße Ost, über die die Buslinien 608 und
609 (Brüser Berg / Gielgen; jeweils im 20-min-Takt) sowie die Linie 537
(Königswinter Oberpleis / Bonn Hauptbahnhof; 30-min-Takt) verkehren. In etwa
800 m fußläufiger Entfernung ist der Beueler Bahnhof erreichbar. Damit ist
sowohl eine gute innerstädtische wie auch regionale Erreichbarkeit des
Standortes gewährleistet.
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Der überörtliche Verkehr erreicht das Plangebiet u.a. über die Autobahn 59
(Anschlussstelle Bonn-Pützchen) und weiter über die Siegburger Straße. Mit
dem zukünftig vorgesehenen Anschluss der A 59 an die Maarstraße ist auch im
Falle der Schließung der Anschlussstelle Bonn-Pützchen weiterhin eine
günstige Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz gegeben. Alternativ
kann auch die Anschlussstelle Bonn-Beuel der Autobahn 565 mit Weiterfahrt
über die Niederkasseler Straße, Königswinterer Straße und Siegburger Straße
genutzt werden, um das Plangebiet zu erreichen.
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Pützchens Chaussee
und die Röhfeldstraße, der Innenbereich soll autofrei gestaltet werden.
Um die Anbindung des Plangebietes an das vorhandene Straßennetz
leistungstechnisch zu untersuchen, insbesondere hinsichtlich der Leistungsfä-
higkeit der angrenzenden Knotenpunkte Pützchens Chaussee / Siegburger
Straße und Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße, ist das Büro IGEPA
Verkehrstechnik mit der Erstellung einer gutachterlichen Verkehrsuntersuchung
beauftragt, dessen Ergebnisse im weiteren Verfahren zu beachten sind.
Fuß- und Radverkehr
Beidseits der Pützchens Chaussee verlaufen Fußwege und Radschutzstreifen,
die eine gute Anbindung des Standortes aus dem Stadtbezirkszentrum BeuelSeite 7 von 27
Seite 8
und aus Richtung Pützchen bieten.
Die innere Erschließung für zu Fuß Gehende erfolgt vor allem über mehrere
Wege, die das Quartier durchqueren. Dadurch werden sowohl alle Adressen
innerhalb des Gebäudekomplexes, die dort vorgesehenen begrünten
Ruhezonen als auch gegebenenfalls im Innenraum mögliche gastronomische
Einrichtungen bedient.
Ruhender Verkehr
Die für die geplante Bebauung erforderlichen Kfz-Stellplätze für Mitarbeitende
werden in einer Tiefgaragen untergebracht. Längs zur Röhfeldstraße werden
zudem einige wenige Besucherstellplätze in Senkrechtaufstellung angeordnet.
Die im Bereich der Pützchens Chaussee im öffentlichen Straßenraum
vorhandenen straßenbegleitenden Stellplätze werden grundsätzlich erhalten,
müssen gegebenenfalls jedoch aufgrund der neu positionierten
Tiefgaragenausfahrt umorganisiert werden.
Die erforderlichen Fahrradstellplätze werden überwiegend in der Tiefgarage
vorgesehen. Zusätzlich werden oberirdisch, den Gebäudeeingängen
zugeordnete Fahrradstellplätze für Mitarbeitende und Besucher eingeplant.
Dabei wird auf eine ausreichende Anzahl und Qualität der Stellplätze gemäß
der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn geachtet.
Im weiteren Verfahren wird zudem ein nutzungsbezogenes Mobilitätskonzept
erstellt, auch um den bauordnungsrechtlich erforderlichen Umfang an Kfz-
Stellplätzen so weit wie möglich reduzieren zu können.
5.3 Freiraumkonzept
Das Konzept für die Grün- und Freiflächen sieht eine vielfältige Gestaltung vor.
Es besteht aus repräsentativen Vorgärten entlang der Pützchens Chaussee
und der Röhfeldstraße, einem zentralen Innenhof mit hohem Grünflächenanteil
zwischen den Gebäuden sowie naturnahen, ökologisch hochwertigen
Grünflächen im Übergang zur benachbarten Bebauung am Pfaffenweg.
Derzeit ist das Plangebiet nahezu vollständig versiegelt. Lediglich entlang der
umgebenden Straßen befinden sich einige wenige linienhafte Grünstrukturen
mit erhaltenswertem Baumbestand. Alle straßenbegleitenden Bäume im
Bereich des Plangebiets sollen möglichst erhalten und die Baumreihen durch
Pflanzung weiterer Bäume fortgeführt werden. Die vorhandenen Bäume im
Bereich der Neubebauung an der Ecke Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße
wurden bereits erhalten.
Der Innenhof bildet künftig das Herzstück des Bürocampus. Zwei Platzflächen
(Campus Square North und South) mit möglicher Außengastronomie und eine
großzügige zentrale Grünfläche (Campus Green) mit Sitzgelegenheiten bieten
eine hohe Aufenthaltsqualität abseits der angrenzenden Straßen. Reduzierte
befestige Flächen, die teilweise als aufgeständerte Konstruktion über den
Grünflächen schweben und ein modelliertes Gelände machen den Freiraum
spannend, lebendig und gleichzeitig funktional.
Das Freiraumkonzept sieht eine Vernetzung und Aufwertung durch eine
intensive Bepflanzung der nicht unterbauten Grünflächen mit ortstypischen
Bäumen und Großsträuchern, intensiv bepflanzte Grünflächen auf den
Tiefgaragendecken mit Aussparungen für großkronige Bäume, eine extensive
Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen auf den oberenSeite 8 von 27
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Dachflächen sowie intensiv begrünte Dachterrassen vor.
Durch die teilweise Aufständerung der Gehweg- und Aufenthaltsflächen wird
der Versiegelungsgrad zusätzlich reduziert und eine Vernetzung der
Grünflächen erreicht.
Das Konzept soll auch eine gute Durchlüftung des Campus ermöglichen. Eine
starke Durchgrünung mit Bäumen und Dachbegrünungen sorgt für ein
angenehmes Mikroklima. Geplant ist ein regenwasserbasiertes Kaskaden-
Prinzip für das Regenwassermanagement, einschließlich Speicherung,
Aufbereitung sowie Versickerung und Verdunstung in Rigolen und
Retentionsflächen. Durch die Dachbegrünung wird bereits ein Teil des
Niederschlagwassers zurückgehalten.
5.4 Ver- und Entsorgung
Infrastrukturelle Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung zur
technischen Erschließung des Plangebietes sind grundsätzlich in
ausreichender Dimensionierung vorhanden.
Der entwässerungstechnische Anschluss der Bebauungsplanfläche erfolgt
vorrangig an den vorhandenen Kanal in der Pützchens Chaussee sowie an den
Kanal der Röhfeldstraße.
Niederschlagswasserbeseitigung
Die gesetzliche Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung – auch
von Teilflächen – ist planerisch zu berücksichtigen (gem. § 44 LWG NRW). Im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Möglichkeiten der ortsnahen
Niederschlagswasserbeseitigung im Sinne einer wassersensiblen
Stadtgestaltung vollumfänglich ermittelt und geprüft.
Die Planung sieht eine Zuführung des Niederschlagswassers in den natürlichen
Wasserkreislauf über eine ortsnahe Versickerung vor. Die Möglichkeiten zur
Versickerung werden im Zusammenhang mit einer Untersuchung der
hydrologischen Verhältnisse sowie den weiterführenden Ergebnissen der
Altlastenuntersuchung gutachterlich überprüft. Erste Untersuchungsergebnisse
hinsichtlich der hydrologischen Verhältnisse liegen vor, demnach eine
Versickerung nur mit Hilfe von Sonderlösungen möglich sein wird. Es sind
weitere Nachuntersuchungen der Bodenverhältnisse im Bereich der Standorte
von Versickerungsanlagen erforderlich.
Hinsichtlich des Wassermanagements beinhaltet die Planung bereits
konzeptionelle Ansätze. Dazu gehört die Begrünung von Dach- und
Terrassenflächen als Mittel zur Zurückhaltung von Niederschlagswasser
(Retention). Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser über unterhalb der
Tiefgaragenbodenplatte liegende Rigolen zu versickern, wie dies auch beim
bereits errichtenden Eckgebäude realisiert wurde. Des Weiteren werden
Möglichkeiten zur Versickerung über oberirdische Versickerungsmulden
geprüft.
Starkregenereignisse (Anpassung an den Klimawandel)
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten
Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse
aus den hierdurch entstandenen Schäden sind in der Bauleitplanung und bei
der Objektplanung für neue Bauvorhaben, aber auch in der Betrachtung desSeite 9 von 27
Seite 10
Bestandes zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des §
1a Absatz 5 Baugesetzbuch (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel).
Die Ursache für Überflutungen infolge von Starkregenereignissen kann
Hochwasser in einem Gewässer, aber auch die Überlastung der Kanalisation
oder einsetzende Sturzfluten sein, die sich aufgrund massiver Niederschläge
auf der Geländeoberfläche bilden.
Bei der Planung ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen
entstehen. Gefährdungen bestehender Baukörper durch das geplante
Bauvorhaben sind unbedingt zu verhindern. Das städtische Kanalnetz ist für die
Ableitung der Abflüsse bei Starkregenereignissen nicht dimensioniert.
Im Rahmen einer Ersteinschätzung der Situation wurden durch einen
Fachgutachter auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes für das
Plangebiet sowie für die angrenzenden Bereiche anhand der topographischen
Begebenheiten mögliche Gefahrenbereiche analysiert. Dabei wurde
berücksichtigt, dass sich mit der Fertigstellung des Bürogebäudes an der Ecke
Pützchens Chaussee/Röhfeldstraße die in den Starkregen-Gefahrenkarten
zugrundeliegende Ausgangssituation verändert hat.
Momentan finden Wasseransammlungen auf dem heute als Parkplatz
genutzten, ehemaligen Anlieferungsbereich im Bereich der Lagerhalle statt.
Diese beiden lokalen Tiefpunkte werden im Starkregenfall von der
Parkplatzfläche sowie dem Überlauf der Dachflächen geflutet. Aufgrund des
Höhenunterschieds zwischen der Straße Pützchens Chaussee und dem
Parkplatzbereich – welcher zusätzlich durch eine Mauer geschützt ist – besteht
heute keine Gefahr eines Zulaufs aus dem öffentlichen Bereich. Zukünftig
werden mit der Neubebauung diese Wasseransammlungen gegenstandslos.
Die künftige Bebauung sieht ebenfalls durch Geländemodellierungen und
Ausgestaltung der Freianlagen vor, dass das Privatgrundstück vor einem Zulauf
aus dem öffentlichen Bereich, sowie der öffentliche Raum vor Zulauf aus dem
Privatgrundstück geschützt wird.
Das bestehende Bürogebäude an der Ecke Pützchens
Chaussee/Röhfeldstraße entwässert auch bei Starkregen in den Innenhof des
Komplexes und stellt keine Gefährdung für den öffentlichen Bereich dar. Die
zwischen dem vorhandenen Gebäude und dem öffentlichen Gehweg liegenden
Flächen sind muldenförmig ausgebildet, um anfallendes Regenwasser auch
dort zurückzuhalten.
Im Plangebiet werden keine öffentlichen Wege geschaffen; die Wege dienen
nur der fußläufigen Erschließung der Gewerbeimmobilien sowie als
Feuerwehrzufahrt.
Bei der Umsetzung der geplanten Bebauung des Areals werden die Aspekte
des Starkregenschutzes beachtet und finden durch bauliche Maßnahmen sowie
der Ausgestaltung der Freianlagen umfassend Berücksichtigung. Im weiteren
Verfahren wird anhand der Fachplanung und einer weitergehenden
Topographischen Gefährdungsanalyse geprüft, ob die Durchführung einer
erweiterten Überflutungsbetrachtung auf Grundlage der städtischen Standards
erforderlich ist.
6. Auswirkungen der Planung
6.1 Schutzgut MenschSeite 10 von 27
Seite 11
Durch die Bebauung finden keine Beeinträchtigungen der Belichtung und
Besonnung in der näheren Umgebung statt. Ebenso wird kein Verlust von
Erholungsraum für die Öffentlichkeit bewirkt. Da nur emissionsarme,
gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind, sind abgesehen von der
verkehrlichen Erschließung keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Das Plangebiet ist durch die Emissionen der umgebenden Straßen z.T.
erheblich mit Lärm vorbelastet, insbesondere entlang der Pützchens Chaussee.
Im weiteren Verfahren wird noch eine schalltechnische Untersuchung erstellt,
welche die aktuellen Lärmparameter aufgrund der prognostizierten
Verkehrsbelastung, der planungsrechtlich zulässigen Nutzungen sowie der
baulichen Veränderung berücksichtigen wird. Bei der schalltechnischen
Untersuchung ist auch die TA Lärm sowie die Umgebungsbebauung zu
berücksichtigen.
Im Zuge der Errichtung der Bürobebauung im Kreuzungsbereich Röhfeldstraße
/ Pützchens Chaussee wurde im Jahr 2017 bereits ein Schallgutachten erstellt,
welches die Lärmimmissionen durch vorhandene oder planungsrechtlich
zulässige Betriebe des südöstlichen Industrie- und Gewerbegebietes daraufhin
untersucht hat, ob die Anforderungen der TA Lärm für Mischgebiete
überschritten werden. Da im vorliegenden Fall beabsichtigt ist, statt eines
Mischgebietes die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO zu
treffen, sind diesbezüglich keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
6.2 Schutzgut Boden
Boden
Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes wird die Umnutzung im Plangebiet
positiv bewertet. Es werden überwiegend versiegelte Flächen genutzt und
kleine Bereiche sogar wieder naturnah gestaltet. Natürliche oder gar
schützenswerte Böden werden nicht in Anspruch genommen oder zerstört.
Altlasten
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des im Altlastenkataster der Bundes-
stadt Bonn registrierten Altstandortes 8022-702. Am Standort befand sich
ehemals eine Möbelfabrik, die 1960 stillgelegt wurde. Anschließend wurde das
Fabrikgelände durch die Kaufhof AG übernommen und als Standort für ein
großflächiges Warenlager weiterentwickelt. Seit 2012 wird das Hallengebäude
als Standort für ein Fitnessstudio genutzt.
Eine im Juli 2023 durchgeführte orientierende Altlastenuntersuchung ergab,
dass keine schädlichen Bodenveränderungen ermittelt wurden, die ein
Hemmnis hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes oder eine
Gefährdung erkennen lassen. Der vorgelegte Untersuchungsbericht bedarf vor
einer abschließenden Bewertung jedoch noch einer Überarbeitung und
Ergänzung. Es ist zudem noch ein Teilbereich zu bewerten, der nicht
untersucht werden konnte. Auch hier gilt, dass im weiteren Verfahren noch eine
Ergänzung der Untersuchung vorzunehmen ist.
Kampfmittel
Gemäß Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der
Bezirksregierung Düsseldorf besteht ein Verdacht auf Kampfmittel. Die
geophysikalische Untersuchung, die Überprüfung der zu überbauenden Fläche
sowie eine Sicherheitsdetektion wird daher im weiteren Verfahren erforderlich.Seite 11 von 27
Seite 12
6.3 Schutzgut Wasser
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Außerdem liegt es außerhalb eines gesetzlich festgelegten
Überschwemmungsgebietes von Bächen, Fließgewässern sowie außerhalb
einer festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzzone.
6.4 Schutzgut Klima / Luft
Im Planungsraum befinden sich keine bioklimatisch günstig wirkenden
Strukturen wie eine Kaltluftleitbahn oder ein bedeutendes
Kaltluftentstehungsgebiet. Das Plangebiet war bisher mit Gebäuden und
Parkplatzflächen nahezu vollständig versiegelt und verfügt über wenige
Grünstrukturen.
Gemäß der Klimaanalyse der Stadt Bonn tritt in der Nacht mit bis zu 6,5 K
Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner
Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt auf. Aufgrund der geringen
Verschattung ist die Wärmebelastung tagsüber ebenfalls sehr hoch.
Um negative Auswirkungen der Planung auf die stadtklimatische Situation nach
Möglichkeit zu minimieren, werden Maßnahmen zur Reduktion der
Wärmebelastung am Tag und in der Nacht sowie zum Erhalt der Durchlüftung
ergriffen. Um die Aufheizung von Gebäuden und damit die Wärmeabgabe in
den Straßenraum so gering wie möglich zu halten, werden nicht begrünte
Fassaden und Oberflächen hell gestaltet. Ebenfalls sollen Wege und Ter-
rassenflächen in hellen Farbtönen gestaltet werden. Bei den Neubauten sollen
Oberflächenfarben verwendet werden, die möglichst wenig Sonneneinstrahlung
über den Gebäudekörper absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion
kurzwelliger Strahlung vermeiden.
Mit der vorgesehenen Bebauung verändert sich die Durchlüftung des
Plangebietes nicht wesentlich, da an Stelle eines großvolumigen
zusammenhängenden Gebäudes mehrere mehrgeschossige Bürogebäude
errichtet werden. Verbesserungen in geringfügigem Umfang ergeben sich durch
Korridore zwischen den Gebäuden sowie begrünte Freiflächen, die eine, wenn
auch begrenzte Durchlüftung sowie eine mikroklimatische Begünstigung
ermöglichen. Zudem soll durch die Begrünung aller Flachdächer ein
zusätzlicher Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas geleistet werden.
Im weiteren Verfahren wird die Planung zur Gestaltung der Freianlagen weiter
ausgearbeitet. Zur Vorsorge von zunehmender Trockenheit sollen Maßnahmen
nach dem Prinzip der Schwammstadt vorgesehen werden (Speicherung und
Nutzung von Regenwasser). Eine durch das geplante Vorhaben sich
ergebende Verschlechterung der bioklimatischen Belastungssituation in den an
das Plangebiet angrenzenden Nutzungen kann bei Umsetzung entsprechender
Maßnahmen ausgeschlossen werden.
Da ein großer Anteil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen
durch ein besonders energieeffizientes Bauen CO2-Emissionen vermieden und
somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Gemäß dem „Leitbild der
Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung“, welches die Klimaneutralität
bis 2035 vorsieht, wird ein entsprechendes Konzept entwickelt, damit das
Quartier einen Beitrag zur Zielerreichung leisten kann. Im Rahmen derSeite 12 von 27
Seite 13
Aufstellung des Bebauungsplans wird ein Energiekonzept erstellt, welches
verschiedene Versorgungsvarianten vergleichend betrachtet. Ziel ist es, den
Effizienzgebäudestandard 40 zu erreichen, gegebenenfalls unter Verwendung
einer Holzhybridbauweise. Wie im ersten Bauabschnitt bereits realisiert, soll
auch für die geplante Bebauung die Geothermie als primäre Wärmequelle
genutzt werden. Des Weiteren findet der Beschluss zur Solarverpflichtung (DS-
Nr. 210919) Berücksichtigung. Auf allen Dachflächen mit Ausnahme der
intensiv begrünten Dachterrassen werden Photovoltaikanlagen in Kombination
mit einer extensiven Dachbegrünung installiert.
6.5 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, auch
findet keine Berührung mit einem Natura-2000-Gebiet, Natur- oder
Landschaftsschutzgebiet statt. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige
Biotope, sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund, sind
von der Aufstellung des Bebauungsplans ebenfalls nicht betroffen.
Das Plangebiet besteht aus einer nahezu vollversiegelten, gewerblich
genutzten Fläche, für die im Jahr 2022 eine Artenschutzprüfung der Stufe I
durchgeführt wurde. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass innerhalb
des Plangebiets kein Potenzial als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für
planungsrelevante Arten und/oder europäisch geschützte Arten gegeben ist.
Allgemein ist im Plangebiet kein Vorkommen europäisch geschützter Arten
bekannt oder zu erwarten, allerdings kann das Vorkommen der
Fledermausarten Zwergfledermaus und Großer Abendsegler nicht mit
Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Erstellung einer vertiefenden
Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) ist dennoch nicht erforderlich, wenn
entsprechende Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(Bauzeitenregelung, Anbringen von Nistkästen für Fledermäuse als
Maßnahmen zur Habitataufwertung/Arterhaltung, Vermeidung von
Lichtemissionen, Vermeidung von Vogelschlag) verbindlich umgesetzt werden,
um das Auslösen von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG zu verhindern.
An den Rändern des Plangebiets ist Baumbestand vorhanden, der teilweise
unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fällt. Am nördlichen
Rand wird die Entfernung von Hainbuchen im Bereich der geplanten
Tiefgaragenausfahrt, sowie die Fällung einer satzungsgeschützten,
großkronigen Kastanie notwendig. Durch die Neupflanzung eines Alleebaumes
wird die bestehende Lücke in der vorhandenen gesetzlich geschützten Allee
geschlossen. Am südöstlichen Rand wird voraussichtlich die Fällung von zwei
Bäumen erforderlich. Zur Fortführung der bestehenden Baumreihe entlang der
Röhfeldstraße ist als Kompensation die Neupflanzung von fünf Bäumen
geplant. Weitere Baumpflanzungen sind im Bereich der Grün- und Freiflächen
geplant.
Der Baumbestand im Plangebiet wird im weiteren Verfahren durch ein
Fachgutachten erfasst und bewertet. Notwendige Ersatzpflanzungen für die
Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand werden innerhalb des
Plangebiets vorgenommen.
Zum Schutz wildlebender Tiere vor den Auswirkungen von Beleuchtungen
sollen neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen,
Außenbeleuchtungen sowie lichtemittierende Werbeanlagen so gestaltetSeite 13 von 27
Seite 14
werden, dass Tiere wildlebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch
Lichtimmissionen geschützt werden.
Bei der Beleuchtung des Geländes, auch während der Bauphase, sind generell
insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von
Insekten zu verwenden. Es sind Lichtquellen mit geringem UV-Anteil und einer
warmweißen Lichtfarbe zu verwenden. Die Lampen dürfen nur nach unten
abstrahlen und Streulicht ist generell zu vermeiden.
6.6 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
Das Ortsbild wird durch die Neubebauung städtebaulich aufgewertet. Das
Vorhaben schließt städtebaulich verträglich eine große Baulücke entlang der
Pützchens Chaussee und wertet den bisher stark versiegelten Innenbereich
deutlich auf. Im Hinblick auf die Bauhöhe fügt sich die geplante Bebauung in
die umgebenden baulichen Strukturen ein. Auch aufgrund der geplanten
flächenhaften Dachbegrünung als Ersatz für die bisher sichtbare Bitumende-
ckung auf dem Flachdach des Bestandsgebäudes verbessert sich das
städtebauliche Erscheinungsbild deutlich.
Mit der Neubebauung wird keine Fernwirkung erzeugt, da diese sich insgesamt
in das städtebauliche Umfeld einordnet.
6.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Durch das Vorhaben sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur
Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich
Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Um dem Rechnung zu tragen, wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit liegt gegenüber dem Zielbeschluss ein erstes städtebauliches
Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck ist das Vorhaben entsprechend
detaillierter bewertet.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.
Anlage/nSeite 14 von 27
Seite 15
1 Übersichtsplan 6822-1 (öffentlich)
2 Plan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)
3 Checkliste Nachhaltige Planung (öffentlich)Seite 15 von 27
Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Beuel-Ost
Bebauungsplan Nr. 6822-1 / Pützchens Chaussee
Übersichtsplan
Bundesstadt Bonn Amt 61-2
M. 1:2500Seite 16 von 27
Seite 17 von 27
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Eine belastbare Prognose liegt noch nicht vor. Die Erstellung einer
gutachterlichen Verkehrsuntersuchung ist beauftragt, dessen Ergebnisse im
weiteren Verfahren zu beachten sind.
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
In unmittelbarer Nähe des geplanten Bürostandorts befindet sich ein
Supermarkt und steht für die Nahversorgung der Beschäftigten zur Verfügung.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Ein Mobilitätskonzept ist vorgesehen und sieht Maßnahmen zur Vermeidung
von Individualverkehr sowie eine Minimierung der erforderlichen PKW-
Stellplätze vor. Zu den möglichen Maßnahmen zählen u.a. qualifizierte
Fahrradabstellplätze, Ladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Bikes, Förderung von
Car- und Bike-Sharing sowie der Nutzung von Jobtickets, etc.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur verkehrlichen Erschließung
geplant. Der Standort verfügt über eine gute Anbindung an das Radwegenetz,
an das Busliniennetz und befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Beueler
Bahnhof.
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich die beiden
Bushaltestellen Röhfeldstraße und Röhfeldstraße Ost, über die die Buslinien
608 und 609 (Brüser Berg / Gielgen; jeweils im 20-min-Takt) sowie die Linie
537 (Königswinter Oberpleis / Bonn Hauptbahnhof; 30-min-Takt) verkehren.
In etwa 800 m fußläufiger Entfernung befindet sich der Regionalbahnhof Bonn-
Beuel.
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Die innere Erschließung für zu Fuß Gehende erfolgt über mehrere Wege, die
das Quartier durchqueren. Dadurch werden alle Adressen innerhalb des
Gebäudekomplexes bedient. Der Bürocampus wird komplett autofrei geplant.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
Beidseits der Pützchens Chaussee verlaufen Radschutzstreifen, die eine gute
Anbindung des Standortes aus dem Stadtbezirkszentrum Beuel und aus
Richtung Pützchen bieten.
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Die nächstgelegene Mobilstation befindet sich am Bahnhof Beuel in etwa
800m Entfernung.
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
Die innere Erschließung ist autofrei. Der ruhende Verkehr wird in einer
Tiefgarage untergebracht.
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Aufgrund der relativ zentralen Lage und günstigen Erreichbarkeit mit
Verkehrsmitteln des Umweltverbundes ist eine entsprechende Modal-Split-
Verschiebung wahrscheinlich.
Werden E-Ladestationen vorgesehen? Ja, in der Tiefgarage.
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee"
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen den Straßen Pützchens Chaussee, Röhfeldstraße und Pfaffenweg
Entwicklung eines Bürostandorts
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer
Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Aufgrund des derzeit bestehenden hohen Versiegelungsgrads des Plangebiets ist
von einer Verbesserung der bioklimatischen Situation durch die Baumaßnahme
auszugehen, da die intensive Begrünung von Freiflächen, die Pflanzung von
großkronigen Bäumen sowie Begrünungsmaßnahmen der geplanten Flachdächer
zu einer bioklimatischen Aufwertung beitragen.
Ist die bioklimatische Bedeutung von Freiflächen bzw.
der bioklimatischen Situation in Siedlungsgebieten
berücksichtigt worden?
Ja.
Ist die aktuelle stadtklimatische Situation im
Planungsraum sowie der voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung geprüft worden?
Ja. Um negative Auswirkungen der Planung auf die stadtklimatische Situation
nach Möglichkeit zu minimieren, werden Maßnahmen zur Reduktion der
Wärmebelastung am Tag und in der Nacht sowie zum Erhalt der Durchlüftung
ergriffen.
Ist die verbale Beschreibung der
Kaltluftleitbahnen/Strömungsfelder/Kaltluftentstehung
sgebiete im Planvorentwurf bzw. in den Allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung enthalten?
Ja. Im Planungsraum befinden sich keine bioklimatisch günstig wirkenden
Strukturen wie eine Kaltluftleitbahn oder ein bedeutendes
Kaltluftentstehungsgebiet.
Ist eine verbale Beschreibung und Bewertung
geeigneter Maßnahmen zur Optimierung der
Durchlüftung und Reduktion zusätzlicher
Wärmebelastung erfolgt?
Teilweise ja. Eine noch detailliertere Beschreibung und Bewertung erfolgt im
weiteren Verfahren.
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Eine Zuführung des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf
soll über eine Versickerung erfolgen, sofern nicht ungünstige hydrologische
Verhältnisse dem entgegenstehen. Hinsichtlich des Wassermanagement
beinhaltet die Planung bereits konzeptionelle Ansätze. Dazu gehört die
Begrünung von Dach- und Terrassenflächen als Mittel zur Zurückhaltung von
Niederschlagswasser (Retention). Es ist zudem vorgesehen, das
Niederschlagswasser über unterhalb der Tiefgaragenbodenplatte liegende
Rigolen zu versickern. Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Versickerung
über oberirdische Versickerungsmulden geprüft.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Eine Verschlechterung des lokalen Wasserhaushalts ist nicht erkennbar.
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Es erfolgt eine angepasste, hitzesensible Gestaltung der Fassaden. Durch die
Planung von intensiv bepflanzten Dach- und Freifläche und die Pflanzung von
großkronigen Bäumen im Innenbereich werden zudem kühlende Effekte durch
eine gesteigerte Verdunstungsrate und Beschattung erreicht.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Die geplanten Gebäude sollen grundsätzlich für Beschäftigte und Besucher aller
Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen. Eine besondere Nutzung durch
vulnerable Bevölkerungsgruppen ist jedoch nicht vorgesehen.
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Es besteht keine Hanglage.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
Ja.
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Die gesetzliche Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung – auch von
Teilflächen – ist planerisch zu berücksichtigen (gem. § 44 LWG NRW). Im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Möglichkeiten der ortsnahen
Niederschlagswasserbeseitigung im Sinne einer wassersensiblen Stadtgestaltung
vollumfänglich ermittelt und geprüft.
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Teilweise nein, da die Versickerungsvoraussetzungen aufgrund der
Bodenbeschaffenheit ungünstig sind, weil versickerungsgünstige Schichten erst
in etwa 4 bis 5 m Tiefe auftreten. Dennoch soll eine Versickerung angestrebt
werden, u.a. durch unterhalb der Tiefgaragenplatte liegende Rigolen.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers soll über Rigolen
erfolgen. Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Versickerung über
oberirdische Versickerungsmulden geprüft. Durch die Dachbegrünung wird
bereits ein Teil des Niederschlagwassers zurückgehalten.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
Ja, die obere Deckschicht ist bis zu einer Mächtigkeit von 4 - 5 m für eine
Versickerung nur bedingt geeignet, zudem sind große Teile des Plangebietes
durch Auffüllungen gekennzeichnet. Entsprechende Gutachten befinden sich in
Bearbeitung, ihre Ergebnisse werden im Zuge der weiteren Planung beachtet.
Städtische Flächen zur Ableitung des Wassers sind nicht vorhanden.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
Ja, die gesetzlich festgelegten Abstände/Normen werden eingehalten.
Seite 3 von 10Seite 20 von 27
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
Geplant ist ein regenwasserbasiertes Kaskaden-Prinzip für das
Regenwassermanagement, einschließlich Speicherung, Aufbereitung sowie
Versickerung und Verdunstung in Rigolen und Retentionsflächen. Durch die
Dachbegrünung wird bereits ein Teil des Niederschlagwassers zurückgehalten.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Im Rahmen einer Ersteinschätzung der Situation wurden durch einen
Fachgutachter auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes für das Plangebiet
sowie für die angrenzenden Bereiche anhand der topographischen
Begebenheiten mögliche Gefahrenbereiche analysiert. Für die geplante
Bebauung des Areals werden die Aspekte des Starkregenschutzes beachtet und
finden durch bauliche Maßnahmen sowie der Ausgestaltung der Freianlagen
Berücksichtigung.
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
Oberhalb von versickerungsfähigen Schichten werden Rigolen oder
Retentionsflächen zur Verbesserung der Versickerungsmöglichkeiten angelegt.
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
Die Gefahren und Auswirkungen von Starkregenereignissen sind im weiteren
Verfahren noch gutachterlich zu untersuchen.
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Eine Ersteinschätzung und topographische Analyse des Plangebiets und dessen
Umgebung ist erfolgt. Im weiteren Verfahren wird anhand der Fachplanung und
einer weitergehenden Topographischen Gefährdungsanalyse geprüft, ob die
Durchführung einer erweiterten Überflutungsbetrachtung auf Grundlage der
städtischen Standards erforderlich ist.
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Bei der Planung ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen
entstehen. Gefährdungen bestehender Baukörper durch das geplante
Bauvorhaben sind unbedingt zu verhindern. Die künftige Bebauung sieht durch
die Geländemodellierung und Ausgestaltung der Freianlagen vor, dass das
Privatgrundstück vor einem Zulauf aus dem öffentlichen Bereich sowie der
öffentliche Raum vor Zulauf aus dem Privatgrund-stück geschützt wird.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
Hinsichtlich des Wassermanagement beinhaltet die Planung bereits
konzeptionelle Ansätze. Dazu gehört die Begrünung von Dach- und
Terrassenflächen als Mittel zur Zurückhaltung von Niederschlagswasser
(Retention). Es ist zudem vorgesehen, das Niederschlagswasser über unterhalb
der Tiefgaragenbodenplatte liegende Rigolen zu versickern, wie dies bereits
beim bestehende Bürogebäude realisiert wurde. Des Weiteren werden
Möglichkeiten zur Versickerung über oberirdische Versickerungsmulden geprüft.
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Es besteht keine Notwendigkeit zur Nutzung von Verkehrswegen als
Notwasserweg.
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
Durch die teilweise Zwischenspeicherung / Rückhaltung des
Niederschlagswassers auf den Dachflächen und in Rigolen wird dessen Nutzung
zur Bewässerung der Begrünungsmaßnahmen ermöglicht.
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
Die Rigolen werden unterhalb der Tiefgaragensohle angelegt und verursachen
keinen Flächenbedarf.
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
Es erfolgt eine Extensivbegrünung der Flachdächer mit geringer Retention.
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
Ja. Intensiv begrünte Dachterrassen und Freiräume im Inneren des
Bürostandortes werden multifunktional als Aufenthaltsflächen sowie als
wasserwirtschaftlich genutzte Retentions- und Versickerungsflächen. Durch eine
teilweise Aufständerung der Gehweg- und Aufenthaltsflächen soll der
Versiegelungsgrad zusätzlich reduziert und eine Vernetzung der Grünflächen
erreicht werden.
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
Im zentralen Campus erfolgt die Freiflächengestaltung unter Einbeziehung einer
rinnenförmigen Retentionsmulde, die durch Niederschlagwasser gespeist wird.
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
Aufgrund der Ost-West-Ausrichtung ist im weiteren Verfahren insbesondere der
Schutz vor sommerlicher Überhitzung zu berücksichtigen (möglichst durch
passive Maßnahmen gegen unerwünschte passive Solargewinne). Die aktive
Solarenergienutzung wird im Energiekonzept dargestellt.
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Die Flachdachflächen der oberen Geschosse werden durch Photovoltaikanlagen
in Kombination mit extensiver Dachbegrünung sinnvoll ausgenutzt.
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Ziel ist es, den KfW-Effizienzhaus 40 Standard zu erreichen, gegebenenfalls unter
Verwendung einer Holzhybridbauweise.
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Eine Nutzung von Geothermie als primäre Wärmequelle ist vorgesehen.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
Ja. Da keine Fernwärmeleitung vorhanden ist, ist eine Fernwärmeversorgung
nicht möglich.
Welche Bauart ist vorgesehen? Die Realisierung der Bebauung in einer Holzhybridbauweise wird geprüft.
Werden umweltverträgliche und klimaschonende
Konstruktionen und Baumaterialien vorgesehen?
Ggf. erfolgt die Konstruktion als Holzhybridbauweise. Bei der Realisierung der
Planung sollen Baumaterialien entsprechend dem aktuellen Stand der Technik
zum Einsatz kommen.
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Aktuell ist keine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Im Zuge der Nachverdichtung werden fast ausschließlich bereits versiegelte
Flächen genutzt, die keine naturnahen Böden mehr aufweisen. Zudem werden
alle Flächen, die nicht für die Bebauung benötigt werden, durch eine intensive
Bepflanzung/Begrünung ökologisch aufgewertet. Durch die Bebauung von bisher
versiegelten bzw. bebauten Flächen geht kein zusätzlicher wertvoller Boden
verloren.
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Ja, die geplante Nachverdichtung ist städtebaulich vertretbar. Sie orientiert sich
an den Orientierungswerten der BauNVO und entspricht den in gewerblichen
Baugebieten üblichen Maß der baulichen Dichte.
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
Es wurde in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Konzept
erarbeitet und eine Überprüfung hinsichtlich der Höhenentwicklung und Dichte
ist erfolgt.
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
Es werden keine Wohnflächen entwickelt.
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
Das Plangebiet war bisher durch Gebäudebestand und Parkplatzflächen nahezu
vollständig versiegelt. Die versiegelten Flächen werden umgenutzt, während
bislang unversiegelte Flächen auch zukünftig möglichst frei von Bebauung
bleiben. Der Versiegelungsgrad ändert sich daher nicht wesentlich, da das Areal
durch eine Tiefgarage unterbaut wird, jedoch werden die Flächen oberhalb der
Tiefgarage wie auch sämtliche Dachflächen begrünt.
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
Nein, die bisher bebauten Flächen werden auch zukünftig weitestgehend mit
Bürobauten über- bzw. durch die Tiefgarage unterbaut.
Werden Flächen gezielt freigehalten? Ja, die vorhandenen randlichen Grünflächen im westlichen Planbereich werden
für Maßnahmen der Grüngestaltung freigehalten.
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
Ja.
Wurden besondere Wohnformen beachtet? Es werden keine Wohnflächen entwickelt.
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Ja, durch den Erhalt der geschützten Baumallee, die Schließung einer großen
Baulücke und die qualitative Freiraumgestaltung im Vorgartenbereich wird eine
lineare Umfeldverbesserung entlang der Pützchens Chaussee erreicht.
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
Nein, die Nutzung von Flächen innerhalb des Plangebietes für die Allgemeinheit
ist nicht vorgesehen.
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge
desVorhabeens im Quartire aufgewertet werden?
Ja, die Freiflächenplanung sieht eine intensive Begrünung und Aufwertung der
Grundstücksflächen vor.
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja, das Vorhaben ist durch ein umfangreiches Befgrünungskonzept
gekennzeichnet
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
Die geplanten Grünflächen sind zur Steigerung der Aufenthaltsqualität der im
Quartier Beschäftigten vorgesehen. Darüberhinausgehende Nutzungsangebote
für das umliegende Quartier sind nicht vorgesehen.
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Ja, Grünraumbezüge über das gesamte Areal hinweg integrieren auch den
Baumbestand entlang der Straßen und auf den benachbarten Grundstücken. Im
Übergang zum Bestand am Pfaffenweg wird der Grünraum möglichst naturnah
und intensiv begrünt gestaltet.
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
Auf bestehende Freiraumstrukturen kann nicht zurückgegriffen werden, da diese
nicht gegeben sind.
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Es erfolgt eine intensive Begrünung und Anpflanzungen von großkronigen
Bäumen im Zuge der Platzgestaltung im Inneren des Campusgeländes sowie eine
Begrünung/Bepflanzung der Freiflächen an den Rändern des Plangebiets. Alle
straßenbegleitenden Bäume im Bereich des Plangebiets sollen möglichst
erhalten und die Baumreihen durch Pflanzung weiterer Bäume fortgeführt
werden.
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Die nahegelegene Grünverbindung "Bröltalbahnweg" befindet sich in weniger
als 200m Entfernung und ist somit fußläufig erreichbar.
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Die wenigen im Bestand vorhandenen Grünstrukturen werden möglichst
erhalten und es findet eine umfassende (Weiter-)Entwicklung von neuen
Grünstrukturen statt.
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? im Bereich des Plangebietes erfolgt eine Dachbegrünung aller Dachflächen
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung
heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung
ausreichend beachtet?
Ja. Die detaillierte Ausarbeitung von entsprechenden Konzepten und
Maßnahmen erfolgt im Zuge der Erstellung des landschaftspflegerischen
Fachbeitrages.
Werden ausreichende Gebäudeabstände zur
Sicherstellung ausreichender Belüftung und Besonnung
eingehalten?
Ja.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
Nein, es sind keine artenschutzrechtlich relevante Habitatstrukturen zu
erkennen
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
Das Freiraumkonzept sieht eine Vernetzung und Aufwertung vor. Dies erfolgt
durch eine intensive Bepflanzung der nicht unterbauten Grünflächen mit
ortstypischen Bäumen und Großsträuchern, intensiv bepflanzte Grünflächen auf
den Tiefgaragendecken mit Aussparungen für großkronige Bäume, eine
extensive Dachbegrünung auf den oberen Dachflächen sowie intensiv begrünte
Dachterrassen vor. Durch die teilweise Aufständerung der Gehweg- und
Aufenthaltsflächen wird der Versiegelungsgrad zusätzlich reduziert und eine
verbesserte Vernetzung der Grünflächen soll erreicht werden.
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
Ja, es wurde eine ASP I durchgeführt.
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
können?
Ja. Das Vorkommen der Fledermausarten kann nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden. Das Vorhaben kann nur mit verbindlicher Umsetzung
von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG als zulässig
angesehen werden.
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
nein
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? nein
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
Ja. Entlang der Röhfeldstraße wird voraussichtlich die Fällung von zwei Bäumen
erforderlich. Entlang der Pützchens Chaussee wird die Entfernung von zwei
Hainbuchen im Bereich der geplanten TG-Ausfahrt, sowie die Fällung einer
großkronigen Kastanie notwendig. Entlang der Pützchens Chaussee besteht eine
geschützte Eichenallee, die möglichst erhalten werden soll. Ob ggf. die Fällung
eines Alleebaumes im Ausfahrtsbereich der Tiefgarage notwendig wird, ist im
weiteren Verfahren zu prüfen.
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
Ja.
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
Ja.
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
Es ist voraussichtlich die Fällung von fünf Bäumen notwendig.
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
Keine.
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
Ein Baumgutachten wird zur Zeit erstellt.
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Die Kompensation von satzungsgeschütztem Baumbestand kann vollständig
im Plangebiet erfolgen.
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt betroffen?
Nein
Baudenkmäler
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
Es bestehen keine Denkmalschutzziele.
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben,
zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
Eine Berücksichtigung von Denkmalschutzzielen ist nicht erforderlich.
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
Eine Berücksichtigung von Denkmalschutzzielen ist nicht erforderlich.
Bodendenkmäler
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
Es ist keine Betroffenheit von Bodendenkmälern gegeben.
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Ja, es entstehen Bürogebäuden mit einer Geschossfläche von insgesamt ca.
22.900 m².
Werden Arbeitsplätze gefährdet? Im bestehenden Hallengebäude befindet sich derzeitig ein Fitnessstudio. Ob
dieses ggf. erhalten werden kann, muss im weiteren Verfahren noch geprüft
werden.
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
Für den Standort ist eine gute Erreichbarkeit gegeben.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
Es sind hauptsächlich Büroflächen vorgesehen, die ggf. durch gastronomische
Einrichtungen ergänzt werden. Ob das bestehende Fitnessstudio in veränderter
Form zukünftig fortbestehen kann, muss im weiteren Verfahren noch geprüft
werden.
Sind Unternehmen betroffen? Im bestehenden Hallengebäude befindet sich derzeitig ein Fitnessstudio. Ob
dieses Fitnesstudio ggf. erhalten werden kann, muss im weiteren Verfahren
noch geprüft werden.
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
Nein.
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines
Gewerbegebietes?
Nein.
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandenen umliegenden
Straßen.
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
Nein.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
Der Bürostandort soll zur gewerblichen Nutzung für alle Bevölkerungsgruppe zur
Verfügung stehen.
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
Aufgrund der Nutzung als Büroquartier sind keine Spielflächen erforderlich.
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
Nein.
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Es entstehen keine öffentlichen Flächen, die zu einer Aufwertung des
öffentlichen Raums beitragen können. Durch die Neubebauung findet aber eine
städtebauliche Aufwertung des Ortsbildes sowie eine bioklimatische
Qualifizierung statt.
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
Eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft findet noch im Zuge der
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
Die Beteiligung der städtischen Gleichstellungsstelle ist bereits erfolgt.
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Durch den Wechsel von maximal V-geschossigen und zurückgestaffelten IV- und
III-geschossigen Gebäudeteilen entsteht ein gegliederter Bürostandort, der
einen baulichen Übergang von der heterogen strukturierten Gewerbe- und
Industrienutzung im Süden und Osten des Plangebietes hin zu den im Norden
und Westen vorhandenen Wohngebäuden darstellt. Gleichzeitig wird durch die
straßenbegleitende Bebauung die große Baulücke an der Pützchens Chaussee
geschlossen und eine zusammenhängende Raumkante geschaffen. Die
vorhandenen straßenbegleitenden Bäume werden möglichst erhalten und
bestehende Baumreihen durch Pflanzung weiterer Bäume fortgeführt.
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Eine relevante Berührung von nachbarschaftlichen Belangen findet nicht statt.
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
Öffentliche Flächen sind kein Bestandteil des Plangebiets.
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
Es findet keine Wohnbebauung statt.
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
Es kommt keine Förderung von Wohnungsbau in Betracht.
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
Es findet keine Wohnbebauung statt.
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Es findet keine Wohnbebauung statt.
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
Es findet keine Wohnbebauung statt.
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Es findet keine Wohnbebauung statt.
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
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Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de