240100 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost
Kerndaten
- Nummer
- 240100
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240100 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 16.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen den Straßen Pützchens Chaussee, Röhfeldstraße und Pfaffenweg ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung des Plankonzepts und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus, im Rathaus Beuel sowie auf der städtischen Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Begründung Planungsanlass und Plangebiet Die Vorhabenträgerin GbR Pützchens Chaussee ist Eigentümerin eines ca. 2 ha großen Areals im Stadtbezirk Beuel zwischen den Straßen Pützchens Chaussee, Röhfeldstraße und Pfaffenweg und plant dort die Errichtung mehrerer Bürogebäude.Seite 1 von 27 Seite 2 Das Plangebiet befindet sich im Übergang von Mischgebieten mit vorwiegend vorhandener Wohnbebauung im Norden und Westen sowie dem südlich und östlich des Plangebiets bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet Beuel-Ost. Im nordöstlichen Eckbereich des Plangebiets, im Kreuzungsbereich der Pützchens Chaussee und der Röhfeldstraße, wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße" bereits erteilt. Dieses Gebäude ist seit April 2023 fertiggestellt und mit Nutzungen belegt. Dennoch wird auch diese Fläche als Anpassungsbereich in den Bebauungsplan einbezogen. Die Planung sieht vor, entsprechend der neu errichteten Bürobebauung, den gesamten Grundstücksbereich mit einer vergleichbaren Gebäudetypologie und entsprechender gewerblicher Nutzung zu entwickeln. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße“ stehen dieser geplanten Nachverdichtung insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Geschosszahl entgegen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Nachverdichtung zu schaffen, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" aufgestellt werden. Gemäß den Zielsetzungen des am 09.02.2023 für das Plangebiet gefassten Zielbeschlusses (DS-Nr. 221299) wurde hierfür durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Planungskonzept Die bereits vorhandene Bürobebauung im Kreuzungsbereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße soll durch die geplante Errichtung von vier weiteren Bürogebäuden in IV- bis V-geschossiger Bauweise mit einer Geschossfläche von insgesamt ca. 22.900 m² ergänzt werden. Diese Gebäude sollen sowohl entlang der Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße, als auch im Innenbereich des Grundstücks errichtet werden. Entgegen den heute stark versiegelten Flächen soll künftig ein durchgrünter Bürocampus mit hohen Aufenthaltsqualitäten für die Mitarbeitenden entstehen. Der Innenbereich des Bürocampus wird über private, autofreie Wegeverbindungen und Aufenthaltsflächen erschlossen. Die Herstellung von öffentlichen Erschließungsflächen oder Anlagen (Straße/Kanal) ist kein Bestandteil der Planung. Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze für Mitarbeitende der Bürogebäude erfolgt in einer Tiefgarage. Es ist geplant, dass die Einfahrt zur Tiefgarage über die Röhfeldstraße erfolgt, die Ausfahrt hingegen zur Pützchens Chaussee. Entlang der Röhfeldstraße sind ergänzend einige wenige oberirdische Besucherstellplätze vorgesehen. Die Ausmaße der Tiefgaragen werden so geplant, dass oberirdische Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden zur Pflanzung von Bäumen sowie zur ortsnahen Niederschlagsversickerung erhalten bleiben. Die vorhandenen straßenbegleitenden Bäume werden möglichst erhalten und bestehende Baumreihen durch Pflanzung weiterer Bäume fortgeführt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt. Neben der städtebaulichen Aufwertung und einer Nutzungsintensivierung, wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Grün- und Freiflächen gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwick- lung geleistet.Seite 2 von 27 Seite 3 Planverfahren Das Planverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Durch die Entwicklung von mehreren Bürogebäuden als großer, zusammenhängender Bürostandort entstehen mehrere hundert Arbeitsplätze, wodurch das Vorhaben einen wichtigen Baustein für die gesamtstädtische Gewerbeflächenentwicklung darstellt und die Bedeutung des Vorhabens über den Stadtbezirk Beuel hinausgeht. Somit ist die Planung von gesamtstädtischer Bedeutung. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden nachstehend dargelegt und die Auswirkungen der Planung beschrieben. Die Abgrenzung des Plangebietes (Übersichtsplan), der Plan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Nachhaltigkeitscheck Stufe II sind als Anlagen beigefügt. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin GbR Pützchens Chaussee ist Eigentümerin eines ca. 2 ha großen Areals an der Pützchens Chaussee (Gemarkung Beuel, Flur 59, Flurstücke 83, 88, 597 und 600) und plant die Errichtung mehrerer Bürogebäude. 2015 wurde zunächst eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen durch die Eigentümerin angestrebt. Aufgrund der angrenzenden stark emittierenden gewerblichen Nutzungen war dies jedoch planungsrechtlich nicht darstellbar. Daraufhin wurde für den nordöstlichen Eckbereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße" erteilt. Dieses Gebäude ist seit April 2023 fertiggestellt und mit Nutzungen belegt. Die Planung sieht auch für das weitere Plangebiet eine vergleichbare Gebäudetypologie mit entsprechender gewerblicher Nutzung vor. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße“ stehen der Planung allerdings insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Geschosszahl und der Gebäudehöhe entgegen. Zur Realisierung eines modernen Büroquartiers mit einer erhöhten städtebaulichen Dichte und einer IV- bis V-geschossigen Bebauung bedarf es daher der Schaffung von neuem Planungsrecht.Seite 3 von 27 Seite 4 Hierzu hat die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 15.04.2021 die Einleitung eines Planverfahrens zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans beantragt. Der Zielbeschluss (DS-Nr. 221299) zur grundsätzlichen Entwicklung eines Bürostandortes und Nutzungsintensivierung der Fläche wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 09.02.2023 gefasst. 2. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost. Es grenzt an die Pützchens Chaussee im Norden, an die Röhfeldstraße im Südosten, an die Grundstücke Pfaffenweg Nr. 13–17 im Südwesten und Pützchens Chaussee Nr. 14 im Westen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“ umfasst die im Eigentum der Vorhabenträgerin be- findlichen Flurstücke Gemarkung Beuel, Flur 59, Flurstücke 83, 88, 597 und 600 mit einer Fläche von insgesamt ca. 19.750 m². Das ca. 5.600 m² große Flurstück 600 (Ecke Pützchens Chaussee/Röhfeldstraße), dessen Bebauung bereits auf Grundlage des derzeit noch geltenden Planungsrechts erfolgte, wird als Anpassungsbereich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Um die erforderliche Abgrenzung zu der südlichen Bestandsbebauung entlang des Pfaffenweges planungsrechtlich darstellen zu können, ist es zudem notwendig, einen 4 m breiten Streifen als Anpassungsbereich mit in das Planverfahren einzubeziehen. Dies betrifft die südwestlich angrenzenden Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Beuel, Flur 59, Flurstücke 171, 441, 443, 574 und 575. Das neu zu entwickelnde ca. 14.200 m² große Plangebiet (Flurstücke 83, 88, 597; ohne Anpassungsbereich) besteht aus einem ca. 6700 m² großem Hallengebäude sowie großflächigen Stellplatz- und Anlieferungsflächen, woraus ein sehr hoher Versiegelungsgrad der Fläche resultiert. In dem Hallengebäude, das vormals als Warenzentrallager genutzt wurde, befindet sich derzeitig ein Fitnessstudio. Die Pützchens Chaussee wird auf ihrer Südseite entlang der Plangebietsgrenze von einer aus Eichen bestehenden Baumpflanzung gesäumt, die sich in östlicher Richtung teilweise beidseitig fortsetzt und eine gesetzlich geschützte Allee darstellt. Straßenbegleitend an der Röhfeldstraße sowie im Bereich der südlichen Baugrundstücke entlang des Pfaffenwegs sind weitere Bäume sowie Strauchpflanzungen vorhanden. Auf dem Flurstück 597 ist die Baulast 7412 verzeichnet. Des Weiteren sind die durch den 4 m breiten Anpassungsbereich betroffenen Flurstücke 441 und 443 mit den Baulasten 1669 bzw. 1670 belastet. Alle im Plangebiet eingetragenen Baulasten werden im Planungsverfahren berücksichtigt. Das Plangebiet ist davon geprägt, dass es sich im Übergang von nördlich und westlich befindlichen Mischgebieten mit überwiegend vorhandener Wohnbebauung und dem südlich und östlich bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet Beuel-Ost befindet. Die Bebauung sowie die Gebäudehöhen der Bestandbebauung in der näheren Umgebung sind sehr heterogen. Nördlich der Pützchens Chaussee sind u.a. Mehrfamilienwohnhäuser mit bis zu sieben Geschossen, ein eingeschossigesSeite 4 von 27 Seite 5 Supermarktgebäude sowie dreigeschossiger Wohnungsbau vorzufinden. Die Wohnbebauung im westlichen Mischgebiet ist zwei- bis viergeschossig. Der südliche Bereich des Plangebiets wird durch zwei- bis dreigeschossige Bürogebäude sowie gewerbliche Hallen geprägt. 3. Planungsrechtliche Situation Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn vollständig als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Bereiche westlich des Pangebiets und nördlich der Pützchens Chaussee sind als Gemischte Bau- fläche (M) ausgewiesen. Aufgrund der geplanten zukünftigen gewerblichen Nutzung für den Bereich dieser Bebauungsplanänderung ergibt sich somit kein Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplans, da das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 3 BauGB gewahrt ist. Bebauungsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße" vom 07.08.2002. Das gesamte Gebiet ist als Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 festgesetzt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen ermöglichen straßenbegleitend zur Röhfeldstraße und zur Pützchens Chaussee eine bis zu dreigeschossige Bebauung. An der Kreuzung der beiden Straßen ist eine IV-geschossige Bebauung zulässig. Für den übrigen rückwärtig gelegenen Innenbereich des Vorhabengrundstücks ist eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Als maximale Gebäudehöhe sind 15 m über der Geländeoberfläche festgesetzt. Außerdem sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Am östlichen Rand des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8023-17 ist ausgehend von der Pützchens Chaussee bis zur festgesetzten Fläche einer Versorgungsanlage – Elektrizität – ein drei Meter breites Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers (RWE) festgesetzt. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-17 stehen dem beantragten Vorhaben u.a. bezüglich der maximal zulässigen Geschosszahl und Gebäudehöhe entgegen und müssen an das geplante Vorhaben angepasst werden. 4. Planverfahren Zur Umsetzung der geplanten baulichen Entwicklung ist die Schaffung von neuem Planungsrecht bzw. eine Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" soll die geplante Entwicklung des Areals als Bürostandort ermöglicht und hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine IV- bis V-geschossige Bebauung geschaffen werden. Das Planverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Dennoch werden dieSeite 5 von 27 Seite 6 Auswirkungen der Planung bezüglich ihrer Umweltrelevanz betrachtet. Angesichts der Gesamtfläche des Plangebietes wird der in § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB bestimmte Schwellenwert einer Grundfläche von 20.000 m² unterschritten, sodass die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a BauGB im vorliegenden Fall gegeben sind. Der vorliegende Bebauungsplan begründet zudem kein UVP-pflichtiges Vorhaben nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch sind keine sonstigen Erkenntnisse vorliegend, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich machen. 5. Planung 5.1 Städtebauliche Planung Ziel der städtebaulichen Planung ist die Realisierung eines modernen Büroquartiers. Die bereits vorhandene Bürobebauung im Kreuzungsbereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße soll durch die geplante Errichtung von vier weiteren Bürogebäuden in IV- bis V-geschossiger Bauweise sowie mit einer Geschossfläche von insgesamt ca. 22.900 m² ergänzt werden. Diese Gebäude sollen sowohl entlang der Pützchens Chaussee und der Röhfeldstra- ße, als auch im Innenbereich des Grundstücks errichtet werden. Ergänzt wird die Planung durch eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung. Ansprechend gestaltete Plätze im Innenbereich bieten zukünftigen Mitarbeitenden Möglichkeiten zum Aufenthalt. Das Konzept bindet die bereits vorhandene Bürobebauung in die Planung ein und verbindet die geplanten und bestehenden Freiräume durch Sicht- und Wegebeziehungen. Durch den Wechsel von maximal V-geschossigen und zurückgestaffelten IV- und III-geschossigen Gebäudeteilen entsteht ein gegliederter Bürostandort, der einen baulichen Übergang von der heterogen strukturierten Gewerbe- und Industrienutzung im Süden und Osten des Plangebietes hin zu den im Norden und Westen vorhandenen Wohngebäuden darstellt. Gleichzeitig wird durch die straßenbegleitende Bebauung die große Baulücke an der Pützchens Chaussee geschlossen und eine zusammenhängende Raumkante entlang der Pützchens Chaussee geschaffen. Die Dachflächen der oberen Geschosse werden durch Photovoltaikanlagen in Kombination mit extensiver Dachbegrünung sinnvoll ausgenutzt, während die Dachflächen der tiefer liegenden Geschosse für die Nutzung als intensiv begrünte Dachterrassen zur Verfügung stehen sollen. Grundgedanke der Planung ist die Idee, einen durchgrünten Bürocampus entstehen zu lassen, der in der Architektur seiner Baukörper eine enge Artverwandtschaft aufweist, um den Campusgedanken zu stärken. Gleichwohl sollen einzelne, identitätsstiftende Adressen formuliert werden. Dies wird durch eine differenzierte Farbgebung der Baukörper sowie variierende Fassadengestaltungen unter Beibehaltung der Proportionen erreicht. Übergeordnete Adressen des Campus entstehen an der Pützchens Chaussee sowie an der Röhfeldstraße. Die Adressbildung der Baukörper im Inneren erfolgt über einen urban gestalteten Platz mit Grüninseln und hoher Aufenthaltsqualität. Im Übergang zum Bestand am Pfaffenweg wird der Grünraum möglichst naturnah und intensiv begrünt gestaltet. Grünraumbezüge über das gesamte Areal hinweg integrieren auch den Baumbestand entlang der Straßen und auf den benachbarten Grundstücken.Seite 6 von 27 Seite 7 Vielfältige Wegebeziehungen ermöglichen die innere, nicht öffentliche Erschließung für den Fuß- und Radverkehr. Der Bürocampus wird oberirdisch weitestgehend autofrei geplant. Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze für Mitarbeitende erfolgt in einer Tiefgarage. Während die bereits realisierte Bürobebauung im Anpassungsbereich über eine gemeinsame Tiefgaragenein- und ausfahrt erschlossen ist, soll die Einfahrt zur Tiefgarage für die geplante Neubebauung über die Röhfeldstraße, die Ausfahrt hingegen zur Pützchens Chaussee erfolgen. Entlang der Röhfeldstraße sind ergänzend einige wenige oberirdische Besucherstellplätze vorgesehen. Die Ausmaße der Tiefgaragen werden so geplant, dass oberirdische Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden zur Pflanzung von Bäumen sowie zur ortsnahen Nieder- schlagsversickerung erhalten bleiben können. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt. Neben der städtebaulichen Aufwertung und einer Nutzungsintensivierung, wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Grün- und Freiflächen gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwick- lung geleistet. 5.2 Verkehrserschließung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der Standort ist gut in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich die beiden Bushaltestellen Röhfeldstraße und Röhfeldstraße Ost, über die die Buslinien 608 und 609 (Brüser Berg / Gielgen; jeweils im 20-min-Takt) sowie die Linie 537 (Königswinter Oberpleis / Bonn Hauptbahnhof; 30-min-Takt) verkehren. In etwa 800 m fußläufiger Entfernung ist der Beueler Bahnhof erreichbar. Damit ist sowohl eine gute innerstädtische wie auch regionale Erreichbarkeit des Standortes gewährleistet. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Der überörtliche Verkehr erreicht das Plangebiet u.a. über die Autobahn 59 (Anschlussstelle Bonn-Pützchen) und weiter über die Siegburger Straße. Mit dem zukünftig vorgesehenen Anschluss der A 59 an die Maarstraße ist auch im Falle der Schließung der Anschlussstelle Bonn-Pützchen weiterhin eine günstige Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz gegeben. Alternativ kann auch die Anschlussstelle Bonn-Beuel der Autobahn 565 mit Weiterfahrt über die Niederkasseler Straße, Königswinterer Straße und Siegburger Straße genutzt werden, um das Plangebiet zu erreichen. Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Pützchens Chaussee und die Röhfeldstraße, der Innenbereich soll autofrei gestaltet werden. Um die Anbindung des Plangebietes an das vorhandene Straßennetz leistungstechnisch zu untersuchen, insbesondere hinsichtlich der Leistungsfä- higkeit der angrenzenden Knotenpunkte Pützchens Chaussee / Siegburger Straße und Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße, ist das Büro IGEPA Verkehrstechnik mit der Erstellung einer gutachterlichen Verkehrsuntersuchung beauftragt, dessen Ergebnisse im weiteren Verfahren zu beachten sind. Fuß- und Radverkehr Beidseits der Pützchens Chaussee verlaufen Fußwege und Radschutzstreifen, die eine gute Anbindung des Standortes aus dem Stadtbezirkszentrum BeuelSeite 7 von 27 Seite 8 und aus Richtung Pützchen bieten. Die innere Erschließung für zu Fuß Gehende erfolgt vor allem über mehrere Wege, die das Quartier durchqueren. Dadurch werden sowohl alle Adressen innerhalb des Gebäudekomplexes, die dort vorgesehenen begrünten Ruhezonen als auch gegebenenfalls im Innenraum mögliche gastronomische Einrichtungen bedient. Ruhender Verkehr Die für die geplante Bebauung erforderlichen Kfz-Stellplätze für Mitarbeitende werden in einer Tiefgaragen untergebracht. Längs zur Röhfeldstraße werden zudem einige wenige Besucherstellplätze in Senkrechtaufstellung angeordnet. Die im Bereich der Pützchens Chaussee im öffentlichen Straßenraum vorhandenen straßenbegleitenden Stellplätze werden grundsätzlich erhalten, müssen gegebenenfalls jedoch aufgrund der neu positionierten Tiefgaragenausfahrt umorganisiert werden. Die erforderlichen Fahrradstellplätze werden überwiegend in der Tiefgarage vorgesehen. Zusätzlich werden oberirdisch, den Gebäudeeingängen zugeordnete Fahrradstellplätze für Mitarbeitende und Besucher eingeplant. Dabei wird auf eine ausreichende Anzahl und Qualität der Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn geachtet. Im weiteren Verfahren wird zudem ein nutzungsbezogenes Mobilitätskonzept erstellt, auch um den bauordnungsrechtlich erforderlichen Umfang an Kfz- Stellplätzen so weit wie möglich reduzieren zu können. 5.3 Freiraumkonzept Das Konzept für die Grün- und Freiflächen sieht eine vielfältige Gestaltung vor. Es besteht aus repräsentativen Vorgärten entlang der Pützchens Chaussee und der Röhfeldstraße, einem zentralen Innenhof mit hohem Grünflächenanteil zwischen den Gebäuden sowie naturnahen, ökologisch hochwertigen Grünflächen im Übergang zur benachbarten Bebauung am Pfaffenweg. Derzeit ist das Plangebiet nahezu vollständig versiegelt. Lediglich entlang der umgebenden Straßen befinden sich einige wenige linienhafte Grünstrukturen mit erhaltenswertem Baumbestand. Alle straßenbegleitenden Bäume im Bereich des Plangebiets sollen möglichst erhalten und die Baumreihen durch Pflanzung weiterer Bäume fortgeführt werden. Die vorhandenen Bäume im Bereich der Neubebauung an der Ecke Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße wurden bereits erhalten. Der Innenhof bildet künftig das Herzstück des Bürocampus. Zwei Platzflächen (Campus Square North und South) mit möglicher Außengastronomie und eine großzügige zentrale Grünfläche (Campus Green) mit Sitzgelegenheiten bieten eine hohe Aufenthaltsqualität abseits der angrenzenden Straßen. Reduzierte befestige Flächen, die teilweise als aufgeständerte Konstruktion über den Grünflächen schweben und ein modelliertes Gelände machen den Freiraum spannend, lebendig und gleichzeitig funktional. Das Freiraumkonzept sieht eine Vernetzung und Aufwertung durch eine intensive Bepflanzung der nicht unterbauten Grünflächen mit ortstypischen Bäumen und Großsträuchern, intensiv bepflanzte Grünflächen auf den Tiefgaragendecken mit Aussparungen für großkronige Bäume, eine extensive Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen auf den oberenSeite 8 von 27 Seite 9 Dachflächen sowie intensiv begrünte Dachterrassen vor. Durch die teilweise Aufständerung der Gehweg- und Aufenthaltsflächen wird der Versiegelungsgrad zusätzlich reduziert und eine Vernetzung der Grünflächen erreicht. Das Konzept soll auch eine gute Durchlüftung des Campus ermöglichen. Eine starke Durchgrünung mit Bäumen und Dachbegrünungen sorgt für ein angenehmes Mikroklima. Geplant ist ein regenwasserbasiertes Kaskaden- Prinzip für das Regenwassermanagement, einschließlich Speicherung, Aufbereitung sowie Versickerung und Verdunstung in Rigolen und Retentionsflächen. Durch die Dachbegrünung wird bereits ein Teil des Niederschlagwassers zurückgehalten. 5.4 Ver- und Entsorgung Infrastrukturelle Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung zur technischen Erschließung des Plangebietes sind grundsätzlich in ausreichender Dimensionierung vorhanden. Der entwässerungstechnische Anschluss der Bebauungsplanfläche erfolgt vorrangig an den vorhandenen Kanal in der Pützchens Chaussee sowie an den Kanal der Röhfeldstraße. Niederschlagswasserbeseitigung Die gesetzliche Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung – auch von Teilflächen – ist planerisch zu berücksichtigen (gem. § 44 LWG NRW). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Möglichkeiten der ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung im Sinne einer wassersensiblen Stadtgestaltung vollumfänglich ermittelt und geprüft. Die Planung sieht eine Zuführung des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf über eine ortsnahe Versickerung vor. Die Möglichkeiten zur Versickerung werden im Zusammenhang mit einer Untersuchung der hydrologischen Verhältnisse sowie den weiterführenden Ergebnissen der Altlastenuntersuchung gutachterlich überprüft. Erste Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der hydrologischen Verhältnisse liegen vor, demnach eine Versickerung nur mit Hilfe von Sonderlösungen möglich sein wird. Es sind weitere Nachuntersuchungen der Bodenverhältnisse im Bereich der Standorte von Versickerungsanlagen erforderlich. Hinsichtlich des Wassermanagements beinhaltet die Planung bereits konzeptionelle Ansätze. Dazu gehört die Begrünung von Dach- und Terrassenflächen als Mittel zur Zurückhaltung von Niederschlagswasser (Retention). Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser über unterhalb der Tiefgaragenbodenplatte liegende Rigolen zu versickern, wie dies auch beim bereits errichtenden Eckgebäude realisiert wurde. Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Versickerung über oberirdische Versickerungsmulden geprüft. Starkregenereignisse (Anpassung an den Klimawandel) Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind in der Bauleitplanung und bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben, aber auch in der Betrachtung desSeite 9 von 27 Seite 10 Bestandes zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des § 1a Absatz 5 Baugesetzbuch (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel). Die Ursache für Überflutungen infolge von Starkregenereignissen kann Hochwasser in einem Gewässer, aber auch die Überlastung der Kanalisation oder einsetzende Sturzfluten sein, die sich aufgrund massiver Niederschläge auf der Geländeoberfläche bilden. Bei der Planung ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen entstehen. Gefährdungen bestehender Baukörper durch das geplante Bauvorhaben sind unbedingt zu verhindern. Das städtische Kanalnetz ist für die Ableitung der Abflüsse bei Starkregenereignissen nicht dimensioniert. Im Rahmen einer Ersteinschätzung der Situation wurden durch einen Fachgutachter auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes für das Plangebiet sowie für die angrenzenden Bereiche anhand der topographischen Begebenheiten mögliche Gefahrenbereiche analysiert. Dabei wurde berücksichtigt, dass sich mit der Fertigstellung des Bürogebäudes an der Ecke Pützchens Chaussee/Röhfeldstraße die in den Starkregen-Gefahrenkarten zugrundeliegende Ausgangssituation verändert hat. Momentan finden Wasseransammlungen auf dem heute als Parkplatz genutzten, ehemaligen Anlieferungsbereich im Bereich der Lagerhalle statt. Diese beiden lokalen Tiefpunkte werden im Starkregenfall von der Parkplatzfläche sowie dem Überlauf der Dachflächen geflutet. Aufgrund des Höhenunterschieds zwischen der Straße Pützchens Chaussee und dem Parkplatzbereich – welcher zusätzlich durch eine Mauer geschützt ist – besteht heute keine Gefahr eines Zulaufs aus dem öffentlichen Bereich. Zukünftig werden mit der Neubebauung diese Wasseransammlungen gegenstandslos. Die künftige Bebauung sieht ebenfalls durch Geländemodellierungen und Ausgestaltung der Freianlagen vor, dass das Privatgrundstück vor einem Zulauf aus dem öffentlichen Bereich, sowie der öffentliche Raum vor Zulauf aus dem Privatgrundstück geschützt wird. Das bestehende Bürogebäude an der Ecke Pützchens Chaussee/Röhfeldstraße entwässert auch bei Starkregen in den Innenhof des Komplexes und stellt keine Gefährdung für den öffentlichen Bereich dar. Die zwischen dem vorhandenen Gebäude und dem öffentlichen Gehweg liegenden Flächen sind muldenförmig ausgebildet, um anfallendes Regenwasser auch dort zurückzuhalten. Im Plangebiet werden keine öffentlichen Wege geschaffen; die Wege dienen nur der fußläufigen Erschließung der Gewerbeimmobilien sowie als Feuerwehrzufahrt. Bei der Umsetzung der geplanten Bebauung des Areals werden die Aspekte des Starkregenschutzes beachtet und finden durch bauliche Maßnahmen sowie der Ausgestaltung der Freianlagen umfassend Berücksichtigung. Im weiteren Verfahren wird anhand der Fachplanung und einer weitergehenden Topographischen Gefährdungsanalyse geprüft, ob die Durchführung einer erweiterten Überflutungsbetrachtung auf Grundlage der städtischen Standards erforderlich ist. 6. Auswirkungen der Planung 6.1 Schutzgut MenschSeite 10 von 27 Seite 11 Durch die Bebauung finden keine Beeinträchtigungen der Belichtung und Besonnung in der näheren Umgebung statt. Ebenso wird kein Verlust von Erholungsraum für die Öffentlichkeit bewirkt. Da nur emissionsarme, gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind, sind abgesehen von der verkehrlichen Erschließung keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Das Plangebiet ist durch die Emissionen der umgebenden Straßen z.T. erheblich mit Lärm vorbelastet, insbesondere entlang der Pützchens Chaussee. Im weiteren Verfahren wird noch eine schalltechnische Untersuchung erstellt, welche die aktuellen Lärmparameter aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastung, der planungsrechtlich zulässigen Nutzungen sowie der baulichen Veränderung berücksichtigen wird. Bei der schalltechnischen Untersuchung ist auch die TA Lärm sowie die Umgebungsbebauung zu berücksichtigen. Im Zuge der Errichtung der Bürobebauung im Kreuzungsbereich Röhfeldstraße / Pützchens Chaussee wurde im Jahr 2017 bereits ein Schallgutachten erstellt, welches die Lärmimmissionen durch vorhandene oder planungsrechtlich zulässige Betriebe des südöstlichen Industrie- und Gewerbegebietes daraufhin untersucht hat, ob die Anforderungen der TA Lärm für Mischgebiete überschritten werden. Da im vorliegenden Fall beabsichtigt ist, statt eines Mischgebietes die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO zu treffen, sind diesbezüglich keine Beeinträchtigungen zu erwarten. 6.2 Schutzgut Boden Boden Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes wird die Umnutzung im Plangebiet positiv bewertet. Es werden überwiegend versiegelte Flächen genutzt und kleine Bereiche sogar wieder naturnah gestaltet. Natürliche oder gar schützenswerte Böden werden nicht in Anspruch genommen oder zerstört. Altlasten Das Plangebiet befindet sich im Bereich des im Altlastenkataster der Bundes- stadt Bonn registrierten Altstandortes 8022-702. Am Standort befand sich ehemals eine Möbelfabrik, die 1960 stillgelegt wurde. Anschließend wurde das Fabrikgelände durch die Kaufhof AG übernommen und als Standort für ein großflächiges Warenlager weiterentwickelt. Seit 2012 wird das Hallengebäude als Standort für ein Fitnessstudio genutzt. Eine im Juli 2023 durchgeführte orientierende Altlastenuntersuchung ergab, dass keine schädlichen Bodenveränderungen ermittelt wurden, die ein Hemmnis hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes oder eine Gefährdung erkennen lassen. Der vorgelegte Untersuchungsbericht bedarf vor einer abschließenden Bewertung jedoch noch einer Überarbeitung und Ergänzung. Es ist zudem noch ein Teilbereich zu bewerten, der nicht untersucht werden konnte. Auch hier gilt, dass im weiteren Verfahren noch eine Ergänzung der Untersuchung vorzunehmen ist. Kampfmittel Gemäß Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf besteht ein Verdacht auf Kampfmittel. Die geophysikalische Untersuchung, die Überprüfung der zu überbauenden Fläche sowie eine Sicherheitsdetektion wird daher im weiteren Verfahren erforderlich.Seite 11 von 27 Seite 12 6.3 Schutzgut Wasser Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Außerdem liegt es außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes von Bächen, Fließgewässern sowie außerhalb einer festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzzone. 6.4 Schutzgut Klima / Luft Im Planungsraum befinden sich keine bioklimatisch günstig wirkenden Strukturen wie eine Kaltluftleitbahn oder ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet. Das Plangebiet war bisher mit Gebäuden und Parkplatzflächen nahezu vollständig versiegelt und verfügt über wenige Grünstrukturen. Gemäß der Klimaanalyse der Stadt Bonn tritt in der Nacht mit bis zu 6,5 K Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt auf. Aufgrund der geringen Verschattung ist die Wärmebelastung tagsüber ebenfalls sehr hoch. Um negative Auswirkungen der Planung auf die stadtklimatische Situation nach Möglichkeit zu minimieren, werden Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung am Tag und in der Nacht sowie zum Erhalt der Durchlüftung ergriffen. Um die Aufheizung von Gebäuden und damit die Wärmeabgabe in den Straßenraum so gering wie möglich zu halten, werden nicht begrünte Fassaden und Oberflächen hell gestaltet. Ebenfalls sollen Wege und Ter- rassenflächen in hellen Farbtönen gestaltet werden. Bei den Neubauten sollen Oberflächenfarben verwendet werden, die möglichst wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzwelliger Strahlung vermeiden. Mit der vorgesehenen Bebauung verändert sich die Durchlüftung des Plangebietes nicht wesentlich, da an Stelle eines großvolumigen zusammenhängenden Gebäudes mehrere mehrgeschossige Bürogebäude errichtet werden. Verbesserungen in geringfügigem Umfang ergeben sich durch Korridore zwischen den Gebäuden sowie begrünte Freiflächen, die eine, wenn auch begrenzte Durchlüftung sowie eine mikroklimatische Begünstigung ermöglichen. Zudem soll durch die Begrünung aller Flachdächer ein zusätzlicher Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas geleistet werden. Im weiteren Verfahren wird die Planung zur Gestaltung der Freianlagen weiter ausgearbeitet. Zur Vorsorge von zunehmender Trockenheit sollen Maßnahmen nach dem Prinzip der Schwammstadt vorgesehen werden (Speicherung und Nutzung von Regenwasser). Eine durch das geplante Vorhaben sich ergebende Verschlechterung der bioklimatischen Belastungssituation in den an das Plangebiet angrenzenden Nutzungen kann bei Umsetzung entsprechender Maßnahmen ausgeschlossen werden. Da ein großer Anteil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch ein besonders energieeffizientes Bauen CO2-Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Gemäß dem „Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung“, welches die Klimaneutralität bis 2035 vorsieht, wird ein entsprechendes Konzept entwickelt, damit das Quartier einen Beitrag zur Zielerreichung leisten kann. Im Rahmen derSeite 12 von 27 Seite 13 Aufstellung des Bebauungsplans wird ein Energiekonzept erstellt, welches verschiedene Versorgungsvarianten vergleichend betrachtet. Ziel ist es, den Effizienzgebäudestandard 40 zu erreichen, gegebenenfalls unter Verwendung einer Holzhybridbauweise. Wie im ersten Bauabschnitt bereits realisiert, soll auch für die geplante Bebauung die Geothermie als primäre Wärmequelle genutzt werden. Des Weiteren findet der Beschluss zur Solarverpflichtung (DS- Nr. 210919) Berücksichtigung. Auf allen Dachflächen mit Ausnahme der intensiv begrünten Dachterrassen werden Photovoltaikanlagen in Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung installiert. 6.5 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, auch findet keine Berührung mit einem Natura-2000-Gebiet, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet statt. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope, sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund, sind von der Aufstellung des Bebauungsplans ebenfalls nicht betroffen. Das Plangebiet besteht aus einer nahezu vollversiegelten, gewerblich genutzten Fläche, für die im Jahr 2022 eine Artenschutzprüfung der Stufe I durchgeführt wurde. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass innerhalb des Plangebiets kein Potenzial als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für planungsrelevante Arten und/oder europäisch geschützte Arten gegeben ist. Allgemein ist im Plangebiet kein Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt oder zu erwarten, allerdings kann das Vorkommen der Fledermausarten Zwergfledermaus und Großer Abendsegler nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Erstellung einer vertiefenden Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) ist dennoch nicht erforderlich, wenn entsprechende Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung, Anbringen von Nistkästen für Fledermäuse als Maßnahmen zur Habitataufwertung/Arterhaltung, Vermeidung von Lichtemissionen, Vermeidung von Vogelschlag) verbindlich umgesetzt werden, um das Auslösen von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG zu verhindern. An den Rändern des Plangebiets ist Baumbestand vorhanden, der teilweise unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fällt. Am nördlichen Rand wird die Entfernung von Hainbuchen im Bereich der geplanten Tiefgaragenausfahrt, sowie die Fällung einer satzungsgeschützten, großkronigen Kastanie notwendig. Durch die Neupflanzung eines Alleebaumes wird die bestehende Lücke in der vorhandenen gesetzlich geschützten Allee geschlossen. Am südöstlichen Rand wird voraussichtlich die Fällung von zwei Bäumen erforderlich. Zur Fortführung der bestehenden Baumreihe entlang der Röhfeldstraße ist als Kompensation die Neupflanzung von fünf Bäumen geplant. Weitere Baumpflanzungen sind im Bereich der Grün- und Freiflächen geplant. Der Baumbestand im Plangebiet wird im weiteren Verfahren durch ein Fachgutachten erfasst und bewertet. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand werden innerhalb des Plangebiets vorgenommen. Zum Schutz wildlebender Tiere vor den Auswirkungen von Beleuchtungen sollen neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen sowie lichtemittierende Werbeanlagen so gestaltetSeite 13 von 27 Seite 14 werden, dass Tiere wildlebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt werden. Bei der Beleuchtung des Geländes, auch während der Bauphase, sind generell insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten zu verwenden. Es sind Lichtquellen mit geringem UV-Anteil und einer warmweißen Lichtfarbe zu verwenden. Die Lampen dürfen nur nach unten abstrahlen und Streulicht ist generell zu vermeiden. 6.6 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild Das Ortsbild wird durch die Neubebauung städtebaulich aufgewertet. Das Vorhaben schließt städtebaulich verträglich eine große Baulücke entlang der Pützchens Chaussee und wertet den bisher stark versiegelten Innenbereich deutlich auf. Im Hinblick auf die Bauhöhe fügt sich die geplante Bebauung in die umgebenden baulichen Strukturen ein. Auch aufgrund der geplanten flächenhaften Dachbegrünung als Ersatz für die bisher sichtbare Bitumende- ckung auf dem Flachdach des Bestandsgebäudes verbessert sich das städtebauliche Erscheinungsbild deutlich. Mit der Neubebauung wird keine Fernwirkung erzeugt, da diese sich insgesamt in das städtebauliche Umfeld einordnet. 6.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Durch das Vorhaben sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen, wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt gegenüber dem Zielbeschluss ein erstes städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck ist das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie. Anlage/nSeite 14 von 27 Seite 15 1 Übersichtsplan 6822-1 (öffentlich) 2 Plan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich) 3 Checkliste Nachhaltige Planung (öffentlich)Seite 15 von 27 Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Beuel-Ost Bebauungsplan Nr. 6822-1 / Pützchens Chaussee Übersichtsplan Bundesstadt Bonn Amt 61-2 M. 1:2500Seite 16 von 27 Seite 17 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Eine belastbare Prognose liegt noch nicht vor. Die Erstellung einer gutachterlichen Verkehrsuntersuchung ist beauftragt, dessen Ergebnisse im weiteren Verfahren zu beachten sind. Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? In unmittelbarer Nähe des geplanten Bürostandorts befindet sich ein Supermarkt und steht für die Nahversorgung der Beschäftigten zur Verfügung. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Ein Mobilitätskonzept ist vorgesehen und sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Individualverkehr sowie eine Minimierung der erforderlichen PKW- Stellplätze vor. Zu den möglichen Maßnahmen zählen u.a. qualifizierte Fahrradabstellplätze, Ladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Bikes, Förderung von Car- und Bike-Sharing sowie der Nutzung von Jobtickets, etc. Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur verkehrlichen Erschließung geplant. Der Standort verfügt über eine gute Anbindung an das Radwegenetz, an das Busliniennetz und befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Beueler Bahnhof. Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich die beiden Bushaltestellen Röhfeldstraße und Röhfeldstraße Ost, über die die Buslinien 608 und 609 (Brüser Berg / Gielgen; jeweils im 20-min-Takt) sowie die Linie 537 (Königswinter Oberpleis / Bonn Hauptbahnhof; 30-min-Takt) verkehren. In etwa 800 m fußläufiger Entfernung befindet sich der Regionalbahnhof Bonn- Beuel. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Die innere Erschließung für zu Fuß Gehende erfolgt über mehrere Wege, die das Quartier durchqueren. Dadurch werden alle Adressen innerhalb des Gebäudekomplexes bedient. Der Bürocampus wird komplett autofrei geplant. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? Beidseits der Pützchens Chaussee verlaufen Radschutzstreifen, die eine gute Anbindung des Standortes aus dem Stadtbezirkszentrum Beuel und aus Richtung Pützchen bieten. Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Die nächstgelegene Mobilstation befindet sich am Bahnhof Beuel in etwa 800m Entfernung. Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? Die innere Erschließung ist autofrei. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht. Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Aufgrund der relativ zentralen Lage und günstigen Erreichbarkeit mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes ist eine entsprechende Modal-Split- Verschiebung wahrscheinlich. Werden E-Ladestationen vorgesehen? Ja, in der Tiefgarage. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen den Straßen Pützchens Chaussee, Röhfeldstraße und Pfaffenweg Entwicklung eines Bürostandorts Seite 1 von 10Seite 18 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Aufgrund des derzeit bestehenden hohen Versiegelungsgrads des Plangebiets ist von einer Verbesserung der bioklimatischen Situation durch die Baumaßnahme auszugehen, da die intensive Begrünung von Freiflächen, die Pflanzung von großkronigen Bäumen sowie Begrünungsmaßnahmen der geplanten Flachdächer zu einer bioklimatischen Aufwertung beitragen. Ist die bioklimatische Bedeutung von Freiflächen bzw. der bioklimatischen Situation in Siedlungsgebieten berücksichtigt worden? Ja. Ist die aktuelle stadtklimatische Situation im Planungsraum sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung geprüft worden? Ja. Um negative Auswirkungen der Planung auf die stadtklimatische Situation nach Möglichkeit zu minimieren, werden Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung am Tag und in der Nacht sowie zum Erhalt der Durchlüftung ergriffen. Ist die verbale Beschreibung der Kaltluftleitbahnen/Strömungsfelder/Kaltluftentstehung sgebiete im Planvorentwurf bzw. in den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung enthalten? Ja. Im Planungsraum befinden sich keine bioklimatisch günstig wirkenden Strukturen wie eine Kaltluftleitbahn oder ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet. Ist eine verbale Beschreibung und Bewertung geeigneter Maßnahmen zur Optimierung der Durchlüftung und Reduktion zusätzlicher Wärmebelastung erfolgt? Teilweise ja. Eine noch detailliertere Beschreibung und Bewertung erfolgt im weiteren Verfahren. Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Eine Zuführung des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf soll über eine Versickerung erfolgen, sofern nicht ungünstige hydrologische Verhältnisse dem entgegenstehen. Hinsichtlich des Wassermanagement beinhaltet die Planung bereits konzeptionelle Ansätze. Dazu gehört die Begrünung von Dach- und Terrassenflächen als Mittel zur Zurückhaltung von Niederschlagswasser (Retention). Es ist zudem vorgesehen, das Niederschlagswasser über unterhalb der Tiefgaragenbodenplatte liegende Rigolen zu versickern. Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Versickerung über oberirdische Versickerungsmulden geprüft. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Eine Verschlechterung des lokalen Wasserhaushalts ist nicht erkennbar. Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Es erfolgt eine angepasste, hitzesensible Gestaltung der Fassaden. Durch die Planung von intensiv bepflanzten Dach- und Freifläche und die Pflanzung von großkronigen Bäumen im Innenbereich werden zudem kühlende Effekte durch eine gesteigerte Verdunstungsrate und Beschattung erreicht. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? Die geplanten Gebäude sollen grundsätzlich für Beschäftigte und Besucher aller Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen. Eine besondere Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen ist jedoch nicht vorgesehen. Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Es besteht keine Hanglage. Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? Ja. Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Die gesetzliche Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung – auch von Teilflächen – ist planerisch zu berücksichtigen (gem. § 44 LWG NRW). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Möglichkeiten der ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung im Sinne einer wassersensiblen Stadtgestaltung vollumfänglich ermittelt und geprüft. Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Teilweise nein, da die Versickerungsvoraussetzungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit ungünstig sind, weil versickerungsgünstige Schichten erst in etwa 4 bis 5 m Tiefe auftreten. Dennoch soll eine Versickerung angestrebt werden, u.a. durch unterhalb der Tiefgaragenplatte liegende Rigolen. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers soll über Rigolen erfolgen. Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Versickerung über oberirdische Versickerungsmulden geprüft. Durch die Dachbegrünung wird bereits ein Teil des Niederschlagwassers zurückgehalten. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Ja, die obere Deckschicht ist bis zu einer Mächtigkeit von 4 - 5 m für eine Versickerung nur bedingt geeignet, zudem sind große Teile des Plangebietes durch Auffüllungen gekennzeichnet. Entsprechende Gutachten befinden sich in Bearbeitung, ihre Ergebnisse werden im Zuge der weiteren Planung beachtet. Städtische Flächen zur Ableitung des Wassers sind nicht vorhanden. Seite 2 von 10Seite 19 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? Ja, die gesetzlich festgelegten Abstände/Normen werden eingehalten. Seite 3 von 10Seite 20 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? Geplant ist ein regenwasserbasiertes Kaskaden-Prinzip für das Regenwassermanagement, einschließlich Speicherung, Aufbereitung sowie Versickerung und Verdunstung in Rigolen und Retentionsflächen. Durch die Dachbegrünung wird bereits ein Teil des Niederschlagwassers zurückgehalten. Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Im Rahmen einer Ersteinschätzung der Situation wurden durch einen Fachgutachter auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes für das Plangebiet sowie für die angrenzenden Bereiche anhand der topographischen Begebenheiten mögliche Gefahrenbereiche analysiert. Für die geplante Bebauung des Areals werden die Aspekte des Starkregenschutzes beachtet und finden durch bauliche Maßnahmen sowie der Ausgestaltung der Freianlagen Berücksichtigung. Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? Oberhalb von versickerungsfähigen Schichten werden Rigolen oder Retentionsflächen zur Verbesserung der Versickerungsmöglichkeiten angelegt. Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Die Gefahren und Auswirkungen von Starkregenereignissen sind im weiteren Verfahren noch gutachterlich zu untersuchen. Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Eine Ersteinschätzung und topographische Analyse des Plangebiets und dessen Umgebung ist erfolgt. Im weiteren Verfahren wird anhand der Fachplanung und einer weitergehenden Topographischen Gefährdungsanalyse geprüft, ob die Durchführung einer erweiterten Überflutungsbetrachtung auf Grundlage der städtischen Standards erforderlich ist. Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Bei der Planung ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen entstehen. Gefährdungen bestehender Baukörper durch das geplante Bauvorhaben sind unbedingt zu verhindern. Die künftige Bebauung sieht durch die Geländemodellierung und Ausgestaltung der Freianlagen vor, dass das Privatgrundstück vor einem Zulauf aus dem öffentlichen Bereich sowie der öffentliche Raum vor Zulauf aus dem Privatgrund-stück geschützt wird. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? Hinsichtlich des Wassermanagement beinhaltet die Planung bereits konzeptionelle Ansätze. Dazu gehört die Begrünung von Dach- und Terrassenflächen als Mittel zur Zurückhaltung von Niederschlagswasser (Retention). Es ist zudem vorgesehen, das Niederschlagswasser über unterhalb der Tiefgaragenbodenplatte liegende Rigolen zu versickern, wie dies bereits beim bestehende Bürogebäude realisiert wurde. Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Versickerung über oberirdische Versickerungsmulden geprüft. Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Es besteht keine Notwendigkeit zur Nutzung von Verkehrswegen als Notwasserweg. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Durch die teilweise Zwischenspeicherung / Rückhaltung des Niederschlagswassers auf den Dachflächen und in Rigolen wird dessen Nutzung zur Bewässerung der Begrünungsmaßnahmen ermöglicht. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? Die Rigolen werden unterhalb der Tiefgaragensohle angelegt und verursachen keinen Flächenbedarf. Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Es erfolgt eine Extensivbegrünung der Flachdächer mit geringer Retention. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? Ja. Intensiv begrünte Dachterrassen und Freiräume im Inneren des Bürostandortes werden multifunktional als Aufenthaltsflächen sowie als wasserwirtschaftlich genutzte Retentions- und Versickerungsflächen. Durch eine teilweise Aufständerung der Gehweg- und Aufenthaltsflächen soll der Versiegelungsgrad zusätzlich reduziert und eine Vernetzung der Grünflächen erreicht werden. Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden Im zentralen Campus erfolgt die Freiflächengestaltung unter Einbeziehung einer rinnenförmigen Retentionsmulde, die durch Niederschlagwasser gespeist wird. Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? Aufgrund der Ost-West-Ausrichtung ist im weiteren Verfahren insbesondere der Schutz vor sommerlicher Überhitzung zu berücksichtigen (möglichst durch passive Maßnahmen gegen unerwünschte passive Solargewinne). Die aktive Solarenergienutzung wird im Energiekonzept dargestellt. Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Die Flachdachflächen der oberen Geschosse werden durch Photovoltaikanlagen in Kombination mit extensiver Dachbegrünung sinnvoll ausgenutzt. Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Ziel ist es, den KfW-Effizienzhaus 40 Standard zu erreichen, gegebenenfalls unter Verwendung einer Holzhybridbauweise. Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Eine Nutzung von Geothermie als primäre Wärmequelle ist vorgesehen. Seite 4 von 10Seite 21 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Ja. Da keine Fernwärmeleitung vorhanden ist, ist eine Fernwärmeversorgung nicht möglich. Welche Bauart ist vorgesehen? Die Realisierung der Bebauung in einer Holzhybridbauweise wird geprüft. Werden umweltverträgliche und klimaschonende Konstruktionen und Baumaterialien vorgesehen? Ggf. erfolgt die Konstruktion als Holzhybridbauweise. Bei der Realisierung der Planung sollen Baumaterialien entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz kommen. Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Aktuell ist keine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant. Seite 5 von 10Seite 22 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Im Zuge der Nachverdichtung werden fast ausschließlich bereits versiegelte Flächen genutzt, die keine naturnahen Böden mehr aufweisen. Zudem werden alle Flächen, die nicht für die Bebauung benötigt werden, durch eine intensive Bepflanzung/Begrünung ökologisch aufgewertet. Durch die Bebauung von bisher versiegelten bzw. bebauten Flächen geht kein zusätzlicher wertvoller Boden verloren. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Ja, die geplante Nachverdichtung ist städtebaulich vertretbar. Sie orientiert sich an den Orientierungswerten der BauNVO und entspricht den in gewerblichen Baugebieten üblichen Maß der baulichen Dichte. Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? Es wurde in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Konzept erarbeitet und eine Überprüfung hinsichtlich der Höhenentwicklung und Dichte ist erfolgt. Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Es werden keine Wohnflächen entwickelt. Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? Das Plangebiet war bisher durch Gebäudebestand und Parkplatzflächen nahezu vollständig versiegelt. Die versiegelten Flächen werden umgenutzt, während bislang unversiegelte Flächen auch zukünftig möglichst frei von Bebauung bleiben. Der Versiegelungsgrad ändert sich daher nicht wesentlich, da das Areal durch eine Tiefgarage unterbaut wird, jedoch werden die Flächen oberhalb der Tiefgarage wie auch sämtliche Dachflächen begrünt. Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? Nein, die bisher bebauten Flächen werden auch zukünftig weitestgehend mit Bürobauten über- bzw. durch die Tiefgarage unterbaut. Werden Flächen gezielt freigehalten? Ja, die vorhandenen randlichen Grünflächen im westlichen Planbereich werden für Maßnahmen der Grüngestaltung freigehalten. Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Ja. Wurden besondere Wohnformen beachtet? Es werden keine Wohnflächen entwickelt. Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Ja, durch den Erhalt der geschützten Baumallee, die Schließung einer großen Baulücke und die qualitative Freiraumgestaltung im Vorgartenbereich wird eine lineare Umfeldverbesserung entlang der Pützchens Chaussee erreicht. Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? Nein, die Nutzung von Flächen innerhalb des Plangebietes für die Allgemeinheit ist nicht vorgesehen. Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge desVorhabeens im Quartire aufgewertet werden? Ja, die Freiflächenplanung sieht eine intensive Begrünung und Aufwertung der Grundstücksflächen vor. Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja, das Vorhaben ist durch ein umfangreiches Befgrünungskonzept gekennzeichnet Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? Die geplanten Grünflächen sind zur Steigerung der Aufenthaltsqualität der im Quartier Beschäftigten vorgesehen. Darüberhinausgehende Nutzungsangebote für das umliegende Quartier sind nicht vorgesehen. Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Ja, Grünraumbezüge über das gesamte Areal hinweg integrieren auch den Baumbestand entlang der Straßen und auf den benachbarten Grundstücken. Im Übergang zum Bestand am Pfaffenweg wird der Grünraum möglichst naturnah und intensiv begrünt gestaltet. Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? Auf bestehende Freiraumstrukturen kann nicht zurückgegriffen werden, da diese nicht gegeben sind. Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Es erfolgt eine intensive Begrünung und Anpflanzungen von großkronigen Bäumen im Zuge der Platzgestaltung im Inneren des Campusgeländes sowie eine Begrünung/Bepflanzung der Freiflächen an den Rändern des Plangebiets. Alle straßenbegleitenden Bäume im Bereich des Plangebiets sollen möglichst erhalten und die Baumreihen durch Pflanzung weiterer Bäume fortgeführt werden. Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Die nahegelegene Grünverbindung "Bröltalbahnweg" befindet sich in weniger als 200m Entfernung und ist somit fußläufig erreichbar. Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Die wenigen im Bestand vorhandenen Grünstrukturen werden möglichst erhalten und es findet eine umfassende (Weiter-)Entwicklung von neuen Grünstrukturen statt. Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? im Bereich des Plangebietes erfolgt eine Dachbegrünung aller Dachflächen Seite 6 von 10Seite 23 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? Ja. Die detaillierte Ausarbeitung von entsprechenden Konzepten und Maßnahmen erfolgt im Zuge der Erstellung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages. Werden ausreichende Gebäudeabstände zur Sicherstellung ausreichender Belüftung und Besonnung eingehalten? Ja. Seite 7 von 10Seite 24 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? Nein, es sind keine artenschutzrechtlich relevante Habitatstrukturen zu erkennen Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Das Freiraumkonzept sieht eine Vernetzung und Aufwertung vor. Dies erfolgt durch eine intensive Bepflanzung der nicht unterbauten Grünflächen mit ortstypischen Bäumen und Großsträuchern, intensiv bepflanzte Grünflächen auf den Tiefgaragendecken mit Aussparungen für großkronige Bäume, eine extensive Dachbegrünung auf den oberen Dachflächen sowie intensiv begrünte Dachterrassen vor. Durch die teilweise Aufständerung der Gehweg- und Aufenthaltsflächen wird der Versiegelungsgrad zusätzlich reduziert und eine verbesserte Vernetzung der Grünflächen soll erreicht werden. Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? Ja, es wurde eine ASP I durchgeführt. Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? Ja. Das Vorkommen der Fledermausarten kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Das Vorhaben kann nur mit verbindlicher Umsetzung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG als zulässig angesehen werden. Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? nein Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? nein Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? Ja. Entlang der Röhfeldstraße wird voraussichtlich die Fällung von zwei Bäumen erforderlich. Entlang der Pützchens Chaussee wird die Entfernung von zwei Hainbuchen im Bereich der geplanten TG-Ausfahrt, sowie die Fällung einer großkronigen Kastanie notwendig. Entlang der Pützchens Chaussee besteht eine geschützte Eichenallee, die möglichst erhalten werden soll. Ob ggf. die Fällung eines Alleebaumes im Ausfahrtsbereich der Tiefgarage notwendig wird, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? Ja. Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? Ja. Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? Es ist voraussichtlich die Fällung von fünf Bäumen notwendig. Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? Keine. Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Ein Baumgutachten wird zur Zeit erstellt. Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Die Kompensation von satzungsgeschütztem Baumbestand kann vollständig im Plangebiet erfolgen. Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt betroffen? Nein Baudenkmäler Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? Es bestehen keine Denkmalschutzziele. Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? Eine Berücksichtigung von Denkmalschutzzielen ist nicht erforderlich. Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? Eine Berücksichtigung von Denkmalschutzzielen ist nicht erforderlich. Bodendenkmäler Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: Es ist keine Betroffenheit von Bodendenkmälern gegeben. Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? Seite 8 von 10Seite 25 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Ja, es entstehen Bürogebäuden mit einer Geschossfläche von insgesamt ca. 22.900 m². Werden Arbeitsplätze gefährdet? Im bestehenden Hallengebäude befindet sich derzeitig ein Fitnessstudio. Ob dieses ggf. erhalten werden kann, muss im weiteren Verfahren noch geprüft werden. Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? Für den Standort ist eine gute Erreichbarkeit gegeben. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? Es sind hauptsächlich Büroflächen vorgesehen, die ggf. durch gastronomische Einrichtungen ergänzt werden. Ob das bestehende Fitnessstudio in veränderter Form zukünftig fortbestehen kann, muss im weiteren Verfahren noch geprüft werden. Sind Unternehmen betroffen? Im bestehenden Hallengebäude befindet sich derzeitig ein Fitnessstudio. Ob dieses Fitnesstudio ggf. erhalten werden kann, muss im weiteren Verfahren noch geprüft werden. Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? Nein. Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? Nein. Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandenen umliegenden Straßen. Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? Nein. Seite 9 von 10Seite 26 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? Der Bürostandort soll zur gewerblichen Nutzung für alle Bevölkerungsgruppe zur Verfügung stehen. Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? Aufgrund der Nutzung als Büroquartier sind keine Spielflächen erforderlich. Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Nein. Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? Es entstehen keine öffentlichen Flächen, die zu einer Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen können. Durch die Neubebauung findet aber eine städtebauliche Aufwertung des Ortsbildes sowie eine bioklimatische Qualifizierung statt. Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft findet noch im Zuge der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die Beteiligung der städtischen Gleichstellungsstelle ist bereits erfolgt. Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Durch den Wechsel von maximal V-geschossigen und zurückgestaffelten IV- und III-geschossigen Gebäudeteilen entsteht ein gegliederter Bürostandort, der einen baulichen Übergang von der heterogen strukturierten Gewerbe- und Industrienutzung im Süden und Osten des Plangebietes hin zu den im Norden und Westen vorhandenen Wohngebäuden darstellt. Gleichzeitig wird durch die straßenbegleitende Bebauung die große Baulücke an der Pützchens Chaussee geschlossen und eine zusammenhängende Raumkante geschaffen. Die vorhandenen straßenbegleitenden Bäume werden möglichst erhalten und bestehende Baumreihen durch Pflanzung weiterer Bäume fortgeführt. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Eine relevante Berührung von nachbarschaftlichen Belangen findet nicht statt. Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? Öffentliche Flächen sind kein Bestandteil des Plangebiets. Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? Es findet keine Wohnbebauung statt. Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? Es kommt keine Förderung von Wohnungsbau in Betracht. Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? Es findet keine Wohnbebauung statt. Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Es findet keine Wohnbebauung statt. Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Es findet keine Wohnbebauung statt. Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Es findet keine Wohnbebauung statt. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II Seite 10 von 10Seite 27 von 27
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de