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240082 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verwendung von Streusalz in Bonn

Nummer
240082
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.01.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240082-01 ST Bürgerantrag: Verwendung von Streusalz in Bonn

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
240082
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
14.01.2024
Bürgerantrag: Verwendung von Streusalz in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird:
1. Eine ständige Information im jährlichen Infoblatt von Bonn Orange über das
Verbot und die Alternativen zu Streusalz
2. Ein Verbot vom Verkauf von Streusalz in den Baumärkten, im Edeka gab es
bis jetzt löblicherweise kein Streusalz mehr zu kaufen
3. Kontrollen und Verwarnungen mit einem kleinen Bußgeld (beim ersten Mal),
damit auch die Hausbesitzer und Mieter, die streuen müssen, informiert sind
und diese Regelung auch ernst nehmen. Bisher ist dieses Verbot mehr oder
weniger eine freiwillige Selbstverpflichtung, die niemals kontrolliert wird.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Sonntag, 14. Januar 2024 12:55
An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de>
Betreff:
Sehr geehrte Ratsmitglieder,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
bereits im Jahr 2019 hab ich einen ähnlichen Antrag gestellt
Doch leider hat Bonn Orange nur ein einziges Mal auf das reguläre Verbot von Streusalzen für
Privatpersonen hingewiesen.
Nun war es in der letzten Woche mal wieder so weit. Die Temperaturen sind unter 0 Grad gesunken
und der Streusalz Wahnsinn ging wieder los. Mich ärgert das immer besonders, weil ich einen Hund
habe, einen spanischen Galgo, mit dem für mich, sobald ich aus meiner eigenen Haustüre
rauskomme, der Spießruten Lauf losgeht. Da sich mein Hund empfindlich die Pfoten verätzen kann,
muss ich oft auf die Strasse wechseln, um nicht durch das dick gestreute Streusalz zu laufen.
Auch die Stadt Bonn selbst streut vor verlassenen Häusern, wie der Clemensstr. 3 in Beuel, mit
Streusalz, anstatt auf die nachhaltige Form des Basaltsplits oder des Steinsplits zurück zu greifen.
(und zwar auf dem Fußweg!)
Meine Anmerkung: Basaltsplit oder Steinsplit ist nicht nur weniger schädlich für die Bäume in der
Strasse, sondern auch nachhaltiger. Es bleibt nämlich auf dem Gehweg liegen und schmilzt nicht weg,
so dass es länger nützlich ist.
Soll ich meine Nachbarn anzeigen, mit denen ich ansonsten ein gutes Verhältnis pflege, nur weil sie
gar nicht wissen, dass Streusalz verboten ist?
Meine Beschwerde und Anrege soll diesmal dahingehend sein, dass es durch die Stadt Bonn selbst
Kontrollen und Verwarnungen gibt, sollte vor einem Haus auf dem Bürgersteig Streusalz gestreut sein.
1. Eine ständige Information im jährlichen Infoblatt von Bonn Orange über das Verbot und die
Alternativen zu Streusalz
2. Ein Verbot vom Verkauf von Streusalz in den Baumärkten, im Edeka gab es bis jetzt löblicherweise
kein Streusalz mehr zu kaufen
3. Kontrollen und Verwarnungen mit einem kleinen Bußgeld (beim ersten Mal), damit auch die
Hausbesitzer und Mieter, die streuen müssen, informiert sind und diese Regelung auch ernst nehmen.
Bisher ist dieses Verbot mehr oder weniger eine freiwillige Selbstverpflichtung, die niemals kontrolliert
wird.
Was nützt ein Verbot, wenn es nicht durchgesetzt wird?
Bonn, den 14.01.2024
mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de