240082 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verwendung von Streusalz in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240082
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 240082 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 14.01.2024 Bürgerantrag: Verwendung von Streusalz in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird: 1. Eine ständige Information im jährlichen Infoblatt von Bonn Orange über das Verbot und die Alternativen zu Streusalz 2. Ein Verbot vom Verkauf von Streusalz in den Baumärkten, im Edeka gab es bis jetzt löblicherweise kein Streusalz mehr zu kaufen 3. Kontrollen und Verwarnungen mit einem kleinen Bußgeld (beim ersten Mal), damit auch die Hausbesitzer und Mieter, die streuen müssen, informiert sind und diese Regelung auch ernst nehmen. Bisher ist dieses Verbot mehr oder weniger eine freiwillige Selbstverpflichtung, die niemals kontrolliert wird. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Sonntag, 14. Januar 2024 12:55 An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de> Betreff: Sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, bereits im Jahr 2019 hab ich einen ähnlichen Antrag gestellt Doch leider hat Bonn Orange nur ein einziges Mal auf das reguläre Verbot von Streusalzen für Privatpersonen hingewiesen. Nun war es in der letzten Woche mal wieder so weit. Die Temperaturen sind unter 0 Grad gesunken und der Streusalz Wahnsinn ging wieder los. Mich ärgert das immer besonders, weil ich einen Hund habe, einen spanischen Galgo, mit dem für mich, sobald ich aus meiner eigenen Haustüre rauskomme, der Spießruten Lauf losgeht. Da sich mein Hund empfindlich die Pfoten verätzen kann, muss ich oft auf die Strasse wechseln, um nicht durch das dick gestreute Streusalz zu laufen. Auch die Stadt Bonn selbst streut vor verlassenen Häusern, wie der Clemensstr. 3 in Beuel, mit Streusalz, anstatt auf die nachhaltige Form des Basaltsplits oder des Steinsplits zurück zu greifen. (und zwar auf dem Fußweg!) Meine Anmerkung: Basaltsplit oder Steinsplit ist nicht nur weniger schädlich für die Bäume in der Strasse, sondern auch nachhaltiger. Es bleibt nämlich auf dem Gehweg liegen und schmilzt nicht weg, so dass es länger nützlich ist. Soll ich meine Nachbarn anzeigen, mit denen ich ansonsten ein gutes Verhältnis pflege, nur weil sie gar nicht wissen, dass Streusalz verboten ist? Meine Beschwerde und Anrege soll diesmal dahingehend sein, dass es durch die Stadt Bonn selbst Kontrollen und Verwarnungen gibt, sollte vor einem Haus auf dem Bürgersteig Streusalz gestreut sein. 1. Eine ständige Information im jährlichen Infoblatt von Bonn Orange über das Verbot und die Alternativen zu Streusalz 2. Ein Verbot vom Verkauf von Streusalz in den Baumärkten, im Edeka gab es bis jetzt löblicherweise kein Streusalz mehr zu kaufen 3. Kontrollen und Verwarnungen mit einem kleinen Bußgeld (beim ersten Mal), damit auch die Hausbesitzer und Mieter, die streuen müssen, informiert sind und diese Regelung auch ernst nehmen. Bisher ist dieses Verbot mehr oder weniger eine freiwillige Selbstverpflichtung, die niemals kontrolliert wird. Was nützt ein Verbot, wenn es nicht durchgesetzt wird? Bonn, den 14.01.2024 mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de