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240081-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04, Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630

Nummer
240081-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240081 FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04, Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240081-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04,
Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt
2630
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wann hat die Verwaltung von den offensichtlich bereits laufenden
Planungen der DB erfahren, nachdem Sie in ihrer Stellungnahme vom
August 2023 angeblich noch keine Kenntnis hiervon hatte?
Zum Ausbau der S23 bzw. S17 zwischen Bonn HBF und Bonn-Mehlem liegt
bislang nur eine Machbarkeitsstudie von go.Rheinland aus dem Jahr 2017 vor.
Weitere Planungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Machbarkeitsstudie
sieht nur eine Verlängerung der S 23 bis Mehlem vor während eine zukünftige
S 17 von Köln kommend im HBF enden soll. Das SPNV-Zielnetz 2040+ von
go.Rheinland sieht auch eine Durchbindung der geplanten S 17 bis Mehlem
vor. Seitens go.Rheinland ist eine Überarbeitung der Machbarkeitsstudie unter
der Prüfung von vier zusätzlichen Haltepunkten auf Bonner Stadtgebiet (DS
220974) geplant, konnte aber bislang aufgrund mangelnder Ressourcen bei
go.Rheinland noch nicht in Angriff genommen werden.
2. Werden für den drei- und vierspurigen Ausbau der Bahnstrecke im
Rheintal, Abschnitt 2630 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Grundstücke von
Privatpersonen oder juristischen Personen erworben werden müssen,
oder liegen alle erforderlichen Grundstücke in den Händen der
Verwaltung oder der Bahn? Bitte hier Nennung der Grundstücke, die sich
heute bereits im Eigentum der Stadt sowie der Bahn befinden.
Da über die Machbarkeitsstudie aus 2017 hinaus noch keine konkreteren
Planungen vorliegen, können auch noch keine Aussagen über die betroffenen
Grundstücke getroffen werden.
3. Muss und müssen zur Umsetzung der Schienenwegsplanung
a. zwischen Wurzerstraße und Plittersdorfer Straße der schienenseitige
Teil der Roonstraße überbaut und/oder bahnseitige Teile der Grundstücke
auf der Bonner Straße erworben und abgerissen werden?
b. zwischen Plittersdorfer Straße und Rheinallee das Kinopolis oder die
bahnseitigen Häuser der Paul-Kemp-Straße abgerissen werden?Seite 1 von 3
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c. zwischen Rheinallee und Kapellenweg der schienenseitige Teil der
Seufertstraße überbaut und/oder bahnseitige Teile der Grundstücke auf
der Koblenzer Straße erworben werden und bestehende Bauten
abgerissen werden?
d. die Bahnüberwerfung der B9 im Pennenfeld abgerissen und neu gebaut
werden?
Siehe Antwort zu Frage 2
4. Mit welchem Planungshorizont rechnet die Verwaltung für die
Umsetzung?
Das Zielkonzept von go.Rheinland sieht einen Zeithorizont 2040+ vor.
Allerdings muss vor der Realisierung der Außenäste zunächst die
Westtangente in Köln (HBF – Hansaring – Köln-West – Köln-Süd – Hürth)
realisiert werden, da ansonsten keine zusätzlichen SPNV-Leistungen
angeboten werden können.
5. Welcher Vorteil für den ÖPNV wird mit den skizzierten tiefen Eingriffen
in das Stadtbild Bad Godesbergs erkauft?
Da über die Machbarkeitsstudie aus 2017 hinaus noch keine konkreteren
Planungen vorliegen, können auch noch keine Aussagen über die potenzielle
Tiefe von Eingriffen getroffen werden. Somit kann hierzu auch nicht Stellung
genommen werden.
6. Wieviel Berufspendler nutzen aktuell arbeitstäglich das Bahnangebot
am Bahnhof Mehlem?
Angaben hierzu liegen der Verwaltung nicht vor.
7. Mit welchen Steigerungen bei Berufspendlern wird nach der Umsetzung
der Schienenwegsplanung gerechnet?
Angaben hierzu liegen der Verwaltung nicht vor. Bei der durch go.Rheinland
geplanten Erweiterung der Machbarkeitsstudie zur S23/S17 können diese
Werte eventuell ermittelt werden. Hier wird aber auf datenschutzrechtliche
Restriktionen hingewiesen. Die Erstellungen von Machbarkeitsstudien erfolgen
auf Grundlage von Modellrechnungen, Zählungen und Prognosen, da z.B.
Unternehmen die Wohnorte ihrer Angestellten nicht zu benennen brauchen.
Auch liegen keine Daten von selbständig beschäftigten Menschen vor.
8. Aus welchen Ortsteilen und Gemeinden speist sich das
Berufspendleraufkommen am Bahnhof Mehlem und aus welchen
Ortsteilen und Gemeinden werden sich die möglichen Steigerungen des
Berufspendleraufkommens speisen?
Der Pendleratlas der Statistischen Ämter ist nicht als Basis solcher
kleinräumigen Analysen geeignet. Weiter ist keine andere Datengrundlage zur
Beantwortung bekannt.
9. Wird die Verlagerung des SPNV auf ein eigenes Gleis dazu führen, dass
die Bahn das Güterverkehrsaufkommen auf der Haupttrasse steigert, undSeite 2 von 3
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wenn ja, um wieviel Zugbewegungen täglich?
Auch hierzu liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die noch
zu erstellende erweiterte Machbarkeitsstudie von go.Rheinland verwiesen.
10. Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zu Abrissen im skizzierten
möglichen Umfang in Bad Godesberg nach den Erfahrungen mit der
Altstadtsanierung?
Eine Aussage kann erst getroffen werden, wenn konkrete Planungen seitens
der DB AG vorliegen.
11. Wie steht die Verwaltung dazu, dass die Bahn einer Stadt mit einer
Bevölkerungsdichte von 3.128 Einw./km² mitteilt, keinen Tunnel für den
Schienenverkehr bauen zu wollen, wo das gleiche Unternehmen bereit ist,
für denselben transeuropäischen Korridor im Inntal 30 Kilometer Tunnel
zu bauen bei einer Bevölkerungsdichte im Landkreis Rosenheim von nur
185 Einw./km²?
Für den Bundesverkehrswegeplan wurde seinerzeit der Neubau eines
Westerwald-Taunus-Tunnels angemeldet, allerdings aufgrund der hohen
Kosten nicht unter den prioritären Projekten aufgenommen. Selbstverständlich
wäre es aus Sicht der Bonner Stadtverwaltung zu begrüßen gewesen, wenn die
Priorisierung auch eine Entlastung der Mittelrhein-Strecken ermöglicht hätte.
Letztendlich liegt den Beschlussfassungen über die Maßnahmen des
Bundesverkehrswegeplans und über das Bundesschienenwegeausbaugesetz
(BSchwaG) eine politische Entscheidung auf Bundesebene zugrunde.
12. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen oder wird sie
ergreifen, weitere Belastungen durch den Schienengüterverkehr von der
Bad Godesberger Bürgerschaft abzuwenden?
Die Verwaltung setzt sich dafür ein, die Bürgerschaft vor zusätzlichen
Lärmbelastungen durch Verkehrsaufkommen zu schützen. Über den Bau von
Alternativtrassen kann aber nur im Zuge der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans entschieden werden.
13. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung den nach Bau eines
dritten und vierten Gleises dauerhaft steigenden Lärmpegel durch ein
steigendes Schienenverkehrsaufkommen von der Bad Godesberger
Bürgerschaft abwenden?
Falls die weiteren Planungen den Bau weiterer Gleisanlagen notwendig
machen, ist für die Realisierung ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Im
Zuge eines solchen Verfahrens muss zwingend auch ein Lärmschutzgutachten
erstellt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de