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240080 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Änderung der Parkgebührenordnung

Nummer
240080
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.01.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.05.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240080-01 ST Bürgerantrag: Änderung der Parkgebührenordnung

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
240080
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
12.01.2024
Bürgerantrag: Änderung der Parkgebührenordnung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Es wird beantragt, § 3 Ziff. 6 der Parkgebührenordnung zu streichen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Änderung der Parkgebührenordnung
Ihr Antrag
Es wird beantragt,
§ 3 Ziff. 6 der Parkgebührenordnung zu streichen.
Begründung des Antrags
§ 3 Ziff. 6 der Parkgebührenordnung in der gegenwärtig zu Entscheidung anstehenden Fassung (DS-Nr. 231223)
sieht vor, dass in folgenden Straßen die Möglichkeit besteht, ein Tagesparkticket in Höhe von 16 Euro zu lösen:
Innere Nordstadt: Hochstadenring 1-5, Kaiser-Karl-Ring 27-63, Kölnstraße 65a-197,Thomastraße 36, Berliner
Platz ,Wilhelmstraße 21-60, Heerstraße 1-205, Adolfstraße 1-114, Michaelstraße 1-20, Breite Straße 12-115,
Annagraben 9-87,Peterstraße 1-27, Wolfstraße 1-47, Alexanderstraße 1-22, Dorotheenstraße 1-124, Pipinstraße
1-25, Im Krausfeld 1-47, Georgstraße 1-51, Vorgebirgsstraße 1-32, Wilhelmsplatz 1-5, Am Frankenbad 1-15,
Paulstraße 1-42, Bornheimer Straße 20-94, Schützenstraße 1-12, Oppenhoffstraße 1-24, Franzstraße,
Weiherstraße und Maxstraße.
Diese beabsichtigte Regelung läuft den Zielen des beschlossenen Parkraumkonzeptes zuwider.
So sieht das Parkraumkonzept (DS-Nr. 222180) u.a vor, dass mit diesem nicht nur die Ordnung des Verkehrs und
die Reduzierung von Behinderungen und illegaler Inanspruchnahme öffentlicher Flächen erreicht werden soll,
sondern auch eine Beschränkung sowie räumliche und zeitliche Zuordnung des Parkraumangebotes nach
Verkehrszwecken und Nutzergruppen. Durch die weiträumige Ausweisung von Bewohnerparkzonen soll der zur
Verfügung stehende Parkraum z.B. von auswärtigen Dauerparker*innen freigehalten werden. Hinzu kommt,
dass durch die klarere Regelung der Parksuchverkehr reduziert werden und Lärm- und Abgasbelastung
entsprechend abnehmen sollen.
Mit dem Anbieten von Tagestickets in der Parkzone „Innere Nordstadt“ werden insbesondere die Verdrängung
auswärtiger Dauerparkerinnen und Dauerparker sowie die Reduzierung des Parksuchverkehrs nicht erreicht.
Daran ändert auch die Bepreisung nichts. Im Vergleich zu den Tagespreisen in den Parkhäuser der Bonner City
Parkraum GmbH i.H.v. 25,00 € ist der Preis für ein Tagesticket in der Inneren Nordstadt mit 16,00 € weiterhin
günstiger. Es ist damit weiterhin attraktiv, über einen längeren Zeitraum in der Inneren Nordstadt zu parken,
ohne dass in diesem Gebiet Erledigungen und Termine wahrgenommen oder Besuche getätigt werden.
Vielmehr ist zu erwarten, dass auch weiterhin auswärtige Besucherinnen und Besucher im Viertel parken, um die
fußläufig zu erreichende Innenstadt aufzusuchen. Dies führt auch in Zukunft zu einem starken Parksuchverkehr
und stärkeren Umweltbelastungen. Die eigentlich beabsichtigte und begrüßenswerte Verdrängung von
„Fremdparkern“ und die Sicherung des Bewohnerparkens bleiben so aus.
Auch aus Sicht der Gewerbetreibenden dürfte ein Bedürfnis für Tagestickets nicht bestehen. Die meisten
Gewerbetreibenden im Viertel dürften lediglich solche Dienstleistungen anbieten, deren Inanspruchnahme
innerhalb der allgemeinen Höchstparkdauer von 120 Minuten problemlos möglich ist.
In jedem Fall besteht nur ein geringes Bedürfnis für Tagesparktickets (einzelne Kunden über 120 Minuten,
Besucherinnen und Besucher der im Viertel lebenden Bevölkerung).
Die mit dem Anbieten der Tagestickets einhergehenden Vorteile für einzelne Gruppen überwiegen zugleich die
Nachteile der damit verbundenen Dauerpark-Situation für einen Großteil der ansässigen Bevölkerung nicht.
Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ist es vielmehr zumutbar, für längere Besuche die -
zum Teil sogar unmittelbar im oder am Rand des Viertels gelegenen - öffentlichen Parkhäuser oder alternative
Anreisemöglichkeiten in dieses zentral und gut mit dem ÖPNV angebundene Gebiet zu nutzen. Dies würde auch
in Einklang mit den weiteren Zielen des Parkraumkonzeptes (Impuls für die Nutzung alternativer Verkehrsmittel)
und der Verkehrswende stehen.
Ziel des Parkraumkonzeptes muss auch eine nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität für die Bewohnerinnen
und Bewohner des Viertels sein. Es darf nicht die Situation entstehen, dass die Innere Nordstadt aufgrund ihrer
verkehrsgünstigen Lage weiterhin ein „Ersatz-Parkhaus“ für die Innenstadt ist.
Es wird daher beantragt, den Erwerb von Tagesparktickets in der Inneren Nordstadt nicht zu ermöglichen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de