240080 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Änderung der Parkgebührenordnung
Kerndaten
- Nummer
- 240080
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 240080 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 12.01.2024 Bürgerantrag: Änderung der Parkgebührenordnung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Es wird beantragt, § 3 Ziff. 6 der Parkgebührenordnung zu streichen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Änderung der Parkgebührenordnung Ihr Antrag Es wird beantragt, § 3 Ziff. 6 der Parkgebührenordnung zu streichen. Begründung des Antrags § 3 Ziff. 6 der Parkgebührenordnung in der gegenwärtig zu Entscheidung anstehenden Fassung (DS-Nr. 231223) sieht vor, dass in folgenden Straßen die Möglichkeit besteht, ein Tagesparkticket in Höhe von 16 Euro zu lösen: Innere Nordstadt: Hochstadenring 1-5, Kaiser-Karl-Ring 27-63, Kölnstraße 65a-197,Thomastraße 36, Berliner Platz ,Wilhelmstraße 21-60, Heerstraße 1-205, Adolfstraße 1-114, Michaelstraße 1-20, Breite Straße 12-115, Annagraben 9-87,Peterstraße 1-27, Wolfstraße 1-47, Alexanderstraße 1-22, Dorotheenstraße 1-124, Pipinstraße 1-25, Im Krausfeld 1-47, Georgstraße 1-51, Vorgebirgsstraße 1-32, Wilhelmsplatz 1-5, Am Frankenbad 1-15, Paulstraße 1-42, Bornheimer Straße 20-94, Schützenstraße 1-12, Oppenhoffstraße 1-24, Franzstraße, Weiherstraße und Maxstraße. Diese beabsichtigte Regelung läuft den Zielen des beschlossenen Parkraumkonzeptes zuwider. So sieht das Parkraumkonzept (DS-Nr. 222180) u.a vor, dass mit diesem nicht nur die Ordnung des Verkehrs und die Reduzierung von Behinderungen und illegaler Inanspruchnahme öffentlicher Flächen erreicht werden soll, sondern auch eine Beschränkung sowie räumliche und zeitliche Zuordnung des Parkraumangebotes nach Verkehrszwecken und Nutzergruppen. Durch die weiträumige Ausweisung von Bewohnerparkzonen soll der zur Verfügung stehende Parkraum z.B. von auswärtigen Dauerparker*innen freigehalten werden. Hinzu kommt, dass durch die klarere Regelung der Parksuchverkehr reduziert werden und Lärm- und Abgasbelastung entsprechend abnehmen sollen. Mit dem Anbieten von Tagestickets in der Parkzone „Innere Nordstadt“ werden insbesondere die Verdrängung auswärtiger Dauerparkerinnen und Dauerparker sowie die Reduzierung des Parksuchverkehrs nicht erreicht. Daran ändert auch die Bepreisung nichts. Im Vergleich zu den Tagespreisen in den Parkhäuser der Bonner City Parkraum GmbH i.H.v. 25,00 € ist der Preis für ein Tagesticket in der Inneren Nordstadt mit 16,00 € weiterhin günstiger. Es ist damit weiterhin attraktiv, über einen längeren Zeitraum in der Inneren Nordstadt zu parken, ohne dass in diesem Gebiet Erledigungen und Termine wahrgenommen oder Besuche getätigt werden. Vielmehr ist zu erwarten, dass auch weiterhin auswärtige Besucherinnen und Besucher im Viertel parken, um die fußläufig zu erreichende Innenstadt aufzusuchen. Dies führt auch in Zukunft zu einem starken Parksuchverkehr und stärkeren Umweltbelastungen. Die eigentlich beabsichtigte und begrüßenswerte Verdrängung von „Fremdparkern“ und die Sicherung des Bewohnerparkens bleiben so aus. Auch aus Sicht der Gewerbetreibenden dürfte ein Bedürfnis für Tagestickets nicht bestehen. Die meisten Gewerbetreibenden im Viertel dürften lediglich solche Dienstleistungen anbieten, deren Inanspruchnahme innerhalb der allgemeinen Höchstparkdauer von 120 Minuten problemlos möglich ist. In jedem Fall besteht nur ein geringes Bedürfnis für Tagesparktickets (einzelne Kunden über 120 Minuten, Besucherinnen und Besucher der im Viertel lebenden Bevölkerung). Die mit dem Anbieten der Tagestickets einhergehenden Vorteile für einzelne Gruppen überwiegen zugleich die Nachteile der damit verbundenen Dauerpark-Situation für einen Großteil der ansässigen Bevölkerung nicht. Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ist es vielmehr zumutbar, für längere Besuche die - zum Teil sogar unmittelbar im oder am Rand des Viertels gelegenen - öffentlichen Parkhäuser oder alternative Anreisemöglichkeiten in dieses zentral und gut mit dem ÖPNV angebundene Gebiet zu nutzen. Dies würde auch in Einklang mit den weiteren Zielen des Parkraumkonzeptes (Impuls für die Nutzung alternativer Verkehrsmittel) und der Verkehrswende stehen. Ziel des Parkraumkonzeptes muss auch eine nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner des Viertels sein. Es darf nicht die Situation entstehen, dass die Innere Nordstadt aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage weiterhin ein „Ersatz-Parkhaus“ für die Innenstadt ist. Es wird daher beantragt, den Erwerb von Tagesparktickets in der Inneren Nordstadt nicht zu ermöglichen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de