240074 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn-Beuel, Holtorfer Str. 14 (Gemarkung Beuel, Flur 58, Flurstück 377) - Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung und Aufstockung eines vorh. Schuppens als Wohnraumerweiterung eines best. Einfamilienhauses Aktenzeichen: 40096/2023
Kerndaten
- Nummer
- 240074
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 240074 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Beuel, Holtorfer Str. 14 (Gemarkung Beuel, Flur 58, Flurstück 377) - Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung und Aufstockung eines vorh. Schuppens als Wohnraumerweiterung eines best. Einfamilienhauses Aktenzeichen: 40096/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in seiner beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB einfügt. Begründung Beabsichtigt ist die Nutzungsänderung und Aufstockung eines vorhandenen Schuppens als Wohnraumerweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses. Die Zulässigkeit des angefragten Vorhabens richtet sich nach den Inhalten und Vorgaben des § 34 BauGB. Vorliegend wird die Eigenart der näheren Umgebung von einer grundsätzlich offenen, zweigeschossigen Bauweise, welche der eines Wohngebietes entspricht, geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden über die Bestandsbebauung vorgegeben, klare – vordere – Baufluchten sind jedoch ausschließlich im Straßenverlauf der Holtorfer Straße vorzufinden. Wohnbaulich genutzte Hauptbaukörper sind auch in den rückwärtigen Grundstücksflächen in zweiter Reihe zu finden, sie beschränken sich jedoch auf eine ausschließlich eingeschossige Bauweise, die allseits von den jeweiligen Grundstücksgrenzen zurückspringt (offene Bauweise). Das Vorhaben ist planungsrechtlich unzulässig, da es sich nicht einfügt. In der näheren Umgebung ist rückwärtig keine zweigeschossige WohnbebauungSeite 1 von 4 Seite 2 vorhanden. Denkbar wäre allenfalls eine eingeschossige Wohnbebauung mit den jeweiligen Nachbarzustimmungen. Der Bauherr wurde hierauf hingewiesen und ihm anheimgestellt, das Vorhaben zu überarbeiten. Hiervon hat der Bauherr keinen Gebrauch gemacht, sodass der Antrag auf Vorbescheid abzulehnen ist. Anlage/n 1 40096_2023_Plan_öffentlich_ (öffentlich) 2 40096_2023_Plan_n_öffentlich (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de