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240074 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Beuel, Holtorfer Str. 14 (Gemarkung Beuel, Flur 58, Flurstück 377) - Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung und Aufstockung eines vorh. Schuppens als Wohnraumerweiterung eines best. Einfamilienhauses Aktenzeichen: 40096/2023

Nummer
240074
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240074
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Beuel, Holtorfer Str. 14
(Gemarkung Beuel, Flur 58, Flurstück 377)
- Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung und
Aufstockung eines vorh.
Schuppens als Wohnraumerweiterung eines best.
Einfamilienhauses
Aktenzeichen: 40096/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in seiner
beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des §
34 BauGB einfügt.
Begründung
Beabsichtigt ist die Nutzungsänderung und Aufstockung eines vorhandenen
Schuppens als Wohnraumerweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses.
Die Zulässigkeit des angefragten Vorhabens richtet sich nach den Inhalten und
Vorgaben des § 34 BauGB. Vorliegend wird die Eigenart der näheren
Umgebung von einer grundsätzlich offenen, zweigeschossigen Bauweise,
welche der eines Wohngebietes entspricht, geprägt. Die überbaubaren
Grundstücksflächen werden über die Bestandsbebauung vorgegeben, klare –
vordere – Baufluchten sind jedoch ausschließlich im Straßenverlauf der
Holtorfer Straße vorzufinden. Wohnbaulich genutzte Hauptbaukörper sind auch
in den rückwärtigen Grundstücksflächen in zweiter Reihe zu finden, sie
beschränken sich jedoch auf eine ausschließlich eingeschossige Bauweise, die
allseits von den jeweiligen Grundstücksgrenzen zurückspringt (offene
Bauweise).
Das Vorhaben ist planungsrechtlich unzulässig, da es sich nicht einfügt. In der
näheren Umgebung ist rückwärtig keine zweigeschossige WohnbebauungSeite 1 von 4
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vorhanden.
Denkbar wäre allenfalls eine eingeschossige Wohnbebauung mit den jeweiligen
Nachbarzustimmungen. Der Bauherr wurde hierauf hingewiesen und ihm
anheimgestellt, das Vorhaben zu überarbeiten. Hiervon hat der Bauherr keinen
Gebrauch gemacht, sodass der Antrag auf Vorbescheid abzulehnen ist.
Anlage/n
1 40096_2023_Plan_öffentlich_ (öffentlich)
2 40096_2023_Plan_n_öffentlich (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de