240073-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Fraktion-Große Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise
Kerndaten
- Nummer
- 240073-10 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240073-10 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V BBB-Fraktion-Große Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen der großen Anfrage der BBB-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Wie stellen sich, seit den von der Verwaltung in ihren Stellungnahmen ausgeführten Verbesserungsmaßnahmen (zusätzliches Personal, neuer Scan- Dienstleister), die Bearbeitungszeiten für Erst-, Änderungs- und Verlänge- rungsanträge zu Schwerbehindertenausweisen im Jahr 2026 dar (Bitte Auflis- tung der aktuell zu bearbeitenden Anträge)? Nach einem deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in den Jahren 2024 und 2025 ist im Jahr 2026 eine klare Verbesserung zu ver- zeichnen. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten lagen 2024 bei 8,77 Mo- naten für Erstanträge und 8,24 Monaten für Änderungsanträge sowie 2025 bei 9,49 bzw. 10,23 Monaten. Im Juli 2026 betrug die durchschnittliche Bearbei- tungszeit bei Erstanträgen 5,56 Monate und bei Änderungsanträgen 6,79 Mo- nate. Damit setzt sich die positive Entwicklung im Jahr 2026 fort. Stand Juli 2026 sind 2.783 Erst- und Änderungsanträge in der laufenden Bear- beitung. Frage 2: Wie viele Untätigkeitsklagen sind seit Januar 2026 eingegangen? Im Jahre 2026 gingen bisher 25 Untätigkeitsklagen ein. Frage 3: Wird in allen Anträgen zur Erstausstellung, Änderung oder Verlänge- rung eines Schwerbehindertenausweises eine schriftliche Antrags- eingangs- bestätigung versandt – auch um die Teilnahme an VRONI zu ermöglichen, wenn nein, warum nicht und wie kann dies künftig gewährleistet werden? Bei allen Anträgen werden mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für VRONI mitgeteilt. Sofern noch keine Eingangsbestätigung versandt wurde, istSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) der Vorgang nicht in der aktiven Bearbeitung. Hierbei ist zu beachten, dass Bürgerinnen und Bürger, die online einen Antrag gestellt haben, eine automatisierte Bestätigung der Antragsstellung erhalten. Dies erfolgt automatisiert, bedeutet aber nicht, dass sich der Vorgang in der aktiven Bearbeitung befindet. Erst nach Übersendung der unterschriebenen Erklärung, erfolgt die Übernahme des Antrages in das städtische Fachverfah- ren. Frage 4: Wie können Antragsteller den Verfahrensstand ihres Antrages ohne Zugang zu VRONI in Erfahrung bringen? Die Antragsstellenden können in diesem Fall telefonisch bei unserer Service- Hotline (0228/77-6700) anfragen. Frage 5: Welche Erkenntnisse und Ergebnisse im Einzelnen brachte die lt. Stellungnahme 240073-05ST vorgesehene Organisationsuntersuchung im Frühjahr 2026? Zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme war die Organisationsuntersu- chung noch nicht abgeschlossen, wovon aber zeitnah auszugehen ist. Die Er- gebnisse und Handlungsempfehlungen sind anschließend intern, unter ande- rem mit dem Personal- und Organisationsamt, zu erörtern. Die Verwaltung wird dem ASGMWS in einer Mitteilungsvorlage den Bericht und die einzuleitenden Maßnahmen zur Kenntnis geben. Auf Grundlage der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen die bereits eingeleiteten Verbesserungen weiterentwickelt und erforderliche weitere orga- nisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Frage 6: Auf der städtischen Website wird aktuell ausgeführt, dass es „… aktu- ell zu Verzögerungen kommt und mit Bearbeitungszeiten von 7 Monaten in et- wa komme...“, worauf begründet sich eine nach wie vor über 11 Monate an- dauernde Änderungs- und Verlängerungsantragsbearbeitung? Zunächst darf auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen werden, in der die aktuellen Bearbeitungszeiten von Erst- und Änderungsanträgen genannt wer- den. Die Anpassung der Bearbeitungszeiten auf der Homepage erfolgte im letzten Monat. Hierbei handelt es sich um eine durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Vorgänge. Dazu gehören Erst- und Änderungsanträge, Widersprüche und Nachprüfungen. Jeder Vorgang ist anders gelagert und so können im Einzelfall unterschiedliche Bearbeitungszeiten zu Stande kommen. Eine längere Bearbeitungszeit kann viele Faktoren beinhalten, die nicht zwingend in der Verantwortung der Verwal- tung liegen. Dies können unter anderem eine zögerliche Rückäußerung behan- delnder Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen oder sonstige An- fragen an Dritte sein.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de