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240073-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Fraktion-Große Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise

Nummer
240073-10 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
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  1. 240073 BBB-Anfrage Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240073-10 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
BBB-Fraktion-Große Anfrage: Bearbeitungszeiten
Schwerbehindertenausweise
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen der großen Anfrage der BBB-Fraktion nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Frage 1: Wie stellen sich, seit den von der Verwaltung in ihren Stellungnahmen
ausgeführten Verbesserungsmaßnahmen (zusätzliches Personal, neuer Scan-
Dienstleister), die Bearbeitungszeiten für Erst-, Änderungs- und Verlänge-
rungsanträge zu Schwerbehindertenausweisen im Jahr 2026 dar (Bitte Auflis-
tung der aktuell zu bearbeitenden Anträge)?
Nach einem deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in
den Jahren 2024 und 2025 ist im Jahr 2026 eine klare Verbesserung zu ver-
zeichnen. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten lagen 2024 bei 8,77 Mo-
naten für Erstanträge und 8,24 Monaten für Änderungsanträge sowie 2025 bei
9,49 bzw. 10,23 Monaten. Im Juli 2026 betrug die durchschnittliche Bearbei-
tungszeit bei Erstanträgen 5,56 Monate und bei Änderungsanträgen 6,79 Mo-
nate. Damit setzt sich die positive Entwicklung im Jahr 2026 fort.
Stand Juli 2026 sind 2.783 Erst- und Änderungsanträge in der laufenden Bear-
beitung.
Frage 2: Wie viele Untätigkeitsklagen sind seit Januar 2026 eingegangen?
Im Jahre 2026 gingen bisher 25 Untätigkeitsklagen ein.
Frage 3: Wird in allen Anträgen zur Erstausstellung, Änderung oder Verlänge-
rung eines Schwerbehindertenausweises eine schriftliche Antrags- eingangs-
bestätigung versandt – auch um die Teilnahme an VRONI zu ermöglichen,
wenn nein, warum nicht und wie kann dies künftig gewährleistet werden?
Bei allen Anträgen werden mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für
VRONI mitgeteilt. Sofern noch keine Eingangsbestätigung versandt wurde, istSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der Vorgang nicht in der aktiven Bearbeitung.
Hierbei ist zu beachten, dass Bürgerinnen und Bürger, die online einen Antrag
gestellt haben, eine automatisierte Bestätigung der Antragsstellung erhalten.
Dies erfolgt automatisiert, bedeutet aber nicht, dass sich der Vorgang in der
aktiven Bearbeitung befindet. Erst nach Übersendung der unterschriebenen
Erklärung, erfolgt die Übernahme des Antrages in das städtische Fachverfah-
ren.
Frage 4: Wie können Antragsteller den Verfahrensstand ihres Antrages ohne
Zugang zu VRONI in Erfahrung bringen?
Die Antragsstellenden können in diesem Fall telefonisch bei unserer Service-
Hotline (0228/77-6700) anfragen.
Frage 5: Welche Erkenntnisse und Ergebnisse im Einzelnen brachte die lt.
Stellungnahme 240073-05ST vorgesehene Organisationsuntersuchung im
Frühjahr 2026?
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme war die Organisationsuntersu-
chung noch nicht abgeschlossen, wovon aber zeitnah auszugehen ist. Die Er-
gebnisse und Handlungsempfehlungen sind anschließend intern, unter ande-
rem mit dem Personal- und Organisationsamt, zu erörtern. Die Verwaltung wird
dem ASGMWS in einer Mitteilungsvorlage den Bericht und die einzuleitenden
Maßnahmen zur Kenntnis geben.
Auf Grundlage der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen die bereits
eingeleiteten Verbesserungen weiterentwickelt und erforderliche weitere orga-
nisatorische Maßnahmen umgesetzt werden.
Frage 6: Auf der städtischen Website wird aktuell ausgeführt, dass es „… aktu-
ell zu Verzögerungen kommt und mit Bearbeitungszeiten von 7 Monaten in et-
wa komme...“, worauf begründet sich eine nach wie vor über 11 Monate an-
dauernde Änderungs- und Verlängerungsantragsbearbeitung?
Zunächst darf auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen werden, in der die
aktuellen Bearbeitungszeiten von Erst- und Änderungsanträgen genannt wer-
den.
Die Anpassung der Bearbeitungszeiten auf der Homepage erfolgte im letzten
Monat. Hierbei handelt es sich um eine durchschnittliche Bearbeitungszeit aller
Vorgänge. Dazu gehören Erst- und Änderungsanträge, Widersprüche und
Nachprüfungen.
Jeder Vorgang ist anders gelagert und so können im Einzelfall unterschiedliche
Bearbeitungszeiten zu Stande kommen. Eine längere Bearbeitungszeit kann
viele Faktoren beinhalten, die nicht zwingend in der Verantwortung der Verwal-
tung liegen. Dies können unter anderem eine zögerliche Rückäußerung behan-
delnder Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen oder sonstige An-
fragen an Dritte sein.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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