240073-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise Antrag zur Vorlage 240073
Kerndaten
- Nummer
- 240073-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240073-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V BBB-Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise Antrag zur Vorlage 240073 Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 31.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Leitung der Fachstelle für Menschen mit Behinderung ist seit dem 13.07.2022 regelmäßig und war zum 02.02.2022 vertretungsweise besetzt. Zum 01.08.2025 wurde die Stelle einer Sachgruppenleitung erstmalig besetzt. Die vakanten Stellen im Bereich der Erst- und Änderungsanträge, sowie der Registratur konnten nachbesetzt werden. Zudem wurden zusätzliche Stellen zur Unterstützung eingerichtet. Unter anderem wurden befristet ein VZÄ Scankraft, sowie befristet ein VZÄ für das Call-Center (6700) geschaffen. Des Weiteren wurde ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz eingerichtet. Aktuell ist eine Stelle in der Fachstelle nicht besetzt. Hierzu erfolgt zeitnah eine Stellenausschreibung. Der Scan der Bestandsakten soll spätestens im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein. Die mit der Firma vereinbarten Fristen konnten bisher eingehalten werden. Es gab zum 01.01.2025 einen Wechsel des Dienstleisters. Bis Ende des Jahres 2024 konnten Seitens des vorherigen Dienstleisters rund 15.000 Akten gescannt werden. Das Volumen für den aktuellen Dienstleister liegt bei rund 40.000 Akten. Die Anzahl der im GA-Artikel genannten Untätigkeitsklagen ist zutreffend. Die Kosten hierfür betrugen im Jahr 2024 2.144,45 € und im Jahre 2025 bisher 5.930,65 €. Es wurde bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Bearbeitungszeiten für die Feststellung einer Behinderung auf ein zumutbares Maß zu bringen. Wie bereits beschrieben wurde personell aufgestockt und zusätzliche Kräfte eingesetzt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Des Weiteren wurden Nachwuchskräfte in dem Bereich mit niederschwelligen Arbeiten beauftragt. Mit dem Wechsel des Scan Dienstleister wird sichergestellt, dass ab 2026 die vollständige Nutzung der digitalen Akte möglich ist. Zudem ist für das Frühjahr 2026 eine Orga-Untersuchung in dem Bereich geplant, um die Prozesse weiter zu optimieren und ein erneutes Entstehen von rückständigen Bearbeitungen zu vermeiden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de