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240073-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise Antrag zur Vorlage 240073

Nummer
240073-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 14.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240073 BBB-Anfrage Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240073-05 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
BBB-Anfrage: Bearbeitungszeiten
Schwerbehindertenausweise
Antrag zur Vorlage 240073
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
31.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Leitung der Fachstelle für Menschen mit Behinderung ist seit dem
13.07.2022 regelmäßig und war zum 02.02.2022 vertretungsweise besetzt.
Zum 01.08.2025 wurde die Stelle einer Sachgruppenleitung erstmalig besetzt.
Die vakanten Stellen im Bereich der Erst- und Änderungsanträge, sowie der
Registratur konnten nachbesetzt werden. Zudem wurden zusätzliche Stellen
zur Unterstützung eingerichtet. Unter anderem wurden befristet ein VZÄ
Scankraft, sowie befristet ein VZÄ für das Call-Center (6700) geschaffen. Des
Weiteren wurde ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz eingerichtet.
Aktuell ist eine Stelle in der Fachstelle nicht besetzt. Hierzu erfolgt zeitnah eine
Stellenausschreibung.
Der Scan der Bestandsakten soll spätestens im Frühjahr 2026 abgeschlossen
sein. Die mit der Firma vereinbarten Fristen konnten bisher eingehalten
werden.
Es gab zum 01.01.2025 einen Wechsel des Dienstleisters. Bis Ende des Jahres
2024 konnten Seitens des vorherigen Dienstleisters rund 15.000 Akten
gescannt werden. Das Volumen für den aktuellen Dienstleister liegt bei rund
40.000 Akten.
Die Anzahl der im GA-Artikel genannten Untätigkeitsklagen ist zutreffend. Die
Kosten hierfür betrugen im Jahr 2024 2.144,45 € und im Jahre 2025 bisher
5.930,65 €.
Es wurde bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Bearbeitungszeiten
für die Feststellung einer Behinderung auf ein zumutbares Maß zu bringen. Wie
bereits beschrieben wurde personell aufgestockt und zusätzliche Kräfte
eingesetzt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Des Weiteren wurden Nachwuchskräfte in dem Bereich mit niederschwelligen
Arbeiten beauftragt.
Mit dem Wechsel des Scan Dienstleister wird sichergestellt, dass ab 2026 die
vollständige Nutzung der digitalen Akte möglich ist.
Zudem ist für das Frühjahr 2026 eine Orga-Untersuchung in dem Bereich
geplant, um die Prozesse weiter zu optimieren und ein erneutes Entstehen von
rückständigen Bearbeitungen zu vermeiden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de