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240073 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise

Nummer
240073
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
12.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.02.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240073-02 Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise
  2. 240073-08 BBB-Fraktion-Große Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise
  3. 240073-06 ST BBB-Antrag: Zeitnahe Erstellung von Schwerbehindertenausweise Drucksachengruppe 240073ff
  4. 240073-09 ST BBB-Anfrage Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise Drucksachengruppe 240073
  5. 240073-03 BBB-Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise Antrag zur Vorlage 240073
  6. 240073-05 ST BBB-Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise Antrag zur Vorlage 240073
  7. 240073-10 ST BBB-Fraktion-Große Anfrage: Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise
  8. 240073-04 BBB-Antrag: Zeitnahe Erstellung von Schwerbehindertenausweise Drucksachengruppe 240073ff
  9. 240073-01 ST BBB-Anfrage Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise
  10. 240073-07 BBB-Anfrage Bearbeitungszeiten Schwerbehindertenausweise Drucksachengruppe 240073

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Große Anfrage
öffentlich
240073
Fragesteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
11.01.24
BBB-Anfrage Bearbeitungszeiten
Schwerbehindertenausweise
Beratungsfolge
Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.Wie viele Anträge auf Erteilung bzw. Änderung eines
Schwerbehindertenausweises wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023
jeweils gestellt und wie viele davon konnten im Jahr der Antragstellung in
einem Zeitraum von jeweils bis 3, 6, 9 oder 12 Monaten (Bitte um tabellarische
Darstellung) abschließend bearbeitet werden?
2.Wie viele der in 2021, 2022 und 2023 gestellten Anträge auf Erteilung bzw.
auf Änderung eines Schwerbehindertenausweises konnten erst jeweils nach
12, 18 oder mehr Monaten (Bitte um tabellarische Darstellung) abschließend
bearbeitet werden?
3. Wie hoch ist die Anzahl der derzeit nicht abschließend bearbeiteten Anträge
auf Erteilung oder Änderung eines Schwerbehindertenausweises?
Begründung
Schon seit Jahren läuft die ehemals den aufgelösten Versorgungsämtern
obliegende Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen in der Bonner
Stadtverwaltung mehr als schleppend. Immer wieder führen Bürgerinnen und
Bürger Klage über sehr lange Bearbeitungszeiten. Nicht selten werden
Verfahrensdauern von 6 Monaten und mehr beklagt.
Im Oktober 2023 wurde die BBB-Ratsfraktion über einen am 11. Januar 2023
gestellten und bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossenen Antragsvorgang
zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises informiert. Anfang
November hat sich dann die BBB-Fraktion unter Hinweis auf den konkreten Fall
an die Oberbürgermeisterin mit der Bitte um Mitteilung gewandt, welche
Umstände zu der auch von anderen Antragstellern beklagten Situation geführt
haben und was sie als Verwaltungschefin zu tun gedenkt, um die offenbar
prekäre Antragsbearbeitung voranzutreiben. Außer einer Eingangsbestätigung
ist die BBB-Fraktion auf ihre Eingabe vom 6.November 2023 hin ohne weitere
Nachricht geblieben.
Es ist aus Sicht der Fragesteller nicht tragbar, dass Bürgerinnen und Bürger in
einer einschneidenden Lebenssituation für ihre Anträge über Monate hinweg
keinen Bearbeitungsfortschritt erfahren, lediglich automatisierte Antworten unterSeite 1 von 2
Seite 2
Verwendung von Textbausteinen auf ihre Sachstandsanfragen erhalten und
dazu noch aufgefordert werden, von Nachfragen abzusehen.
Das Gebaren der Stadtverwaltung entspricht nicht einer Service orientierten
Haltung und erst recht nicht den Zielen der Inklusion.
Den ersten Jahrestag der erwähnten und bis heute nicht beschiedenen
Antragstellung eines Bürgers nimmt die BBB-Fraktion nunmehr zum Anlass
nach den Verhältnissen in der städtischen Bearbeitung von Anliegen
Schwerbehinderter zu fragen.
Ob, wie und wann die der Bürgerschaft geschuldete Dienstleistung erbracht
wird, ist von öffentlichen Interesse und nicht zuletzt Gradmesser dafür, ob die
bei der Stadt Bonn im Städtevergleich üppig vorhandenen Personalressourcen
von der Oberbürgermeisterin richtig eingesetzt werden oder ihre Führung
schlicht organisatorische Mängel aufweist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de