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240072-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-Berkum durch Windräder

Nummer
240072-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240072 BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-Berkum durch Windräder

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240072-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des
Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-
Berkum durch Windräder
Beratungsfolge
Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme
Zum Antrag der BBB-Fraktion DS240072 nehmen die Stadtwerke Bonn
GmbH/EnW GmbH wie folgt Stellung:
Windenergie in Bonn:
Die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) als
Tochter der Stadtwerke Bonn plant die Errichtung von bis zu drei
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Haselingsberg, am südlichen Stadtrand
von Bonn. Die dort zur Verfügung stehenden Flächen sind nach aktuellem
Stand die einzigen Flächen, auf denen im Stadtgebiet die Errichtung von WEA
möglich ist. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase.
Radom Wachtberg:
In der angrenzenden Gemeinde Wachtberg betreibt das Fraunhofer Institut für
Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR) das Weltraumbeobachtungsradar
TIRA. Es dient „in erster Linie als Experimentalträger der Entwicklung und
Untersuchung von Radarverfahren zur Erfassung und Aufklärung von Objekten
im Weltraum. Außerdem ist TIRA zur Unterstützung von Weltraummissionen
gefragt“. Die weiße Schutzhülle des Radars wird als RADOM bezeichnet und
gibt der Anlage ihren landläufigen Namen.
Das FHR unterhält eine Kooperation mit dem Fraunhofer-Verbund
Verteidigungs- und Sicherheitsforschung und bietet Methoden und Systeme zur
Überwachung des erdnahen Weltraums an. Daraus ergeben sich offenbar auchSeite 1 von 3
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Beauftragungen des Bundesministeriums der Verteidigung.
Das Radom ist nicht gleichzusetzen mit den 18 militärischen Radaranlagen in
Deutschland, für welche ein sehr weit gefasster „Interessenbereich der
Bundeswehr“ proklamiert wird. Für das Radom gilt seit langem ein
Schutzbereich von 4km, innerhalb dessen eine Bauhöhenbegrenzung gilt.
Außerhalb dieses Schutzbereiches gibt es keine weitergehenden
Festlegungen.
Daher treibt die EnW die Planungen der WEA knapp außerhalb dieser 4km
Entfernung zum Radom voran. Das FHR weist dennoch darauf hin, dass es
sich bei Realisierung der WEA in der geplanten Höhe in seinen Arbeiten
beeinträchtigt sieht. Die Errichtung von kleineren WEA ist aus wirtschaftlichen
Gründen nicht möglich. Das Angebot der EnW, die Anlagen im Bedarfsfall
kurzfristig abzuschalten, wurde seitens des FHR abgelehnt.
Um eine mögliche Betroffenheit des FHR durch diese Planungen extern und
unabhängig prüfen zu lassen, wurde seitens des im Auftrag der EnW am
Haselingsberg tätigen Projektentwicklers Trianel im Frühjahr 2023 die
Einholung eines signaturtechnischen Gutachtens angestrebt. Der Gutachter
konnte jedoch nicht tätig werden, da der Betreiber der Anlage die erforderlichen
Unterlagen dafür nicht zur Verfügung stellen wollte.
Seitens des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr wurde im Mai 2023 bekanntgegeben, dass der Schutzbereich
von 4km „in der zurzeit angeordneten Form und Ausdehnung
aufrechtzuerhalten“ sei. Dasselbe Bundesamt teilte ferner der Trianel auf deren
Anfrage in ihrem Schreiben von Ende August 2023 mit, dass die Planung am
Haselingsberg „nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen (…)
Verteidigungsbelange aktuell nicht beeinträchtigt“. Daher wurden die Arbeiten
an dem Projekt fortgesetzt.
Planerische Grundlagen:
In der Analyse von Windpotentialflächen in NRW hatte das LANUV im Juni
2023 das Radom nicht als zu schützende Einrichtung aufgeführt. Rechtliche
Wirksamkeit entfaltet jedoch erst der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien
der Bezirksregierung Köln, der sich aktuell in Erarbeitung befindet.Seite 2 von 3
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Weiteres Vorgehen:
Die EnW befindet sich gegenwärtig in der Terminfindung für ein zeitnahes
Treffen zwischen der Geschäftsführung der Stadtwerke Bonn und der Leitung
des FHR, um die Standpunkte auszutauschen und nach einem Lösungsweg zu
suchen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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