240071 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164675 - Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)
Kerndaten
- Nummer
- 240071
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240071 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164675 - Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 02.02.2024 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zuge- stimmt. 2. Das Vorhaben „164675 - Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte- Fabrik“)“ wird in die Vorhabenliste aufgenommen. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteili- gung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröf- fentlichung der Vorhabenliste. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3 Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) Inhaltliche Beschreibung: Am Standort der ehemaligen Schamotte-Fabrik in Bonn-Duisdorf steht die ca.1,4 ha große Fläche, bestehend aus privaten und städtischen Flächen, für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Bonn bietet sich die Möglichkeit, den Standort durch wohnbauliche Nutzungen auf den heute noch ungenutzten bzw. brachliegenden Flächen zu nutzen und im Bereich der städtischen Flächen langfristige Entwicklungspotenziale aufzuzeigen. Es soll dort zukünftig ein urbanes, qualitätsvolles Wohnquartier entstehen, das den Wohnstandort Duisdorf stärkt. Insgesamt sollen auf der Fläche 144 Wohneinheiten sowie eine dreigruppige Kita inkl. Freibereich entstehen. Zur Konkretisierung einer tragfähigen städtebaulichen Idee und einer qualitätsvollen Architektur wurde im Jahr 2022 ein städte- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das daraus resultierende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Politischer Beschluss: DS 230615 Bearbeitungszeit: Zwei Jahre bis Satzungsbeschluss Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung Nächster Schritt: Beschluss zur Offenlage Kinder- und Jugendbeteiligung: Nein Begründung: Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungs- gruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren ein- bringen können. Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht bezifferbar. Stadtbezirk: Hardtberg Adresse: Zwischen Bahnhofsstraße/Am Burgweiher/Lessenicher Straße Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt. Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Vorhabennummer: 164675Seite 2 von 3 Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umwelt- bezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar Kontaktperson: Marie Schönert, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon 0228 - 77 3662, E-Mail: marie.schoenert@bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de