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240071 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164675 - Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)

Nummer
240071
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 02.02.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240071
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164675 -
Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der
ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr.
6220-1 „Schamotte-Fabrik“)
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 02.02.2024 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zuge-
stimmt.
2. Das Vorhaben „164675 - Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der
ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-
Fabrik“)“ wird in die Vorhabenliste aufgenommen.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteili-
gung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung
nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung
vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröf-
fentlichung der Vorhabenliste.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3
Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der
ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan
Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)
Inhaltliche Beschreibung: Am Standort der ehemaligen Schamotte-Fabrik in Bonn-Duisdorf
steht die ca.1,4 ha große Fläche, bestehend aus privaten und
städtischen Flächen, für eine städtebauliche Entwicklung zur
Verfügung. Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum
in der Stadt Bonn bietet sich die Möglichkeit, den Standort durch
wohnbauliche Nutzungen auf den heute noch ungenutzten bzw.
brachliegenden Flächen zu nutzen und im Bereich der städtischen
Flächen langfristige Entwicklungspotenziale aufzuzeigen. Es soll
dort zukünftig ein urbanes, qualitätsvolles Wohnquartier entstehen,
das den Wohnstandort Duisdorf stärkt. Insgesamt sollen auf der
Fläche 144 Wohneinheiten sowie eine dreigruppige Kita inkl.
Freibereich entstehen. Zur Konkretisierung einer tragfähigen
städtebaulichen Idee und einer qualitätsvollen Architektur wurde im
Jahr 2022 ein städte- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb
durchgeführt. Das daraus resultierende städtebauliche Konzept
dient als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.
Politischer Beschluss: DS 230615
Bearbeitungszeit: Zwei Jahre bis Satzungsbeschluss
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Nächster Schritt: Beschluss zur Offenlage
Kinder- und Jugendbeteiligung: Nein
Begründung: Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert.
Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungs-
gruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder
und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren ein-
bringen können.
Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht bezifferbar.
Stadtbezirk: Hardtberg
Adresse: Zwischen Bahnhofsstraße/Am Burgweiher/Lessenicher Straße
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die
Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche
Beschlusskompetenz beim Rat liegt.
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Vorhabennummer: 164675Seite 2 von 3
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine
Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen
einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne
unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im
Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt
gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit
gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und
Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umwelt-
bezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des
Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen
durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar
Kontaktperson: Marie Schönert, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon 0228 - 77 3662,
E-Mail: marie.schoenert@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de