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240069-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neue und unbesetzte Stellen

Nummer
240069-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240069 BBB-Anfrage Neue und unbesetzte Stellen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240069-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Neue und unbesetzte Stellen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) enthält der Stellen-
plan der Stadt Bonn aktuell im Vergleich zum Zeitpunkt der Kom-
munalwahl 2020, wie viele davon dienen zum überwiegenden Teil
der Erledigung von Aufgaben des Bindungsgrades 1 und Kosten in
welcher Höhe werden diese unter Berücksichtigung der aktuellen
Tarifabschlüsse bzw. Besoldungsanpassungen jährlich verursa-
chen?
Die Nachfrage zu den zusätzlichen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) des Stel-
lenplans der Bundesstadt Bonn wird als Frage nach zusätzlichen Stellen
verstanden. Der Stellenplan 2024 hat sich seit 2020 unter Beachtung
von unterjährig wirksam gewordenen k. w.-Vermerken (künftig wegfal-
lende Stellen) sowie durch zwei vom Rat beschlossene Stellenplanfort-
schreibungen (vgl. DS 202180 und DS 221663 und ergänzende Stel-
lungnahmen) wie folgt verändert:
• Stellenzuwachs der Beamtinnen und Beamten (Kernverwaltung
inklusive Sondervermögen): 59 Stellen
• Stellenzuwachs der Beschäftigten (Kernverwaltung ohne Son-
dervermögen): 563 Stellen
• Stellenreduzierung des künstlerischen Personals des Beethoven
Orchesters Bonn: 2,5 Stellen aufgrund der vertragliche Bindung
mit dem Generalmusikdirektor bis zum 31.07.2027.
Dabei ist die Zahl der Stellen der einzelnen Statusgruppen aufgrund von
Stellenumwandlungen veränderbar. Die absolute Zahl der Stellen ver-
ändert sich dadurch nicht. Hier wirkt sich lediglich die Umsetzung der k.
w.-Vermerke aus. Insgesamt handelt es sich um einen Zuwachs von
619,5 Stellen (bei Einrichtung von 635 Stellen in den beiden vorgenann-
ten Stellenplanfortschreibungen).
Eine Zuordnung zu Bindungsgraden ist leider nicht möglich.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Tarifabschlüsse bzw. der zu er-
wartenden Besoldungsanpassung entsprechen die oben genanntenSeite 1 von 4
Seite 2
Stellen Planstellenkosten (Kosten einer Planstelle) im Jahr 2024 von
insgesamt rund 52,6 Millionen Euro. Im Jahr 2025 entsprechen sie rund
53,8 Millionen Euro. Bei den zugrunde gelegten Planstellenkosten han-
delt es sich um eine vorläufige Berechnung, da die Neuberechnung der
Kosten einer Planstelle für 2024 erst Ende Februar erfolgen wird.
Die Beschäftigtenstellen der städtischen Sondervermögen sind nicht im
städtischen Stellenplan enthalten. Sie werden über die jeweiligen Wirt-
schaftspläne bewirtschaftet.
SGB:
Der Zuwachs an Stellen für Beschäftigte im genannten Zeitraum beträgt
92.
Zusätzlich wurden dem SGB 40 Planstellen durch politische Beschlüs-
se (Umsetzung Klimaplan, Pilotprojekt Eigenreinigung und das Projekt
zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft) zugewiesen, die mit dem
Wirtschaftsplan 2024 eingerichtet werden.
Im Wirtschaftsplans 2021 wurden 87 zuvor überplanmäßige Stellen in
Planstellen umgewandelt und insoweit formal in den Wirtschaftsplan
übernommen. Diese sind in den oben genannten Zahlen nicht enthalten,
da es sich um eine formale Korrektur und keinen realen Zuwachs han-
delt.
SZB:
Der Zuwachs im genannten Zeitraum beträgt bei den Seniorenzentren
20 Stellen. Er resultiert auf Basis gesetzlich definierter Personalschlüs-
sel vor dem Hintergrund einer erhöhten Pflegebedürftigkeit der Bewoh-
nerinnen und Bewohner in den Pflegebereichen der Einrichtungen. Die
Mehrkosten betragen 1,3 Mio EUR pro Jahr und werden durch die Pfle-
gesätze gedeckt. Der städt. Haushalt wird durch die Personalkosten der
Seniorenzentren nicht tangiert.
Theater:
Von der Spielzeit 2020/2021 zur Spielzeit 2023/2024 sind im Stellenplan
zum Wirtschaftsplan 6 Stellen nach TVöD und 1,75 Stellen nach NV-
Bühne hinzugekommen.
2. Wie viele der seit der Kommunalwahl 2020 neu geschaffenen VZÄ
(bitte aufgeschlüsselt nach überwiegender Erledigung von Aufga-
ben in Bindungsgrad 1 und übrigen) konnten bis dato tatsächlich
mit neu gewonnenem Personal besetzt werden und wie viele Aus-
schreibungsverfahren verliefen aus welchen Gründen erfolglos?
Im Rahmen der SPF 2021/2022 wurden 246 neue Stellen geschaffen.
Derzeit sind 11 Stellen davon vakant, d. h. es konnten 235 Stellen dau-
erhaft besetzt werden. Bei sieben Stellen für den VerkehrsaußendienstSeite 2 von 4
Seite 3
ist eine Dauerausschreibung initiiert, aus der die Stellen fortlaufend mit
geeigneten Bewerbenden besetzt werden sollen. Eine Stelle für den Be-
reich Digitalisierung an Schulen konnte bisher trotz mehrfacher Aus-
schreibung nicht besetzt werden.
Durch die SPF 2023/2024 wurden weitere 389 Stellen eingerichtet. Da-
von sind derzeit noch 109 Stellen unbesetzt (66 aus 2023 und 43 aus
2024). Da nicht alle Stellenbesetzungsverfahren aus der SPF
2023/2024 sowie die sich darüber hinaus fortlaufend ergebenden Nach-
besetzungen gleichzeitig durchgeführt werden können, erfolgt dies
durch eine Priorisierung in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen
der Besetzung der neueingerichteten Stellen aus der Stellenplanfort-
schreibung, dem Klimaplan sowie der regulären Nachbesetzungen.
3. Wie viele Stellen sind aktuell insgesamt in
a. der Kernverwaltung,
b. den ausgelagerten städtischen Bereichen (z.B. SGB)
unbesetzt und Planstellenkosten in welcher Höhe entsprechen die
unbesetzten Stellen?
Derzeit verfügt die Kernverwaltung über insgesamt 5.926 Stellen zuzüg-
lich 103,5 Stellen für das künstlerische Personal des Beethoven Orches-
ters Bonns (Veränderungen durch k. w.-Vermerke sind denkbar). Von
diesen Stellen sind insgesamt 566 Stellen derzeit vakant. Für 253 Stel-
len sind die Besetzungsverfahren eingeleitet und befinden sich in unter-
schiedlichen Stadien im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses. Ins-
gesamt sind somit 313 Stellen vakant.
Die Planstellenkosten (Kosten einer Planstelle) betragen für die 566
Stellen im Jahr 2024 rund 45,1 Millionen Euro und im Jahr 2025 rund
46,1 Millionen Euro. Die Plankosten (Kosten einer Planstelle) für Stellen
die sich derzeit nicht im Besetzungsverfahren befinden, belaufen sich
auf rund 24,7 Millionen Euro in 2024 und 25,2 Millionen Euro in 2025.
Bei den zugrunde gelegten Planstellenkosten handelt es sich um eine
vorläufige Berechnung, da die Neuberechnung der Kosten einer Plan-
stelle für 2024 erst Ende Februar erfolgen wird.
SGB:
Aktuell verfügt das SGB über 552 Stellen für Beschäftigte, wovon 77
unbesetzt sind.
Diese 77 Stellen werden wie folgt bewirtschaftet:
- Bei 51 Stellen laufen Besetzungsverfahren.
- 7 Stellen werden bereits zur Deckung für die Wahrnehmung un-
abwendbarer Aufgaben herangezogen.
- 19 Stellen werden innerhalb des SGB verlagert, damit keine zu-
sätzlichen Stellen geschaffen werden müssen.
SZB:
Da Pflegekräfte auf dem originären Arbeitsmarkt nicht in hinreichender
Anzahl zur Verfügung stehen, können derzeit 24 Stellen nicht planmäßigSeite 3 von 4
Seite 4
besetzt werden. Die Besetzung dieser Stellen durch Pflegekräfte würde
1,56 Mio EUR kosten. Zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
werden Pflegekräfte von Zeitarbeitsfirmen eingesetzt.
Theater:
Es gibt derzeit keine dauerhaft unbesetzten Stellen. Vakanzen liegen im
zeitlich normalen Rahmen, die allerdings je nach Stelle aufgrund des
schwierigen Arbeitsmarktes schwanken. Insofern können auch keine
Personalkosten genannt werden.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de