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240068-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung / Verwaltungsinterne Wirksamkeitskontrolle

Nummer
240068-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 18.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240068 BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240068-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben aus der
Bewirtschaftungsverfügung / Verwaltungsinterne
Wirksamkeitskontrolle
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 18.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Anfrage der BBB-Fraktion vom 21.02.2025 (DS-Nr. 240068-04) wird wie
folgt Stellung genommen:
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Schwerpunktprüfung „Ein-
haltung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung und die
verwaltungsinterne Wirksamkeitskontrolle“ und kann das Rech-
nungsprüfungsamt absehen, wann der Prüfbericht voraussichtlich ins
Berichterstatterverfahren geht?
Die Schwerpunktprüfung des Rechnungsprüfungsamtes im Bereich der Käm-
merei startete im Juli 2024. Zu diesem Zeitpunkt wurden erste Fragen gestellt
und Unterlagen zu einer Stichprobe von der Kämmerei angefordert. Eine zuvor
begonnene Schwerpunktprüfung in einem anderen Bereich sowie die Prüfung
des Jahresabschlusses 2023 stellten sich jedoch als unerwartet zeitaufwändig
heraus. Daher musste die begonnene Prüfung bei der Kämmerei zunächst
zurückgestellt werden. Ende November 2024 beabsichtigte das Rechnungsprü-
fungsamt, die Prüfung im Bereich Haushalt wiederaufzunehmen. Zu diesem
Zeitpunkt war bereits bekannt, dass die Bezirksregierung Zweifel hinsichtlich
der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanentwurfes 2025/2026 hat. Amt
20 bat daher aus Kapazitäts- und Prioritätsgründen um Aussetzung der Prü-
fung, bis die Abgabe eines neuen Entwurfes im Frühjahr 2025 vollzogen sei.
Dem hat das Rechnungsprüfungsamt entsprochen.
Ungeachtet dessen entschied das Rechnungsprüfungsamt im Januar 2025, die
Prüfung auf weitere Fachämter auszuweiten, die ihren Teil zur Aufstellung des
Haushaltsplanes beitragen. Die Prüfung der von den Fachämtern bislang nur
teilweise zur Verfügung gestellten Unterlagen läuft derzeit. Nach Wiederauf-
nahme der Prüfung bei der Kämmerei - voraussichtlich im Mai 2025 - ist es das
Ziel, den Bericht im Juli 2025 fertigzustellen. Auf die Berichterstatter wird er
durch die Sommerpause und die im September anstehende Kommunalwahl
voraussichtlich erst nach dieser zulaufen.
2. Wird im vorstehenden Zusammenhang auch die Frage der EinhaltungSeite 1 von 2
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von § 82 GO (Unabweisbarkeit von Aufwendungen in der vorläufigen
Haushaltsführung) geprüft und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen
diesbezüglich für das Haushaltsjahr 2023 vor?
Die Einhaltung des § 82 GO war Gegenstand einer Schwerpunktprüfung im
Jahre 2017. Bei dieser Prüfung wurden keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten
festgestellt. Deshalb hat das Rechnungsprüfungsamt im Hinblick auf den risi-
koorientierten Prüfungsansatz darauf verzichtet, das Thema in die hier themati-
sierte Prüfung aufzunehmen, zumal sich diese infolge der Ausweitung auf an-
dere Ämter als überaus komplex darstellt. Diesbezügliche Erkenntnisse für das
Haushaltsjahr 2023 liegen folglich nicht vor.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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