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240068-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung

Nummer
240068-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240068 BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240068-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der
Bewirtschaftungsverfügung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wird erst im Frühjahr erstellt, so dass
zum heutigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage über das vorläufige
Jahresergebnis getätigt werden kann.
Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal weist einen
prognostizierten Jahresüberschuss von rd. 60 Mio. EUR und damit eine
Verbesserung zum geplanten Fehlbedarf i. H. v. 102,1 Mio. aus. Der
Jahresüberschuss wird im Wesentlichen durch die Isolierung der corona- und
kriegsbedingten Haushaltsbelastungen erreicht.
Eine belastbare Prognose für den Jahresabschluss 2023 ist aktuell noch mit
großen Unsicherheiten verbunden. Bis Ende Januar sind noch Buchungen auf
2023 möglich, sofern die Rechnung in 2023 eingegangen ist. Zudem ist zu
berücksichtigen, dass die umfangreichen Jahresabschlussbuchungen, die erst
im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen, die Ergebnisrechnung noch
erheblich verändern werden. Auch die Isolierungstatsbestände aufgrund der
corona- und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen müssen noch abschließend
ermittelt werden und haben Auswirkungen auf das Jahresergebnis.
Neben der Bewirtschaftungsverfügung und dadurch unter Umständen nicht
geleisteter Aufwendungen haben auch andere Faktoren wie z. B.
Gewerbesteuermehrerträge in Höhe von rd. 72 Mio. EUR Auswirkungen auf
das Jahresergebnis. Der genaue monetäre Effekt aus der Begrenzung der
Bewirtschaftung auf 80 % kann nicht beziffert werden, zumal es die Regelung
schon seit Jahren gibt und damit ein Vergleich mit Vorjahren nicht möglich ist.
Es ist davon auszugehen, dass die Mittel aufgrund der Verfügung restriktiv
bewirtschaftet wurden, da wie in den letzten Jahren das Jahresergebnis besser
ausfallen wird als die Planung.
Die Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem
tatsächlichen Ist über 1 Mio. EUR sind von den Fachämtern zu erläutern und
sind Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu 2:
Auch die Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2024 sieht – wie die
Vorjahre - eine 80 %ige Freigabe vor. Höhere Freigaben können beantragt
werden und werden nach Prüfung der Begründung auch bewilligt.
Die Höhe der dadurch zu erreichenden Einsparung sowie eine Prognose auf
das Jahresergebnis 2024 ist zum jetzigen Zeitpunkt (Beginn des Jahres) nicht
möglich und unseriös, aber auch hier wird davon ausgegangen, dass die Mittel
restiktiv bewirtschaftet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de