240068-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
Kerndaten
- Nummer
- 240068-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240068-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wird erst im Frühjahr erstellt, so dass zum heutigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage über das vorläufige Jahresergebnis getätigt werden kann. Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal weist einen prognostizierten Jahresüberschuss von rd. 60 Mio. EUR und damit eine Verbesserung zum geplanten Fehlbedarf i. H. v. 102,1 Mio. aus. Der Jahresüberschuss wird im Wesentlichen durch die Isolierung der corona- und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen erreicht. Eine belastbare Prognose für den Jahresabschluss 2023 ist aktuell noch mit großen Unsicherheiten verbunden. Bis Ende Januar sind noch Buchungen auf 2023 möglich, sofern die Rechnung in 2023 eingegangen ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die umfangreichen Jahresabschlussbuchungen, die erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen, die Ergebnisrechnung noch erheblich verändern werden. Auch die Isolierungstatsbestände aufgrund der corona- und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen müssen noch abschließend ermittelt werden und haben Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Neben der Bewirtschaftungsverfügung und dadurch unter Umständen nicht geleisteter Aufwendungen haben auch andere Faktoren wie z. B. Gewerbesteuermehrerträge in Höhe von rd. 72 Mio. EUR Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Der genaue monetäre Effekt aus der Begrenzung der Bewirtschaftung auf 80 % kann nicht beziffert werden, zumal es die Regelung schon seit Jahren gibt und damit ein Vergleich mit Vorjahren nicht möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass die Mittel aufgrund der Verfügung restriktiv bewirtschaftet wurden, da wie in den letzten Jahren das Jahresergebnis besser ausfallen wird als die Planung. Die Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem tatsächlichen Ist über 1 Mio. EUR sind von den Fachämtern zu erläutern und sind Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2: Auch die Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2024 sieht – wie die Vorjahre - eine 80 %ige Freigabe vor. Höhere Freigaben können beantragt werden und werden nach Prüfung der Begründung auch bewilligt. Die Höhe der dadurch zu erreichenden Einsparung sowie eine Prognose auf das Jahresergebnis 2024 ist zum jetzigen Zeitpunkt (Beginn des Jahres) nicht möglich und unseriös, aber auch hier wird davon ausgegangen, dass die Mittel restiktiv bewirtschaftet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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