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240067-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Haushaltsplan 2023/24, Ansätze der Bindungsgrade 2-7

Nummer
240067-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240067 BBB-Anfrage Haushaltsplan 2023/24, Ansätze der Bindungsgrade 2-7

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240067-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
BBB-Anfrage Haushaltsplan 2023/24, Ansätze der
Bindungsgrade 2-7
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Die Summen der Bindungsgrade 2 – 7 stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsjahr 2 3 4 5 6 7
2023 213.206.523,
82
8.054.230,9
2
46.890.562,
29
54.644.319,
82
-
304.683.335,1
6
13.173.532,
56
2024 227.845.394,
28
9.388.498,0
7
44.497.371,
37
67.200.431,
90
-
322.680.311,7
7
14.733.143,
98
Hierbei handelt es sich jeweils um den Saldo aus Aufwendungen und Erträgen
insgesamt. Der „Überschuss“ bei Bindungsgrad 6 ergibt sich aus Steuererträ-
gen, die diesem Bindungsgrad zugeordnet wurden.
Die Liste der Bindungsgrade stellt den Saldo jeder einzelnen Kontierung und
damit Aufgabe/Leistung dar, da bei der Frage, welche finanziellen Auswirkun-
gen die Reduzierung oder Einstellung einer Leistung hat, immer sowohl die mit
der Aufgabe verbundenen Erträge als auch Aufwendungen eine Rolle spielen.
Eine getrennte Betrachtung wäre hier nicht zielführend.
Die Liste der Bindungsgrade steht als Anlage des interaktiven Haushaltes im
Excel-Format unter diesem Link Haushalt 2023/2024 zur Verfügung.
Hier sind die Summen der Bindungsgrade ersichtlich. Darüber hinaus können
mit Hilfe der Filterfunktion die Leistungen innerhalb einzelner Produktgruppen
sowie die Leistungen einzelner Ämter und Dezernate ermittelt werden.
Zu 2:
Bei den Bindungsgraden 2 bis 4 handelt es sich um kommunale Pflichtaufga-
ben, die auf gesetzlichen Vorgaben beruhen, lediglich der Umfang ist entweder
durch Vertrag oder Beschluss geregelt oder aber kommunal disponibel. Diese
Pflichtaufgaben können somit nicht in Gänze eingestellt werden, so dass hier
nur ein Teil der Gesamtsummen tatsächlich durch Leistungsreduzierung einge-Seite 1 von 2
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spart werden könnte. Da es sich hier um eine Vielzahl unterschiedlicher Aufga-
ben und Leistungen handelt und somit auch die Möglichkeiten zur Reduzierung
des Leistungsumfangs im Einzelfall geprüft werden müsste, ist das Einsparvo-
lumen nicht bezifferbar.
Bei den Bindungsgraden 5 bis 7 handelt es sich um disponible bzw. freiwillige
Leistungen der Bundesstadt Bonn. Diese könnten in Gänze eingestellt werden,
sofern bestehende Verträge gekündigt und Gremienbeschlüsse aufgehoben
würden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de