240067-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Haushaltsplan 2023/24, Ansätze der Bindungsgrade 2-7
Kerndaten
- Nummer
- 240067-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240067-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II BBB-Anfrage Haushaltsplan 2023/24, Ansätze der Bindungsgrade 2-7 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1: Die Summen der Bindungsgrade 2 – 7 stellen sich wie folgt dar: Haushaltsjahr 2 3 4 5 6 7 2023 213.206.523, 82 8.054.230,9 2 46.890.562, 29 54.644.319, 82 - 304.683.335,1 6 13.173.532, 56 2024 227.845.394, 28 9.388.498,0 7 44.497.371, 37 67.200.431, 90 - 322.680.311,7 7 14.733.143, 98 Hierbei handelt es sich jeweils um den Saldo aus Aufwendungen und Erträgen insgesamt. Der „Überschuss“ bei Bindungsgrad 6 ergibt sich aus Steuererträ- gen, die diesem Bindungsgrad zugeordnet wurden. Die Liste der Bindungsgrade stellt den Saldo jeder einzelnen Kontierung und damit Aufgabe/Leistung dar, da bei der Frage, welche finanziellen Auswirkun- gen die Reduzierung oder Einstellung einer Leistung hat, immer sowohl die mit der Aufgabe verbundenen Erträge als auch Aufwendungen eine Rolle spielen. Eine getrennte Betrachtung wäre hier nicht zielführend. Die Liste der Bindungsgrade steht als Anlage des interaktiven Haushaltes im Excel-Format unter diesem Link Haushalt 2023/2024 zur Verfügung. Hier sind die Summen der Bindungsgrade ersichtlich. Darüber hinaus können mit Hilfe der Filterfunktion die Leistungen innerhalb einzelner Produktgruppen sowie die Leistungen einzelner Ämter und Dezernate ermittelt werden. Zu 2: Bei den Bindungsgraden 2 bis 4 handelt es sich um kommunale Pflichtaufga- ben, die auf gesetzlichen Vorgaben beruhen, lediglich der Umfang ist entweder durch Vertrag oder Beschluss geregelt oder aber kommunal disponibel. Diese Pflichtaufgaben können somit nicht in Gänze eingestellt werden, so dass hier nur ein Teil der Gesamtsummen tatsächlich durch Leistungsreduzierung einge-Seite 1 von 2 Seite 2 spart werden könnte. Da es sich hier um eine Vielzahl unterschiedlicher Aufga- ben und Leistungen handelt und somit auch die Möglichkeiten zur Reduzierung des Leistungsumfangs im Einzelfall geprüft werden müsste, ist das Einsparvo- lumen nicht bezifferbar. Bei den Bindungsgraden 5 bis 7 handelt es sich um disponible bzw. freiwillige Leistungen der Bundesstadt Bonn. Diese könnten in Gänze eingestellt werden, sofern bestehende Verträge gekündigt und Gremienbeschlüsse aufgehoben würden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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