240065 · Mitteilungsvorlage
Mitteilungsvorlage zum zukünftigen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Kerndaten
- Nummer
- 240065
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240065 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Mitteilungsvorlage zum zukünftigen Ausbau der E- Ladeinfrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung der Verwaltung: Der Rat hat am 9.12.2021 beschlossen, die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), sofern rechtlich möglich, mit dem flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im gesamten Stadtgebiet zu beauftragen (DS 211775). Bislang erfolgte der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum nach Abstimmung mit der Stadt auch ausschließlich durch die SWB. Gleichwohl versteht die Verwaltung den vorgenannten Beschluss nicht dahingehend, dass andere Anbieter von der Errichtung von Ladeeinrichtungen für E-Mobilität im öffentlichen Raum ausgeschlossen werden sollen, da dies sowohl kartell- als auch beihilfenrechtlich nicht unbedenklich wäre und darüber hinaus wohl auch der Zielsetzung des Beschlusses, eine zeitnahe Umsetzung des flächendeckenden Ausbaus der Ladeinfrastruktur zu erreichen, widersprechen würde. Der Stadt liegen inzwischen vermehrt Anträge auch anderer Anbieter vor, deren Bescheidung allerdings vor dem Hintergrund der beabsichtigten Erstellung eines Konzepts zu möglichen Standorten zunächst zurückgestellt wurde. Durch das Konzept soll eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung der Ladepunkte innerhalb des Stadtgebiets gewährleistet werden. Darüber hinaus sollen im Sinne eines einheitlichen Stadtbildes weitere Kriterien, wie z.B. die Gestaltung etc. berücksichtigt werden. Da die hierfür vorgesehene Stelle über einen längeren Zeitraum jedoch nicht besetzt werden konnte, hat sich die Erstellung dieses Konzepts und die Beratung innerhalb der politischen Gremien verzögert. Mit Blick darauf, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht behindert und anderen Anbietern der Marktzugang nicht verwehrt werden soll, ist nunmehr beabsichtigt, unter bestimmten Bedingungen, die sowohl für die SWB als auch andere Anbieter gelten, unter Widerrufsvorbehalt Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Dies erscheint umso mehr angezeigt, da auch die Landeskartellbehörde einen entsprechenden Hinweis erteilt hat. Parallel ist weiterhin beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2024 ein Konzept zum stadtweiten Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zu entwickeln und in die politischen Beratungen einzubringen, um das Angebot auch zukünftig optimal steuern zu können.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de