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240065 · Mitteilungsvorlage

Mitteilungsvorlage zum zukünftigen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

Nummer
240065
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 240065-01 Mitteilungsvorlage zum zukünftigen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240065
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Mitteilungsvorlage zum zukünftigen Ausbau der E-
Ladeinfrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung der Verwaltung:
Der Rat hat am 9.12.2021 beschlossen, die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB),
sofern rechtlich möglich, mit dem flächendeckenden Ausbau der
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im gesamten Stadtgebiet zu beauftragen
(DS 211775). Bislang erfolgte der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen
Raum nach Abstimmung mit der Stadt auch ausschließlich durch die SWB.
Gleichwohl versteht die Verwaltung den vorgenannten Beschluss nicht
dahingehend, dass andere Anbieter von der Errichtung von Ladeeinrichtungen
für E-Mobilität im öffentlichen Raum ausgeschlossen werden sollen, da dies
sowohl kartell- als auch beihilfenrechtlich nicht unbedenklich wäre und darüber
hinaus wohl auch der Zielsetzung des Beschlusses, eine zeitnahe Umsetzung
des flächendeckenden Ausbaus der Ladeinfrastruktur zu erreichen,
widersprechen würde.
Der Stadt liegen inzwischen vermehrt Anträge auch anderer Anbieter vor, deren
Bescheidung allerdings vor dem Hintergrund der beabsichtigten Erstellung
eines Konzepts zu möglichen Standorten zunächst zurückgestellt wurde. Durch
das Konzept soll eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung der
Ladepunkte innerhalb des Stadtgebiets gewährleistet werden. Darüber hinaus
sollen im Sinne eines einheitlichen Stadtbildes weitere Kriterien, wie z.B. die
Gestaltung etc. berücksichtigt werden. Da die hierfür vorgesehene Stelle über
einen längeren Zeitraum jedoch nicht besetzt werden konnte, hat sich die
Erstellung dieses Konzepts und die Beratung innerhalb der politischen Gremien
verzögert.
Mit Blick darauf, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht behindert und
anderen Anbietern der Marktzugang nicht verwehrt werden soll, ist nunmehr
beabsichtigt, unter bestimmten Bedingungen, die sowohl für die SWB als auch
andere Anbieter gelten, unter Widerrufsvorbehalt Sondernutzungserlaubnisse
zu erteilen. Dies erscheint umso mehr angezeigt, da auch die
Landeskartellbehörde einen entsprechenden Hinweis erteilt hat. Parallel ist
weiterhin beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2024 ein Konzept zum stadtweiten
Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zu entwickeln und in die politischen Beratungen
einzubringen, um das Angebot auch zukünftig optimal steuern zu können.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de