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240045 · Mitteilungsvorlage

Rahmenterminplan für die Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Nummer
240045
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 01.02.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240045
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Rahmenterminplan für die Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 sowie des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.01.2024 Kenntnisnahme
Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat die von ihr vorgesehenen Termine zur Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2025/2026 verwaltungsintern abgestimmt und gibt sie dem
Ausschuss für Finanzen, Beteilungen und Vergabe sowie dem Rat frühzeitig
zur Kenntnis.
Der vorstehende Terminplan berücksichtigt folgende Vorgaben:
In den Fehlbeträgen der Finanzplanungsjahre 2025 und 2026 des Doppelhaus-
haltes 2023/2024 sind Isolierungstatbestände für Belastungen aus dem Krieg
gegen die Ukraine nach NKF-CUIG enthalten, die bei Aufstellung des Haushal-
tes 2023/2024 pflichtiger Bestandteil der Haushaltsplanung waren. Aufgrund
des Auslaufens des Gesetzes sind Isolierungen ab dem Planjahr 2025 nicht
mehr zulässig.
Aus diesem Grund wurden die Ansätze durch die von den Fachämtern für den
Haushalt 2023/2024 angemeldeten Isolierungstatbestände reduziert. Diese
bereinigten Werte dienen als Vorgabe für die Haushaltsplanung 2025/2026 und
wurden in die SAP-Version 1 eingespielt. Hier wurden die Planjahre 2027 bis
2029 auf Basis des Planjahres 2026 aufwandsseitig mit 3 % dynamisiert.
Erträge, deren Höhe unmittelbar von der Höhe der Aufwendungen abhängig ist,
sind entsprechend anzupassen. Mehrerträge, die sich unmittelbar aus den o. g.
Aufwandssteigerungen ergeben, dienen ausschließlich der Reduzierung der
Planfehlbeträge und dürfen nicht für zusätzliche Aufwendungen vorgesehen
werden.
Die Anmeldungen der Ämter dürfen sich im Aufwand ausschließlich im Rahmen
dieses vorgegebenen Budgets bewegen. Notwendige Mehrbedarfe sind inner-
halb des Dezernats auszugleichen. Haushaltsveränderungen, die über dieses
Maß hinausgehen, sind anzumelden und im Ämtergespräch zu erläutern. DieSeite 1 von 3
Seite 2
Entscheidung, ob sie in der Planung verbleiben, wird dort oder im LA Aufga-
benkritik/Haushaltskonsolidierung getroffen.
Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen wird für die Etatbera-
tungen 2025/2026 Folgendes vorgeschlagen:
• Das Verfahren der Etatberatungen wird auf eine erste Lesung und eine
Beratung je Fachausschuss/Bezirksvertretung begrenzt.
• Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe als vorberei-
tendes Gremium für den Rat sollte erst nach den Sitzungen der Fach-
gremien/Bezirksvertretungen tagen, um dort alle Haushaltsveränderun-
gen beraten zu können.
• Der Zeitraum zwischen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Be-
teiligungen und Vergabe sowie der Ratssitzung sollte zwei Wochen be-
tragen, um auf kurzfristige oder umfangreiche Beschlüsse angemessen
reagieren zu können.
Abschlussbemerkungen:
• Nach Beschluss der Haushaltssatzung durch den Rat wird sie unmittel-
bar an die Kommunalaufsicht gesendet. Der Haushaltsplan wird nach
Fertigstellung als Druckwerk oder elektronisch nachgereicht.
Anlage/n
1 Terminplan Haushalt 2025/2026 (öffentlich)Seite 2 von 3
Datum
Anfang Januar
bis 29.02.
Mitte März
20.06.2024
anschließend
nach Ratssitzung
Juni 2024
Sep/Okt/Nov
November/
Dezember 2024
Dezember 2024
Januar 2025
Februar 2025 erwartete Haushaltsverfügung der BezReg
Erlass der Haushaltsverfügung
Was ist zu tun?
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs (vor der Sommerpause)
Versendung eines Druckexemplars an die Bezirksregierung Köln
und Versand der Pflichtexemplare
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe als
vorberatendes Gremium für den Rat
Ratssitzung mit Verabschiedung des Haushaltes (nach Bedarf Sondersitzung)
Anzeige der Haushaltssatzung bei der Kommunalaufsicht
- Fertigstellung der Haushaltsbände und Planungsunterlagen
ggf. aber auch schon Umsetzung des elektronischen (digitalen) Haushaltes
Bereitstellung der HH-Entwurfsunterlagen für die Ausschussmitglieder in
IKVS
Haushaltsberatungen der Fachausschüsse/BV´s
Gespräch mit Kommunalaufsicht
Übersicht der notwendigen Arbeitsschritte zur Erstellung des HH-Planentwurfs
2025/2026
Rückmeldung der Ämteranmeldungen im Rahmen der vorgegebenen
Budgets
Sitzung des VV zum HaushaltSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de