240045 · Mitteilungsvorlage
Rahmenterminplan für die Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Kerndaten
- Nummer
- 240045
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240045 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Rahmenterminplan für die Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat die von ihr vorgesehenen Termine zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 verwaltungsintern abgestimmt und gibt sie dem Ausschuss für Finanzen, Beteilungen und Vergabe sowie dem Rat frühzeitig zur Kenntnis. Der vorstehende Terminplan berücksichtigt folgende Vorgaben: In den Fehlbeträgen der Finanzplanungsjahre 2025 und 2026 des Doppelhaus- haltes 2023/2024 sind Isolierungstatbestände für Belastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine nach NKF-CUIG enthalten, die bei Aufstellung des Haushal- tes 2023/2024 pflichtiger Bestandteil der Haushaltsplanung waren. Aufgrund des Auslaufens des Gesetzes sind Isolierungen ab dem Planjahr 2025 nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund wurden die Ansätze durch die von den Fachämtern für den Haushalt 2023/2024 angemeldeten Isolierungstatbestände reduziert. Diese bereinigten Werte dienen als Vorgabe für die Haushaltsplanung 2025/2026 und wurden in die SAP-Version 1 eingespielt. Hier wurden die Planjahre 2027 bis 2029 auf Basis des Planjahres 2026 aufwandsseitig mit 3 % dynamisiert. Erträge, deren Höhe unmittelbar von der Höhe der Aufwendungen abhängig ist, sind entsprechend anzupassen. Mehrerträge, die sich unmittelbar aus den o. g. Aufwandssteigerungen ergeben, dienen ausschließlich der Reduzierung der Planfehlbeträge und dürfen nicht für zusätzliche Aufwendungen vorgesehen werden. Die Anmeldungen der Ämter dürfen sich im Aufwand ausschließlich im Rahmen dieses vorgegebenen Budgets bewegen. Notwendige Mehrbedarfe sind inner- halb des Dezernats auszugleichen. Haushaltsveränderungen, die über dieses Maß hinausgehen, sind anzumelden und im Ämtergespräch zu erläutern. DieSeite 1 von 3 Seite 2 Entscheidung, ob sie in der Planung verbleiben, wird dort oder im LA Aufga- benkritik/Haushaltskonsolidierung getroffen. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen wird für die Etatbera- tungen 2025/2026 Folgendes vorgeschlagen: • Das Verfahren der Etatberatungen wird auf eine erste Lesung und eine Beratung je Fachausschuss/Bezirksvertretung begrenzt. • Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe als vorberei- tendes Gremium für den Rat sollte erst nach den Sitzungen der Fach- gremien/Bezirksvertretungen tagen, um dort alle Haushaltsveränderun- gen beraten zu können. • Der Zeitraum zwischen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Be- teiligungen und Vergabe sowie der Ratssitzung sollte zwei Wochen be- tragen, um auf kurzfristige oder umfangreiche Beschlüsse angemessen reagieren zu können. Abschlussbemerkungen: • Nach Beschluss der Haushaltssatzung durch den Rat wird sie unmittel- bar an die Kommunalaufsicht gesendet. Der Haushaltsplan wird nach Fertigstellung als Druckwerk oder elektronisch nachgereicht. Anlage/n 1 Terminplan Haushalt 2025/2026 (öffentlich)Seite 2 von 3 Datum Anfang Januar bis 29.02. Mitte März 20.06.2024 anschließend nach Ratssitzung Juni 2024 Sep/Okt/Nov November/ Dezember 2024 Dezember 2024 Januar 2025 Februar 2025 erwartete Haushaltsverfügung der BezReg Erlass der Haushaltsverfügung Was ist zu tun? Einbringung des Haushaltsplanentwurfs (vor der Sommerpause) Versendung eines Druckexemplars an die Bezirksregierung Köln und Versand der Pflichtexemplare Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe als vorberatendes Gremium für den Rat Ratssitzung mit Verabschiedung des Haushaltes (nach Bedarf Sondersitzung) Anzeige der Haushaltssatzung bei der Kommunalaufsicht - Fertigstellung der Haushaltsbände und Planungsunterlagen ggf. aber auch schon Umsetzung des elektronischen (digitalen) Haushaltes Bereitstellung der HH-Entwurfsunterlagen für die Ausschussmitglieder in IKVS Haushaltsberatungen der Fachausschüsse/BV´s Gespräch mit Kommunalaufsicht Übersicht der notwendigen Arbeitsschritte zur Erstellung des HH-Planentwurfs 2025/2026 Rückmeldung der Ämteranmeldungen im Rahmen der vorgegebenen Budgets Sitzung des VV zum HaushaltSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de