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240031 · Beschlussvorlage

Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2024

Nummer
240031
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240031
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Träger AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches Werk Bonn
und Region gGmbH, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten jeweils für
ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mit-
tel aus dem Sonderfonds „Kontrazeptiva“ in Höhe von
5200,- € im Jahr 2024.
Für den Sonderfonds werden damit im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 20.800 €
zur Verfügung gestellt. Die Förderung wurde im Rahmen der Haushaltsplanun-
gen fortgeschrieben.
Begründung
Aus dem o.g. Sonderfond erhalten die Bonner Beratungsstellen für Schwanger-
schafts-probleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel, die an ent-
sprechende Hilfesuchende zur Kostendeckung von Verhütungsmitteln weiter
gegeben werden.
Mit diesen Mitteln, die bislang auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom
08.12.2016 (1613342ED25) gezahlt wurden, kann den Betroffenen die für eine
bewusste Familienplanung notwendige finanzielle Unterstützung angeboten
werden, wenn deren aktuelle Situation keinen Spielraum für die Beschaffung
bietet. Vorrangige Ansprüche auf gesetzliche Hilfen (Krankenkasse, Leistungen
nach SGB II, SGB XII oder AsylBLG) werden hierbei im Einzelfall geprüft und
berücksichtigt. Mithilfe dieser Zuwendung kann finanziell benachteiligten Men-
schen die bewusste Entscheidung für eine Schwangerschaft erheblich erleich-
tert werden, gleichzeitig werden ggfs. hohe Folgekosten vermieden. Von ent-
scheidender Bedeutung ist die Vermeidung der immensen psychosozialen Be-
lastungssituation, in die Frauen bei ungewollter Schwangerschaft geraten, ins-
besondere wenn eine ohnehin schwierige finanzielle Situation vorliegt.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis
die Situation der Nachfragenden. Durch den vorzulegenden Verwendungs-
nachweis ist sichergestellt, dass der Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch
tatsächlich weitergereicht wurden. Die Auszahlungen erfolgen unterjährig auf
Abruf.
Die Förderung der letzten Jahre hat sich wie folgt entwickelt:
2021: 20.000 €
2022: 20.000 €
2023: 20.000 €
Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen. Sie haben
sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förde-
rung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antra-
ges sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern bislang
stets ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.05.06
Produktgruppenbe-
zeichnung
Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein
e,sonst.Träg
Produkt
1.50.00.05.06.01
Produktbezeichnung
Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T
räg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.800,00 EUR 150000506/
73.1000
2024 0,00 EURSeite 2 von 3
Seite 3
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
20.800,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de