240031 · Beschlussvorlage
Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 240031
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240031 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Träger AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches Werk Bonn und Region gGmbH, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten jeweils für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mit- tel aus dem Sonderfonds „Kontrazeptiva“ in Höhe von 5200,- € im Jahr 2024. Für den Sonderfonds werden damit im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 20.800 € zur Verfügung gestellt. Die Förderung wurde im Rahmen der Haushaltsplanun- gen fortgeschrieben. Begründung Aus dem o.g. Sonderfond erhalten die Bonner Beratungsstellen für Schwanger- schafts-probleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel, die an ent- sprechende Hilfesuchende zur Kostendeckung von Verhütungsmitteln weiter gegeben werden. Mit diesen Mitteln, die bislang auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.12.2016 (1613342ED25) gezahlt wurden, kann den Betroffenen die für eine bewusste Familienplanung notwendige finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn deren aktuelle Situation keinen Spielraum für die Beschaffung bietet. Vorrangige Ansprüche auf gesetzliche Hilfen (Krankenkasse, Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylBLG) werden hierbei im Einzelfall geprüft und berücksichtigt. Mithilfe dieser Zuwendung kann finanziell benachteiligten Men- schen die bewusste Entscheidung für eine Schwangerschaft erheblich erleich- tert werden, gleichzeitig werden ggfs. hohe Folgekosten vermieden. Von ent- scheidender Bedeutung ist die Vermeidung der immensen psychosozialen Be- lastungssituation, in die Frauen bei ungewollter Schwangerschaft geraten, ins- besondere wenn eine ohnehin schwierige finanzielle Situation vorliegt.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis die Situation der Nachfragenden. Durch den vorzulegenden Verwendungs- nachweis ist sichergestellt, dass der Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch tatsächlich weitergereicht wurden. Die Auszahlungen erfolgen unterjährig auf Abruf. Die Förderung der letzten Jahre hat sich wie folgt entwickelt: 2021: 20.000 € 2022: 20.000 € 2023: 20.000 € Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen. Sie haben sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förde- rung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antra- ges sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.05.06 Produktgruppenbe- zeichnung Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein e,sonst.Träg Produkt 1.50.00.05.06.01 Produktbezeichnung Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T räg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.800,00 EUR 150000506/ 73.1000 2024 0,00 EURSeite 2 von 3 Seite 3 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 20.800,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de