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240029-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: Umsetzung des Beschlusses 240029 - Prüfauftrag für einen Kreisverkehr vor dem Haupteingang der linksrheinischen Rheinaue (Kreuzung aus Ludwig-Erhard-Allee, Heinemannstraße und Herbert-Wehner-Platz)

Nummer
240029-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Herbert-Wehner-Platz Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Ludwig-Erhard-Allee Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Heinemannstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240029 FDP u. A.-Antrag: Prüfauftrag für einen Kreisverkehr vor dem Haupteingang der linksrheinischen Rheinaue (Kreuzung aus Ludwig-Erhard-Allee, Heinemannstraße und Herbert-Wehner-Platz)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240029-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP-Große Anfrage: Umsetzung des Beschlusses
240029 - Prüfauftrag für einen Kreisverkehr vor
dem Haupteingang der linksrheinischen Rheinaue
(Kreuzung aus Ludwig-Erhard-Allee,
Heinemannstraße und Herbert-Wehner-Platz)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Godesberg hat in ihrer Sitzung am 07.03.2024 zur DS
240029 den Prüfauftrag zur Einrichtung eines Kreisverkehrs vor dem
Haupteingang der linksrheinischen Rheinaue (Kreuzung aus Ludwig-Erhard-
Allee, Heinemannstraße und Herbert-Wehner-Platz) beschlossen.
Der Knotenpunkt ist insgesamt unter Beobachtung, da in der Vergangenheit ein
auffälliges Unfallgeschehen - insbesondere im Bereich des Linksabbiegers auf
den Parkplatz Rheinaue - verzeichnet wurde. Der Knotenpunkt wird jedoch von
der Unfallkommission nicht mehr als aktive Unfallhäufungsstelle
geführt. Grundsätzlich erlauben die Flächenverhältnisse am Knotenpunkt die
Einrichtung eines einspurigen Kreisverkehrs als übliche innerstädtische
Ausbauform mit einem Außendurchmesser zwischen 30 und 35m. Beachtet
werden muss dabei, dass ein Eingriff in die Flächen der Rheinaue aus Gründen
des Denkmalschutzes zu vermeiden ist. Aus verkehrsplanerischer Sicht bietet
ein einspuriger Kreisverkehr jedoch nicht die Leistungsfähigkeit wie die
aktuelle, lichtsignalgesteuerte Ausgestaltung mit vierstreifiger Führung am
Knotenpunkt.
Aufgrund der grundsätzlich zurückgegangenen Unfallzahlen, einer potenziell
geringeren Leistungsfähigkeit einer Kreisverkehrsanlage und den nicht
unerheblichen Umbaukosten sieht die Verwaltung derzeit keinen
Handlungsbedarf. Die Verwaltung wird das Unfallgeschehen weiterhin
beobachten und der Bezirksvertretung bei Bedarf berichten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de