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240026-02 · Beschlussvorlage

Instandsetzung/Neuinstallation Walk of Fame in der Bonngasse

Nummer
240026-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Friedrichstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonngasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240026 Bürgerantrag: Instandsetzung/Neuinstallation Walk of Fame in der Bonngasse

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Beschlussvorlage
öffentlich
240026-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Instandsetzung/Neuinstallation Walk of Fame in der
Bonngasse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Anlage des Bonner „Walk of Fame“ (Weg berühmter Persönlichkeiten) in
der Bonngasse, mit in das Pflaster eingelassenen, beleuchtbaren Glastafeln,
wird dahingehend geändert, dass die Leuchtköpfe durch Reliefplatten aus
Granit ersetzt werden.
Begründung
Im Juli 2004 wurde der „Weg berühmter Persönlichkeiten“ in der Bonngasse
eingeweiht. Die ersten fünf Bodenleuchten wurden zur Eröffnung des Weges
2004 eingelassen, weitere elf Platten wurden dann im Juli 2005 installiert. Nach
der Umgestaltung der Friedrichstraße im Jahr 2007 wurde der Weg um weitere
sechs Köpfe ergänzt. Im Mai 2015 kam das letzte Element hinzu. Alle
Bodenplatten wurden seinerzeit von unterschiedlichen Personen und
Organisationen gestiftet.
Nach einem vollständigen Austausch aller Glastafeln aufgrund mangelnder
Rutschfestigkeit in 2012, sind mittlerweile nahezu alle Leuchten u.a. durch
Wassereinbruch, Vandalismus o.ä. defekt und müssen grundhaft saniert
werden.
Allein für die Instandsetzung der 23 Bodenleuchten würden Kosten i.H.v. ca.
70.000,- € entstehen, da sämtliche Ersatzteile (elektrischer Einbau, Dichtungen
und rutschfeste Spezialabdeckungen) als Sonderanfertigung beschafft werden
müssen. Weiterhin ist die Leuchte aufgrund des Alters vom Hersteller
abgekündigt, so dass bei künftigen Defekten keine Ersatzteile mehr verfügbar
sind.
Die Strahler wurden zunächst aufgrund der Energiesicherungsverordnung
abgeschaltet. Wegen des erheblichen Erneuerungsbedarfs wurden sie bislang
jedoch noch nicht wieder eingeschaltet.
Durch die v.g. Hemmnisse wird der Aufwand für die Instandsetzung hinsichtlich
der Mittel und des erforderlichen Personals insgesamt sehr groß. Bei künftigen
Schäden werden keine Ersatzteile vom Hersteller mehr verfügbar sein. ZudemSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gab es in der Vergangenheit Beschwerden bezüglich der Rutschgefahr für
Fußgänger und Radfahrer.
Unter Berücksichtigung der DS-Nr.: 240026 (Bürgerantrag:
Instandsetzung/Neuinstallation Walk of Fame in der Bonngasse) hat die
Verwaltung den Austausch der Leuchtelemente für die „Bonner Köpfe“ geprüft.
Der Bürgerantrag sieht vor, die beleuchteten Installationen nicht zu sanieren,
da dies mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Stattdessen sollen
Reliefplatten aus Metall mit den entsprechenden Abbildungen installiert werden.
Nach sorgfältiger Abwägung der wirtschaftlichen und praktischen Aspekte
schlägt die Verwaltung vor, die Reliefplatten nicht aus Metall, sondern aus
Granit in Schwarz/Grau mit den Maßen 40/40/14 cm fertigen zu lassen. Die
Granitsteine sind bei einem Rutschfestigkeitswert von R11 für öffentliche
Verkehrsflächen geeignet. Die Zeichnungen werden in das Material
eingearbeitet bzw. eingefräst.
Diese Lösung erweist sich sowohl hinsichtlich der Kosteneffizienz als auch der
langfristigen Wartungsfreundlichkeit als vorteilhafter und stellt eine
nachhaltigere Alternative für zukünftige Sanierungsmaßnahmen dar.
Durch den Austausch der „Bonner Köpfe“ ergeben sich Kosten von ca. 57.000
€. Diese setzten sich zusammen aus dem Erwerb der Urheberrechte für die
Zeichnungen, die aktuell nicht bei der Stadt Bonn liegen, sowie dem Ausbau
der bestehenden Beleuchtungseinrichtungen und dem Einbau der neuen
Granitplatten.
Mittel für diesen Zweck sind nicht veranschlagt, können aber im Budget
umgewidmet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12.01
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsanlagen Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 19.200€ 5660012010100/78.3100 19.200€ in
2026
5660012010100
/ 78.5200
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
19.200€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos,
CO-
Kontierung/Kostenart
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
37.800€ 166001201 / 72.1000,
6601010 / 521130
2026 UmwidmungSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
(einmalig)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
einmalig
37.800€
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de