240026-02 · Beschlussvorlage
Instandsetzung/Neuinstallation Walk of Fame in der Bonngasse
Kerndaten
- Nummer
- 240026-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Friedrichstraße Hauptort
- Bonngasse
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240026-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Instandsetzung/Neuinstallation Walk of Fame in der Bonngasse Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Anlage des Bonner „Walk of Fame“ (Weg berühmter Persönlichkeiten) in der Bonngasse, mit in das Pflaster eingelassenen, beleuchtbaren Glastafeln, wird dahingehend geändert, dass die Leuchtköpfe durch Reliefplatten aus Granit ersetzt werden. Begründung Im Juli 2004 wurde der „Weg berühmter Persönlichkeiten“ in der Bonngasse eingeweiht. Die ersten fünf Bodenleuchten wurden zur Eröffnung des Weges 2004 eingelassen, weitere elf Platten wurden dann im Juli 2005 installiert. Nach der Umgestaltung der Friedrichstraße im Jahr 2007 wurde der Weg um weitere sechs Köpfe ergänzt. Im Mai 2015 kam das letzte Element hinzu. Alle Bodenplatten wurden seinerzeit von unterschiedlichen Personen und Organisationen gestiftet. Nach einem vollständigen Austausch aller Glastafeln aufgrund mangelnder Rutschfestigkeit in 2012, sind mittlerweile nahezu alle Leuchten u.a. durch Wassereinbruch, Vandalismus o.ä. defekt und müssen grundhaft saniert werden. Allein für die Instandsetzung der 23 Bodenleuchten würden Kosten i.H.v. ca. 70.000,- € entstehen, da sämtliche Ersatzteile (elektrischer Einbau, Dichtungen und rutschfeste Spezialabdeckungen) als Sonderanfertigung beschafft werden müssen. Weiterhin ist die Leuchte aufgrund des Alters vom Hersteller abgekündigt, so dass bei künftigen Defekten keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Die Strahler wurden zunächst aufgrund der Energiesicherungsverordnung abgeschaltet. Wegen des erheblichen Erneuerungsbedarfs wurden sie bislang jedoch noch nicht wieder eingeschaltet. Durch die v.g. Hemmnisse wird der Aufwand für die Instandsetzung hinsichtlich der Mittel und des erforderlichen Personals insgesamt sehr groß. Bei künftigen Schäden werden keine Ersatzteile vom Hersteller mehr verfügbar sein. ZudemSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gab es in der Vergangenheit Beschwerden bezüglich der Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Unter Berücksichtigung der DS-Nr.: 240026 (Bürgerantrag: Instandsetzung/Neuinstallation Walk of Fame in der Bonngasse) hat die Verwaltung den Austausch der Leuchtelemente für die „Bonner Köpfe“ geprüft. Der Bürgerantrag sieht vor, die beleuchteten Installationen nicht zu sanieren, da dies mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Stattdessen sollen Reliefplatten aus Metall mit den entsprechenden Abbildungen installiert werden. Nach sorgfältiger Abwägung der wirtschaftlichen und praktischen Aspekte schlägt die Verwaltung vor, die Reliefplatten nicht aus Metall, sondern aus Granit in Schwarz/Grau mit den Maßen 40/40/14 cm fertigen zu lassen. Die Granitsteine sind bei einem Rutschfestigkeitswert von R11 für öffentliche Verkehrsflächen geeignet. Die Zeichnungen werden in das Material eingearbeitet bzw. eingefräst. Diese Lösung erweist sich sowohl hinsichtlich der Kosteneffizienz als auch der langfristigen Wartungsfreundlichkeit als vorteilhafter und stellt eine nachhaltigere Alternative für zukünftige Sanierungsmaßnahmen dar. Durch den Austausch der „Bonner Köpfe“ ergeben sich Kosten von ca. 57.000 €. Diese setzten sich zusammen aus dem Erwerb der Urheberrechte für die Zeichnungen, die aktuell nicht bei der Stadt Bonn liegen, sowie dem Ausbau der bestehenden Beleuchtungseinrichtungen und dem Einbau der neuen Granitplatten. Mittel für diesen Zweck sind nicht veranschlagt, können aber im Budget umgewidmet werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.12.01 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsanlagen Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 19.200€ 5660012010100/78.3100 19.200€ in 2026 5660012010100 / 78.5200 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 19.200€ Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos, CO- Kontierung/Kostenart Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 37.800€ 166001201 / 72.1000, 6601010 / 521130 2026 UmwidmungSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) (einmalig) Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung einmalig 37.800€ Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de