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240023 · Informationsbrief

Informationsbrief - Kanalerneuerung Zülpicher Straße

Nummer
240023
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
05.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und
Anwohner der Zülpicher Straße
Kanalerneuerung Zülpicher Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den schadhaften Kanal in der Zülpicher Straße ab dem
15. Januar 2024 erneuern. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017
unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasser-
beseitigungskonzeptes durchgeführt.
Der Kanal wird in offener Bauweise, in gleicher Trassenlage, abschnittsweise in Form einer
Wanderbaustelle erneuert. Lediglich im Einmündungsbereich zur Kaufmannstraße werden ca. 10 m
Kanal unterirdisch im bergmännischen Stollen verlegt, damit der Verkehr in der Kaufmannstraße
nicht beeinträchtigt wird und die Zufahrt für die Anlieger in die Zülpicher Straße möglich ist.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es jedoch unvermeidlich, dass es in Ihrer Straße zu
Verkehrsbeeinträchtigungen kommt. Während der Kanalerneuerung wird eine Vorbeifahrt an der
Baustelle den Anliegern ermöglicht. Parkmöglichkeiten auf der Straße werden dann in nur sehr
geringem Maße zur Verfügung stehen.
Nach dem Kanalbau wird die Straße auf der gesamten Straßenbreite einschließlich der Gehwege
voll ausgebaut. Während dieser Zeit ist über einen Zeitraum von schätzungsweise zehn Wochen
das Parken auf der Straße nicht möglich. Die Zufahrt auf die Grundstücke und zu den Garagen ist
sowohl während des Kanalbaus zeitweise nicht möglich und während des Straßenbaus über
mehrere Wochen nicht möglich. Die Anwohner werden über die Einschränkungen nochmal
rechtzeitig informiert.
Straßenausbaubeiträge:
Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die
Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb
nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind.
Bauzeit:
Die Arbeiten sollen bis Ende August 2024 abgeschlossen sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen,
dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu
Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 41 45
Wolfgang.Froembgen@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Osman Cetin, Telefon 0228 - 77 65 37
Osman.Cetin@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen
Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn.
Bonn, im Januar 2024
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de