240023 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalerneuerung Zülpicher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 240023
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 05.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Zülpicher Straße Kanalerneuerung Zülpicher Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den schadhaften Kanal in der Zülpicher Straße ab dem 15. Januar 2024 erneuern. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasser- beseitigungskonzeptes durchgeführt. Der Kanal wird in offener Bauweise, in gleicher Trassenlage, abschnittsweise in Form einer Wanderbaustelle erneuert. Lediglich im Einmündungsbereich zur Kaufmannstraße werden ca. 10 m Kanal unterirdisch im bergmännischen Stollen verlegt, damit der Verkehr in der Kaufmannstraße nicht beeinträchtigt wird und die Zufahrt für die Anlieger in die Zülpicher Straße möglich ist. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es jedoch unvermeidlich, dass es in Ihrer Straße zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt. Während der Kanalerneuerung wird eine Vorbeifahrt an der Baustelle den Anliegern ermöglicht. Parkmöglichkeiten auf der Straße werden dann in nur sehr geringem Maße zur Verfügung stehen. Nach dem Kanalbau wird die Straße auf der gesamten Straßenbreite einschließlich der Gehwege voll ausgebaut. Während dieser Zeit ist über einen Zeitraum von schätzungsweise zehn Wochen das Parken auf der Straße nicht möglich. Die Zufahrt auf die Grundstücke und zu den Garagen ist sowohl während des Kanalbaus zeitweise nicht möglich und während des Straßenbaus über mehrere Wochen nicht möglich. Die Anwohner werden über die Einschränkungen nochmal rechtzeitig informiert. Straßenausbaubeiträge: Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind. Bauzeit: Die Arbeiten sollen bis Ende August 2024 abgeschlossen sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 41 45 Wolfgang.Froembgen@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Osman Cetin, Telefon 0228 - 77 65 37 Osman.Cetin@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn. Bonn, im Januar 2024 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de