240014 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens über die Bereitstellung von breitbandigen Internetanschlüssen für 50 städtische Bonner Grund- und Förderschulen für ein Jahr mit der Option der der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Kerndaten
- Nummer
- 240014
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 08.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 240014 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens über die Bereitstellung von breitbandigen Internetanschlüssen für 50 städtische Bonner Grund- und Förderschulen für ein Jahr mit der Option der der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für die Bereitstellung von breitbandigen Internetan- schlüssen für 50 städtische Bonner Grund- und Förderschulen für ein Jahr mit der Option der der dreimaligen Verlängerung wird zugestimmt. Begründung Im Rahmen des städtischen Fokusprojektes „Bildung in der Digitalen Welt – BIDW“ wurden bis Ende 2023 unter Inanspruchnahme der Förderprogramme von Bund und Land NRW zur „Förderung der Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ 50 städtische Bonner Grund- und Förderschulen an das Breitband- / Glasfasernetz eines Providers angeschlossen. Die Federführung für die Umsetzung lag im Amt für Wirtschaftsförderung. Alle weiteren 38 städtischen Schulen wurden bereits über das stadteigene Breitband- / Glasfasernetz angebunden und sind mit breitbandigen Internetanschlüssen versorgt. Durch das Städtische Gebäudemanagement wurden in den betroffenen Schulgebäuden, sofern erforderlich, notwendige Inhouse-Verkabelungen vom Anschlusspunkt in die Netzwerk-Verteilerschränke geschaffen. Um die 50 geschaffenen Breitband- / Glasfaseranschlüsse tatsächlich mit hoher Bandbreite in den städtischen Grund -und Förderschulen nutzen zu können, ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Providerdienstleistung erforderlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Auf Basis einer Markterkundung geht das Schulamt von monatlichen Kosten je Anschluss i. H. v. rund 130,00 Euro netto bei einer Bandbreite von bis zu 1.000 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload aus. Zudem fallen einmalige Kosten für die Anschaffung eines Glasfasermodems für jeden Standort an. Nach Realisierung können die bisherigen kostenpflichtigen DSL-Anschlüsse der Schulverwaltungen mit einer Bandbreite von 25 Mbit/s entfallen. Der Vertrag endet planmäßig ohnehin spätestens am 30.09.2024. Zudem können die derzeit noch für die pädagogischen Netze der Schulen genutzten, kostenpflichtigen t@school-DSL-Anschlüsse (max. 250Mbit/s auf Kupferbasis) wieder in die kostenlose Variante (max. 16 Mbit/s) zurückgeführt werden. Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2023-7764 VOB UVgO x VgV 01.05.2024 - 30.04.2025 (mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis 30.04.2028) Schätzkosten für ein Jahr: 80.070,50 vier Jahre: 313.980,50 Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 140000301, 140000304, 140000306 Grundschulen, Gymnasien und, Förderschulen 542900 4000301, 4000304, 4000306 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de