240010 · Beschlussvorlage
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/25
Kerndaten
- Nummer
- 240010
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 240010 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/25 Beratungsfolge Schulausschuss 24.01.2024 Empfehlung Rat 01.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2024/25 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der Eingangsklassen auf insgesamt 183 fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entspre- chend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6. 2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Ent- scheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipi- en des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS- Nr. 1410479). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nach- gang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik wird darüber dann nachlaufend informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsich- tigte Festlegung zu informieren. Begründung - Siehe Anlage - Anlage/nSeite 1 von 16 Seite 2 1 240010 Begründung als Anlage (öffentlich)Seite 2 von 16 1 Anlage zur Vorlage 240010 Begründung 1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden. Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt. 2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2024/25 Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert. Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten: 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl 2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulstandorte. 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1. Für das Schuljahr 2024/25 lagen zum Stichtag (30.11.2023) 3.157 Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.318 Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 167 Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden 1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4.Seite 3 von 16 2 Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.642, womit sich für das Schuljahr 2024/25 eine kommunale Klassenrichtzahl von 2002 ergibt. D.h. konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 200 Eingangsklassen bilden dürfte. 2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen Grundschulen Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbildungswerte maßgeblich: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden. Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe dargelegt. 2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beuel Süd-Ost) 2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 257 neue Anmeldungen vor, davon 241 von wohnsitznahen Kindern. 14 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet. Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 271 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. 2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert. Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.642. 4.642 geteilt durch 23 entspricht 201,82. 201,82 abgerundet und um eins vermindert ergibt 200. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2024/25 beträgt also 200.Seite 4 von 16 3 Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord (Anmerkung: 14 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). 2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost Insgesamt liegen 406 neue Anmeldungen vor, davon 324 von wohnsitznahen Kindern. 11 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 17 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 449 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 417 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder sowie der Anmeldeüberhang wohnsitzferner Kinder an der GGS Marktschule kann damit im Schulbezugsraum gedeckt bzw. kompensiert werden. Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost (Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). *Erläuterung: GGS Marktschule Die GGS Marktschule ist eine vierzügige Grundschule und kann damit grundsätzlich bis zu 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 91 wohnsitznahen und 37 wohnsitzfernen Kindern vor. Die verhältnismäßig hohe Zahl an Anmeldungen wohnsitzferner Kinder basiert auf der Tatsache, an der GGS Marktschule bei Aufnahme auch einen OGS-Platz erhalten zu können. Um möglichst vielenSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgang s- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 64 64 61 Nein Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 50 Nein Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 77 77 71 Nein Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 64 64 59 Nein GESAMT 11 11 299 0 257 257 241Schulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgang s- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 70 70 63 Nein Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 70 70 61 Nein Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 71 71 67 Nein Marktschule* GGS 4 5 nein 125 0 128 128 91 Nein Om Berg GGS 3 3 nein 81 0 67 67 42 Nein GESAMT 16 17 449 0 406 406 324Seite 5 von 16 4 angemeldeten Kindern einen Schul- und OGS-Platz anbieten zu können, werden auf Initiative der Schule unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumressourcen 5 Eingangsklassen gebildet. 2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd) 2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord 404 neue Anmeldungen vor, davon 344 von wohnsitznahen Kindern. 143 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 21 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 22 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 586 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 568 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum gedeckt werden. Anmeldeüberhänge einzelner Standorte können durch freie Kapazitäten an Schulen im Schulbezugsraum kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (16 Klassen plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der Paul-Klee-Schule = 22 Eingangsklassen). Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord (Anmerkung: 21 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). *Erläuterung: EGS Bodelschwingh-Schule An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 94 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden. GGS Paul-Klee-SchuleSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Beethovenschule KGS 2 2 nein 56 0 46 46 30 Nein Bodelschwingh-Schule* EGS 3 3 nein 81 0 96 96 94 Ja Burgschule KGS 2 2 nein 56 0 43 43 40 Nein Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 63 63 53 Nein Gotenschule GGS 3 3 nein 81 0 57 57 46 Nein Paul-Klee-Schule* GGS 2 8 ja 200 143 61 204 49 Nein Servatiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 38 38 32 Nein GESAMT 16 22 586 143 404 547 344Seite 6 von 16 5 An der zweizügigen Grundschule können 200 Kinder in acht jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden. Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle berücksichtigt werden. Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können und Überhänge anderer Schulen sowohl im Schulbezugsraum selbst als auch in angrenzenden Schulbezugsräumen, bei deren Schulen keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren zu können, soll die Zügigkeit durch Errichtung eines Ersatzneubaus auf eine Dreizügigkeit erhöht werden (s. DS.Nr. 220684). KGS Servatiusschule Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 38 Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum. 2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd Insgesamt liegen 319 neue Anmeldungen vor, davon 273 von wohnsitznahen Kindern. 28 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang noch nicht angemeldet. Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 347 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd (Anmerkung: 28 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). *Erläuterung: KGS Am Domhof Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 86 wohnortnahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnsitznaher und wohnsitzferner Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden, insbesondere an der KGS Lyngsbergschule und der GGS Robert-Koch-Schule. Um künftig der Nachfragsituation möglichst gerecht werden zu können, soll die Aufnahmekapazität durch Errichtung eines Erweiterungsneubaus von 12 auf 14 Klassen erhöht werden (s. DS.Nr. 220684). GGS AndreasschuleSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 103 103 86 Ja Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 39 Nein Heiderhof* GGS 2 3 nein 81 0 63 63 58 Nein Lyngsbergschule* KGS 2 2 nein 56 0 47 47 44 Nein Robert-Koch-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 56 56 46 Nein GESAMT 12 13 355 0 319 319 273Seite 7 von 16 6 Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können sowie insbesondere Überhänge angrenzender Schulbezugsräume, bei deren Schulen keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren zu können, soll die Aufnahmekapazität durch Errichtung eines Ersatzneubaus von 8 auf 10 Klassen erhöht werden (s. DS.Nr. 220684). GGS Heiderhof Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 63 Anmeldungen vor, davon 58 von wohnortnahen Kindern. Da die GGS Heiderhof in den vergangenen Jahren durchgehend Anmeldeüberhänge zu verzeichnen hatte und mit 12 Klassen faktisch dreizügig geführt wird, sollen im Rahmen des OGS- Ausbaus vor dem Hintergrund des OGS-Rechtsanspruchs auch die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die GGS Heiderhof in eine Dreizügigkeit überführen zu können, zumal mittelfristig nicht von sinkenden Schülerzahlen auszugehen ist. Das für eine Dreizügigkeit erforderliche Raumprogramm wurde auf Basis der Bonner Schulbauleitlinie bereits erstellt und dient bei den weiteren planerischen Überlegungen als Grundlage. Um bis zur Realisierung bzw. Fertigstellung eines Erweiterungsneubaus dennoch 12 Klassen beschulen zu können, soll zum Schuljahr 2024/25 eine zusätzliche Containerklasse zur Verfügung gestellt werden. Damit geht allerdings keine Erhöhung der OGS-Platzzahl einher, da die Anzahl der OGS-Plätze derzeit durch das Platzangebot in der Mensa limitiert ist. KGS Lyngsbergschule An der zweizügigen Schule können bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 47 Anmeldungen vor. Freie Plätze können als Kompensation für Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden, insbesondere an der KGS Am Domhof. GGS Robert-Koch-Schule Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 56 Anmeldungen vor, davon von 46 wohnortnahen Kindern. Die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse ist interessengerecht, da damit die Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd ausgeglichen werden können. 2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West) 2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst Im Schulbezugsraum liegen 302 neue Anmeldungen vor, davon 249 von wohnsitznahen Kindern. 155 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 20 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden.Seite 8 von 16 7 18 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte 472 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf kann damit im Schulbezugsraum nur für die wohnortnahen Kinder gedeckt werden. Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können durch freie Kapazitäten an Schulen im Schulbezugsraum und angrenzender Schulbezugsräume sowie im Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 2 Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse an der Schlossbachschule = 14 Eingangsklassen). Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst (Anmerkung: 20 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). *Erläuterung: KGS Engelsbachschule Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 8 Klassen. Sie hat insgesamt 51 Neuanmeldungen, davon 41 von wohnsitznahen Kindern. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Die Schule kann danach 45 neue Schüler*innen und somit alle angemeldeten wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können insbesondere durch freie Kapazitäten an der im Einzugsbereich liegenden GGS Waldschule kompensiert werden. KGS Schlossbachschule An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule liegen aktuell 83 Neuanmeldungen wohnsitznaher Kinder vor. Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2024/25 räumlich im Bestand abgebildet werden. In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurchSchulnam e Schular t Festg. Zügigkei t Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischun g Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnun g Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklasse n/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhan g w ohnsitz- nahe Kinder Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 43 43 42 Nein Engelsbachschule* KGS 2 8 ja 200 155 51 206 41 Nein Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 31 Nein Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 52 Nein Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 96 96 83 Nein GESAMT 11 18 472 155 302 457 249Seite 9 von 16 8 keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGSPlätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule präjudiziere. Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog. Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden könnte, kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann (siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung Schulentwicklungsplan Grundschulen). 2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West Im Schulbezugsraum liegen 208 neue Anmeldungen vor, davon 183 von wohnortnahen Kindern. 13 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden 9 Eingangsklassen werden gebildet, in die 249 Kinder aufgenommen werden können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur Verfügung. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West (Anmerkung: 13 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). 2.6 Stadtbezirk Bonn 2.6.1 Schulbezugsraum Bonn NordSchulnam e Schular t Festg. Zügigkei t Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischun g Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnun g Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklasse n/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhan g w ohnsitz- nahe Kinder Laurentiusschule KGS 2 2 nein 56 0 56 56 39 Nein Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 42 42 41 Nein Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 41 41 38 Nein Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 69 69 65 Nein GESAMT 9 9 249 0 208 208 183Seite 10 von 16 9 Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 345 Anmeldungen vor, davon 288 von wohnortnahen Kindern. 16 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die 372 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 361 Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord (Anmerkung:16 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). *Erläuterung: GGS Am Apfelgarten Die GGS Am Apfelgarten wird zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus dann jährlich bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Das bestehende Provisorium ist für eine Beschulung von bis zu 10 Klassen ausgelegt, insofern kann die Schule zum kommenden Schuljahr grundsätzlich bis zu 75 Kinder in drei Klasen aufnehmen. Zum Schuljahr 2024/25 wurden 82 Kinder angemeldet, davon 63 wohnortnahe. Es werden drei Eingangsklassen eingerichtet, um allen wohnortnahen Kindern einen Schulplatz anbieten zu können. Damit hat die Schule ihre maximale Aufnahmekapazität im Provisorium von 10 Klassen ausgeschöpft. KGS Bernhardschule Die vierzügige Schule könnte bis zu 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 105 wohnortnahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnsitznaher und wohnsitzferner Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden, insbesondere an der GGS Jahnschule. GGS Jahnschule An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 53 Kinder angemeldet, davon 42 wohnsitznahe. Freie Kapazitäten können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum,Schulnam e Schular t Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2024/25 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 111 111 105 Ja Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 55 55 43 Nein Jahnschule* GGS 3 3 nein 81 0 53 53 42 Nein Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 44 44 35 Nein Am Apfelgarten (ehem. Peter-Klein)*GGS 3 3 nein 75 0 82 82 63 Nein GESAMT 14 14 372 0 345 345 288Seite 11 von 16 10 insbesondere der KGS Bernhardschule, genutzt werden. Die Bildung von 3 Eingangsklassen ist somit interessensgerecht. 2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 186 neue Anmeldungen vor, davon 175 von wohnsitznahen Kindern. 14 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 348 Kinder verbleiben in den bereits gebildeten Eingangsklassen. 23 Eingangsklassen werden gebildet, in die 575 Kinder aufgenommen werden können. Der Bedarf von 548 wohnsitznahen und wohnsitzfernen Plätzen kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa- Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch (Anmerkung: 14 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). *Erläuterung: GGS Carl-Schurz-Schule Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 69 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch 267 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2024/25 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16 festgelegt. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum genutzt werden. EGS Elsa-Brändström-Schule An der zweizügigen Schule wurde die Klassenfrequenz auf 25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2022/23 jahrgangsübergreifend organisiert. Die Schule kann damit in fünf Eingangsklassen 125 Kinder aufnehmen. Bislang wurden 54 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben sind 81 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2024/25 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität nicht alle wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden. Überhänge können durch freie Kapazitäten anderer SchulenSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2024/25 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 267 69 336 66 Nein Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 5 ja 125 81 54 135 54 Ja Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 63 63 55 Ja GESAMT 8 23 575 348 186 534 175Seite 12 von 16 11 im Schulbezugsraum bzw. im Schuleinzugsbereich kompensiert werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden könnten. KGS Paulusschule An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 55 wohnsitznahen Kindern vor. Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule aufgenommen werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden könnten. 2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 145 neue Anmeldungen vor, davon 128 von wohnsitznahen Kindern. 192 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 344 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (4, plus 8 aufgrund derSeite 13 von 16 12 Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 2 Eingangsklassen an der Kettelerschule = 14 Eingangsklassen). Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West (Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). *Erläuterung: GGS Kettelerschule Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 63 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 192 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2024/25 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird durch die Errichtung eines Interimsbaus auf 250 und die Gesamtzahl der Klassen auf 10 festgelegt. Da die Kettelerschule insgesamt 61 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat, kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge können insbesondere durch die GGS Matthias-Claudius-Schule aufgefangen werden. Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.- Nr. 220685). GGS Matthias-Claudius-Schule Die vierzügige Schule kann 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen 82 neue Anmeldungen vor, davon 67 von wohnortnahen Kindern. Freie Plätze können insbesondere zur Kompensation des Anmeldeüberhangs an der GGS Kettelerschule verwendet werden. 2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt Im Schulbezugsraum liegen 269 neue Anmeldungen vor, davon 196 von wohnortnahen Kindern und 73 von wohnortfernen Kindern. 153 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 8 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. 16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 416 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 357 wohnsitznahe Kinder kann im Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten gedeckt werden.Schulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2024/25 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Kettelerschule* GGS 2 10 ja 250 192 63 255 61 Ja Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 82 82 67 Nein GESAMT 6 14 354 192 145 337 128Seite 14 von 16 13 Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16 Eingangsklassen). Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023). 2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 316 neue Anmeldungen vor, davon 249 von wohnsitznahen Kindern. 327 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 15 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 26 Eingangsklassen werden gebildet, in die 676 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 658 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der Till-Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und Till-Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen). Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd (Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).Schulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2024/25 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 104 0 95 95 90 Nein Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 62 62 52 Nein Münsterschule GGS 2 8 ja 200 153 45 198 30 Nein Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 67 67 24 Nein GESAMT 10 16 416 153 269 422 196Schulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2024/25 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 57 57 54 Nein Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 38 Nein Montessorischule* GGS 3 12 ja 300 218 62 280 38 Nein Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 53 51 104 45 Nein Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 56 55 111 55 Ja Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 39 39 19 Nein GESAMT 13 26 676 327 316 643 249Seite 15 von 16 14 *Erläuterung: GGS Montessorischule Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300 Kinder. Bislang wurden 62 Kinder angemeldet, davon 38 wohnortnahe. Mit den 218 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen im Einzugsbereich genutzt werden. KGS Nikolausschule Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2 kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 53 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten 51 wohnsitznahen und wohnsitzfernen Kinder aufgenommen werden. GGS Till-Eulenspiegel-Schule Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 56 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, kann zum Schuljahr 2024/25 eine wohnortnahe Beschulung nur unter Ausschöpfung der Bandbreite der Klassenfrequenz bis 29 Kinder (max. 4*29=116 Kinder) sichergestellt werden. Weitere mögliche Anmeldeüberhänge können im Schulbezugsraum durch die GGS Waldschule oder die nahegelegene GGS Erich-Kästner-Schule aufgefangen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.Seite 16 von 16
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de