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240010 · Beschlussvorlage

Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/25

Nummer
240010
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 24.01.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240010
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Grundprinzipien für die Festlegung der zu
bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/25
Beratungsfolge
Schulausschuss 24.01.2024 Empfehlung
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für das Schuljahr 2024/25 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin
in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl
der Eingangsklassen auf insgesamt 183 fest. Diese Eingangsklassen
verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entspre-
chend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6.
2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Ent-
scheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen
und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipi-
en des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS-
Nr. 1410479).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nach-
gang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik
wird darüber dann nachlaufend informiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsich-
tigte Festlegung zu informieren.
Begründung
- Siehe Anlage -
Anlage/nSeite 1 von 16
Seite 2
1 240010 Begründung als Anlage (öffentlich)Seite 2 von 16
1
Anlage zur Vorlage 240010
Begründung
1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von
Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen
Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der
Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle
Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze
berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8.
Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet
wurden.
Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen
Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten
Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der
DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt.
2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der
einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2024/25
Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt
der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser
Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung
der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der
Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert.
Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr
erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten:
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen
Grundschulstandorte.
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf
Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in
§ 6a Abs. 1 Satz 1.
Für das Schuljahr 2024/25 lagen zum Stichtag (30.11.2023) 3.157
Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.318 Schülerinnen und Schüler
höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr
jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 167
Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer
Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden
1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende
Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die
verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4.Seite 3 von 16
2
Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.642, womit sich für das
Schuljahr 2024/25 eine kommunale Klassenrichtzahl von 2002 ergibt. D.h.
konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 200 Eingangsklassen
bilden dürfte.
2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen
Grundschulen
Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule
sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2
SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten
Klassenbildungswerte maßgeblich:
1. bis zu 29 eine Klasse;
2. 30 bis 56 zwei Klassen;
3. 57 bis 81 drei Klassen;
4. 82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine
weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2
zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen
und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die
Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für
künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen
Anwendung finden.
Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen,
aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem
Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe
dargelegt.
2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beuel
Süd-Ost)
2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 257 neue
Anmeldungen vor, davon 241 von wohnsitznahen Kindern. 14 Kinder aus
dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet.
Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 271 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer
als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60
werden um eins vermindert.
Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.642.
4.642 geteilt durch 23 entspricht 201,82. 201,82 abgerundet und um eins vermindert
ergibt 200. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2024/25 beträgt also 200.Seite 4 von 16
3
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
(Anmerkung: 14 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
Insgesamt liegen 406 neue Anmeldungen vor, davon 324 von wohnsitznahen
Kindern. 11 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht
angemeldet.
17 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 449 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 417 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder sowie
der Anmeldeüberhang wohnsitzferner Kinder an der GGS Marktschule kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt bzw. kompensiert werden.
Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
(Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
*Erläuterung:
 GGS Marktschule
Die GGS Marktschule ist eine vierzügige Grundschule
und kann damit grundsätzlich bis zu 104 Kinder in vier
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 91
wohnsitznahen und 37 wohnsitzfernen Kindern vor. Die
verhältnismäßig hohe Zahl an Anmeldungen wohnsitzferner Kinder
basiert auf der Tatsache, an der GGS Marktschule bei Aufnahme
auch einen OGS-Platz erhalten zu können. Um möglichst vielenSchulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgang
s-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
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klassen
tatsächliche
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für 2023/24
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Jahrgangs-
m ischung
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m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 64 64 61 Nein
Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 50 Nein
Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 77 77 71 Nein
Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 64 64 59 Nein
GESAMT 11 11 299 0 257 257 241Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgang
s-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
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für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 70 70 63 Nein
Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 70 70 61 Nein
Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 71 71 67 Nein
Marktschule* GGS 4 5 nein 125 0 128 128 91 Nein
Om Berg GGS 3 3 nein 81 0 67 67 42 Nein
GESAMT 16 17 449 0 406 406 324Seite 5 von 16
4
angemeldeten Kindern einen Schul- und OGS-Platz anbieten zu
können, werden auf Initiative der Schule unter Berücksichtigung
der zur Verfügung stehenden Raumressourcen 5 Eingangsklassen
gebildet.
2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord
und Bad Godesberg Süd)
2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg
Nord 404 neue Anmeldungen vor, davon 344 von wohnsitznahen Kindern.
143 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 21 Kinder aus dem
Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet.
22 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 586 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 568 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im
Schulbezugsraum gedeckt werden.
Anmeldeüberhänge einzelner Standorte können durch freie Kapazitäten an
Schulen im Schulbezugsraum kompensiert werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen
Zügigkeit festgelegt (16 Klassen plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung
an der Paul-Klee-Schule = 22 Eingangsklassen).
Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord
(Anmerkung: 21 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
*Erläuterung:
 EGS Bodelschwingh-Schule
An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen
Anmeldungen von 94 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle
Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit
aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der
der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden.
 GGS Paul-Klee-SchuleSchulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe Kinder
Beethovenschule KGS 2 2 nein 56 0 46 46 30 Nein
Bodelschwingh-Schule* EGS 3 3 nein 81 0 96 96 94 Ja
Burgschule KGS 2 2 nein 56 0 43 43 40 Nein
Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 63 63 53 Nein
Gotenschule GGS 3 3 nein 81 0 57 57 46 Nein
Paul-Klee-Schule* GGS 2 8 ja 200 143 61 204 49 Nein
Servatiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 38 38 32 Nein
GESAMT 16 22 586 143 404 547 344Seite 6 von 16
5
An der zweizügigen Grundschule können 200 Kinder in acht
jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden.
Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle
berücksichtigt werden.
Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können und
Überhänge anderer Schulen sowohl im Schulbezugsraum selbst als
auch in angrenzenden Schulbezugsräumen, bei deren Schulen
keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren zu
können, soll die Zügigkeit durch Errichtung eines Ersatzneubaus
auf eine Dreizügigkeit erhöht werden (s. DS.Nr. 220684).
 KGS Servatiusschule
Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56
Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 38
Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum.
2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd
Insgesamt liegen 319 neue Anmeldungen vor, davon 273 von wohnsitznahen
Kindern. 28 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang
noch nicht angemeldet.
Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 347 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd
(Anmerkung: 28 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
*Erläuterung:
 KGS Am Domhof
Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
86 wohnortnahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnsitznaher und
wohnsitzferner Kinder können durch freie Platzkapazitäten im
Schulbezugsraum aufgefangen werden, insbesondere an der KGS
Lyngsbergschule und der GGS Robert-Koch-Schule.
Um künftig der Nachfragsituation möglichst gerecht werden zu
können, soll die Aufnahmekapazität durch Errichtung eines
Erweiterungsneubaus von 12 auf 14 Klassen erhöht werden (s.
DS.Nr. 220684).
 GGS AndreasschuleSchulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe Kinder
Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 103 103 86 Ja
Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 39 Nein
Heiderhof* GGS 2 3 nein 81 0 63 63 58 Nein
Lyngsbergschule* KGS 2 2 nein 56 0 47 47 44 Nein
Robert-Koch-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 56 56 46 Nein
GESAMT 12 13 355 0 319 319 273Seite 7 von 16
6
Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können sowie
insbesondere Überhänge angrenzender Schulbezugsräume, bei deren
Schulen keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren
zu können, soll die Aufnahmekapazität durch Errichtung eines
Ersatzneubaus von 8 auf 10 Klassen erhöht werden (s. DS.Nr.
220684).
 GGS Heiderhof
Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und
könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen 63 Anmeldungen vor, davon 58
von wohnortnahen Kindern.
Da die GGS Heiderhof in den vergangenen Jahren durchgehend
Anmeldeüberhänge zu verzeichnen hatte und mit 12 Klassen
faktisch dreizügig geführt wird, sollen im Rahmen des OGS-
Ausbaus vor dem Hintergrund des OGS-Rechtsanspruchs auch die
baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die GGS
Heiderhof in eine Dreizügigkeit überführen zu können, zumal
mittelfristig nicht von sinkenden Schülerzahlen auszugehen ist.
Das für eine Dreizügigkeit erforderliche Raumprogramm wurde auf
Basis der Bonner Schulbauleitlinie bereits erstellt und dient
bei den weiteren planerischen Überlegungen als Grundlage.
Um bis zur Realisierung bzw. Fertigstellung eines
Erweiterungsneubaus dennoch 12 Klassen beschulen zu können,
soll zum Schuljahr 2024/25 eine zusätzliche Containerklasse zur
Verfügung gestellt werden. Damit geht allerdings keine Erhöhung
der OGS-Platzzahl einher, da die Anzahl der OGS-Plätze derzeit
durch das Platzangebot in der Mensa limitiert ist.
 KGS Lyngsbergschule
An der zweizügigen Schule können bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 47
Anmeldungen vor. Freie Plätze können als Kompensation für
Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden,
insbesondere an der KGS Am Domhof.
 GGS Robert-Koch-Schule
Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und
könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen 56 Anmeldungen vor, davon
von 46 wohnortnahen Kindern. Die Einrichtung einer 3.
Eingangsklasse ist interessengerecht, da damit die
Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd
ausgeglichen werden können.
2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und
Hardtberg West)
2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
Im Schulbezugsraum liegen 302 neue Anmeldungen vor, davon 249 von
wohnsitznahen Kindern. 155 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen.
20 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet
worden.Seite 8 von 16
7
18 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte 472 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf kann damit im Schulbezugsraum nur für die wohnortnahen
Kinder gedeckt werden. Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können
durch freie Kapazitäten an Schulen im Schulbezugsraum und angrenzender
Schulbezugsräume sowie im Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert
werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule,
gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 2
Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1
Klasse an der Schlossbachschule = 14 Eingangsklassen).
Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
(Anmerkung: 20 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
*Erläuterung:
 KGS Engelsbachschule
Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung. Die Schulneulinge verteilen sich
aufgrund der Jahrgangsmischung auf 8 Klassen. Sie hat
insgesamt 51 Neuanmeldungen, davon 41 von wohnsitznahen
Kindern.
Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 200
festgelegt. Die Schule kann danach 45 neue Schüler*innen und
somit alle angemeldeten wohnsitznahen Kinder aufnehmen.
Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können insbesondere durch
freie
Kapazitäten an der im Einzugsbereich liegenden GGS Waldschule
kompensiert werden.
 KGS Schlossbachschule
An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule
liegen aktuell 83 Neuanmeldungen wohnsitznaher Kinder vor.
Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule
wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier
Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2024/25
räumlich im Bestand abgebildet werden.
In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die
Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter
der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurchSchulnam e
Schular
t
Festg.
Zügigkei
t
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischun
g
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Verordnun
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tatsächlich
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für 2023/24
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m eldung
w ohnsitz-
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Kinder
Anm elde-
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g
w ohnsitz-
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Kinder
Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 43 43 42 Nein
Engelsbachschule* KGS 2 8 ja 200 155 51 206 41 Nein
Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 31 Nein
Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 52 Nein
Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 96 96 83 Nein
GESAMT 11 18 472 155 302 457 249Seite 9 von 16
8
keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im
vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale
Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und
durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGSPlätze an
dem Standort zur Verfügung gestellt werden.
Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die
zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine
Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau
der Schule präjudiziere.
Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug
genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand die Zahl 81
(entspricht nach den Vorgaben zu den sog.
Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei
den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend
überschritten werden könnte, kann die Verwaltung den
dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch
angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen
Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch
langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von
einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann
(siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung
Schulentwicklungsplan Grundschulen).
2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West
Im Schulbezugsraum liegen 208 neue Anmeldungen vor, davon 183 von
wohnortnahen Kindern. 13 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden
9 Eingangsklassen werden gebildet, in die 249 Kinder aufgenommen
werden können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur
Verfügung.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West
(Anmerkung: 13 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
2.6 Stadtbezirk Bonn
2.6.1 Schulbezugsraum Bonn NordSchulnam e
Schular
t
Festg.
Zügigkei
t
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischun
g
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnun
g
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
e
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklasse
n/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhan
g
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Laurentiusschule KGS 2 2 nein 56 0 56 56 39 Nein
Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 42 42 41 Nein
Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 41 41 38 Nein
Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 69 69 65 Nein
GESAMT 9 9 249 0 208 208 183Seite 10 von 16
9
Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 345 Anmeldungen vor, davon 288 von
wohnortnahen Kindern. 16 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die 372 Kinder aufgenommen
werden können.
Der Platzbedarf für 361 Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt
werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord
(Anmerkung:16 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
*Erläuterung:
 GGS Am Apfelgarten
Die GGS Am Apfelgarten wird zu einer dreizügigen
Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus
dann jährlich bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen
aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen
und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr
2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt.
Das bestehende Provisorium ist für eine Beschulung von bis
zu 10 Klassen ausgelegt, insofern kann die Schule zum kommenden
Schuljahr grundsätzlich bis zu 75 Kinder in drei Klasen
aufnehmen.
Zum Schuljahr 2024/25 wurden 82 Kinder angemeldet, davon
63 wohnortnahe. Es werden drei Eingangsklassen eingerichtet, um
allen wohnortnahen Kindern einen Schulplatz anbieten zu können.
Damit hat die Schule ihre maximale Aufnahmekapazität im
Provisorium von 10 Klassen ausgeschöpft.
 KGS Bernhardschule
Die vierzügige Schule könnte bis zu 104 Kinder in vier
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
105 wohnortnahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnsitznaher und
wohnsitzferner Kinder können durch freie Platzkapazitäten im
Schulbezugsraum aufgefangen werden, insbesondere an der GGS
Jahnschule.
 GGS Jahnschule
An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 53
Kinder angemeldet, davon 42 wohnsitznahe. Freie Kapazitäten
können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum,Schulnam e
Schular
t
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
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Aufnahm e-
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Verordnung
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klassen
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Gesam tzahl
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in Eingangs-
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m ischung
An-
m eldung
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nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 111 111 105 Ja
Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 55 55 43 Nein
Jahnschule* GGS 3 3 nein 81 0 53 53 42 Nein
Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 44 44 35 Nein
Am Apfelgarten (ehem. Peter-Klein)*GGS 3 3 nein 75 0 82 82 63 Nein
GESAMT 14 14 372 0 345 345 288Seite 11 von 16
10
insbesondere der KGS Bernhardschule, genutzt werden. Die Bildung
von 3 Eingangsklassen ist somit interessensgerecht.
2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch
Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 186 neue Anmeldungen vor, davon
175 von wohnsitznahen Kindern. 14 Kinder im Schulbezugsraum sind
bislang noch nicht angemeldet worden. 348 Kinder verbleiben in den
bereits gebildeten Eingangsklassen.
23 Eingangsklassen werden gebildet, in die 575 Kinder aufgenommen
werden können. Der Bedarf von 548 wohnsitznahen und wohnsitzfernen
Plätzen kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa-
Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch
(Anmerkung: 14 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
*Erläuterung:
 GGS Carl-Schurz-Schule
Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige
Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 69
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch 267 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2024/25 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität
wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16
festgelegt.
Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum genutzt werden.
 EGS Elsa-Brändström-Schule
An der zweizügigen Schule wurde die Klassenfrequenz auf
25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem
Schuljahr 2022/23 jahrgangsübergreifend organisiert. Die
Schule kann damit in fünf Eingangsklassen 125 Kinder
aufnehmen.
Bislang wurden 54 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben
sind 81 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2024/25 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden.
Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität
nicht alle wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden.
Überhänge können durch freie Kapazitäten anderer SchulenSchulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
e
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m eldungen
für 2024/25
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 267 69 336 66 Nein
Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 5 ja 125 81 54 135 54 Ja
Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 63 63 55 Ja
GESAMT 8 23 575 348 186 534 175Seite 12 von 16
11
im Schulbezugsraum bzw. im Schuleinzugsbereich kompensiert
werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet
werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf
einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe
decken zu können.
Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort
tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase
zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme
des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach
Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse
möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen
werden könnten.
 KGS Paulusschule
An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze
der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den
Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich
auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen
werden. Bislang liegen Anmeldungen von 55 wohnsitznahen
Kindern vor.
Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule aufgenommen
werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden,
um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen
OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu
können.
Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort
tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase
zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme
des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach
Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich
wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden
könnten.
2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West
Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 145 neue Anmeldungen vor, davon
128 von wohnsitznahen Kindern. 192 Kinder verbleiben in den
Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht
angemeldet worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 344 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (4, plus 8 aufgrund derSeite 13 von 16
12
Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 2 Eingangsklassen an der
Kettelerschule = 14 Eingangsklassen).
Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West
(Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
*Erläuterung:
 GGS Kettelerschule
Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 63
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch jene 192 Kinder zu berücksichtigen, die
bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2024/25
weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Die Aufnahmekapazität wird durch die Errichtung eines
Interimsbaus auf 250 und die Gesamtzahl der
Klassen auf 10 festgelegt. Da die Kettelerschule
insgesamt 61 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat,
kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht
vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge
können insbesondere durch die GGS Matthias-Claudius-Schule
aufgefangen werden.
Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die
Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und
die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.-
Nr. 220685).
 GGS Matthias-Claudius-Schule
Die vierzügige Schule kann 104 Kinder in vier
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen 82 neue
Anmeldungen vor, davon 67 von wohnortnahen Kindern. Freie
Plätze können insbesondere zur Kompensation des Anmeldeüberhangs
an der GGS Kettelerschule verwendet werden.
2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt
Im Schulbezugsraum liegen 269 neue Anmeldungen vor, davon 196 von
wohnortnahen Kindern und 73 von wohnortfernen Kindern. 153 bereits
eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 8 Kinder im
Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden.
16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 416 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 357 wohnsitznahe Kinder kann im Schulbezugsraum
mit den vorhandenen Platzkapazitäten gedeckt werden.Schulnam e
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Kinder
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Kinder
Kettelerschule* GGS 2 10 ja 250 192 63 255 61 Ja
Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 82 82 67 Nein
GESAMT 6 14 354 192 145 337 128Seite 14 von 16
13
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16
Eingangsklassen).
Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).
2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd
Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 316 neue Anmeldungen vor, davon 249
von wohnsitznahen Kindern. 327 bereits eingeschulte Kinder verbleiben
in den Eingangsklassen. 15 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
26 Eingangsklassen werden gebildet, in die 676 Kinder aufgenommen
werden können.
Der Platzbedarf für 658 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den
Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der
Till-Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und
Till-Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen).
Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd
(Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 30.11.2023).Schulnam e
Schul-
art
Festg.
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klassen
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Festlegung
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kapazität lt.
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Verbleib
in
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klassen
tatsächlich
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für 2024/25
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
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Kinder
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überhang
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Kinder
Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 104 0 95 95 90 Nein
Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 62 62 52 Nein
Münsterschule GGS 2 8 ja 200 153 45 198 30 Nein
Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 67 67 24 Nein
GESAMT 10 16 416 153 269 422 196Schulnam e
Schul-
art
Festg.
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keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
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m eldungen
für 2024/25
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 57 57 54 Nein
Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 38 Nein
Montessorischule* GGS 3 12 ja 300 218 62 280 38 Nein
Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 53 51 104 45 Nein
Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 56 55 111 55 Ja
Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 39 39 19 Nein
GESAMT 13 26 676 327 316 643 249Seite 15 von 16
14
*Erläuterung:
 GGS Montessorischule
Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem
Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300
Kinder. Bislang wurden 62 Kinder angemeldet, davon 38
wohnortnahe. Mit den 218 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten
Kinder aufgenommen werden.
Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen
im Einzugsbereich genutzt werden.
 KGS Nikolausschule
Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2
kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen.
Mit den 53 Kindern, die in den Eingangsklassen
verbleiben, können alle neu angemeldeten 51 wohnsitznahen und
wohnsitzfernen Kinder aufgenommen werden.
 GGS Till-Eulenspiegel-Schule
Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung kann
bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit
den 56 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben,
kann zum Schuljahr 2024/25 eine wohnortnahe Beschulung
nur unter Ausschöpfung der Bandbreite der
Klassenfrequenz bis 29 Kinder (max. 4*29=116 Kinder)
sichergestellt werden. Weitere mögliche Anmeldeüberhänge können
im Schulbezugsraum durch die GGS Waldschule oder die
nahegelegene GGS Erich-Kästner-Schule aufgefangen werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung
der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der
bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.Seite 16 von 16

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Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de