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240006-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Dubliner Straße

Nummer
240006-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240006 Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Dubliner Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240006-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit
im Bereich Dubliner Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Durch die nahegelegene Schule An der Josefshöhe Ecke Kölnstraße hat die
Stadtverwaltung in dem beschriebenen Streckenabschnitt der Dubliner Straße
eine Messbefugnis. Dort werden mobile Geschwindigkeitskontrollen zu
unterschiedlichen Tageszeiten geplant. Eine SDR-Messung als Grundlage für
Geschwindigkeitskontrollen ist momentan aus Sicht der Verwaltung nicht
notwendig.
Leider konnte die geplante Messung noch nicht durchgeführt werden, da das
VZ in der Richthofenstraße Ecke An der Josefshöhe verdreht ist, Messungen
können erst nach einer Instandsetzung erfolgen. Die Verkehrslenkung ist über
den Missstand informiert.
Nach der Auswertung der Messergebnisse kann entschieden werden, mit
welcher Häufigkeit die Verwaltung dort Geschwindigkeitskontrollen durchführen
wird und ob Bremsschwellen errichtet werden.
Bisher wurden für das Bonner Stadtgebiet 40 Dialogdisplays beschafft. Da
diese mittlerweile alle in Verwendung sind, steht derzeit kein Gerät zur
Verfügung.
Die Verwaltung wird den Standort im Bereich der Dubliner Straße daher
zunächst in eine Warteliste aufnehmen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de