240006-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Dubliner Straße
Kerndaten
- Nummer
- 240006-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240006-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Dubliner Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Durch die nahegelegene Schule An der Josefshöhe Ecke Kölnstraße hat die Stadtverwaltung in dem beschriebenen Streckenabschnitt der Dubliner Straße eine Messbefugnis. Dort werden mobile Geschwindigkeitskontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten geplant. Eine SDR-Messung als Grundlage für Geschwindigkeitskontrollen ist momentan aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Leider konnte die geplante Messung noch nicht durchgeführt werden, da das VZ in der Richthofenstraße Ecke An der Josefshöhe verdreht ist, Messungen können erst nach einer Instandsetzung erfolgen. Die Verkehrslenkung ist über den Missstand informiert. Nach der Auswertung der Messergebnisse kann entschieden werden, mit welcher Häufigkeit die Verwaltung dort Geschwindigkeitskontrollen durchführen wird und ob Bremsschwellen errichtet werden. Bisher wurden für das Bonner Stadtgebiet 40 Dialogdisplays beschafft. Da diese mittlerweile alle in Verwendung sind, steht derzeit kein Gerät zur Verfügung. Die Verwaltung wird den Standort im Bereich der Dubliner Straße daher zunächst in eine Warteliste aufnehmen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de