232372-01 · Mitteilungsvorlage
Pilotprojekt – Auslastungsanalyse städtischer Sporthallen
Kerndaten
- Nummer
- 232372-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Rathausgasse Hauptort
- Röttgen
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232372-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Pilotprojekt – Auslastungsanalyse städtischer Sporthallen Beratungsfolge Sportausschuss 28.10.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung Sportausschuss 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung des Sportausschusses am 16.05.2024 informierte die Verwaltung erstmals über das Pilotprojekt zur Auslastungsanalyse der städtischen Sporthallen (DS 232372). Mit diesem Projekt möchte die Verwaltung Erkenntnisse hinsichtlich einer Optimierung der Auslastung von Sporthallen gewinnen, mit dem Ziel, mehr Personen und mehr Gruppen Nutzungen in den Sporthallen zu ermöglichen. Ursprünglich waren vier Sporthallen für die Testphase vorgesehen. Die Verwaltung hatte sich zwischenzeitlich entschieden, die Testphase auf die Dreifachhalle der IGS Beuel sowie auf die Hardtberghalle zu begrenzen. In der Dreifachhalle der IGS Beuel läuft die Auslastungsanalyse bereits. Der Anbieter übermittelt wöchentlich ein Reporting mit den genauen Nutzungszahlen. Diese Daten ermöglichten es bereits, freie Hallenzeiten zu identifizieren und diese an neue Vereine zuzuweisen. In der Hardtberghalle ist das System ebenfalls installiert, jedoch noch nicht produktiv geschaltet. Der Vorsitzende eines Bonner Sportvereins hatte im vergangenen Jahr nach einer Information über den Einsatz des geplanten Systems rechtliche Bedenken geäußert. Daraufhin haben mehrere Gespräche und Schriftwechsel unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten und des Rechtsamtes stattgefunden. Es wurde versichert, dass das System sorgfältig geprüft wurde und rechtlich unbedenklich ist. Die Landesdatenschutzbeauftragte befasst sich auf Grund einer Eingabe derzeit ebenfalls mit dem Erfassungssystem. Der Vorsitzende hat seine Vereinsmitglieder in einem Rundschreiben Ende August über das Pilotprojekt informiert. Dieses Schreiben enthält mehrere Aussagen zu dem System, die aus Sicht der Verwaltung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Verwaltung hat sich deshalb veranlasst gesehen, einen offenen Brief an die Mitglieder zu verfassen (sieheSeite 1 von 5 Seite 2 Anhang). Anlage/n 1 RW Bonn-Röttgen - Auslastungsanalyse in der Hardtberghalle (öffentlich)Seite 2 von 5 Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger Altes Rathaus Rathausgasse 7, 53111 Bonn Telefon: 0228 – 77 20 03 dezernatsleitung.dezIV@bonn.de An die Mitglieder des Sportvereins Rot-Weiß Bonn-Röttgen e.V. Bonn, den 25. September 2025 Offener Brief zum geplanten Einsatz eines Systems zur Auslastungsanalyse in der Hardtberghalle Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Rundschreiben vom 28. August 2025 wurden Sie von Ihrem Vereinsvorsitzenden zum geplanten Pilotprojekt der Stadt Bonn informiert, bei dem die Auslastung von Sporthallen elektronisch erfasst werden soll. Im besagten Schreiben werden Behauptungen aufgestellt und Zusammenhänge hergestellt, die nicht den Tatsachen dieses Projektes entsprechen. In Bonner Sporthallen gibt es keine „Videoüberwachung“ und wird es eine solche auch nicht geben. Die Stadt nimmt den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte ihrer Bürger sehr ernst und ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung vollkommen bewusst. Das von der Stadt eingesetzte technische System dient ausschließlich der anonymisierten Erfassung der Anzahl der Personen in der Sporthalle zum Zwecke einer generellen Auslastungsanalyse. Hierbei entstehen keine Bild- oder Filmaufnahmen, die gespeichert und abgerufen werden können, sondern vielmehr nur reine Zahlen als Endprodukt. Zwar ist es zutreffend, dass das von der Stadt eingesetzte technische System auch eine Kamera beinhaltet, diese ist aber nur Teil des „Zähl-Mechanismus“. Hierbei werden die in der Halle anwesenden Personen für den Bruchteil einer Sekunde durch die Kamera erfasst und dann unmittelbar durch das System in eine „elektronische Strichliste“ übertragen, ohne dass es zu einer Speicherung von Daten kommt. Dabei ist die Bildauflösung der Kamera zusätzlich auch noch so eingestellt, dass ein Bild, das nur für den Zeitraum eines Wimpernschlages beobachtet werden könnte, derart verschwommen ist, dass die abgebildete Person unter keinen Umständen identifiziert werden kann. Es werden somit zu Die Oberbürgermeisterin Dezernat IV Sport und KulturSeite 3 von 5 Seite 2 keinem Zeitpunkt des gesamten Erfassungsvorganges personenbezogene Daten erhoben bzw. verarbeitet. In diesem Zusammenhang ist es mir ein wichtiges Anliegen, Ihnen die wichtigsten technischen Daten und Fakten zum eingesetzten System zu erläutern, um Ihnen Ihre hierdurch sicherlich entstanden Bedenken und Sorgen zu nehmen. Das System ist von Sportwissenschaftlern der Hochschule Koblenz entwickelt worden, die ein Institut ausgegründet haben, welches sich auf die Adaption elektronischer Zählsyteme auf Sportstätten, deren Datenauswertung sowie die Auslastungsoptimierung spezialisiert hat. Das eingesetzte System ist in Abstimmung und erst nach sorgfältiger Prüfung des Rechtsamtes und des Datenschutzbeauftragten der Stadt Bonn implementiert worden. Die wichtigsten Daten haben ich Ihnen nachfolgend übersichtlich zusammengefasst: • Auflösung und Speicherung: Die Kameras sind so konfiguriert, dass sie eine Bildauflösung von 160 x 90 Pixel nutzen. Dadurch ist eine Identifikation einzelner Personen ausgeschlossen (siehe das beigefügte Beispiel eines verpixtelten Bildes aus einer anderen Sporthalle, in der das System bereits im Einsatz ist). Es werden keine Bilddaten gespeichert oder archiviert. • Netz- und Datenaustausch: Es wird keine allgemeine Internetverbindung genutzt. Die Ermittlung der Personenanzahl und deren Übermittlung erfolgt ausschließlich über eine gesicherte Mobilfunkverbindung innerhalb des geschützten Systems. Daten werden nicht außerhalb dieses Systems übertragen oder gespeichert. • Zweck der Zählung: Ziel ist die Identifikation von Leerzeiten und potenzieller Unterauslastungen, um die Nutzung der Sporthallen effizienter, sparsamer und im Einklang mit dem geltenden Haushaltsrecht der Stadt Bonn zu planen. • Sicherheits- und Qualitätsstandard: Die eingesetzten Kameras stammen von führenden Anbietern und erfüllen hohe Sicherheitsstandards. • Datenschutz und Weiterverwendung: Es besteht kein Interesse oder Plan, die Belegungszahlen für politische oder rechtlich fragwürdige Zwecke zu verwenden. Die Daten dienen ausschließlich der fairen Verteilung von Nutzungszeiten und der Optimierung des Halleneinsatzes.Seite 4 von 5 Seite 3 Das Ziel dieses Projektes ist eine effizientere Nutzung öffentlicher Sportinfrastruktur im Sinne aller Bonner Sportlerinnen und Sportler in Zeiten von mangelnden Hallenkapazitäten. Wir bitten um konstruktiven Austausch und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Anlage: Beispiel eines verpixelten Bildes zur Anschauung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Birgit Schneider-Bönninger BeigeordneteSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de