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232372-01 · Mitteilungsvorlage

Pilotprojekt – Auslastungsanalyse städtischer Sporthallen

Nummer
232372-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Sportausschusses 28.10.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Sportausschusses 19.03.2026 Kenntnisnahme
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  1. 232372 Pilotprojekt – Auslastungsanalyse Sporthallen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232372-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Pilotprojekt – Auslastungsanalyse städtischer
Sporthallen
Beratungsfolge
Sportausschuss 28.10.2025 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Sportausschuss 31.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung des Sportausschusses am 16.05.2024 informierte die
Verwaltung erstmals über das Pilotprojekt zur Auslastungsanalyse der
städtischen Sporthallen (DS 232372).
Mit diesem Projekt möchte die Verwaltung Erkenntnisse hinsichtlich einer
Optimierung der Auslastung von Sporthallen gewinnen, mit dem Ziel, mehr
Personen und mehr Gruppen Nutzungen in den Sporthallen zu ermöglichen.
Ursprünglich waren vier Sporthallen für die Testphase vorgesehen. Die
Verwaltung hatte sich zwischenzeitlich entschieden, die Testphase auf die
Dreifachhalle der IGS Beuel sowie auf die Hardtberghalle zu begrenzen.
In der Dreifachhalle der IGS Beuel läuft die Auslastungsanalyse bereits. Der
Anbieter übermittelt wöchentlich ein Reporting mit den genauen
Nutzungszahlen. Diese Daten ermöglichten es bereits, freie Hallenzeiten zu
identifizieren und diese an neue Vereine zuzuweisen.
In der Hardtberghalle ist das System ebenfalls installiert, jedoch noch nicht
produktiv geschaltet.
Der Vorsitzende eines Bonner Sportvereins hatte im vergangenen Jahr nach
einer Information über den Einsatz des geplanten Systems rechtliche Bedenken
geäußert. Daraufhin haben mehrere Gespräche und Schriftwechsel unter
Beteiligung des Datenschutzbeauftragten und des Rechtsamtes stattgefunden.
Es wurde versichert, dass das System sorgfältig geprüft wurde und rechtlich
unbedenklich ist. Die Landesdatenschutzbeauftragte befasst sich auf Grund
einer Eingabe derzeit ebenfalls mit dem Erfassungssystem.
Der Vorsitzende hat seine Vereinsmitglieder in einem Rundschreiben Ende
August über das Pilotprojekt informiert. Dieses Schreiben enthält mehrere
Aussagen zu dem System, die aus Sicht der Verwaltung nicht den
tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Verwaltung hat sich deshalb
veranlasst gesehen, einen offenen Brief an die Mitglieder zu verfassen (sieheSeite 1 von 5
Seite 2
Anhang).
Anlage/n
1 RW Bonn-Röttgen - Auslastungsanalyse in der Hardtberghalle (öffentlich)Seite 2 von 5
Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger
Altes Rathaus
Rathausgasse 7, 53111 Bonn
Telefon: 0228 – 77 20 03
dezernatsleitung.dezIV@bonn.de
An die Mitglieder des Sportvereins
Rot-Weiß Bonn-Röttgen e.V.
Bonn, den 25. September 2025
Offener Brief zum geplanten Einsatz eines Systems zur Auslastungsanalyse in
der Hardtberghalle
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Rundschreiben vom 28. August 2025 wurden Sie von Ihrem Vereinsvorsitzenden zum
geplanten Pilotprojekt der Stadt Bonn informiert, bei dem die Auslastung von Sporthallen
elektronisch erfasst werden soll.
Im besagten Schreiben werden Behauptungen aufgestellt und Zusammenhänge hergestellt,
die nicht den Tatsachen dieses Projektes entsprechen.
In Bonner Sporthallen gibt es keine „Videoüberwachung“ und wird es eine solche auch nicht
geben. Die Stadt nimmt den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte ihrer Bürger sehr ernst
und ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung vollkommen bewusst. Das von der Stadt
eingesetzte technische System dient ausschließlich der anonymisierten Erfassung der Anzahl
der Personen in der Sporthalle zum Zwecke einer generellen Auslastungsanalyse. Hierbei
entstehen keine Bild- oder Filmaufnahmen, die gespeichert und abgerufen werden können,
sondern vielmehr nur reine Zahlen als Endprodukt.
Zwar ist es zutreffend, dass das von der Stadt eingesetzte technische System auch eine
Kamera beinhaltet, diese ist aber nur Teil des „Zähl-Mechanismus“. Hierbei werden die in
der Halle anwesenden Personen für den Bruchteil einer Sekunde durch die Kamera erfasst
und dann unmittelbar durch das System in eine „elektronische Strichliste“ übertragen, ohne
dass es zu einer Speicherung von Daten kommt. Dabei ist die Bildauflösung der Kamera
zusätzlich auch noch so eingestellt, dass ein Bild, das nur für den Zeitraum eines
Wimpernschlages beobachtet werden könnte, derart verschwommen ist, dass die
abgebildete Person unter keinen Umständen identifiziert werden kann. Es werden somit zu
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat IV
Sport und KulturSeite 3 von 5
Seite 2
keinem Zeitpunkt des gesamten Erfassungsvorganges personenbezogene Daten erhoben
bzw. verarbeitet.
In diesem Zusammenhang ist es mir ein wichtiges Anliegen, Ihnen die wichtigsten technischen
Daten und Fakten zum eingesetzten System zu erläutern, um Ihnen Ihre hierdurch sicherlich
entstanden Bedenken und Sorgen zu nehmen. Das System ist von Sportwissenschaftlern der
Hochschule Koblenz entwickelt worden, die ein Institut ausgegründet haben, welches sich auf
die Adaption elektronischer Zählsyteme auf Sportstätten, deren Datenauswertung sowie die
Auslastungsoptimierung spezialisiert hat.
Das eingesetzte System ist in Abstimmung und erst nach sorgfältiger Prüfung des Rechtsamtes
und des Datenschutzbeauftragten der Stadt Bonn implementiert worden.
Die wichtigsten Daten haben ich Ihnen nachfolgend übersichtlich zusammengefasst:
• Auflösung und Speicherung: Die Kameras sind so konfiguriert, dass sie eine
Bildauflösung von 160 x 90 Pixel nutzen. Dadurch ist eine Identifikation einzelner
Personen ausgeschlossen (siehe das beigefügte Beispiel eines verpixtelten Bildes aus
einer anderen Sporthalle, in der das System bereits im Einsatz ist). Es werden keine
Bilddaten gespeichert oder archiviert.
• Netz- und Datenaustausch: Es wird keine allgemeine Internetverbindung genutzt. Die
Ermittlung der Personenanzahl und deren Übermittlung erfolgt ausschließlich über
eine gesicherte Mobilfunkverbindung innerhalb des geschützten Systems. Daten
werden nicht außerhalb dieses Systems übertragen oder gespeichert.
• Zweck der Zählung: Ziel ist die Identifikation von Leerzeiten und potenzieller
Unterauslastungen, um die Nutzung der Sporthallen effizienter, sparsamer und im
Einklang mit dem geltenden Haushaltsrecht der Stadt Bonn zu planen.
• Sicherheits- und Qualitätsstandard: Die eingesetzten Kameras stammen von
führenden Anbietern und erfüllen hohe Sicherheitsstandards.
• Datenschutz und Weiterverwendung: Es besteht kein Interesse oder Plan, die
Belegungszahlen für politische oder rechtlich fragwürdige Zwecke zu verwenden. Die
Daten dienen ausschließlich der fairen Verteilung von Nutzungszeiten und der
Optimierung des Halleneinsatzes.Seite 4 von 5
Seite 3
Das Ziel dieses Projektes ist eine effizientere Nutzung öffentlicher Sportinfrastruktur im Sinne
aller Bonner Sportlerinnen und Sportler in Zeiten von mangelnden Hallenkapazitäten.
Wir bitten um konstruktiven Austausch und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Anlage: Beispiel eines verpixelten Bildes zur Anschauung.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr. Birgit Schneider-Bönninger
BeigeordneteSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de