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232372 · Mitteilungsvorlage

Pilotprojekt – Auslastungsanalyse Sporthallen

Nummer
232372
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 16.05.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 330,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 232372-01 Pilotprojekt – Auslastungsanalyse städtischer Sporthallen
  2. 232372-02 AA BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Pilotprojekt - Auslastungsanalyse städtischer Sporthallen Antrag zur Vorlage 232372-01

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232372
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Pilotprojekt – Auslastungsanalyse Sporthallen
Beratungsfolge
Sportausschuss 16.05.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In seiner Sitzung am 16.08.2021 hatte der Rat einen Antrag „Hallenkapazitäten
in den Bonner Sporthallen“ beschlossen (DS 210784). Um eine bessere
Auslastung der Nutzungszeiten zu erreichen und keine freien Kapazitäten,
insbesondere am Nachmittag beim Übergang vom Schul- zum Vereinssport
entstehen zu lassen, sollte nach diesem Antrag bei den Sportvereinen
nachgefragt und evaluiert werden, ob die von ihnen „gebuchten“ Zeiten
tatsächlich genutzt werden. Ziel sollte es sein, nicht mehr aktive Kurse oder
Trainingseinheiten, die Hallenzeiten für Andere blockieren, zu minimieren. Es
sollten deshalb von der Verwaltung Vorschläge entwickelt werden, wie eine
Überprüfung der Hallenkontingente in regelmäßigen Intervallen umgesetzt
werden kann.
Die Sportverwaltung plant zunächst als Pilotprojekt, die Auslastung von vier
städtischen Sporthallen mittels elektronischen Erfassungssystem zu
analysieren und im Anschluss die Vergabe der Hallenzeiten zu optimieren und
ökonomisieren.
Im Zuge der Erstellung des Gutachtens zur Sportentwicklungsplanung in der
Bundesstadt Bonn hat das Team um Prof. Dr. Kähler den Auslastungsgrad der
städtischen Sporthallen ermittelt. Um ein umfassendes Bild von der Belegung
zu erhalten, wurden anhand der zur Verfügung gestellten Belegungspläne die
jeweiligen Auslastungsgrade von insgesamt 115 Sporthallen, sowohl quantitativ
berechnet als auch qualitativ analysiert. Diese hat ergeben, dass die Bonner
Sporthallen im Durchschnitt insgesamt eine hohe Auslastung aufweisen (92 %).
Insbesondere in den Morgen- (08:00 Uhr bis 13:00 Uhr 94 %) und Abendzeiten
(17:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 96 %) verfügen die Bonner Sporthallen laut
Gutachten über so gut wie keine freien Nutzungszeiten. Darüber hinaus gab in
dem Gutachten fast jeder zweite bestehende Sportverein (42,3 %) an, dass er
mangels ausreichender Sportstätten oder Zeiten seinen Sportbetrieb derzeit
(bzw. zukünftig) nicht vollständig durchführen könne.
Neben der stetigen Verbesserung der Situation durch die Sanierung und/oder
den Neubau von Sporthallen ist die Sportverwaltung bestrebt, die Auslastung
der derzeitigen Sporthallen zukünftig so zu optimieren und ökonomisieren, dass
den bestehenden Vereinen die vollständige Durchführung ihrer Angebote
möglich ist sowie besonders auch neu gegründeten Sportvereinen generell dieSeite 1 von 4
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Möglichkeit gegeben wird, Hallenzeiten zu erhalten.
Da sich die Analyse bzw. die Auswertung in dem Gutachten auf die Daten aus
den Belegungsplänen stützt und eine stichprobenartige Überprüfung ergeben
hat, dass es teilweise zu Abweichungen zwischen den Belegungsplänen und
der tatsächlichen Belegung kommt, gilt es zunächst die tatsächliche Auslastung
in den Sporthallen zu ermitteln.
Da eine manuelle Messung zur Feststellung und Überprüfung der tatsächlichen
Auslastung nur eine Momentaufnahme liefern würde und einen nicht umsetzbar
hohen Personalaufwand fordert, hat sich die Sportverwaltung in Abstimmung
mit dem Stadtsportbund Bonn e.V. entschlossen, als Pilotprojekt ein
elektronisches Erfassungssystem zu implementieren bzw. zunächst in einigen
Sporthallen zu erproben. Mit dem Pilotprojekt soll ein Beitrag zur nachhaltigen
Nutzung kommunaler Infrastrukturen geleistet und gleichzeitig die
Digitalisierung von Verwaltungsprozessen vorangetrieben werden.
Eine Marktsichtung hat hierzu ein System ermittelt, welches eine dynamische
Messung der tatsächlichen Auslastungen in den Sporthallen mittels Sensoren
erfasst. Je nach Größe der Sporthalle werden unterschiedliche Anzahlen von
Sensoren installiert, die beispielsweise bereits im großflächigen Einzelhandel
oder bei Besucherzählungen zum Einsatz kommen. Diese Sensoren erfassen
Bewegungen, die zunächst entstehenden Bilder werden nicht ausgegeben,
sondern lediglich technisch zur Ermittlung der Anzahl von Personen im
erfassten Bereich genutzt. Praktisch entsteht eine digitale Strichliste, die die
Anzahl der auf der Sportfläche befindlichen Personen enthält. Es werden die
Anzahl der ermittelten Personen, aber keine Bilder oder Videos gespeichert.
Demnach sind keine persönlichen Merkmale von Personen erkennbar, sodass
ein Rückschluss auf einzelne Personen ausgeschlossen ist. Die durch die
Sensoren erfassten Daten werden so miteinander verrechnet, dass eine
Aussage über die durchschnittliche Auslastung jedes Hallenfeldes während
einer festgesetzten Zeitspanne (eine Schulstunde, eine Übungsstunde) möglich
ist.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht gibt es keine Bedenken gegen den Einsatz
des vorstehend beschriebenen elektronischen Erfassungssystems in
Sporthallen zum Zweck der Auslastungsanalyse.
Das Pilotprojekt soll zunächst für sechs Monate im ersten Schulhalbjahr des
Jahres 2024-2025 (September 2024 – Februar 2025), in drei Dreifach-
Sporthallen und einer Vierfach-Sporthalle erprobt werden. Hierzu wurden die
Sporthalle Pennenfeld, die Sporthalle im Sportpark Nord, die Hardtberghalle
sowie die Sporthalle der Integrierten Gesamtschule Beuel ausgewählt.
In diesen Sporthallen ist überwiegend zu erwarten, dass in den kommenden
Jahren bzw. zeitnah Sanierungsarbeiten anstehen. Die Analyse bzw.
Feststellung der tatsächlichen Auslastung in den genannten Hallen dient
demnach nicht nur als Referenzwert bei der Belegung, sondern auch als
wichtige Grundlage für die Umverteilung der Schulen und Sportvereine
während der Sanierungsarbeiten.
Die Nutzer*innen dieser Hallen werden im Vorfeld über das Pilotprojekt
informiert.
Mit dem Stadtsportbund Bonn ist die Durchführung dieses Projektes im VorfeldSeite 2 von 4
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abgestimmt worden.
Die geschätzten Kosten für das Pilotprojekt liegen bei circa 25.000 €. Für die
Installation der Sensoren in den Sporthallen werden ebenfalls noch Kosten
anfallen, deren Höhe derzeit noch nicht bezifferbar ist. Die Kosten für das
Projekt und die Installation der Sensoren werden aus den laufenden
konsumtiven Mitteln des Sport- und Bäderamtes bestritten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.01 Turn- und Sporthallen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.000 EUR 152000801/72.1000 2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
25.000 EUR
Anlage/n
1 Darstellung der Auslastungsanalyse (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de