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232359 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in den Jahren 2023/2024

Nummer
232359
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 17.01.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232359
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte
Gewalt
in den Jahren 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
17.01.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des Trägers Frauen gegen se-
xualisierte Gewalt e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und unge-
deckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Einrichtung eine Förderung
in Höhe von maximal:
199.308,00 EUR im Jahr 2023 und
212.000,00 EUR im Jahr 2024 …...
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Unterstützung der Opfer von sexueller Gewalt in Bonn durch die Bera-
tungsstelle aufrecht zu erhalten.
Begründung
„Wir sind wirklich für alle Betroffenen da!“
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt ist die einzige auf die Themen
sexualisierte Gewalt (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und andere sexua-
lisierte Übergriffe) spezialisierte Anlaufstelle in der Bundesstadt. Das Kernan-
gebot umfasst ein breites Spektrum von Hilfeleistungen mit den zentralen Mo-
dulen psychosozialer Beratung, Trauma-Behandlung, Prävention, Information
sowie Opferschutz und Vernetzung. Grundlegend für die Arbeit der Beratungs-
stelle sind die Beratungsangebote für betroffene Erwachsene, Jugendliche und
Kinder sowie für Angehörige, Freunde und Fachkräfte. Diese beinhalten telefo-
nische und persönliche Beratung, akute Krisenhilfen, Gruppenangebote und
langfristige psychotherapeutische Unterstützung, die sich je nach Fall über
mehrere Monate erstrecken können.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:Seite 1 von 4
Seite 2
2018: 176.900 EUR
2019: 179.700 EUR
2020: 183.300 EUR
2021: 189.000 EUR
2022: 195.400 EUR
In den letzten Jahren ist eine zunehmende Komplexität der Beratungsanlässe
zu verzeichnen. Missbrauchsdynamiken umfassen häufig das ganze Familien-
system (Missbrauchserfahrungen der Eltern in der Kindheit und akuter Miss-
brauch der Kinder). Dies erfordert ganzheitliche und umfassende Betreuungs-
ansätze. Trauma-Behandlung und psychische Stabilisierung der Betroffenen
und der anderen Familienmitglieder sind ebenso erforderlich wie praktische
Alltagshilfen, Hilfen im Umgang mit Problemen in der Familie, Klärung von Fra-
gen des Kindeswohls, der Erziehung oder der schulischen Ausbildung der Kin-
der.
Neben der angebotenen kurzfristigen Krisenintervention und Beratung werden
eine intensive psychosoziale Begleitung und Betreuung angeboten. Eine weite-
re wichtige Säule des Leistungsangebotes ist die Präventions- und Öffentlich-
keitsarbeit als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung sexualisierter Ge-
walttaten. Auch durch die öffentliche Diskussion und die bekannt gewordenen
Fälle von Missbrauch in Institutionen wird eine verstärkte Nachfrage an Fortbil-
dung und Information verzeichnet. Die Beratungsstelle hat daher das Angebot
an Fortbildungen für alle Berufsgruppen erweitert und ist auch in der Ausbil-
dung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, Hebammen, Kranken- und
Gesundheitspflegerinnen und -pflegern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern von Institutionen fest etabliert. Die Schulung dieses Personals trägt da-
zu bei, dass Gefährdungen früher erkannt und Strategien vermittelt werden, die
es Betroffenen erleichtern, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Dies kann mögliche
langfristige und chronische Folgen von Traumatisierungen mit massiven ge-
sundheitlichen und sozialen Folgekosten verhindern.
Die „Corona-Pandemie“ hat bestehende Ängste, Problemlagen und Belastun-
gen bei vielen Menschen wieder aufgedeckt bzw. erheblich verstärkt. Trotz der
Pandemielage der letzten Jahre (2020-2022) und dementsprechender Hygie-
neauflagen hielt die Beratungsstelle ihr Angebot fast durchgängig (lediglich 14
Tage ausschließliche Onlineberatung) aufrecht und zeigte sich engagiert, per-
sönliche Beratung weiterhin stattfinden zu lassen. Soziale Isolation war ein häu-
figes Thema in der Beratung. Die Methode „Waldspaziergänge“ (Beratung mit
Elementen der Natur) wurde entwickelt, die bis heute Anwendung findet und
weiterhin gut ankommt.
Angeschoben durch die Pandemie-Lage investierte die Beratungsstelle zudem
in Digitalisierung (u.a. Online-Beratung, Homepage, Fortbildungsveranstaltun-
gen im Onlineformat) um möglichst breit aufgestellt zu sein. Dennoch bleibt für
den größten Anteil der Ratsuchenden die persönliche Beratung vor Ort auf
„Platz eins“ der Beratungsformen. Die persönliche Begegnung wird wertge-
schätzt und gut angenommen. Dies zeigt sich ebenfalls bei der Nachfrage nachSeite 2 von 4
Seite 3
dem aktuellen Präventionsprojekt (Theaterstück) „Mein Körper gehört mir“.
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt engagiert sich seit vielen Jah-
ren für den Opferschutz. So wurde zusammen mit dem Opferschutzbeauftrag-
ten der Polizei Bonn der Arbeitskreis Opferschutz gegründet. Der Arbeitskreis
Opferschutz ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von rund 50 Institutio-
nen und Fachkräften in der Region Bonn/Rhein-Sieg, der mit Gewaltopfern ar-
beitet und sich für deren Belange einsetzt. Der Arbeitskreis Opferschutz hat
u.a. das Projekt ASS - Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten – in
Zusammenarbeit mit Kliniken in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Insti-
tut für Rechtsmedizin erarbeitet und führt dieses Verfahren seit 2006 erfolgreich
durch. Das Thema Opferschutz wurde als dauerhafter Aufgabenbereich in die
Förderung übernommen, dies auch vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes
über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPGG), das
zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Für die Beratungsstelle kam hierdurch die
Aufgabe der Psychosozialen Prozessbegleitung (PsychPBG) ab dem
01.01.2017 hinzu. Für diesen Aufgabenbereich hat die Beratungsstelle ihre
Mitarbeiterinnen weiter qualifiziert.
Mit der vorliegenden Förderung werden die Personalkosten für 3,4 Stellen von
Psychologinnen/Pädagoginnen zzgl. Sachkosten gefördert.
Der Verein Frauen gegen sexualisierte Gewalt e.V. ist der einzige Anbieter sei-
ner Art und aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die ge-
förderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen. Er hat sich seit
vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung ver-
bundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie
eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungs-
gemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4
Seite 4
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2023:199.308,00
EUR
2024:212.000,00
EUR
150000506/
73.1000
2023 und 2024 2023: 0,00 EUR
2024: 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
2023: 0,00 EUR
2024: 0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2023:199.308,00
EUR
2024:212.000,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de