232359 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in den Jahren 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 232359
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 232359 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in den Jahren 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 17.01.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des Trägers Frauen gegen se- xualisierte Gewalt e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und unge- deckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Einrichtung eine Förderung in Höhe von maximal: 199.308,00 EUR im Jahr 2023 und 212.000,00 EUR im Jahr 2024 …... Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Unterstützung der Opfer von sexueller Gewalt in Bonn durch die Bera- tungsstelle aufrecht zu erhalten. Begründung „Wir sind wirklich für alle Betroffenen da!“ Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt ist die einzige auf die Themen sexualisierte Gewalt (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und andere sexua- lisierte Übergriffe) spezialisierte Anlaufstelle in der Bundesstadt. Das Kernan- gebot umfasst ein breites Spektrum von Hilfeleistungen mit den zentralen Mo- dulen psychosozialer Beratung, Trauma-Behandlung, Prävention, Information sowie Opferschutz und Vernetzung. Grundlegend für die Arbeit der Beratungs- stelle sind die Beratungsangebote für betroffene Erwachsene, Jugendliche und Kinder sowie für Angehörige, Freunde und Fachkräfte. Diese beinhalten telefo- nische und persönliche Beratung, akute Krisenhilfen, Gruppenangebote und langfristige psychotherapeutische Unterstützung, die sich je nach Fall über mehrere Monate erstrecken können. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:Seite 1 von 4 Seite 2 2018: 176.900 EUR 2019: 179.700 EUR 2020: 183.300 EUR 2021: 189.000 EUR 2022: 195.400 EUR In den letzten Jahren ist eine zunehmende Komplexität der Beratungsanlässe zu verzeichnen. Missbrauchsdynamiken umfassen häufig das ganze Familien- system (Missbrauchserfahrungen der Eltern in der Kindheit und akuter Miss- brauch der Kinder). Dies erfordert ganzheitliche und umfassende Betreuungs- ansätze. Trauma-Behandlung und psychische Stabilisierung der Betroffenen und der anderen Familienmitglieder sind ebenso erforderlich wie praktische Alltagshilfen, Hilfen im Umgang mit Problemen in der Familie, Klärung von Fra- gen des Kindeswohls, der Erziehung oder der schulischen Ausbildung der Kin- der. Neben der angebotenen kurzfristigen Krisenintervention und Beratung werden eine intensive psychosoziale Begleitung und Betreuung angeboten. Eine weite- re wichtige Säule des Leistungsangebotes ist die Präventions- und Öffentlich- keitsarbeit als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung sexualisierter Ge- walttaten. Auch durch die öffentliche Diskussion und die bekannt gewordenen Fälle von Missbrauch in Institutionen wird eine verstärkte Nachfrage an Fortbil- dung und Information verzeichnet. Die Beratungsstelle hat daher das Angebot an Fortbildungen für alle Berufsgruppen erweitert und ist auch in der Ausbil- dung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, Hebammen, Kranken- und Gesundheitspflegerinnen und -pflegern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern von Institutionen fest etabliert. Die Schulung dieses Personals trägt da- zu bei, dass Gefährdungen früher erkannt und Strategien vermittelt werden, die es Betroffenen erleichtern, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Dies kann mögliche langfristige und chronische Folgen von Traumatisierungen mit massiven ge- sundheitlichen und sozialen Folgekosten verhindern. Die „Corona-Pandemie“ hat bestehende Ängste, Problemlagen und Belastun- gen bei vielen Menschen wieder aufgedeckt bzw. erheblich verstärkt. Trotz der Pandemielage der letzten Jahre (2020-2022) und dementsprechender Hygie- neauflagen hielt die Beratungsstelle ihr Angebot fast durchgängig (lediglich 14 Tage ausschließliche Onlineberatung) aufrecht und zeigte sich engagiert, per- sönliche Beratung weiterhin stattfinden zu lassen. Soziale Isolation war ein häu- figes Thema in der Beratung. Die Methode „Waldspaziergänge“ (Beratung mit Elementen der Natur) wurde entwickelt, die bis heute Anwendung findet und weiterhin gut ankommt. Angeschoben durch die Pandemie-Lage investierte die Beratungsstelle zudem in Digitalisierung (u.a. Online-Beratung, Homepage, Fortbildungsveranstaltun- gen im Onlineformat) um möglichst breit aufgestellt zu sein. Dennoch bleibt für den größten Anteil der Ratsuchenden die persönliche Beratung vor Ort auf „Platz eins“ der Beratungsformen. Die persönliche Begegnung wird wertge- schätzt und gut angenommen. Dies zeigt sich ebenfalls bei der Nachfrage nachSeite 2 von 4 Seite 3 dem aktuellen Präventionsprojekt (Theaterstück) „Mein Körper gehört mir“. Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt engagiert sich seit vielen Jah- ren für den Opferschutz. So wurde zusammen mit dem Opferschutzbeauftrag- ten der Polizei Bonn der Arbeitskreis Opferschutz gegründet. Der Arbeitskreis Opferschutz ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von rund 50 Institutio- nen und Fachkräften in der Region Bonn/Rhein-Sieg, der mit Gewaltopfern ar- beitet und sich für deren Belange einsetzt. Der Arbeitskreis Opferschutz hat u.a. das Projekt ASS - Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten – in Zusammenarbeit mit Kliniken in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Insti- tut für Rechtsmedizin erarbeitet und führt dieses Verfahren seit 2006 erfolgreich durch. Das Thema Opferschutz wurde als dauerhafter Aufgabenbereich in die Förderung übernommen, dies auch vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPGG), das zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Für die Beratungsstelle kam hierdurch die Aufgabe der Psychosozialen Prozessbegleitung (PsychPBG) ab dem 01.01.2017 hinzu. Für diesen Aufgabenbereich hat die Beratungsstelle ihre Mitarbeiterinnen weiter qualifiziert. Mit der vorliegenden Förderung werden die Personalkosten für 3,4 Stellen von Psychologinnen/Pädagoginnen zzgl. Sachkosten gefördert. Der Verein Frauen gegen sexualisierte Gewalt e.V. ist der einzige Anbieter sei- ner Art und aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die ge- förderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen. Er hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung ver- bundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungs- gemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4 Seite 4 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2023:199.308,00 EUR 2024:212.000,00 EUR 150000506/ 73.1000 2023 und 2024 2023: 0,00 EUR 2024: 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 2023: 0,00 EUR 2024: 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2023:199.308,00 EUR 2024:212.000,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de