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232352 · Beschlussvorlage

Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2020

Nummer
232352
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232352
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt
Bonn für das Jahr 2020
Beratungsfolge
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW
zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 zur
Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Begründung:
Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW i.V.m. § 50 ff. KomHVO NRW für
den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und
Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres aller
wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 GO NRW besteht der
Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem
Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel und ist
um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Beteiligungsbericht gemäß §
117 GO NRW ist dem Gesamtabschluss beizufügen.
Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht sind nach § 116 Abs. 8 GO
NRW innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag
aufzustellen.
Die Aufstellung und Einbringung des Gesamtabschlusses 2020 erfolgte
unmittelbar nach Fertigstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 (vgl.
DS-Nrn. 220744 und 231976).
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 schließt mit einem negativen
Gesamtjahresergebnis im Konzern von 24.246 TEUR ab.
Unter Berücksichtigung des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden
Ergebnisses von – 8.534 TEUR beläuft sich das Gesamtjahresergebnis laut
Bilanz auf – 32.780 TEUR.Seite 1 von 178
Seite 2
Im Vergleich zum Vorjahr (- 18.391 TEUR) hat sich das negative Ergebnis um
14.389 TEUR erhöht.
Die Gesamtbilanz 2020 weist eine Bilanzsumme von 6.063.719 TEUR und eine
Allgemeine Rücklage von 885.561 TEUR aus.
Der Gesamtabschluss2020 wird dem Rat nach Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet.
Anlage/n
1 Anhang_Lagebericht_Gesamtabschluss_2020 (öffentlich)Seite 2 von 178
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Gesamtabschluss
2020
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 3 von 178
2
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5
2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7
3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12
4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag .......................................................................................................... 15
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16
4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16
4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23
4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 73
4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 89
4.8 Organe und Mitgliedschaften ................................................................................................................................................................ 95
5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................. 135
6. Gesamtlagebericht ................................................................................................................................................................................ 141
6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................................ 142Seite 4 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................. 142
6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ............................................................................................................................... 142
6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 149
6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 155
6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 155
6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 159
6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 161
6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 161
6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 162
6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 164
6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 165
6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage ............................................................................................................................................................. 167
6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 168
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 176Seite 5 von 178
4
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Bestätigungserklärung
Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist von der Gemeinde ein Gesamtabschluss aufzustellen und vom
Oberbürgermeister zu bestätigen.
Aufgestellt:
Bonn, 19.12.2023 gez. Heidler _
Margarete Heidler, Stadtkämmerin
Bestätigt:
Bonn, 19.12.2023 _gez. Dörner_________________
Katja Dörner, OberbürgermeisterinSeite 6 von 178
5
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
1. EinführungSeite 7 von 178
6
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage-
ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses
ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der
Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations-
oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab-
schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän-
digten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang
4. der Kapitalflussrechnung und
5. dem Eigenkapitalspiegel.
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen.
Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthal-
tenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin
als Informationsquelle aufzustellen. Der Beteiligungsbericht 2020 mit den Zahlen der Geschäftsjahre 2019 und 2018 ist als eigener Bericht
(siehe Drucksache Nr. 220790 im Bonner Ratsinformationssystem) beigefügt.Seite 8 von 178
7
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
2. GesamtbilanzSeite 9 von 178
8
Gesamtabschluss 2020 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnAktiva Passiva
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1 Anlagevermögen 5.663.269.705,64 5.546.203.500,98 1 Eigenkapital 1.050.395.095,48 1.090.533.339,93
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 20.694.912,97 20.845.066,68 1.1 Allgemeine Rücklage 885.560.792,40 896.823.298,31
1.2 Sachanlagen 5.371.470.703,43 5.249.722.008,07 1.2 Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37
1.3 Finanzanlagen 271.104.089,24 275.636.426,23 1.3 Ausgleichsrücklage 62.033.446,15 69.862.221,55
1.4 Gesamtjahresergebnis -32.779.764,68 -18.390.754,27
1.5 134.925.556,24 141.583.508,97
2 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00
2 Umlaufvermögen 361.501.504,24 342.710.450,03 3 Sonderposten 1.226.843.606,94 1.238.167.903,96
2.1 Vorräte 50.802.496,91 51.803.259,75 3.1 für Zuwendungen 1.005.792.059,46 1.006.421.667,16
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 263.499.749,03 256.160.442,94 3.2 für Beiträge 192.201.203,17 195.125.877,84
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 3.3 für den Gebührenausgleich 3.727.471,45 11.728.731,58
2.4 Liquide Mittel 47.199.258,30 34.746.747,34 3.4 Sonstige Sonderposten 25.122.872,86 24.891.627,38
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 38.948.131,95 36.191.632,68 4 Rückstellungen 1.003.311.412,14 936.347.320,17
4.1 Pensionsrückstellungen 842.073.264,71 805.044.204,70
4.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00
4.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.900.000,00 2.557.000,00
4.4 Steuerrückstellungen 453.850,16 321.764,59
4.5 Sonstige Rückstellungen 158.884.297,27 128.424.350,88
5 Verbindlichkeiten 2.725.908.823,75 2.609.012.150,30
5.1 Anleihen 0,00 0,00
5.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.678.693.134,93 1.567.745.651,61
5.3 649.106.169,43 696.366.711,94
5.4 Verbindlk. a. Vorg. d. Kreditaufn. wirtschaftl. gleichk. 3.276.676,98 3.228.461,12
5.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 93.768.420,40 83.527.861,64
5.6 Sonstige Verbindlichkeiten 171.928.244,28 149.841.523,30
5.7 Erhaltene Anzahlungen 129.136.177,73 108.301.940,69
6 Passive Rechnungsabgrenzung 57.260.403,52 51.044.869,33
Gesamtbilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2020
6.063.719.341,83 5.925.105.583,69 6.063.719.341,83 5.925.105.583,69
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter
Verbindlichkeiten aus Krediten zur LiquiditätssicherungSeite 10 von 178
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Gesamtabschluss 2020 Gesamtbilanz
Bundesstadt Bonn31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1 Anlagevermögen 5.663.269.705,64 5.546.203.500,98
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 20.694.912,97 20.845.066,68
1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
1.1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung 0,00 0,00
1.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung 0,00 0,00
1.1.2 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 16.689.853,65 18.251.049,65
1.1.3 4.005.059,32 2.594.017,03
1.2 Sachanlagen 5.371.470.703,43 5.249.722.008,07
1.2.1 871.766.441,93 875.697.205,28
1.2.1.1 Grünflächen 684.844.777,47 686.761.836,87
1.2.1.2 Ackerland 17.861.488,34 17.882.505,87
1.2.1.3 Wald, Forsten 11.418.761,92 11.386.881,15
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 157.641.414,20 159.665.981,39
1.2.2 1.596.526.149,94 1.556.578.645,09
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 108.340.098,87 97.476.195,30
1.2.2.2 Schulen 547.205.304,20 548.209.078,27
1.2.2.3 Wohnbauten 385.110.808,82 374.290.796,00
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 555.869.938,05 536.602.575,52
1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.244.837.493,70 2.256.784.863,36
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 352.541.381,49 353.403.259,50
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 266.167.866,48 260.412.738,33
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 66.055.368,70 55.474.701,70
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 744.476.127,76 764.036.351,44
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 468.688.340,52 483.600.018,84
1.2.3.6 Versorgungsanlagen 311.280.666,13 304.176.523,25
1.2.3.7 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 35.627.742,62 35.681.270,30
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.601.788,85 814.003,08
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 119.928.498,79 119.064.974,97
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 90.860.943,84 80.144.349,28
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 56.914.891,64 52.862.932,98
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 389.034.494,74 307.775.034,03
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Aktiva
Anzahlungen auf immaterielle VermögensgegenständeSeite 11 von 178
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Gesamtabschluss 2020 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 12 von 178
11
Gesamtabschluss 2020 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 13 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
3. GesamtergebnisrechnungSeite 14 von 178
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Gesamtabschluss 2020 Gesamtergebnisrechnung
Bundesstadt BonnSeite 15 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4. GesamtanhangSeite 16 von 178
15
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 50 KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushalts-
jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung
(GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie aller wesentlichen
verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs. 2 GO NRW
besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Eigenkapitalspiegel und
der Kapitalflussrechnung und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung des Beteiligungs-
berichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthaltenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss
ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der erste Gesamtab-
schluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2020 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In
diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei
assoziierte Unternehmen einbezogen.
Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon-
zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu
eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen
(siehe hierzu die Erläuterungen unter 4.2.1).
Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe,
deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweichen, auf Basis von Zwischen-
abschlüssen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind.Seite 17 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Bezüglich dieser Regelung gibt es lediglich für Betriebe im Kulturbereich Ausnahmen. Bei diesen kann – gleichbleibender Geschäftsverlauf
vorausgesetzt – von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abgesehen werden, sofern deren Abschlussstichtag um mehr als drei
Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht. Das Theater der Bundesstadt Bonn
stellt seinen Jahresabschluss zum Stichtag 31. Juli auf. Das Geschäftsjahr ist wie im Kulturbereich üblich an die Spielzeit gekoppelt, sodass
auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses, auch infolge des gleichbleibenden Geschäftsverlaufs, verzichtet wird. Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters der Bundesstadt Bonn haben sich zwischen dem Ab-
schlussstichtag des Theaters am 31. Juli 2020 und dem Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses am 31. Dezember 2020 nicht ergeben.
Bei den assoziierten Unternehmen (Equity-Gesellschaften) wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 zu Grunde gelegt.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach den Vorschriften des NKF in Anlehnung an handelsrechtliche Regelungen (Gesamtkostenverfah-
ren) gegliedert.
Der Gesamtabschluss wird in EUR aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in EUR ausgewiesen.
Technisch wird die Erstellung des Gesamtabschlusses bei der Bundesstadt Bonn durch die SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enter-
prise Management - Business Consolidation Services) unterstützt.
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis
4.2.1 Allgemeine Ausführungen
Ausgangspunkt für die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Bundesstadt Bonn ist die örtliche Beteiligungsstruktur zum 31.12.2020.
Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Bundesstadt Bonn. Es
werden die Beziehungen sowohl zu den privatrechtlichen Betrieben als auch den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit ihren Beteili-
gungsquoten und prozentualen Verflechtungen dargestellt.Seite 18 von 178
17
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Ferner müssen die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Zweckverbände) oder
den rechtlich selbstständigen Stiftungen berücksichtigt werden. Diese müssen im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises
gesondert betrachtet werden.
Eine Ausnahme besteht bei den örtlichen Sparkassen. Diese dürfen weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss aufge-
nommen werden. Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind somit im Gesamtabschluss nicht zu berücksich-
tigen und werden wie fremde Dritte behandelt.
Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 51 Abs. 1 u. 2 KomHVO NRW
Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 51 KomHVO NRW im Rahmen der Vollkon-
solidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen. Verbundene Unternehmen des Privatrechts einer Kommune sind im Rahmen der
Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder die Kom-
mune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben kann (§ 51 Abs. 2 KomHVO NRW).
Konzept der einheitlichen Leitung
Um ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbeziehen zu können, muss dieses unter
der einheitlichen Leitung der Kommune stehen.
Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:
 Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Unternehmen übertragen wurde, ab und kann im
Zweifel ihre Interessen durchsetzen.
 Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsächlich ausgeübt.
 Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit anderen.Seite 19 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Control-Konzept
Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglichkeiten des § 51 Abs. 2. S. 2 Nr.
1-3 KomHVO NRW gegeben ist.
Diese Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune
 die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,
 das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen
und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder
 das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertra-
ges oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben.
Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung" ist es hier nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune
auch tatsächlich ausgeübt wird.
Die Bundesstadt Bonn hat sich zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen, d.h. den Beteiligungsquoten nach dem Control-Konzept orien-
tiert. Bei den Gesellschaften, deren Beteiligungsquote mindestens 50,1 % betrug, wurde geprüft, ob das Stimmrechtsverhältnis der Betei-
ligungsquote entspricht. Dies konnte anhand der Dokumentation in den Beteiligungsakten verifiziert werden. Aufgrund der Mehrheit der
Stimmrechte wurden diese Gesellschaften dann in den Vollkonsolidierungskreis übernommen.Seite 20 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Voraussetzungen für die Equity-Methode gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW
Sind die Voraussetzungen für eine Vollkonsolidierung nicht erfüllt, kann der betroffene Betrieb unter bestimmten Bedingungen nach der
Equity-Methode einbezogen werden. Dazu muss ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, das unter dem maßgeblichen Einfluss der Kom-
mune steht.
Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn
 ein in den Gesamtabschluss einbezogener Betrieb eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) an einem anderen
nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Betrieb hält und
 tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Betriebes ausübt, wobei das Vorliegen
des maßgeblichen Einflusses bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet wird.
Zur Ermittlung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden sollen, hat sich die Bundesstadt Bonn vorrangig an den
Stimmrechtsverhältnissen orientiert. Beteiligungen, an denen die Kernverwaltung unmittelbar oder mittelbar mehr als 20 % und bis zu 50 %
der Anteile hält, wurden zunächst den assoziierten Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurde anhand der Gesellschaftsverträge
und sonstiger Unterlagen geprüft, ob auf die hier eingeordneten Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss seitens der Bundesstadt Bonn
ausgeübt werden kann.
Die Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen der assoziierten Unternehmen werden in den Konsolidierungskreis der Bundesstadt Bonn
nicht einbezogen, weil auf diese seitens der Stadt kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es sind nur solche Beteiligungen
als assoziierte Unternehmen zu behandeln, auf die ein in den Gesamtabschluss einbezogenes vollkonsolidiertes Unternehmen einen
maßgeblichen Einfluss ausübt.Seite 21 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost)
Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Betrieb, ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten
Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren. Das Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht aufgrund untergeord-
neter Bedeutung gem. § 116b GO NRW in Anspruch genommen wird.
Alle Unternehmen, an denen die Bundesstadt Bonn mit einer Beteiligungsquote von weniger als 20 % beteiligt ist, werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten in der Gesamtbilanz angesetzt. Im Rahmen der Prüfung der at cost-Beteiligungen wird ausgeschlossen, dass bei
diesen Betrieben ein maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw. eine besondere Beteiligungsabsicht seitens der Stadt besteht.
Überprüfung der Wesentlichkeit
Gem. § 116b GO NRW muss ein Unternehmen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden, sofern es für die Verpflichtung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln,
von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (vgl. Fallstudie Stadt Essen) werden Schwellenwerte von 3 % bis 5 %
der summierten Ergebnisse aller Betriebe, die von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße dafür verwendet, ob ein Betrieb in den
Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Konkrete Vorgaben auf welche Kennzahlen bzw. Kriterien sich diese Schwellenwerte be-
ziehen, werden allerdings nicht pauschal bestimmt, sondern sollen sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.
Bei der Prüfung der Wesentlichkeit werden alle Beteiligungen der Bundesstadt Bonn einbezogen, die grundsätzlich aufgrund der o.g.
Prüfschritte voll bzw. at-equity zu konsolidieren wären. Hierzu werden zunächst bestimmte Kriterien festgelegt, an denen die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemessen werden kann.Seite 22 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Die Beurteilung der Wesentlichkeit wird anhand der Anteile an den summierten Werten der folgenden Kriterien vorgenommen:
• Fremdkapital
Rückstellungen, Verbindlichkeiten, hälftig Sonderposten mit Rücklageanteil, passiver Rechnungsabgrenzungsposten
• Bilanzsumme
• Ordentliche Erträge
Bundesstadt Bonn: analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen/Änderung des Be-
standes an unfertigen Leistungen, sonstige betriebliche Erträge, Finanzerträge (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamtergeb-
nisrechnung)
• Ordentliche Aufwendungen
Bundesstadt Bonn: analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sons-
tiger betrieblicher Aufwand, Finanzaufwand (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung)
Zudem werden die Jahresergebnisse betrachtet, um neben den ordentlichen Aufwendungen und Erträgen auch die außerordentlichen
Geschäftsvorfälle analysieren zu können. Auf eine Bildung von Verhältniszahlen wird in diesem Fall aber verzichtet, da sich bei einer
Summierung negative und positive Jahresergebnisse saldieren und somit keine schlüssigen Verhältniszahlen liefern können.Seite 23 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Vereinfachend wird von den nicht konsolidierten Einzelabschlüssen der Unternehmen ausgegangen, d.h. die jeweiligen Werte werden vor
den durchzuführenden Konsolidierungsmaßnahmen (brutto) ins Verhältnis zueinander gesetzt.
In einem ersten Schritt wird der Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn zum 31.12.2020 mit den Abschlüssen nach Handelsrecht dem
Grunde nach voll zu konsolidierenden Unternehmen aufaddiert. Daraus ergibt sich eine Summenbilanz bzw. Summenergebnisrechnung
als Ausgangspunkt für eine prozentuale Beurteilung der einzelnen zu konsolidierenden Betriebe.
Tabellarisch werden die o.g. Kriterien zur Prüfung der Wesentlichkeit der voll zu konsolidierenden Unternehmen anhand absoluter und
relativer Werte überprüft. Anhand der Zahlenwerte wird jedes einzelne Unternehmen hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft.
Anschließend erfolgt eine Gesamtbetrachtung: Die ermittelte Gesamtbilanzsumme wird ins Verhältnis zur Summe der Einzelbilanzen bzw.
aggregierten Größen der Unternehmen gesetzt, die dem Grunde nach von untergeordneter Bedeutung sind. Die ins Verhältnis zur Sum-
menbilanz gesetzten Kenngrößen liegen unterhalb von 5 %. Die entsprechenden Unternehmen werden daher aus dem Konsolidierungs-
kreis eliminiert.
In einem zweiten Schritt erfolgt die Untersuchung der assoziierten Unternehmen. Dabei werden alle assoziierten Unternehmen einer Ein-
zelbetrachtung und anschließend einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenzen unterzogen.
Im Ergebnis liegt kein assoziiertes Unternehmen über der Wesentlichkeitsgrenze.
Im letzten Schritt wird nochmals eine Gesamtbetrachtung aller verbundenen und assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeu-
tung vorgenommen. Auch hier liegen die Prozentsätze unterhalb von 5 %.Seite 24 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4.2.2 Verbundene Unternehmen
Der für den Gesamtabschluss abgegrenzte Vollkonsolidierungskreis umfasst zum 31.12.2020 neben der Kernverwaltung der Bundesstadt
Bonn folgende drei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (Sondervermögen), neun privatwirtschaftlich organisierte verbundene Unterneh-
men sowie eine AöR:
Verbundene, voll zu konsolidierende Unternehmen / Sondervermögen Anteil am
Kapital in %
Sitz der
Gesellschaft
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) 100,00 Bonn
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) 50,45 Bonn
Bonn-Netz GmbH 50,45 Bonn
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) 58,47 Bonn
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) 59,19*- Bonn
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) 100,00 Bonn
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) 58,47 Bonn
Stadtwerke Bonn Bad GmbH (SWBBad) 58,47 Bonn
Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) 100,00 Bonn
Theater der Bundesstadt Bonn 100,00 Bonn
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) 100,00 Bonn
Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) 92,34 Bonn
bonnorange AöR (bonnorange) 100,00 Bonn
* Unmittelbar über die Bundesstadt Bonn 2,54 %, mittelbar 2 % über die bonnorange und 93,46 % über die SWBB.Seite 25 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzgesamtlage des Konzerns wurden folgende
verbundene Unternehmen nicht voll konsolidiert:
 Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM)
 SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR)
 Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG)
 Vebofutur GmbH
 Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB)
 Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF)
 Beethoven-Stiftung
 Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC)
 Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
 Bonner City Parkraum GmbH (BCP)
4.2.3 Assoziierte Unternehmen
Zum 31.12.2020 wurden zwei assoziierte Unternehmen im Gesamtabschluss berücksichtigt:
Assoziiertes Unternehmen Anteil am
Kapital in %
Sitz der
Gesellschaft
Wahnbachtalsperrenverband (WTV) 46,60 Siegburg
Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) 20,00 Bonn
Weitere Einzelheiten, Übersichten und detailliertere Angaben zu den städtischen Betrieben können dem Beteiligungsbericht entnommen
werden.Seite 26 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt BonnKonsolidierungsstruktur im Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn
Voll zu konsolidierende
Unternehmen
Wesentliche assoziierte
Unternehmen
Bundesstadt Bonn
8000
SWB
1000
Stadtwerke Bonn GmbH -
Holding
100 %
SWBD
4100
Stadtwerke Bonn
Dienstleistungs-GmbH
100 %
SWBB
5100
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-
GmbH
58,47%
EnW
1100
Energie- und Wasserversorgung
Bonn/Rhein-Sieg GmbH
86,29%
Bonn-Netz
1300
Bonn-Netz GmbH
100 %
SWB Bonn Bad GmbH
1700
Stadtwerke Bonn Bad-GmbH
100 %
SWBV
2100
Stadtwerke Bonn Verkehrs-
GmbH
100 %
MVA
3100
MVA Müllverwertungsanlage
Bonn GmbH
93,46% | 2,54 % | 2 %
SGB
8010
Städtisches
Gebäudemanagement
100 %
Theater
8020
Theater Bonn
100 %
SZB
8030
Seniorenzentren der
Bundesstadt Bonn
100 %
VEBOWAG
8100
Vereinigte Bonner
Wohnungsbau AG
92,34 %
bonnorange AöR
8200
bonnorange Anstalt des
öffentlichen Rechts
100 %
WTV
8710
Wahnbachtalsperrenverband
46,60 %
REK
8720
Rheinische Entorguns-
Kooperation
20 %Seite 27 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
Unter Beachtung des Grundsatzes der Fiktion der rechtlichen Einheit (Einheitsgrundsatz) nach den handelsrechtlichen „Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Konzernrechnungslegung“ (GoK), sind im Konzern sämtliche wesentliche Kapitalverflechtungen, Schuldverhältnisse und
ergebniswirksame Vorgänge zu eliminieren, soweit diese auf den Geschäften innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Nach dem
Einheitsgrundsatz soll die Abbildung der Bundesstadt Bonn als Konzernmutter mitsamt ihren einzubeziehenden Tochterunternehmen der-
gestalt erfolgen, als ob diese Unternehmen insgesamt zusammen mit der Konzernmutter eine einzige wirtschaftliche Einheit wären. Der
Gesamtabschluss bildet lediglich die Vorfälle ab, die auf Geschäftsbeziehungen zu konzernfremden Dritten zurückzuführen sind.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden, voll zu konsoli-
dierenden Unternehmen eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung wird gem. § 51 KomHVO NRW i. V. m. § 301 HGB nach der Neubewertungs-
methode durchgeführt. Dabei wird der Wert der Beteiligung in der Bilanz der Bundesstadt Bonn oder der Tochterunternehmen (SWB,
SWBB und EnW) mit dem auf den Konzern Bundesstadt Bonn entfallenden anteiligen Eigenkapital in der Bilanz des verbundenen Unter-
nehmens verrechnet.
Die Erstkonsolidierung wurde auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen
zum 01.01.2010 durchgeführt.
In der Gesamtbilanz muss ein "Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter" gebildet werden, wenn Konzernaußenstehende am
Eigenkapital eines zu konsolidierenden Unternehmens beteiligt sind. Der Ausgleichsposten ist für den Teil des Eigenkapitals zu bilden, der
auf die Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen gehalten werden. In den Ausgleichsposten sind
auch die Beträge einzubeziehen (stille Reserven und Lasten), die bei Anwendung der Neubewertungsmethode dem anteiligen Eigenkapital
des Konzernaußenstehenden entsprechen (§ 307 Abs. 1 HGB).
Die Bundesstadt Bonn als "mehrstufiger Konzern" wendet die Simultankonsolidierung zur Erfassung ihrer Töchter und Enkel im Gesamt-
abschluss an. Im Gegensatz zur Kettenkonsolidierung wird bei der Simultankonsolidierung auf die Durchführung von Teilkonsolidierungen
verzichtet. Die Kapitalkonsolidierung wird in einem einzigen Konsolidierungsvorgang im Anschluss an die Erstellung des Summenab-Seite 28 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
schlusses aller einzubeziehenden Unternehmen durchgeführt. Die Kapitalaufrechnung erfolgt hierbei auf der Grundlage des durchgerech-
neten Konzernanteils aus Sicht der Bundesstadt Bonn als Mutterunternehmen. Beim Konzern Stadtwerke Bonn wird auf die Einzelab-
schlüsse der zu konsolidierenden Einzelunternehmen aufgesetzt.
Die aus der Kapitalkonsolidierung zum 01.01.2010 resultierenden passiven Unterschiedsbeträge veränderten sich in 2020 und stellen sich
wie folgt dar:
Passive Unterschiedsbeträge 31.12.2019
EUR
Veränderung 31.12.2020
EUR
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) 3.362.865,00 237.486,65 3.125.378,65
VEBOWAG 17.612.937,10 0,00 17.612.937,10
Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) 16.654.062,56 0,00 16.654.062,56
Theater der Bundesstadt Bonn -6.456.935,63 0,00 -6.456.935,63
bonnorange AöR 504.613,80 0,00 504.613,80
Summe 31.677.542,83 0,00 31.440.056,18
Der bei der Erstkonsolidierung innerhalb der Kapitalkonsolidierung des Theaters der Bundesstadt Bonn entstandene aktive Unterschieds-
betrag wurde gemäß dem Wahlrecht nach § 50 Abs. 4 KomHVO i.V.m. § 301 Abs. 3 S. 3 HGB (a.F.) mit den passiven Unterschiedsbeträ-
gen verrechnet.
Die vorliegenden passiven Unterschiedsbeträge werden nach Verrechnung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
des Theaters der Bundesstadt Bonn entsprechend dem zum Zeitpunkt ihrer Entstehung maßgeblichen Muster zur Gesamtbilanz a. F. im
Eigenkapital unter der Allgemeinen Rücklage ausgewiesen.Seite 29 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Ursächlich für die Veränderung in 2020 bei der SWBV ist eine Abschreibungsbuchung aufgrund einer Wertminderung durch die Bewer-
tungsüberprüfung eines Tochterunternehmens.
Im Übrigen wurden die aktiven Unterschiedsbeträge als Firmenwert aktiviert und über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben. Zum
31.12.2016 waren alle Firmenwerte vollständig abgeschrieben.
Die Schuldenkonsolidierung wurde nach § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW i.V.m. § 303 HGB durch die Eliminierung von Forderungen,
Ausleihungen, etc. und jeweils korrespondierenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernorganisationen vorge-
nommen.
Die Aufwands- und Ertragseliminierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW i.V.m. § 305 HGB durch Verrechnung der Erträge
zwischen den voll zu konsolidierenden Einheiten mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Das gesetzliche Wahlrecht des § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i.V.m. §§ 311, 312 HGB wird bei der Bundesstadt Bonn zu Gunsten der
Buchwertmethode ausgeübt. Analog zur Vorgehensweise bei den voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen wird der Zeitpunkt der
Erstanwendung der Equity-Methode auf den Stichtag 01.01.2010 festgelegt.
Die Buchwertmethode sieht den Wertansatz von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in der Gesamtbilanz mit den Anschaffungs-
kosten des Konzerns vor, der in den Folgejahren fortzuschreiben ist.Seite 30 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode in 2010 für den WTV resultierte ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 113.799.399,62
EUR. Von diesem Betrag wurden 102.207.133,04 EUR dem Sachanlagevermögen zugeordnet (stille Reserven). Der verbleibende Betrag
von 11.592.266,58 EUR wurde als Firmenwert bis zum 31.12.2014 abgeschrieben.
Durch die Abschreibung der stillen Reserven veränderte sich der Unterschiedsbetrag in 2020 wie folgt:
31.12.2019
EUR
Abschreibung 2020
EUR
31.12.2020
EUR
Stille Reserve 70.770.031,36 3.143.068,98 67.626.962,38
Firmenwert 0,00 0,00 0,00
Unterschiedsbetrag 70.770.031,36 3.143.068,98 67.626.962,38
Im Jahr 2017 wurde der REK erstmals als assoziiertes Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen. Die Equity-Methode lieferte
hierbei einen abzuschreibenden Firmenwert von 499.861,97 EUR, der zum 31.12.2020 vollständig abgeschrieben war. Stille Reserven
waren nicht zu vermuten.
31.12.2019
EUR
Abschreibung 2020
EUR
31.12.2020
EUR
Firmenwert 124.965,50 124.965,50 0,00
Unterschiedsbetrag 124.965,50 124.965,50 0,00Seite 31 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Organisationen wurden für den Gesamtabschluss grundsätzlich an die geltenden Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des NKF angepasst. Die Vereinheitlichung wurde bei der Gliederung sowie insbesondere beim Ansatz und
der Bewertung bestimmter Positionen entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie der Bundesstadt Bonn vorgenommen.
Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 42 KomHVO NRW. Die Gesamtergebnisrechnung ist gemäß
§ 2 KomHVO NRW gegliedert.
Am 01. Oktober 2020 ist das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haus-
halten im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ in Kraft getreten und zwischenzeitlich auf Grund des
Krieges gegen die Ukraine entsprechend ausgeweitet worden (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG). Eine entspre-
chende Änderung der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist ebenfalls erfolgt. Diese Vorschriften sollen die pandemie-
sowie kriegsbedingte finanzwirtschaftliche Situation der Kommunen in NRW berücksichtigen und deren Handlungsfähigkeit sicherstellen.
Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2020 ist das erste Werk, auf welches die neuen Regelungen des NKF-CIG (jetzt NKF-CUIG)
nach § 116 Abs. 4 GO NRW Anwendung finden.
Bei der Ermittlung des Anpassungsbedarfs stand insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Vordergrund.
Die Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt wurden weitgehend in Anspruch genommen. Auf die Angleichung der ange-
wandten Ansatz- und Bewertungsmethoden an die konzerneinheitliche Bewertung wurde bei assoziierten Unternehmen gem.
§ 51 Abs. 3 KomHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB verzichtet.
Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Einzelnen im Gesamtabschluss angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bilanziert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, grundsätzlich vermindert um lineare Abschreibungen ent-
sprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern angesetzt. Eine Anpassung von Nutzungsdauern der einbezogenen UnternehmenSeite 32 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
an die örtliche Abschreibungstabelle war nicht notwendig, da diese entweder nach der NKF-Abschreibungstabelle bzw. betriebsspezifisch
in Anlehnung an die handelsrechtliche Abschreibungstabelle angesetzt worden sind.
Die Verteilung von stillen Reserven und Lasten erfolgte grundsätzlich dem Einzelbewertungsgrundsatz entsprechend. Soweit erforderlich
erfolgte die Verteilung und Fortschreibung der aufgedeckten Beträge entsprechend der Empfehlung im Praxisleitfaden des Modellprojektes
NKF-Gesamtabschluss vereinfachend auf Postenebene.
Bei der Stadt wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) gem.
§ 36 Abs. 3 KomHVO NRW grundsätzlich im Anschaffungsjahr unmittelbar im Aufwand verbucht.
In Teilbereichen des Anlagevermögens ist gemäß § 29 KomHVO NRW von den Vereinfachungsverfahren (Festwerte und Gruppenbewer-
tung) Gebrauch gemacht worden.
Die Ausleihungen wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden in Einzelfällen Festwerte gebildet. Für gleichartige Vermögensgegenstände wurde
in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene Durchschnittswert angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, den Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Ma-
terialgemein- und Fertigungsgemeinkosten.
Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auf eine Anpassung gem. § 308 Abs.2 Satz 3 HGB verzichtet worden.Seite 33 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zweifelhafte Forderungen wurden mit dem wahrscheinlich eingehenden Wert ange-
setzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die Liquiden Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 43 Abs. 1 KomHVO NRW vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt.
Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung erfolgte - mit Aus-
nahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs-
sätze.
Allen am Abschlussstichtag bestehenden und bis zur Abschlussaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen
ausreichend Rechnung getragen worden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften
gebildet. Diese wurden für die Kernverwaltung mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis
eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt und bei den Tochtergesellschaften auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gut-
achten.
Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW vor dem Abschlussstichtag eingegangene Ein-
nahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt sowie erhaltene Zuwendungen für Inves-
titionen, die an Dritte weitergeleitet werden.Seite 34 von 178
33
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz
AKTIVA
Anlagevermögen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
5.663.269.705,64 5.546.203.500,98
Das Konzernanlagevermögen entfällt mit 62 % auf den Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn.
Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
20.694.912,97 20.845.066,68
Die immateriellen Vermögensgegenstände entfallen hauptsächlich auf Lizenzen, Software und Konzessionen mit 16.690 TEUR. Ferner
werden Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 4.005 TEUR ausgewiesen.Seite 35 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Sachanlagen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
5.371.470.703,43 5.249.722.008,07
Im Bereich der Sachanlagen liegen 62 % der Vermögenswerte im Kernhaushalt. Die Erhöhung resultiert hierbei im Wesentlichen durch
Zugänge/Aktivierung bei Hochbaumaßnahmen und sonstigen Baumaßnahmen. Bei der Bonn Netz GmbH begründet sich der wesentliche
Teil der Zugänge einschließlich der Umbuchungen insbesondere auf den Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der zweitgrößte
Anteil der Zugänge unter den Tochtergesellschaften und eigenbetrieblichen Einrichtungen ergab sich beim SGB. Diese betreffen haupt-
sächlich laufende Investitionen an bestehenden Objekten und die Errichtung und den Erwerb neuer Objekte im Bereich der Schulen und
der Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Bei der SWBV ergeben sich die Zugänge im Anlagevermögen hauptsächlich aus für die Zukunftssicherung und die weitere attraktivitäts-
steigernde Gestaltung des ÖPNV-Angebotes vorgenommenen Investitionsausgaben.
Das Sachanlagevermögen gliedert sich wie folgt:
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
871.766.441,93 875.697.205,28
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzen sich aus Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten sowie sonstigen
unbebauten Grundstücken zusammen.Seite 36 von 178
35
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Die Grünflächen, hierzu zählen öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze, Dauerkleingärten, natürliche Was-
serläufe und Teiche, sind zu 100 % im Besitz der Bundesstadt Bonn.
Dies gilt sowohl annähernd für Ackerland, worunter landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland zusammengefasst werden, als
auch für Wald und Forsten.
Die sonstigen unbebauten Grundstücke (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Unland, Erbbaurechte) befinden sich ebenfalls über-
wiegend in städtischem Besitz.Seite 37 von 178
36
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1.596.526.149,94 1.556.578.645,09
Unter diesem Bilanzposten werden Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohnbauten und sonstige Dienst-, Geschäfts- und Be-
triebsgebäude ausgewiesen. Die Gesamtsumme verteilt sich wie folgt:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Kinder- und Jugendeinrichtungen 108.340.098,87 97.476.195,30
Schulen 547.205.304,20 548.209.078,27
Wohnbauten 385.110.808,82 374.290.796,00
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Be-
triebsgebäude
555.869.938,05 536.602.575,52
Summe 1.596.526.149,94 1.556.578.645,09
Grundsätzlich werden bei der Kernverwaltung nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerbli-
cher Art zugerechnet werden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen sind sowie einige Sonderfälle. Der größte Teil der
städtischen Objekte wird beim SGB bilanziert.Seite 38 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Auf die Stadt entfallen bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen 2.440 TEUR, auf das SGB 100.633 TEUR und auf die VEBOWAG 5.267
TEUR.
Der Ansatz für Schulen wird fast in voller Höhe beim SGB abgebildet. Die Zugänge betreffen laufende Investitionen an bestehenden
Objekten (Schulen) und betreffen fertig gestellte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen aus den Anlagen im Bau.
Die VEBOWAG hat mit 372.504 TEUR den größten Anteil an dem ausgewiesenen Wert für die Wohnbauten. Die Bundesstadt Bonn fließt
mit einem Wert von 4.729 TEUR, die Seniorenzentren mit 3.621 TEUR und das SGB mit 3.537 TEUR ein. Diese vier Unternehmen mit
den höchsten Anteilen vereinen fast 100 % an der Gesamtsumme der Wohnbauten.
Die beiden Unternehmen mit dem größten Anteil an den sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden sind das SGB mit einem
Wert von 182.421 TEUR und die Kernverwaltung mit 164.141 TEUR.
Infrastrukturvermögen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
2.244.837.493,70 2.256.784.863,36Seite 39 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Das Infrastrukturvermögen des Konzerns Bundesstadt Bonn setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Grund und Boden des Infrastrukturvermögen 352.541.381,49 353.403.259,50
Brücken und Tunnel 266.167.866,48 260.412.738,33
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 66.055.368,70 55.474.701,70
Entwässerungs-, Abwasserbeseitigungsanlagen 744.476.127,76 764.036.351,44
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 468.688.340,52 483.600.018,84
Versorgungsanlagen 311.280.666,13 304.176.523,25
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 35.627.742,62 35.681.270,30
Summe 2.244.837.493,70 2.256.784.863,36
Das Infrastrukturvermögen befindet sich zu rund 82 % im Anlagevermögen der Kernverwaltung. Es beinhaltet mit 744.258 TEUR die
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, mit 266.168 TEUR Brücken und Tunnel sowie mit 468.688 TEUR das Straßennetz
mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen des Kernhaushalts. Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ist zu 94 % der
Bundesstadt Bonn zuzuordnen.
Die Versorgungsanlagen sind mit einem Wert von 155.884 TEUR im Besitz der EnW und mit einem Wert von 133.090 TEUR im Besitz der
Bonn-Netz GmbH. Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens entfallen vollständig auf die Bundesstadt Bonn.Seite 40 von 178
39
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Bauten auf fremdem Grund und Boden
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1.601.788,85 814.003,08
Diese Position setzt sich hauptsächlich aus Bauten der Bundesstadt Bonn mit 326 TEUR und des SGB mit 1.178 TEUR zusammen.
Der Anstieg zum Vorjahreswert ist im Wesentlichen auf einen Zugang von 201 TEUR sowie eine Umbuchung von 697 TEUR aus den
Anlagen im Bau beim SGB für die Maßnahme „Schwarz-Weiß-Trennung, Lüftungsanlage“ im Bereich der FFW Beuel zurückzuführen.
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
119.928.498,79 119.064.974,97
Die Kunstgegenstände und Ausstellungsstücke, wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken etc. befinden sich allesamt im Anlagevermögen der
Kernverwaltung.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
90.860.943,84 80.144.349,28
Die Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge gehören zu 29 % zum Anlagevermögen der Kernverwaltung. Der wesentliche Teil
der Position (52 %) entfällt größtenteils auf die Fahrzeuge für den öffentlichen Personennahverkehr der SWB und SWBV.Seite 41 von 178
40
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Betriebs- und Geschäftsausstattung
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
56.914.891,64 52.862.932,98
Neben der herkömmlichen Arbeitsplatzausstattung sind auch spezielle fachlich geprägte Gerätschaften, Werkzeuge und Einrichtungen
aus dem schulischen, sportlichen, medizinischen, technischen, kulturellen, pflege- und sonstigen sozialen Bereichen dazu zu rechnen. Der
größte Anteil an dieser Bilanzposition liegt mit 46 % bei der Kernverwaltung.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
389.034.494,74 307.775.034,03
Die Gesamtsumme dieser Bilanzposition teilt sich folgendermaßen auf: Auf geleistete Anzahlungen entfallen 116.458 TEUR, auf die An-
lagen im Bau 272.577 TEUR. Die Erhöhung resultiert hierbei im Wesentlichen aus Zugängen/Aktivierung bei Tiefbaumaßnahmen und
sonstigen Baumaßnahmen der Kernverwaltung.
Den größten Anteil an dieser Position haben die folgenden Unternehmen: Auf die Kernverwaltung entfällt ein Betrag von 243.948 TEUR.
Das SGB hat einen Anteil in Höhe von 53.489 TEUR, der sich vorrangig aus der Sanierung oder dem Neubau von Schulen ergibt. Die
SWBV fließt mit einem Betrag von 56.933 TEUR und die VEBOWAG mit 19.964 TEUR ein.Seite 42 von 178
41
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Finanzanlagen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
271.104.089,24 275.636.426,23
Unter den Finanzanlagen werden die wirtschaftlichen Betätigungsfelder des Konzerns Bundesstadt Bonn in Form von Anteilsrechten an
öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierten Unternehmen und Einrichtungen sowie die damit zusammenhängenden Ausleihungen
abgebildet.
Die Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 31.871.155,33 32.277.323,70
Anteile an assoziierten Unternehmen 75.290.156,99 78.558.191,47
Übrige Beteiligungen 45.453.563,29 45.469.975,60
Wertpapiere des Anlagenvermögens 96.849.053,94 97.385.201,67
Ausleihungen 21.640.159,69 21.945.733,79
Summe 271.104.089,24 275.636.426,23Seite 43 von 178
42
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Anteile an verbundenen Unternehmen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
31.871.155,33 32.277.323,70
Die Anteile setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Bundesstadt Bonn Beethovenstiftung 8.325.065,37 8.325.065,37
BonnCC 25.393,53 25.393,53
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH 325.167,56 325.167,56
Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH 3.306,30 3.306,30
SWB GmbH Bonner City Parkraum GmbH (BCP) 3.067.994,99 3.067.994,99
Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM) 2.591.401,94 2.591.401,94
SWBV GmbH Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG) 50.000,00 50.000,00
Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) 17.184.096,45 17.590.264,82
SWBB GmbH SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH 22.600,00 22.600,00
VEBOWAG Core Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs-KG 0,00 0,00
VEBOFUTUR GmbH 276.129,19 276.129,19
Summe 31.871.155,33 32.277.323,70
Eine Überprüfung der Werthaltigkeit der im Rahmen der Erstkonsolidierung gehobenen stillen Reserven in den Beteiligungen führte unter
Anwendung des Niederstwertprinzips nach § 36 Abs. 6 KomHVO NRW zu einer außerplanmäßigen Abschreibung von 406.168,37 EUR
des Anteils der SWBV GmbH an der SSB.Seite 44 von 178
43
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Anteile an assoziierten Unternehmen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
75.290.156,99 78.558.191,47
Hierbei handelt es sich um die Anteilsrechte an Unternehmen, die unter einem maßgeblichen Einfluss der Gemeinde stehen. Hier werden
die städtischen Anteile am Wahnbachtalsperrenverband von 46,6 % sowie (seit 2017) am Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Koope-
ration von 20 % ausgewiesen.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Wahnbachtalsperrenverband 75.008.100,29 78.151.169,27
Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation 282.056,70 407.022,20
Summe 75.290.156,99 78.558.191,47
Die Reduzierung ist in der Abschreibung der stillen Reserve des WTV sowie des Firmenwertes des REK begründet.Seite 45 von 178
44
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Übrige Beteiligungen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
45.453.563,29 45.469.975,60
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
SWBV GmbH Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) 2.671.301,96 2.671.301,96
BEKA 4.560,00 4.560,00
EnW Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (TKL) 3.124.481,52 3.124.481,52
Trianel Windkraft Borkum GmbH & Co. KG (TWB) 1.700.000,00 4.200.000,00
Trianel Onshore Windkraftwerk GmbH & Co. KG (TOW) 1.649.441,52 1.784.786,74
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) 3.498.271,71 2.888.683,62
Trianel Windkraft Borkum II GmbH & Co. KG (TWB II) 1.803.269,24 1.803.269,24
Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS) 2.009.344,82 0,00
SWB GmbH Trianel GmbH 2.737.800,00 2.737.800,00
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH) 1.075.418,46 1.075.418,46
Flughafen Köln/Bonn GmbH 23.773.666,45 23.773.666,45
Übrige 188.591,53 188.591,53
Müllverwertungsanlage Bonn
GmbH
refer GmbH, Leverkusen 12.500,00 12.500,00
Stadtwerke Bonn Beteilig.
GmbH
Wasserversorgungs-Gesellschaft mbH Sankt Augustin (WVG) 733.973,60 733.973,60
EnergieversorgungsgesellschaftSankt Augustin mbH (EVG) 0,00 0,00
Bundesstadt Bonn Tourismus & Congress GmbH (T&C) 31.492,90 31.492,90
CVUA Anteilswert 437.849,58 437.849,58
VEBOWAG Anteile an Genossenschaften 1.600,00 1.600,00
Summe 45.453.563,29 45.469.975,60Seite 46 von 178
45
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Die Veränderungen der Beteiligungen der EnW sind auf folgende Sachverhalte zurückzuführen.
Trianel Windkraft Borkum GmbH & Co. KG (TWB):
Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 2.500 TEUR auf den Beteiligungsansatz der TWB vor-
genommen, da es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt.
Trianel Onshore Windkraftwerk GmbH & Co. KG (TOW):
Aufgrund einer Kapitalrückführung kam es in 2020 zu einem Abgang bei der TOW in Höhe von 135 TEUR.
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE):
Bei der TEE erhöhten sich die Anteile um 610 TEUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS):
Mit Wirkung vom 17. November 2020 beteiligte sich die EnW an der TWS. Der Ausweis betrifft die Anschaffungskosten eines Komman-
ditanteils in Höhe von 15,00 % an der TWS. Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Gegenstand des Unternehmens
ist die Planung und Entwicklung, die Errichtung sowie der Betrieb von Anlagen in Deutschland zur Erzeugung und Speicherung von
Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Gesellschaft verfolgt mit ihrem Unternehmensgegenstand den Zweck der Sicherung der nachhal-
tigen Energieversorgung durch Energieversorgungsunternehmen mit kommunaler Beteiligung.Seite 47 von 178
46
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Wertpapiere des Anlagevermögens
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
96.849.053,94 97.385.201,67
Die Wertpapiere des Konzerns Bundesstadt Bonn entfallen nur auf die Kernverwaltung. Zu diesen Wertpapieren gehören eine Fonds-
Anlage mit der bisher gebildeten Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-
Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Fi-
nanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat.
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds
angelegt.
Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Port-
folio sich in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt.Seite 48 von 178
47
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Ausleihungen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
21.640.159,69 21.945.733,79
Die Ausleihungen teilen sich im Einzelnen in folgende Kategorien auf:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen 4.835.000,00 4.867.500,00
Ausleihungen an Beteiligungen 7.244.358,15 7.837.892,75
Sonstige Ausleihungen 9.560.801,54 9.240.341,04
Summe 21.640.159,69 21.945.733,79
Der Hauptanteil der Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen entfällt auf die Ausleihungen der VEBOWAG an die VEBOFU-
TUR mit 4.640 TEUR.
Bei Ausleihungen an Beteiligungen hat die EnW der TWB und der TWB II Darlehen in Höhe von insgesamt 5.967 TEUR gewährt. Bei der
SWB GmbH betrifft es ein Gesellschafterdarlehen der TGH in Höhe von 1.278 TEUR.
Unter den sonstigen Ausleihungen des Konzerns Bundesstadt Bonn werden im Wesentlichen die sonstigen Ausleihungen der Bundesstadt
Bonn in Höhe von 3.640 TEUR sowie die der SWB GmbH in Höhe von 2.464 TEUR, der Bonn-Netz GmbH in Höhe von 1.217 TEUR und
der MVA in Höhe von 1.942 TEUR ausgewiesen.Seite 49 von 178
48
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Vorräte beinhalten im Einzelnen folgende Positionen:
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind die Bestände an verwertbaren Lagermaterialien ausgewiesen, u.a. Brenn- und Treibstoffe,
diverse Betriebsmaterialien und Ersatzteile sowie sonstige Bau- und Hilfsstoffe.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
50.802.496,91 51.803.259,75
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 29.639.139,79 27.789.417,34
Fertige und unfertige Erzeugnisse 20.978.750,65 23.770.725,07
Geleistete Anzahlungen 184.606,47 243.117,34
Summe 50.802.496,91 51.803.259,75Seite 50 von 178
49
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Nach Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen mit Eliminierung der konzerninternen Forderungen und sonstigen Vermögensgegen-
stände verbleiben für den Konzern Forderungen in Höhe von 177.748 TEUR und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 85.752
TEUR gegenüber Dritten.
Den größten Anteil an der Position bilden Forderungen der Kernverwaltung mit einem Wert von 118.235 TEUR. Mit einem Volumen von
35.410 TEUR folgen die Forderungen der EnW.
Die Veränderung dieser Bilanzposition ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Forderungen aus Transferleistungen der Kernverwal-
tung zurückzuführen. Hier war ein Betrag in Höhe von 28.576.236,00 EUR (im Vorjahr 16.045.492,84 EUR) aufgrund des Förderprogramms
„Gute Schule 2020“ des Landes NRW aktiviert.
Bei den sonstigen Vermögengegenständen entfällt der größte Anteil mit 57.265 TEUR auf die Kernverwaltung.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
263.499.749,03 256.160.442,94
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Forderungen 177.747.820,32 167.849.105,94
Sonstige Vermögensgegenstände 85.751.928,71 88.311.337,00
Summe 263.499.749,03 256.160.442,94Seite 51 von 178
50
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Liquide Mittel
Als liquide Mittel werden bei der Stadt die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokon-
ten sowie Schulsparbücher nachgewiesen. Die Kernverwaltung hat einen Anteil von 28.940 TEUR an diesem Bilanzposten. Der Anteil der
VEBOWAG beträgt 8.255 TEUR.
Aktive Rechnungsabgrenzung
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
47.199.258,30 34.746.747,34
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
38.948.131,95 36.191.632,68Seite 52 von 178
51
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten teilt sich wie folgt auf:
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn
nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegenleistungsver-
pflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden
entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufgelöst.
In 2020 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2016 bis 2020 in Höhe von 1.854.702,18 EUR erfolgt. In Höhe der jeweils
vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher Höhe die
Aufwendungen aus Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der
Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 4.025.054,38 EUR ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2020 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung
für den Monat 01/2021, sowie Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2021 als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2020 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2021 (oder weitere Folgejahre) betrafen, wurden diese
Werte als aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Bundesstadt Bonn 37.870.166,15 35.170.400,92
Stadtwerke Bonn (SWB) 596.846,94 643.625,24
VEBOWAG 267.951,98 215.385,85
Übrige 213.166,88 162.220,67
Summe 38.948.131,95 36.191.632,68Seite 53 von 178
52
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
PASSIVA
Eigenkapital
Der Gesamtjahresfehlbetrag laut Bilanz des Konzerns Bundesstadt Bonn beträgt -32.780 TEUR.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1.050.395.095,48 1.090.533.339,93
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Allgemeine Rücklage 885.560.792,40 896.823.298,31
Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37
Ausgleichsrücklage 62.033.446,15 69.862.221,55
Gesamtjahresergebnis -32.779.764,68 -18.390.754,27
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 134.925.556,24 141.583.508,97
Summe 1.050.395.095,48 1.090.533.339,93Seite 54 von 178
53
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Das Gesamteigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2020 wie folgt entwickelt:
Gesamteigenkapital zum 31.12.2019 1.090.533.339,93
Jahresergebnisse aus Einzelabschlüssen 10.719.277,72
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen WTV und REK -3.268.034,47
erfolgswirksame Bewertungsanpassungen (Konzern)
Bundesstadt Bonn -398.504,02
SWB (insbesondere Beteiligungsertragseliminierung) -24.456.517,18
SWBB (Gewerbesteuer und Korrektur Meldedaten) 1.698.037,76
EnW 77.468,00
SGB (insbesondere Korrektur Phasenverschiebung) 1.155.887,31
Bewertungsanpassung auf Konzernebene -38.852.504,17
Bewertungsanpassung aus Meldedaten 7.155.544,41
Gesamtjahresfehlbetrag -28.347.073,53
Bundesstadt Bonn (Verrechnung Allgemeine Rücklage) 1.860.817,78
SWB (Zwischengewinneliminierung) -998.663,55
SWBB (Gewinnausschüttung an BRS) -12.660.822,00
EnW (insbesondere Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter) -3.607.258,67
SWBV (Abschreibung stille Reserve) -406.168,37
VEBOWAG (Gewinnausschüttung) -80.433,12
erfolgsneutrale Veränderungen -15.892.527,93
Gesamteigenkapital zum 31.12.2020 1.050.395.095,48Seite 55 von 178
54
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter
Unter dieser Position stehen Minderheitenanteile der an vorgenannten beteiligten Fremdgesellschafter.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
134.925.556,24 141.583.508,97
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Bonn-Netz GmbH 56.804.671,13 57.824.203,53
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 28.316.186,96 27.261.904,29
Stadtwerke Bonn Beteilig. GmbH 18.550.915,10 18.723.720,84
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 16.753.750,47 16.741.580,32
VEBOWAG 13.203.359,41 12.884.892,16
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 1.020.498,67 7.871.033,33
Stadtwerke Bonn Bad GmbH 276.174,50 276.174,50
Summe 134.925.556,24 141.583.508,97Seite 56 von 178
55
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Das Muster zur Gesamtbilanz nach KomHVO NRW sieht den Ausweis der passiven Unterschiedsbeträge in einem gesonderten Posten
zwischen Eigenkapital und Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz vor. Seit Gültigkeit dieser Regelung sind keine passiven Unter-
schiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung entstanden. Daher erfolgt hier kein Ausweis.
Die bis zum 31.12.2018 entstandenen passiven Unterschiedsbeträge werden weiterhin als Bestandteil der Bilanzposition Eigenkapital
ausgewiesen (siehe Seite 27).
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EURSeite 57 von 178
56
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Sonderposten
Der Sonderposten des Konzerns Bundesstadt Bonn setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1.226.843.606,94 1.238.167.903,96
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Sonderposten für Zuwendungen 1.005.792.059,46 1.006.421.667,16
Sonderposten für Beiträge 192.201.203,17 195.125.877,84
Sonderposten für den Gebührenausgleich 3.727.471,45 11.728.731,58
Sonstige Sonderposten 25.122.872,86 24.891.627,38
Summe 1.226.843.606,94 1.238.167.903,96Seite 58 von 178
57
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für Zuwendungen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1.005.792.059,46 1.006.421.667,16
Der Sonderposten für Zuwendungen entfällt mit 818.739 TEUR auf die Kernverwaltung und mit 115.155 TEUR auf das SGB.
Im Jahr 2020 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen insbesondere aus einzelfallbezogene Fördermaßnah-
men bei der Kernverwaltung zugeordnet werden.
Beispiele für städtische Einzelförderungen, die 2020 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
 Bundes und Landesförderung für das WCCB (3,5 Mio. EUR)
 Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes NRW (2,3 Mio. EUR)
 Landesförderung für die Entrauchungsanlage im Tunnel Bad Godesberg (5,2 Mio. EUR)
 Schenkung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen und übrige Bereiche (706.101,00 EUR)
 Sonderposten für Grundstücke in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR wurden in 2008 zu viel eingebucht und in 2020 korrigierend ausge-
bucht. Die Aktivwerte wurden ebenfalls entsprechend reduziert.
 Von den zur Eröffnungsbilanz pauschal gebildeten Sonderposten für Grundstücke konnten ca. 37,7 Mio. EUR aufgelöst und Ein-
zelanlagenstammsätzen zugeordnet werden. Es wurde unter anderem der pauschale Sonderposten für Erschließungsverträge in
Höhe von rund 25,0 Mio. EUR aufgearbeitet und auf Einzelanlagen umgebucht.
 Zu den Einnahmen aus der Baumschutzsatzung (ca. 306 TEUR) wurde bisher keine Buchungsanweisung an die Finanzbuchhal-
tung gegeben.
 Weiterhin wurden 477.781,67 EUR Sonderposten aus den Mitteln der Feuerschutzpauschale 2020 und einem Restbetrag aus der
Katastrophenschutzpauschale 2019 gebucht.Seite 59 von 178
58
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Zusätzlich gingen bei der Bundesstadt Bonn Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein:
 Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur Vermögensgegenständen zugeordnet werden,
die über den Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den Zeitpunkt der Zurechnung
ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensge-
genstandes können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der Zuwendungsvorgaben einem Vermögensge-
genstand zugeordnet werden.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2020 für die Stadt Bonn im Jahr 2020 betrug 12.890.410,59 EUR.
Hinzu kamen 1.461.260,26 EUR aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2020).
Im Jahr 2020 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 5.321.546,90 EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur
Gänze, geförderte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert wurden. Ver-
mögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist,
wurden hierbei nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Dies betrifft z.B. Kanäle und Straßenaufbau, da hier eine Konkurrenz zu einer
Förderung aus Beiträgen nach BauGB oder KAG zu erwarten ist. Davon wurde ein Betrag i.H.v. 3.221.512,14 EUR den Aufwen-
dungen aus dem Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet.
Der Betrag von 5.808.611,81 EUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird
erst mit der Aktivierung der Maßnahme gebildet.
Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2020, der in erster Linie für Maßnahmen zur Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen
ist, wurden in Höhe von 50.848,80 Euro den sonstigen Beschaffungen im Geschäftsbereich 5099 zugeordnet.
80.126,43 Euro wurden den Beschaffungen unter 800,00 Euro des Geschäftsbereichs 5099 zugeordnet.Seite 60 von 178
59
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von 1.330.285,03 Euro wurde wie in den Vorjahren
mangels weiterer Investitionen bei der Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt.
In 2020 wurden weiterhin Sonderposten i.H.v. 6.715.505,96 EUR aus allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2016-
2019) zugeordnet.
Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale 2017 wurden in Höhe von 226.676,83 EUR korrigiert.
 Stellplatzablösebeträge
In 2020 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2016 bis 2020 in Höhe von 1.854.702,18 EUR in Form der Bildung
eines ARAP und PRAP erfolgt. Für die verbliebenen ab dem Jahr 2016 vereinnahmten Stellplatzablösebeträge in Höhe von
728.780,85 EUR sollen als Sonderposten zugeordnet werden, wenn die seitens des Amtes 66 vorgeschlagenen Baumaßnahmen
aktiviert wurden.
Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte
auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen von privatrechtlichen
Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, de-
nen in der Regel ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile bei der Finanzierung wurden bei
dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht
ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende Sonderposten gegenübergestellt wurde.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss
abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende anteilige ertragswirksame
Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.Seite 61 von 178
60
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für Beiträge
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
192.201.203,17 195.125.877,84
Der Sonderposten für Beiträge in Höhe von insgesamt 192.201 TEUR entfällt in Höhe von 169.151 TEUR auf die Kernverwaltung. Hierbei
handelt es sich um:
 Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalabgabengesetz (KAG)
 Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG.
Gem. § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von
Straßen und Kanälen (und in diesem Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige Straßenbeleuchtung
oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben.
Gem. § 4 der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. De-
zember 1988 trägt die Stadt im Regelfall 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der Beitragszahler
90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Bundesstadt Bonn mit Quoten zwischen 30 % und 70 %
je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermögensgegenstände erhoben:
 Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen und für Kanäle
 Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßenbegleitgrün und für GrunderwerbSeite 62 von 178
61
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Für das Jahr 2020 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im
jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen.
 Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes
erhoben.
Im Jahr 2020 wurde ein Betrag in Höhe von 133.939,36 EUR vereinnahmt.
Die Einnahmen eines Jahres werden üblicherweise auf die im Jahr der Erhebung aktivierten Kanäle als Sonderposten zugeordnet.
Da im Jahr 2020 mangels vorliegender Buchungsanweisungen nicht ausreichend Kanalbaumaßnahmen aktiviert werden konnten,
wurden keine Sonderposten aus einmaligem Kanalbeitrag gebildet.
Der sich aus § 44 Abs. 5 KomHVO NRW ergebenden Verpflichtung zur Sonderpostenbildung wurde insoweit nicht nachgekommen.
Die Sonderpostenbildung muss nachgeholt werden.
 Erschließungsbeiträge/ Beiträge nach KAG
Für das Jahr 2020 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im
jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen. In Fällen, wo diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die Einnahmen als
Verbindlichkeit unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Die Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegen-
stände wird nachgeholt, wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind.Seite 63 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für den Gebührenausgleich
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
3.727.471,45 11.728.731,58
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Kernverwaltung zugeordnet.
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes,
die nach § 6 Kommunalabgabengesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebühren-
haushalt anzusetzen.
Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Rettungsdienst 620.211,85 826.611,74
Märkte 192.355,64 169.791,34
Stadtentwässerung 959.750,74 5.553.271,01
Straßenreinigung 113.280,47 101.479,26
Abfallentsorgung 1.763.233,43 5.077.578,23
Bestattungswesen 78.639,32 0,00
Summe 3.727.471,45 11.728.731,58Seite 64 von 178
63
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Sonstige Sonderposten
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
25.122.872,86 24.891.627,38
Die sonstigen Sonderposten haben einen Gesamtwert von 25.123 TEUR und sind zu 100 % der Kernverwaltung zugeordnet. Die Bun-
desstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen, für die in Höhe der Vermögenswerte Sonderposten gebildet
wurden. Daneben sind hier Posten aus Mitteln der Baumschutzsatzung und des Öko-Kontos angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag nach nicht genau bekannt
sind. In der Gesamtbilanz wurden unter den Voraussetzungen des § 37 KomHVO NRW Rückstellungen in Höhe von insgesamt
1.003.311 TEUR (Vorjahr: 936.347 TEUR) gebildet.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1.003.311.412,14 936.347.320,17Seite 65 von 178
64
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Pensionsrückstellungen
Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen wurden für die Erfüllung künftiger, wahrscheinlicher Pensionszahlungen für die aktiven Be-
amten sowie für die Versorgungsempfänger gebildet. Die bei der SWB GmbH, EnW und der SWBV gebildeten Pensionsrückstellungen
betreffen Rentenverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften gegenüber Mitarbeitern, deren zugesicherte Altersversorgung nicht
durch eine Mitgliedschaft in der im Umlageverfahren finanzierten Rheinischen Zusatzversorgungskasse gewährleistet ist.
Die innerhalb der Kernverwaltung passivierten Pensionszusagen in Höhe von 824.127 TEUR machen mit ca. 98 % den Großteil der
Position aus. Bei der SWB werden 11.007 TEUR, bei der SWBV 1.854 TEUR ausgewiesen. Für die bonnorange AöR werden 4.525 TEUR,
für die Bonn-Netz GmbH 212 TEUR und die VEBOWAG 348 TEUR angesetzt.
Die Berechnung erfolgte bei der Bundesstadt Bonn mit Hilfe des Programmes „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“, welches durch
ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist.
Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018G von Dr. Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Bei den Tochter-
unternehmen erfolgte die Berechnung auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten.
Bei der bonnorange AöR erfolgt seit 2018 eine Bewertungsanpassung aufgrund eines Gutachtens zur Berechnung der Pensionsrückstel-
lungen.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
842.073.264,71 805.044.204,70Seite 66 von 178
65
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Instandhaltungsrückstellungen
Gemäß § 37 Abs. 4 KomHVO NRW sind für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen zu bilden, wenn sie genau benannt und konkret
beabsichtigt sind. Die Rückstellungen werden bei den Seniorenzentren (120 TEUR) und bei der VEBOWAG (1.780 TEUR) ausgewiesen.
Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1.900.000,00 2.557.000,00
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
453.850,16 321.764,59Seite 67 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Die Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steuerrückstellungen betreffen größtenteils die SWB. Sie wurden für die Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 2020 gebildet.
Bei der SWBB betrifft es hauptsächlich die Gewerbesteuer aus dem aktuellen Jahr.
Sonstige Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 37 Abs. 7 KomHVO NRW werden nach Konsolidierung der wirtschaftlichen Verflechtungen
innerhalb des Konsolidierungskreises nur sonstige Rückstellungen gegenüber Konzernfremden angesetzt. Die Positionssumme betrifft im
Wesentlichen mit 43 % den Kernhaushalt, mit 11 % die EnW, mit 12 % die SWB und die SWBV mit 12 %.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Stadtwerke Bonn GmbH 229.692,12 229.692,12
Stadtwerke Bonn Beteilig. GmbH 193.005,04 46.819,70
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH 31.153,00 45.252,77
Summe 453.850,16 321.764,59
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
158.884.297,27 128.424.350,88Seite 68 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten
Unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten sind sämtliche Schulden ausgewiesen, die am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der
Fälligkeit nach bekannt sind. Die Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten des Konzerns Bundesstadt Bonn zum 31.12.2020 einschließ-
lich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Unter dieser Position sind rückzahlungspflichtige Finanzmittel ausgewiesen, die dem Konzern Bundesstadt Bonn auf Grund von Investiti-
onsmaßnahmen von Dritten zur Verfügung gestellt worden sind. Die vier Unternehmen mit dem höchsten Anteil sind die Kernverwaltung
mit 1.065.903 TEUR, die VEBOWAG mit 212.151 TEUR, die EnW mit 125.585 TEUR sowie das SGB mit 110.469 TEUR. Der Ansatz
erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. Die Bundesstadt Bonn setzt Derivate ein und verfolgt in ihrem Schuldenmanagement als Hauptziele
die Zinssicherung, Entzerrung von Umschuldungsfälligkeiten und Kontinuität in den Zins- und Tilgungszahlungen. Die Zinssicherungsge-
schäfte der Kernverwaltung entsprechen im Wesentlichen dem Risiko einer Festsatzfinanzierung, da Bewertungseinheiten zwischen
Grund- und Sicherungsgeschäft bestehen und ein Handel nicht betrieben wird. Seit der aktuellen Niedrigzinssituation mit negativen Refe-
renzzinssätzen ist allerdings ein Konditionengleichlauf zwischen dem Grundgeschäft und dem Zinssicherungsgeschäft nicht mehr gege-
ben, da die Bankenseite eine Zinsuntergrenze für variabel verzinste Darlehen unterstellt, während es im Zinssicherungsgeschäft keine
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
2.725.908.823,75 2.609.012.150,30
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1.678.693.134,93 1.567.745.651,61Seite 69 von 178
68
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Begrenzung des zu zahlenden variablen Zinssatzes gibt. Im Ergebnis besteht somit ein finanzielles Risiko in Höhe des negativen Refe-
renzzinssatzes.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Sofern die Gemeinde nicht über ausreichende liquide Mittel verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, können Kredite
zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden. Zum 31.12.2020 beträgt der Bestand dieser Kassenkredite 644.922 TEUR bei der Bun-
desstadt Bonn und 4.184 TEUR bei der SWB. Nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG jetzt NKF-CUIG) ist die Summe der auf die COVID-19-
Pandemie entfallenden Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zu ermitteln und zu erläutern. Im Jahresabschluss 2020
der Kernverwaltung ist in dem Bestand der Liquiditätskredite kein auf die COVID-19-Pandemie entfallender Teilbetrag enthalten.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Diese Bilanzposition betrifft nur die Kernverwaltung. Unter dieser Position wird im Zusammenhang mit der Entwicklungsmaßnahme Wohn-
und Wissenschaftspark (WTP) eine Verbindlichkeit mit einem Betrag von 3.276.676,98 EUR ausgewiesen.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
649.106.169,43 696.366.711,94
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
3.276.676,98 3.228.461,12Seite 70 von 178
69
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Alle vertraglichen Vereinbarungen, bei denen eine Lieferung und Leistung ohne die entsprechende Gegenleistung erbracht wurde, sind
als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu passivieren. Als vertragliche Vereinbarungen kommen beispielsweise Kauf- und
Werkverträge, Dienstleistungsverträge oder Miet- und Pachtverträge in Betracht. 28 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen betrifft den Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn, 18 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die EnW
sowie 24 % auf die SWBV.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten erfüllen eine Sammelfunktion für alle Verbindlichkeiten, die keiner der anderen aufgeführten Verbindlich-
keitsarten zuzuordnen sind. Auf die Bundesstadt Bonn entfällt ein Anteil von 79 % der Gesamtsumme. Neben den unklaren Einzahlungen,
Steuerverbindlichkeiten und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Einnahmebuchhaltung werden auch Buchungen zur periodengerechten
Ausweisung von Aufwand ausgewiesen.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
93.768.420,4057 83.527.861,64
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
167.118.453,42 149.841.523,30Seite 71 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Erhaltene Anzahlungen
Mit 113.922 TEUR entfällt der wesentliche Anteil auf die Kernverwaltung. Hierunter fallen insbesondere zweckgebundene, investive Zu-
wendungen, die noch nicht zweckentsprechend verwendet werden konnten, weil z.B. die Vermögensgegenstände noch nicht in Betrieb
genommen wurden und Zahlungseingänge, die noch keiner Forderung zuzuordnen waren. Die VEBOWAG (14.693 TEUR) weist hier die
von den Mietern geleisteten Mietnebenkostenvorauszahlungen aus, die noch nicht im Rahmen der jährlichen Mietnebenkostenabrechnung
abgerechnet wurden.
Passive Rechnungsabgrenzung
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
129.136.177,73 108.301.940,69
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
57.260.403,52 51.044.869,33Seite 72 von 178
71
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Die passive Rechnungsabgrenzung entfällt mit 87 % auf die Kernverwaltung und setzt sich wie folgt zusammen:
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind u.a. bei der Kernverwaltung vereinnahmte Friedhofsgebühren (Grabnutzungs-
rechte), Pflegegebühren für Ausgleichsflächen und erhaltene Zuwendungen angesetzt, die Erträge in Folgejahren darstellen. Für die er-
haltenen Investitionszuschüsse, die an Dritte weitergeleitet wurden, wurden entsprechende aktive Rechnungsabgrenzungsposten ange-
setzt.
Bei der VEBOWAG sind Tilgungsnachlässe zu Förderdarlehen der NRW.Bank enthalten. Die ertragswirksame Auflösung des Postens
erfolgt linear über die voraussichtliche Zweckbindungsfrist von insgesamt 30 Jahren.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Bundesstadt Bonn 49.751.980,32 45.650.501,61
VEBOWAG 7.088.832,14 4.794.383,13
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH 0,00 0,00
Seniorenzentren 341.767,41 319.654,33
Theater der Bundesstadt Bonn 77.823,65 280.330,26
Summe 57.260.403,52 51.044.869,33Seite 73 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten der EnW handelt es sich um von Kunden vereinnahmte Hausanschluss- und Baukos-
tenzuschüsse der Sparten Fernwärme (Bonn-Duisdorf), Wasser (Bonn-Holzlar) und sonstiger Sparten. Der passive Rechnungsabgren-
zungsposten wird ratierlich über die Dauer von 20 Jahren erfolgswirksam aufgelöst.Seite 74 von 178
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung bildet den Ressourcenzuwachs und -verbrauch im Konzern Bundesstadt Bonn innerhalb eines Geschäfts-
jahres ab. Hier werden sämtliche den kommunalen Betrieben und dem Kernhaushalt zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen zusam-
mengefasst und um konzerninterne Vorgänge bereinigt.
Steuern und ähnliche Abgaben
Diese Position resultiert aus Erträgen der Kernverwaltung, die die Bundesstadt Bonn aufgrund ihrer steuerlichen Hoheit erhebt. Zu den
kommunalen Steuern gehören die Realsteuern des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) (Gewerbesteuer, Grundsteuer) und die Gemeinde-
anteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer). Die übrigen Erträge werden durch sonstige Steuern (Vergnü-
gungs-, Hunde- und Jagdsteuer) sowie steuerähnliche Abgaben und Ausgleichsleistungen (Familienlastenausgleich, anteiliger Leistungs-
ersatz bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende) erzielt.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
635.128.540,43 645.021.352,39
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
413.689.313,70 296.725.055,91Seite 75 von 178
74
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse aus dem öffentlichen und privaten Bereich, die nicht ausdrücklich für Investiti-
onen geleistet werden, wie Übertragungszuschüsse, Schlüssel- und Bedarfszuweisungen sowie allgemeine Zuwendungen für laufende
Zwecke. Mit 369.170 TEUR entfallen 89 % der Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf die Bundesstadt Bonn.
Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen versteht man die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete Gegenleistung der Stadt
gegenübersteht, soweit es sich nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind Erstattungen von zu Unrecht gezahlten sozialen
Leistungen, empfangene Schuldendiensthilfen bzw. andere vergleichbare Leistungen. Die Transfererträge fallen ausschließlich bei der
Kernverwaltung an.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierunter werden Gebühren aus der Inanspruchnahme kommunaler Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen (z.B. Genehmigungsge-
bühren) erfasst, ebenso wie zweckgebundene Entgelte und Abgaben für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen und für die
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und Sonderposten für
den Gebührenausgleich sind hier enthalten.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
24.250.734,09 21.626.628,79
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
190.496.211,80 208.328.117,80Seite 76 von 178
75
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Unter dieser Ertragsposition werden die Entgelte erfasst, bei denen der Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt.
Hierunter fallen z.B. Umsatzerlöse aus Verkauf von Waren und sonstigen Erzeugnissen, Pacht- und Mieterträge, Umsatzerlöse aus übrigen
Lieferungen und Leistungen sowie andere vergleichbare Leistungen.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
566.798.017,50 588.552.293,87
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 267.302.280,70 272.807.942,10
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 106.626.059,92 121.264.808,88
VEBOWAG 45.978.802,56 45.187.043,04
Bonn-Netz GmbH 67.448.318,51 58.166.159,59
Bundesstadt Bonn 16.555.874,35 32.524.266,94
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 20.644.307,13 19.373.627,11
Seniorenzentren 20.053.197,07 18.383.333,80
Übrige 22.189.177,26 20.845.112,41
Summe 566.798.017,50 588.552.293,87Seite 77 von 178
76
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Diese Erträge entstanden dadurch, dass im Konzern besondere Leistungen (Güter- oder Dienstleistungen) für eine andere Stelle erbracht
wurden, deren Kosten der Gemeinde oder dem ausführenden Betrieb entweder vollständig oder anteilig erstattet worden sind. Der Erstat-
tung liegt dabei in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Beispielsweise führt auch die einzelfallbezogene Amtshilfe der
Gemeinde nach § 4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) zu einer Kostenerstattung der ersuchenden Behörde, die um
Unterstützung einer Amtshandlung gebeten hat. Von den Kostenerstattungen und Kostenumlagen entfallen 99 % auf die Bundesstadt
Bonn.
Sonstige ordentliche Erträge
Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen des Konzerns Bundesstadt Bonn gehören alle diejenigen, die nicht den vorgenannten Ertragspo-
sitionen zugeordnet werden konnten. Hierzu zählen insbesondere ordnungsrechtliche Erträge wie Buß-, Zwangs- und Verwarnungsgelder,
Säumnisgelder und -zuschläge, Buchgewinne aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten Vermögensgegenständen, Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Sonderposten, erhaltener Schadensersatz. Auch periodenfremde Erträge werden unter die-
ser Position ausgewiesen.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
108.842.330,56 108.162.234,79
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
105.797.730,83 77.201.441,61Seite 78 von 178
77
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Die sonstigen ordentlichen Erträge teilen sich wie folgt auf:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Bundesstadt Bonn 94.651.201,74 67.766.027,43
Städtisches Gebäudemanagement 1.089.314,15 848.203,90
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 1.481.539,27 2.696.630,35
Stadtwerke Bonn GmbH 1.524.063,88 917.060,82
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 2.393.874,73 2.134.537,00
Bonn-Netz GmbH 1.178.625,10 376.440,40
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 725.286,63 638.450,42
Theater der Bundesstat Bonn 220.923,43 189.466,74
bonnorange AöR 1.417.218,44 240.733,70
Stadtwerke Bonn Dienstl. GmbH 3.567,01 250.526,52
Seniorenzentren 338.015,82 602.164,03
VEBOWAG 767.137,67 445.286,82
Stadtwerke Bonn Beteilig. GmbH 899,41 94.126,20
Stadtwerke Bonn Bad GmbH 6.063,55 1.787,28
Summe 105.797.730,83 77.201.441,61Seite 79 von 178
78
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten die innerhalb des Konzerns selbst erstellten und aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände,
die zur dauernden Nutzung und nicht zur Veräußerung zur Verfügung stehen. Der hierzu notwendige Aufwand stellt Herstellungskosten
im Sinne des § 34 Abs. 3 KomHVO NRW dar. Auf die Bundesstadt Bonn entfallen dabei 1.009 TEUR, auf die Bonn-Netz GmbH
3.404 TEUR, auf die SWBV 3.442 TEUR und auf das SGB 3.929 TEUR.
Bestandsveränderungen
Diese Position umfasst Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Waren und unfertige Leistungen, die im abge-
laufenen Geschäftsjahr hergestellt, aber nicht veräußert wurden.
Ordentliche Gesamterträge
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
12.436.836,75 9.106.117,82
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
-2.750.951,98 2.234.850,42
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
2.054.688.763,68 1.956.958.093,40Seite 80 von 178
79
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Personalaufwendungen
Personalaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für Beschäftigte. Neben Löhnen und Gehältern sind hier auch die Aufwen-
dungen für soziale Abgaben, Altersvorsorge, Beihilfen und Unterstützungsleistungen, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie zu
den Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben ausgewiesen.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
569.231.143,60 560.177.422,41Seite 81 von 178
80
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Die Personalaufwendungen des Konzerns Bundesstadt Bonn setzten sich wie folgt zusammen:
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Bundesstadt Bonn 341.633.808,02 339.846.742,23
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 57.494.370,53 58.368.222,08
Bonn-Netz GmbH 29.257.255,44 25.503.534,40
Energie und Wasserversorgung Bonn/RSK 14.943.316,08 15.407.658,20
Theater der Bundesstadt Bonn 22.864.137,92 24.947.443,22
Stadtwerke Bonn Dienstl. GmbH 0,00 0,00
bonnorange AöR 22.150.997,87 22.147.040,01
Stadtwerke Bonn GmbH 28.630.830,94 25.750.080,01
Städtisches Gebäudemanagement 26.550.909,71 22.218.757,75
Seniorenzentren 13.618.678,33 12.900.691,67
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 7.457.009,13 8.257.077,59
VEBOWAG 4.615.735,96 4.816.085,74
Stadtwerke Bonn Beteiligungs GmbH 14.093,67 14.089,51
Summe 569.231.143,60 560.177.422,41Seite 82 von 178
81
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Versorgungsaufwendungen
Versorgungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte der Kernverwaltung. Hierzu gehören die Pen-
sionszahlungen, soweit sie nicht erfolgsneutral zu Lasten von Pensionsrückstellungen erfolgen. Daneben sind hier Zuführungen zu Pen-
sionsrückstellungen für Versorgungsempfänger und auch weitere Verpflichtungen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung und Beihilfen,
berücksichtigt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Unter diesem Posten sind sämtliche Aufwendungen, die mit der kommunalen Aufgabenerfüllung wirtschaftlich zusammenhängen, auszu-
weisen. Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge bei der Beschaffung von Sach- und Dienst-
leistungen entstehen, wie Aufwendungen für die Unterhaltung (Reparatur, Fremdinstandhaltung, Instandsetzung, Pflege und Inspektion)
und die Bewirtschaftung der städtischen Infrastruktur und des Grundvermögens, für Energie, Wasser und Abwasserbeseitigung, Material-
aufwendungen bei dem Erwerb von Vorräten, für Güter und Dienstleistungen an andere Leistungsempfänger sowie sonstige anfallende
Verwaltungskosten und Betriebsaufwendungen.
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
42.862.441,52 43.473.776,68
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
544.521.045,11 521.158.713,57Seite 83 von 178
82
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Die Sach- und Dienstleistungen teilen si

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Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de