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232346 · Beschlussvorlage

Nachrüstung von städt. Lkw mit Onboardunits zur Mauterfassung

Nummer
232346
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232346
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Nachrüstung von städt. Lkw mit Onboardunits zur
Mauterfassung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.01.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Nachrüstung von rd. 80 städt. Fahrzeugen mit einer Onboardunit zur
Mauterfassung gem. Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Der Einleitung der Vergabeverfahren für die in 2024 vorgesehenen
Nachrüstungen wird zugestimmt.
II. Die entsprechenden Haushaltsmittel, werden für 2024 freigegeben.
III. Die Finanzierung erfolgt über eine Deckung aus der
Finanzstelle:5100001230300/68.3100 (EinzVäuVgg.ab 800 €)
Begründung
Die Bundesregierung hat am 14.06.2023 den vom Bundesminister für Digitales
und Verkehr vorgelegten Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung
mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 24.11.2023 tritt die 3. Änderung
des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft.
Zum 1. Dezember 2023 ist ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne
CO2 eingeführt worden. Das bedeutet für die meisten aktuell städtischen
eingesetzten Lkw > 7,5 t, eine deutliche Mauterhöhung. Im Weiteren wurde die
Berechnung auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) geändert und
die Lkw-Mautpflichtgrenze zum 1. Juli 2024 abgesenkt. Daher werden
grundsätzlich alle Fahrzeuge oder Zugkombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen
technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst.
Ausnahmeregelungen bestehen ausschließlich für Fahrzeuge:Seite 1 von 3
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des Bundes, der Polizei, der Feuerwehr, der Bundeswehr, selbstfahrende
Arbeitsmaschinen (Kehrmaschinen, Kranfahrzeuge u.a.) sowie Fahrzeuge die
ausschließlich im Rahmen des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst der
Länder und Kommunen eingesetzt werden.
Für Handwerksbetriebe wurde eine Ausnahme geschaffen, sofern diese dem
Handwerk unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden.
Anmerkung: Die Stadt gilt nicht als Handwerksbetrieb und hat daher wie auch
schon die Fahrzeuge > 7,5 t zGm Maut zu entrichten. Nur wenige Fahrzeuge
der Straßenunterhaltung (Amt 66) fallen unter diese Ausnahmeregelung.
Emissionsfreie Fahrzeuge werden zunächst bis 31. Dezember 2025 von der
Mautpflicht befreit. Im sich anschließenden Zeitraum sind für diese Fahrzeuge
ein um 75 Prozent reduzierter Mautteilsatz zu entrichten.
Ausnahmen für emissionsfreie Fahrzeuge:
Lkw mit E Antrieb bis 31.12.2025 ab 1.1.26 25% des anstehenden
Mautbetrages
Aktuell betroffene Straßen im Bonner Stadtgebiet:
Alle Autobahnen, Nord – und Südbrücke, Bundesstraße 9, Bundesstraße 56
Mautmehrkosten:
Mögliche Mehrkosten der Maut im Jahr sind zurzeit noch nicht ermittelbar, da
weder die täglichen Fahrtwege auf den v.b. Abschnitten, die Achsenanzahl mit
oder ohne Anhängerbetrieb, nicht darstellbar sind.
Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die bisher zur
Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeuge, die über den 1.7.24 hinaus weiter
betrieben werden, deutliche Mautmehrkosten verursachen. Deutliche
Mautsteigerungen werden ab 1.7.2024 zu erwarten sein, da dann alle
Fahrzeuge > 3,5t betroffen sind und die Hebesätze insbesondere für Lkw der
Schadstoffklassen unter EU 6 D deutlich steigen.
Menge der städt. Fahrzeuge: ca. 80
Nachrüstkosten: bis zu 2.500 € je Fahrzeug, Gesamtschätzkosten 200.000 €
Hierbei handelt es sich um eine grobe Schätzung, da Nachrüstungen von
Firmen nach Aufwand kalkuliert werden und zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Informationen vorliegen, wie bei älteren Fahrzeugen die Nachrüstung auf einen
vorgegebenen Standard erfolgen kann.
Vergabeverfahren:
Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt, ist in
Abweichung der vorgeschriebenen Vergabeart eine beschränkte
Ausschreibung an drei ,vom Mautbetreiber TollCollect Berlin zertifizierte
Einbaubetriebe in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, vorgesehen.
Zeitrahmen:Seite 2 von 3
Seite 3
Ausschreibung erfolgt bereits vorbehaltlich der Finanzfreigabe, die Umsetzung
und Mautregistrierung beträgt ca. 5-6 Monate,
Erforderlicher Start des Vergabeverfahrens: Januar 2024
Eine Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigabe und dem Beschluss.
Gesetzliche Grundlage:
Bundesgesetzblatt 2023 Nr. 315 ausgegebenen am 24.11.2023
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1. 01.23
Produktgruppenbezeichnung Produkt
012301
Produktbezeichnung
Fuhrparkmanagement
Fuhrparkmanagement
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 280.000,00 5.100001.23.0300/
78.3100
2024 280.000,00
Einzahlungen 280.000,00 5.100001.23.0300/
68.3100
2023 280.000,00
Investiver
Finanzsaldo
280.000,00
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000,00 110000123/721000 2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
10.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de