232346 · Beschlussvorlage
Nachrüstung von städt. Lkw mit Onboardunits zur Mauterfassung
Kerndaten
- Nummer
- 232346
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232346 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Nachrüstung von städt. Lkw mit Onboardunits zur Mauterfassung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Nachrüstung von rd. 80 städt. Fahrzeugen mit einer Onboardunit zur Mauterfassung gem. Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes I. Der Einleitung der Vergabeverfahren für die in 2024 vorgesehenen Nachrüstungen wird zugestimmt. II. Die entsprechenden Haushaltsmittel, werden für 2024 freigegeben. III. Die Finanzierung erfolgt über eine Deckung aus der Finanzstelle:5100001230300/68.3100 (EinzVäuVgg.ab 800 €) Begründung Die Bundesregierung hat am 14.06.2023 den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 24.11.2023 tritt die 3. Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft. Zum 1. Dezember 2023 ist ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt worden. Das bedeutet für die meisten aktuell städtischen eingesetzten Lkw > 7,5 t, eine deutliche Mauterhöhung. Im Weiteren wurde die Berechnung auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) geändert und die Lkw-Mautpflichtgrenze zum 1. Juli 2024 abgesenkt. Daher werden grundsätzlich alle Fahrzeuge oder Zugkombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst. Ausnahmeregelungen bestehen ausschließlich für Fahrzeuge:Seite 1 von 3 Seite 2 des Bundes, der Polizei, der Feuerwehr, der Bundeswehr, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kehrmaschinen, Kranfahrzeuge u.a.) sowie Fahrzeuge die ausschließlich im Rahmen des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst der Länder und Kommunen eingesetzt werden. Für Handwerksbetriebe wurde eine Ausnahme geschaffen, sofern diese dem Handwerk unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Anmerkung: Die Stadt gilt nicht als Handwerksbetrieb und hat daher wie auch schon die Fahrzeuge > 7,5 t zGm Maut zu entrichten. Nur wenige Fahrzeuge der Straßenunterhaltung (Amt 66) fallen unter diese Ausnahmeregelung. Emissionsfreie Fahrzeuge werden zunächst bis 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Im sich anschließenden Zeitraum sind für diese Fahrzeuge ein um 75 Prozent reduzierter Mautteilsatz zu entrichten. Ausnahmen für emissionsfreie Fahrzeuge: Lkw mit E Antrieb bis 31.12.2025 ab 1.1.26 25% des anstehenden Mautbetrages Aktuell betroffene Straßen im Bonner Stadtgebiet: Alle Autobahnen, Nord – und Südbrücke, Bundesstraße 9, Bundesstraße 56 Mautmehrkosten: Mögliche Mehrkosten der Maut im Jahr sind zurzeit noch nicht ermittelbar, da weder die täglichen Fahrtwege auf den v.b. Abschnitten, die Achsenanzahl mit oder ohne Anhängerbetrieb, nicht darstellbar sind. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die bisher zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeuge, die über den 1.7.24 hinaus weiter betrieben werden, deutliche Mautmehrkosten verursachen. Deutliche Mautsteigerungen werden ab 1.7.2024 zu erwarten sein, da dann alle Fahrzeuge > 3,5t betroffen sind und die Hebesätze insbesondere für Lkw der Schadstoffklassen unter EU 6 D deutlich steigen. Menge der städt. Fahrzeuge: ca. 80 Nachrüstkosten: bis zu 2.500 € je Fahrzeug, Gesamtschätzkosten 200.000 € Hierbei handelt es sich um eine grobe Schätzung, da Nachrüstungen von Firmen nach Aufwand kalkuliert werden und zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen vorliegen, wie bei älteren Fahrzeugen die Nachrüstung auf einen vorgegebenen Standard erfolgen kann. Vergabeverfahren: Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt, ist in Abweichung der vorgeschriebenen Vergabeart eine beschränkte Ausschreibung an drei ,vom Mautbetreiber TollCollect Berlin zertifizierte Einbaubetriebe in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, vorgesehen. Zeitrahmen:Seite 2 von 3 Seite 3 Ausschreibung erfolgt bereits vorbehaltlich der Finanzfreigabe, die Umsetzung und Mautregistrierung beträgt ca. 5-6 Monate, Erforderlicher Start des Vergabeverfahrens: Januar 2024 Eine Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigabe und dem Beschluss. Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetzblatt 2023 Nr. 315 ausgegebenen am 24.11.2023 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1. 01.23 Produktgruppenbezeichnung Produkt 012301 Produktbezeichnung Fuhrparkmanagement Fuhrparkmanagement Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 280.000,00 5.100001.23.0300/ 78.3100 2024 280.000,00 Einzahlungen 280.000,00 5.100001.23.0300/ 68.3100 2023 280.000,00 Investiver Finanzsaldo 280.000,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000,00 110000123/721000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 10.000,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de