232345-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Grünpfeile im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 232345-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.856 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232345-01 ST Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Große Anfrage: Grünpfeile im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1. Das VZ 720 kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird. Konfliktfreies Abbiegen nach links wird beispielsweise signalisiert, wenn links hinter der Kreuzung ein Licht mit grünem Pfeil angebracht ist oder in der Ampel ein grüner Pfeil verwendet wird. Darüber hinaus darf es nicht angeordnet werden, wenn Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben und beim Rechtsabbiegen von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen. Zudem wird das Schild nicht aufgestellt, wenn für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen, die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient oder sich im unmittelbaren Bereich des rechtsabbiegenden Fahrverkehrs eine Aufstellfläche für dass Abbiegen mit indirekter Radverkehrsführung befindet. Die gleichen Voraussetzungen gelten für das Verkehrszeichen 721. Dieses Verkehrszeichen darf darüber hinaus nicht angeordnet werden bei allgemein hohen Radverkehrsaufkommen, wenn der Anteil des geradeaus fahrenden Radverkehrs den Anteil des nach rechts abbiegenden Radverkehrs erheblich übersteigt und die Verkehrsfläche ein sicheres Überholen des wartenden Radverkehrs nicht gewährleistet ist. Außerdem darf ein Grünpfeil für den Radverkehr nicht aufgestellt werden, wenn der nach rechts abbiegende Radverkehr in der Knotenpunktzufahrt auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240) oder einem für den Radverkehr freigegebenen Gehweg geführt wird (Verkehrszeichen 239 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1022-10). Der Gesetzgeber schreibt zudem gesondert für das Verkehrszeichen 720 vor, dass dieses nicht in Frage kommt, wenn der freigegebene Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann.Seite 1 von 3 Seite 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zu 2. Grundsätzlich werden alle verkehrsrechtlichen Anordnungen im Einzelfall betrachtet und die entsprechenden Entscheidungen unter Einbeziehung aller rechtlichen und örtlichen Voraussetzungen insbesondere im Zusammenhang unter Wahrung der Schulwegsicherung getroffen. zu 3. Wie unter den DS 200824 und 221542 mitgeteilt, hat die Verwaltung die Ergänzung der StVO hinsichtlich des Verkehrszeichen 721 zum Anlass genommen, ein Büro zu beauftragen, alle 316 signalisierten Knotenpunkte im Stadtgebiet auf Eignung überprüfen zu lassen. Bei der Prüfung wurden die jeweiligen Knotenpunktarme kategorisiert in rot, gelb und grün (siehe Tabelle im Anhang zu DS 221542). Rot sind die Orte, an denen eine Anordnung eines Grünpfeils für Radverkehr nach den aktuellen Vorgaben definitiv ausgeschlossen ist, gelb sind Standorte die genauer zu betrachten und zu diskutieren sind und grün sind alle Orte, an denen das Büro ein Aufhängen des Grünpfeils für Radverkehr als ohne Probleme möglich eingeordnet hat. Nach erfolgter Prüfung haben die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei die mit „grün“ bewerteten Standorte sukzessiv ebenfalls geprüft und alle Standorte, bei denen keine Bedenken bestanden angeordnet. Im Stadtbezirk Hardtberg wurden an folgenden Knotenpunkten das Verkehrszeichen 721 eingerichtet: · Rochusstr./ Rochusstr. · Helmholtzstr./ Rochusstr. · Rochusstr./ Maarweg · Am Burgweiher (West)/ Lessenicher Str. (Süd) · Am Burgweiher (Ost)/ Lessenicher Str. (Nord) · Lessenicher Str. (Süd)/ Am Burgweiher (Ost) · Am Burgweiher (West)/ Bahnhofstr. (Süd) · Am Burgweiher (Nord)/ Am Burgweiher (West) · Villemombler Str. (Ost)/ Provinzialstr. (Nord) · Auf dem Kirchbüchel/ Provinzialstr. · Provinzialstr. / Frechengasse zu 4. Es steht noch die Prüfung der im Gutachten mit „gelb“ bewerteten Standorte aus. Da diese noch eingehender geprüft werden müssen, kann zurzeit noch keine Aussage dazu getroffen werden, an welchen Knotenpunkten weitere Grünpfeile aufgehängt werden. zu 5. Das Verkehrszeichen wurde aufgrund der Mitteilungsvorlage DS 221542 zum Ausschuss für Mobilität und Verkehr im Rahmen der gesamtstädtischen Überprüfung umgesetzt. Im Gegensatz zu dem Feedback zum Antrag zur Bezirksvertretung Hardtberg (DS 231457), bei dem noch auf die Schulwegsicherung verwiesen wurde, hatte die Polizei hierzu keine Bedenken. Die Polizei wurde um Aufklärung gebeten, warum hier zwei inhaltlich unterschiedliche Stellungnahmen für ein und denselben Standort vorliegen.Seite 2 von 3 Seite 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Um den nicht weiter definierten Passus der StVO, dass ein Grünpfeil nicht einzurichten ist, wenn “die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient” hatten Verwaltung und Polizei zusammen mit dem Planungsbüro damals festgelegt, einen 100 m Umkreis um Schulen und andere schützenswerte Einrichtungen zu legen, um diese bei der Überprüfung zu berücksichtigen. Die LSA an der Helmholtzstraße/Rochusstraße liegt nicht in dem 100 m Radius um Helmholtzgymnasium und Berufsschule. Evtl. ist es daher zu unterschiedlichen Bewertungen durch die Polizei gekommen. Bis zu einer Rückmeldung soll das Verkehrszeichen stehen bleiben und beobachtet werden, ob es hier zu kritischen Situationen kommen kann. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de