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232345-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Grünpfeile im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
232345-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232345 CDU-Große Anfrage: Grünpfeile im Stadtbezirk Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232345-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Große Anfrage: Grünpfeile im Stadtbezirk
Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 05.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1. Das VZ 720 kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger-
und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend
einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf
nicht verwendet werden, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein
konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird. Konfliktfreies Abbiegen nach
links wird beispielsweise signalisiert, wenn links hinter der Kreuzung ein Licht
mit grünem Pfeil angebracht ist oder in der Ampel ein grüner Pfeil verwendet
wird. Darüber hinaus darf es nicht angeordnet werden, wenn Pfeile in den für
den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben und
beim Rechtsabbiegen von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden
müssen. Zudem wird das Schild nicht aufgestellt, wenn für das Rechtsabbiegen
mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen, die Lichtzeichenanlage
überwiegend der Schulwegsicherung dient oder sich im unmittelbaren Bereich
des rechtsabbiegenden Fahrverkehrs eine Aufstellfläche für dass Abbiegen mit
indirekter Radverkehrsführung befindet.
Die gleichen Voraussetzungen gelten für das Verkehrszeichen 721. Dieses
Verkehrszeichen darf darüber hinaus nicht angeordnet werden bei allgemein
hohen Radverkehrsaufkommen, wenn der Anteil des geradeaus fahrenden
Radverkehrs den Anteil des nach rechts abbiegenden Radverkehrs erheblich
übersteigt und die Verkehrsfläche ein sicheres Überholen des wartenden
Radverkehrs nicht gewährleistet ist. Außerdem darf ein Grünpfeil für den
Radverkehr nicht aufgestellt werden, wenn der nach rechts abbiegende
Radverkehr in der Knotenpunktzufahrt auf einem gemeinsamen Geh- und
Radweg (Verkehrszeichen 240) oder einem für den Radverkehr freigegebenen
Gehweg geführt wird (Verkehrszeichen 239 in Verbindung mit Zusatzzeichen
1022-10).
Der Gesetzgeber schreibt zudem gesondert für das Verkehrszeichen 720 vor,
dass dieses nicht in Frage kommt, wenn der freigegebene Fahrradverkehr auf
dem zu kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder der
Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang
stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt
werden kann.Seite 1 von 3
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zu 2. Grundsätzlich werden alle verkehrsrechtlichen Anordnungen im Einzelfall
betrachtet und die entsprechenden Entscheidungen unter Einbeziehung aller
rechtlichen und örtlichen Voraussetzungen insbesondere im Zusammenhang
unter Wahrung der Schulwegsicherung getroffen.
zu 3. Wie unter den DS 200824 und 221542 mitgeteilt, hat die Verwaltung die
Ergänzung der StVO hinsichtlich des Verkehrszeichen 721 zum Anlass
genommen, ein Büro zu beauftragen, alle 316 signalisierten Knotenpunkte im
Stadtgebiet auf Eignung überprüfen zu lassen. Bei der Prüfung wurden die
jeweiligen Knotenpunktarme kategorisiert in rot, gelb und grün (siehe Tabelle
im Anhang zu DS 221542). Rot sind die Orte, an denen eine Anordnung eines
Grünpfeils für Radverkehr nach den aktuellen Vorgaben definitiv
ausgeschlossen ist, gelb sind Standorte die genauer zu betrachten und zu
diskutieren sind und grün sind alle Orte, an denen das Büro ein Aufhängen des
Grünpfeils für Radverkehr als ohne Probleme möglich eingeordnet hat. Nach
erfolgter Prüfung haben die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei die mit
„grün“ bewerteten Standorte sukzessiv ebenfalls geprüft und alle Standorte, bei
denen keine Bedenken bestanden angeordnet. Im Stadtbezirk Hardtberg
wurden an folgenden Knotenpunkten das Verkehrszeichen 721 eingerichtet:
· Rochusstr./ Rochusstr.
· Helmholtzstr./ Rochusstr.
· Rochusstr./ Maarweg
· Am Burgweiher (West)/ Lessenicher Str. (Süd)
· Am Burgweiher (Ost)/ Lessenicher Str. (Nord)
· Lessenicher Str. (Süd)/ Am Burgweiher (Ost)
· Am Burgweiher (West)/ Bahnhofstr. (Süd)
· Am Burgweiher (Nord)/ Am Burgweiher (West)
· Villemombler Str. (Ost)/ Provinzialstr. (Nord)
· Auf dem Kirchbüchel/ Provinzialstr.
· Provinzialstr. / Frechengasse
zu 4. Es steht noch die Prüfung der im Gutachten mit „gelb“ bewerteten
Standorte aus. Da diese noch eingehender geprüft werden müssen, kann
zurzeit noch keine Aussage dazu getroffen werden, an welchen Knotenpunkten
weitere Grünpfeile aufgehängt werden.
zu 5. Das Verkehrszeichen wurde aufgrund der Mitteilungsvorlage DS 221542
zum Ausschuss für Mobilität und Verkehr im Rahmen der gesamtstädtischen
Überprüfung umgesetzt. Im Gegensatz zu dem Feedback zum Antrag zur
Bezirksvertretung Hardtberg (DS 231457), bei dem noch auf die
Schulwegsicherung verwiesen wurde, hatte die Polizei hierzu keine Bedenken.
Die Polizei wurde um Aufklärung gebeten, warum hier zwei inhaltlich
unterschiedliche Stellungnahmen für ein und denselben Standort vorliegen.Seite 2 von 3
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Um den nicht weiter definierten Passus der StVO, dass ein Grünpfeil nicht
einzurichten ist, wenn “die Lichtzeichenanlage überwiegend der
Schulwegsicherung dient” hatten Verwaltung und Polizei zusammen mit dem
Planungsbüro damals festgelegt, einen 100 m Umkreis um Schulen und andere
schützenswerte Einrichtungen zu legen, um diese bei der Überprüfung zu
berücksichtigen. Die LSA an der Helmholtzstraße/Rochusstraße liegt nicht in
dem 100 m Radius um Helmholtzgymnasium und Berufsschule. Evtl. ist es
daher zu unterschiedlichen Bewertungen durch die Polizei gekommen.
Bis zu einer Rückmeldung soll das Verkehrszeichen stehen bleiben und
beobachtet werden, ob es hier zu kritischen Situationen kommen kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de