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232339-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung an zwei Wochenenden

Nummer
232339-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232339 Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung an zwei Wochenenden

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232339-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter
Vollsperrung an zwei Wochenenden
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bezogen auf die Mitteilungsvorlage DS 232339 hat die BV Bad Godesberg am
21.02.2024 nach Dringlichkeitsantrag den folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die ÖPNV-Versorgung der Heiderhofer
Bürgerinnen und Bürger während der Sanierungsphase des Goldbergweges
durch Einsatz von Kleinbussen, die zwischen Stadthalle und Endhaltestelle
über die für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Ausweichrouten verkehren,
sicherzustellen.
2. Ferner prüft die Verwaltung, ob alternativ zur in Ziffer 1 benannten Führung
des ÖPNV-Ersatzverkehrs über die Elliger Höhe und Hohle Gasse eine ÖPNV-
Versorgung während der Erneuerung des Goldbergweges via Einsatz von
Kleinbussen gewährleistet werden kann, die den Ließemer Weg Richtung
Schwarzbirkenweg und/oder den Sommerbergweg Richtung Grubenstraße
und/oder umgekehrt befahren.
3. Die Verwaltung prüft, ob die halbseitige Befahrung des Goldbergweges
während der Sanierung möglich ist.
Zu den Punkten 1 und 2 des Beschlusses haben die SWB Bus und Bahn am
06.03.2024 die als Anlage beigefügte Stellungnahme übermittelt. Die
Verwaltung wird die in der SWB-Stellungnahme beschriebene Taxinutzung
zwischen Heiderhof und Bad Godesberg Stadthalle während der Zeiten der
Vollsperrung anbieten und die Heiderhofer Bürgerinnen und Bürger
entsprechend informieren.
Zu Punkt 3 des Beschlusses verweist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage
(4. Absatz). Eine halbseitige Befahrung des Goldbergweges während der
Sanierung ist nicht möglich.
Die Planungen und Vorarbeiten für die Fahrbahnsanierung werden fortgeführt.
Derzeit wird die Ausführung der witterungsabhängigen Maßnahme für Ende
April/Anfang Mai anvisiert.
Anlage/nSeite 1 von 3
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1 Stellungnahme der SWB (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 02:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de