232328 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalbauarbeiten Wesselstraße
Kerndaten
- Nummer
- 232328
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 18.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.062 Zeichen)
An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Wesselstraße Kanalbauarbeiten Wesselstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird ab dem 8. Januar 2024 den Kanal in der Wesselstraße in offener Bauweise auf einer Länge von insgesamt rund 90 Metern sanieren. Die Kanalbaumaßnahme wird als Wanderbaustelle beginnend an der Maximilianstraße in Richtung Martinsplatz durchgeführt. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist eine Vollsperrung der Wesselstraße mit dem Zusatz „Anlieger bis Baustelle frei“ erforderlich. Eine Umleitungstrecke für den Anlieger- und Lieferverkehr zur Maximilianstraße wird entsprechend ausgeschildert. Insbesondere der Lieferverkehr wird über Bertha-von-Suttner-Platz, Oxfordstraße, Am Alten Friedhof, Rabinstraße und Am Hauptbahnhof zur Maximiilanstraße umgeleitet, wo die Ausfahrt in Richtung Kaiserplatz geöffnet wird. Für den Radverkehr ist die lokale Umfahrung der Baustelle über den Kaiserplatz und zusätzlich zu den freigegebenen Zeiten über die Fußgängerzone möglich. Für den örtlichen Fußverkehr wird an der Baustelle ein Gehweg vorgehalten. Straßenausbaubeiträge: Die Maßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind. Bauzeit: Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte Mai 2024 andauern. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E André Branquinho, Telefon 0228 - 77 22 66 andre.branquinho@bonn.de. Alle Fragen zu Straßenausbaubeiträgen: Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Elke Minuth, Telefon 0228 - 77 45 24 elke.minuth@bonn.de. Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie unter www.bonn.de/baustellen Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Dezember 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de