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232316 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für den Austausch des Kunstrasenbelages auf dem Sportplatz Roleber

Nummer
232316
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
08.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.03.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 15.02.2024 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
232316
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Einleitung des Vergabeverfahrens für den
Austausch des Kunstrasenbelages auf dem
Sportplatz Roleber
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.01.2024 Entscheidung
Sportausschuss 15.02.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für den Austausch des defekten
Kunstrasenbelages auf dem Sportplatz Roleber wird gem. Ziffer 3.5 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zugestimmt.
(Beschlusskompetenz BV Beuel)
2. Die zur Realisierung der Maßnahme erforderlichen Mittel i.H.v. 275.000
EUR werden entsperrt.
(Beschlusskompetenz Finanzausschuss)
Begründung
Der Sportplatz Roleber wurde im Jahr 2011 von einem Tennenplatz in einen
Kunststoffrasenplatz umgebaut. Der Kunstrasenbelag befindet sich heute in
einem schlechten Zustand. Sich lösende Nähte, Fehlstellen und Risse im Belag
bergen ein hohes Gefahrenpotenzial für die Sportlerinnen und Sportler. Immer
kürzere, kostenintensive Reparaturintervalle zeigen, dass der Kunstrasenbelag
seine Verschleißgrenze erreicht hat. Er muss deshalb ausgetauscht werden.
Der neue Kunstrasen wird über eine geänderte Faserstruktur verfügen und wird
nur mit Sand verfüllt. Damit kann auf Mikroplastik verzichtet werden, ohne die
idealen sporttechnischen Eigenschaften zu beeinträchtigen.
Der Austausch des Kunstrasenbelages umfasst auch das Kleinspielfeld.
Durch die Maßnahme verlängert sich die wirtschaftliche Nutzungsdauer des
Kunststoffrasenplatzes um mehr als 10 %. Daher ist die Maßnahme gem. § 36
Abs. 5 KomHVO investiv zu buchen.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Kosten für den Austausch des Kunstrasenbelages betragen ca. 275.000 €
brutto.
Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2024 im investiven Etat des Sport- und Bä-
deramtes zur Verfügung, die nicht veranschlagten Mehrkosten werden dem
Deckungsring 520_I_01 entnommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb
von Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 275.000 EUR 5520808015010/78.5300 2024 15.000 EUR 520_I_01
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
275.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de