232316 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens für den Austausch des Kunstrasenbelages auf dem Sportplatz Roleber
Kerndaten
- Nummer
- 232316
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 08.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 232316 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Einleitung des Vergabeverfahrens für den Austausch des Kunstrasenbelages auf dem Sportplatz Roleber Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Entscheidung Sportausschuss 15.02.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für den Austausch des defekten Kunstrasenbelages auf dem Sportplatz Roleber wird gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zugestimmt. (Beschlusskompetenz BV Beuel) 2. Die zur Realisierung der Maßnahme erforderlichen Mittel i.H.v. 275.000 EUR werden entsperrt. (Beschlusskompetenz Finanzausschuss) Begründung Der Sportplatz Roleber wurde im Jahr 2011 von einem Tennenplatz in einen Kunststoffrasenplatz umgebaut. Der Kunstrasenbelag befindet sich heute in einem schlechten Zustand. Sich lösende Nähte, Fehlstellen und Risse im Belag bergen ein hohes Gefahrenpotenzial für die Sportlerinnen und Sportler. Immer kürzere, kostenintensive Reparaturintervalle zeigen, dass der Kunstrasenbelag seine Verschleißgrenze erreicht hat. Er muss deshalb ausgetauscht werden. Der neue Kunstrasen wird über eine geänderte Faserstruktur verfügen und wird nur mit Sand verfüllt. Damit kann auf Mikroplastik verzichtet werden, ohne die idealen sporttechnischen Eigenschaften zu beeinträchtigen. Der Austausch des Kunstrasenbelages umfasst auch das Kleinspielfeld. Durch die Maßnahme verlängert sich die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Kunststoffrasenplatzes um mehr als 10 %. Daher ist die Maßnahme gem. § 36 Abs. 5 KomHVO investiv zu buchen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Kosten für den Austausch des Kunstrasenbelages betragen ca. 275.000 € brutto. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2024 im investiven Etat des Sport- und Bä- deramtes zur Verfügung, die nicht veranschlagten Mehrkosten werden dem Deckungsring 520_I_01 entnommen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 275.000 EUR 5520808015010/78.5300 2024 15.000 EUR 520_I_01 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 275.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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