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232308-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Schul- und OGS-Neubau an der Matthias-Claudius-Schule

Nummer
232308-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232308 Bürgerantrag: Schul- und OGS-Neubau an der Matthias-Claudius-Schule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232308-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Bürgerantrag: Schul- und OGS-Neubau an der
Matthias-Claudius-Schule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Die Umsetzung der OGS Matthias-Claudius-Schule genießt bei der Verwaltung
im Rahmen des Programms Schulbau der Zukunft hohe Priorität, so wurde
auch bereits mit den vorbereitenden Schritten begonnen. Die Schule wurde
neben 3 weiteren Schulen (Bodelschwinghschule, Ennertschule und Markt-
schule) als Musterschule für das Schulbauprojekt festgelegt. In dem Zusam-
menhang wurde die Schule dem Maßnahmenpaket 1 zugeordnet. Die Erstel-
lung einer planerischen Machbarkeitsstudie stellt dabei den ersten Meilenstein
dar, die Angebotsanfragen der Leistungen wurden durch das SGB am
30.11.2023 bereits versendet. Die Vergabe erfolgt frühestmöglich, vorraussicht-
lich im Januar 2024, sodass daraufhin kurzfristig mit der Erstellung der Studie
begonnen werden kann. Ebenfalls hat am 04.09.2023 ein Termin mit der Schul-
leitung stattgefunden, um auch über das weitere Vorgehen zu informieren. So-
bald die ersten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie im Frühjahr 2024 vorliegen,
wird es einen weiteren Termin geben, in dem die Schule über den Stand des
Projektes und das konkrete Vorgehen informiert wird. Abhängig von der Auslas-
tungssituation, werden die konkreten Planungen noch 2024 begonnen.
Zu 2.)
Das Areal des Standorts am Cöllenhof dient als potentielle Schulerweiterungs-
fläche. Ein Aufstellen von Containerklassen würde die erforderlichen Baufelder
verschließen.
Darüber hinaus wird bezüglich der Mensasituation (Am Cöllenhof) derzeit eine
anderweitige, großzügigere und voraussichtlich recht zeitnah umsetzbare
Übergangslösung geprüft. Die Grundlagen hierfür werden derzeit durch das
SGB ermittelt und werden voraussichtlich in Kürze abgeschlossen sein. Sofern
in der beabsichtigten Form umsetzbar, ist diese Interimslösung geeignet, die
derzeitige Raumnutzung in gewissem Umfang zu entzerren. Über Einzelheiten
des Vorhabens wird die Schulgemeinde über die Schulleitung zu gegebener
Zeit informiert.Seite 1 von 2
Seite 2
Zudem wurde das Thema ´Raumbedarfe´ in den vergangenen Jahren anläss-
lich mehrerer Gespräche zwischen dem Schulamt und der Schulleitung intensiv
diskutiert.
Zum damaligen Zeitpunkt bestand bereits der politische Auftrag an die Verwal-
tung zu prüfen, nach welcher Reihenfolge Investitionen in einen OGS-Ausbau
an Grundschulen getätigt werden können. Weiteres Kernthema dieser Ge-
spräche war die seinerzeit gelebte Situation, wonach OGS-Funktionen weitest-
gehend noch als additives Modell in gesonderten Räumen des C-Gebäudes
untergebracht waren.
Da dieses Modell zwei Entscheidungen des Rates vom 25.02.2016 und
08.12.2026 zuwiderlief, wonach für den Ganztagsbetrieb ein ganztägiges, ge-
meinsames multifunktionales Raumkonzept zu erstellen war, hatten sich beide
Seiten darauf verständigt, dass bis zu einem Ausbau des Standortes der Schul-
und Betreuungsbetrieb durch geeignete Raumkonzepte sicherzustellen ist.
Die Schulleitung hat nachlaufend auf eine veränderte Raumkonzeption verwie-
sen, welche zum Ziel hat, den künftigen vierzügigen Betrieb der Schule bis zur
Fertigstellung des avisierten Erweiterungsbaus sicherzustellen.
Zu 3.)
Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau basiert auf einem einheitlichen
standardisierten und politisch beschlossenen Verfahren und ist somit nicht dis-
ponibel.
Sobald erste Entwürfe vorliegen, werden diese mit der an Schule verantwortli-
chen Personen besprochen und nachlaufend der Politik zur Beschlussfassung
vorgelegt. Im Rahmen dessen werden diese Überlegungen auch der Öffentlich-
keit zugänglich gemacht werden.
Ein darüber hinaus gehendes Beteiligungsverfahren über die Schaffung zusätz-
lichen erforderlichen Schulraums hinaus wäre mit zeitlichen Verzögerungen
verbunden, was vor dem Hintergrund des ab Sommer 2026 bestehenden OGS-
Rechtsanspruchs nicht darstellbar wäre.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bür-
geranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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