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232305 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Nordstadt, Ellerstraße 99 - Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei Gewerbeeinheiten und gemeinsamer Tiefgarage Az.: 10979/2022

Nummer
232305
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
232305
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Nordstadt, Ellerstraße 99
- Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei
Gewerbeeinheiten und gemeinsamer Tiefgarage
Az.: 10979/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung am 28.11.2023 einen
positiven Vorbescheid für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit
zwei Gewerbeeinheiten und gemeinsamer Tiefgarage auf dem o.g. Grundstück
erteilt hat, da sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB
einfügt und die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Fluchtlini-
enplanes städtebaulich vertretbar ist.
Begründung
Für das Grundstück gilt der Fluchtlinienplan Nr. B 416 (56). Im Übrigen liegt das
Grundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass das
Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umge-
bung wird durch eine bis zu IV-geschossige Bebauung geprägt. Teile der
Abendrealschule an der Dorotheenstraße weisen jedoch 5 Geschosse auf. Die
Bauweise stellt sich mehrheitlich offen dar; teilweise finden sich aber auch
Baukörper mit Längen von mehr als 50 m. Die überbaubaren Grundstücks-
flächen ergeben sich straßenseitig aus den Maßgaben des Fluchtlinienplanes B
416 (56) und rückwärtig aus den faktischen hinteren Baufluchten der Umge-
bungsbebauung. Die Art der baulichen Nutzung entspricht keiner der in der
BauNVO beschriebenen Baugebiete und ist als Gemengelage einzustufen.
Derzeit präsentiert sich die Eingangssituation des Wohnquartiers an der Ecke
Dorotheenstraße / Ellerstraße / Nonnstraße durch die verschiedenartigen be-
stehenden Baukörper mit einem uneinheitlichen städtebaulichen Erscheinungs-
bild ohne prägnante Baukörper. Die eingeschossigen Gewerbebauten und die
dazwischen angeordnete Fertiggaragenanlage befinden sich offensichtlich in
keinem guten baulichen Zustand und wirken nicht mehr zeitgemäß.
Durch die geplante Neubebauung soll zum einen die städtebauliche Situation
neugestaltet und aufgewertet und zum anderen neuer Wohnraum geschaffenSeite 1 von 3
Seite 2
werden.
Nach Abriss der Bestandsbebauung sind ein 4-geschossiger Baukörper entlang
der Ellerstraße und ein 5-geschossiger Baukörper an der Ecke Nonn-
straße/Ellerstraße vorgesehen. Geplant sind zwei Baukörper mit ca. 34 Wohn-
einheiten und zwei kleineren Gewerbeeinheiten (z.B. Café, Bäckerei etc.) im
Erdgeschoss. Zur Deckung des Stellplatzbedarfs ist eine Tiefgarage vorgese-
hen. Für das Eckgebäude wurde eine Befreiung für die Überschreitung der
Bauflucht zur Nonnstraße hin um 3,0 m erteilt, weil dies städtebaulich vertretbar
ist.
Aufgrund des langen Zeitraums zwischen den Sitzungen des Ausschusses
wurde zur Wahrung von Fristen der Bauvorbescheid bereits erteilt.
Anlage/n
1 Lageplan Ellerstraße 99 (öffentlich)
2 Lageplan Ellerstraße 99_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Erläuterungsskizze Ellerstraße 99 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de