232304 · Beschlussvorlage
Vergabe des Integrationspreises des Integrationsrates 2024 und Benennung von Jurymitgliedern
Kerndaten
- Nummer
- 232304
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 232304 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Vergabe des Integrationspreises des Integrationsrates 2024 und Benennung von Jurymitgliedern Beratungsfolge Integrationsrat 16.01.2024 Anregung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 17.01.2024 Empfehlung Hauptausschuss 23.01.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Integrationspreis Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der Be- reitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2024 einen Integrati- onspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich aktiv und nachhal- tig für Integration einsetzen. Der Integrationspreis ist mit 1.800,00 € do- tiert und kann auf maximal drei Preisträger/innen aufgeteilt werden. II. Jury Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt: a) Aus den Reihen des Integrationsrates 1. N. N. 2. N. N. 3. N. N. b) Externe Mitglieder 1. N. N. 2. N. N. 3. N. N. Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen. Der Integrationspreis des Integrationsrates 2024 wird am 9. Juni 2024 bei „Viel-Seite 1 von 3 Seite 2 falt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ im Rahmen des Bühnenpro- gramms verliehen. Begründung Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die Verwaltung hat die erforderlichen Haus- haltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des Integrationsrates zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise in den Bereichen Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Ge- sundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Parti- zipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m. aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden insbesondere inno- vative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund sowie bürgerschaftliches Engagement beispielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereinen, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen oder Sportvereinen, aber auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement. Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen. Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede und jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Vorschläge oder Bewerbungen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag mit einer ein- bis zweiseitigen Darstellung des Projektes bzw. der Aktivitäten in der Geschäftsstelle des Integrationsrates ein- gereicht werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt und nach Ablauf der Frist vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft die Vorsitzende des Integrationsrates bzw. ihr/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen ein. Der Jury gehören an: 1. die Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere Mitglieder des Inte- grationsrates, die jährlich neu bestimmt werden; 2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates sind und jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 01.04.01 Produktgruppenbe- zeichnung Koordination Integration Produkt 1.01.04.01 Produktbezeichnung Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 1.800,00 190000104/ 74.1000 2024Seite 2 von 3 Seite 3 Einzahlungen 0,00 Investiver Finanzsaldo 1.800,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de