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232287-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

N-Vorlage: Priorisierte Entfernung rassistischer Parolen im öffentlichen Raum

Nummer
232287-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 232287 Priorisierte Entfernung rassistischer Parolen im öffentlichen Raum

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232287-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
N-Vorlage: Priorisierte Entfernung rassistischer
Parolen im öffentlichen Raum
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf Anfrage an die relevanten Fachstellen wurden deren Stellungnahmen in der
nachstehenden Gesamtstellungnahme zusammengeführt:
Die Stellungnahme der Stadtwerke Bonn lautet:
Über das Verbesserungsmanagement von SWB Bus und Bahn erhalten wir
regelmäßig Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern im Fall von rassistischen
Parolen im Bereich von Haltestellen und an Haltepunkten. Diese werden in der
Regel noch am Tag der Meldung entfernt, denn uns ist daran gelegen, dass
unser weltoffenes Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit nicht durch Rassismus
getrübt wird. Dieses Selbstverständnis leiten wir auch daraus ab, dass unser
Fahrpersonal multikulturell ist. Die Mitarbeitenden im Fahrdienst stammen aus
mehr als 40 verschiedenen Nationen. Gern übernehmen wir den Link zum städ-
tischen Mängelmelder, sodass Menschen, die rassistische Inhalte wahrneh-
men, diese zusätzlich über den Mängelmelder einstellen können: htt-
ps://anliegen.bonn.de/, ansonsten hat sich der Kontakt über unser Verbesse-
rungsmanagement bewährt. Die Aufnahme von Meldungen über das Portal von
kaputten Straßenbeleuchtungen wird seitens der Stadtwerke Bonn geprüft.
Die Stellungnahme des Städtischen Gebäudemanagements Bonn lautet:
zu 2.:
Bereits seit Jahren gibt es im SGB die s.g. Graffitihotline.
Dort können Bürger*innen Farbschmierereien an städtischen Gebäuden mel-
den.
Sofern es sich um menschenfeindlichen bzw. strafrechtsrelevanten Inhalt han-
delt, wird das Graffiti in der Regel auch umgehend entfernt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de