← Vorlagen

232286 · Mitteilungsvorlage

Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022 für den Stadtbezirk Bonn; Outdoortanzfläche am Rheinufer

Nummer
232286
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 15.02.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 02.02.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.323 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
232286
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022 für den
Stadtbezirk Bonn; Outdoortanzfläche am Rheinufer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Beirat Bürgerbeteiligung 02.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Kenntnisnahme
Sportausschuss 15.02.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen des Bürgerdialoges zum Haushalt 2021/2022 für den Stadtbezirk
Bonn war die Gestaltung einer Tanzfläche beschlossen worden (DS 210638).
Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat die Verwaltung eine Tanzfläche im
Rahmen der Neugestaltung der Rheinuferpromenade vorgesehen.
Die „Neugestaltung Bonner Rheinufer im Abschnitt Zweite Fährgasse bis
Rosental“ auf Grundlage der Aussagen des Masterplans Innere Stadt Bonn
(DS231736) ist in drei Bauabschnitten geplant. Im zweiten Bauabschnitt soll
eine Tanzfläche am Fritz-Schröder-Ufer auf Höhe der Theaterstraße entstehen.
Dies wird die Verwaltung den politischen Gremien vorschlagen. Die Vorstellung
der Planungen für den zweiten Bauabschnitt ist ab Sommer 2024 geplant, der
Baubeginn ist für Ende 2025 vorgesehen.
Für den Zeitraum bis zum Baubeginn des zweiten Bauabschnitts hatte die
Verwaltung ursprünglich beabsichtigt, eine provisorische Tanzfläche in diesem
Bereich aus den Mitteln des Bürgerhaushalts zu errichten. Dabei wurde jedoch
deutlich, dass der für die Maßnahme vorgesehene Mittelansatz in Höhe von
10.000 EUR um ein Vielfaches überschritten würde. Nach Schätzung eines
Landschaftsplanungsbüros ist von Baukosten in Höhe von rund 46.000 EUR
auszugehen; dazu kämen Planungs- und Verfahrenskosten. Für die in
Anspruch zu nehmende Fläche im Hochwasserschutzgebiet müsste nach
Auskunft der Bezirksregierung ein Retentionsausgleich berechnet und ein
Antrag nach § 78 WHG eingereicht werden. Hierfür - vor allem aber zur
Schaffung einer geeigneten Ausgleichsfläche - entstünden Kosten in noch
unbekannter Höhe.
Die Verwaltung wird daher im Hinblick auf eine sparsame Mittelbewirtschaftung
diese provisorische Maßnahme nicht weiterverfolgen und die Einrichtung einer
Tanzfläche in den zweiten Bauabschnitt der bevorstehenden Neugestaltung
des Rheinufers integrieren.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de