232286 · Mitteilungsvorlage
Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022 für den Stadtbezirk Bonn; Outdoortanzfläche am Rheinufer
Kerndaten
- Nummer
- 232286
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232286 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022 für den Stadtbezirk Bonn; Outdoortanzfläche am Rheinufer Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme Beirat Bürgerbeteiligung 02.02.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Kenntnisnahme Sportausschuss 15.02.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Rahmen des Bürgerdialoges zum Haushalt 2021/2022 für den Stadtbezirk Bonn war die Gestaltung einer Tanzfläche beschlossen worden (DS 210638). Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat die Verwaltung eine Tanzfläche im Rahmen der Neugestaltung der Rheinuferpromenade vorgesehen. Die „Neugestaltung Bonner Rheinufer im Abschnitt Zweite Fährgasse bis Rosental“ auf Grundlage der Aussagen des Masterplans Innere Stadt Bonn (DS231736) ist in drei Bauabschnitten geplant. Im zweiten Bauabschnitt soll eine Tanzfläche am Fritz-Schröder-Ufer auf Höhe der Theaterstraße entstehen. Dies wird die Verwaltung den politischen Gremien vorschlagen. Die Vorstellung der Planungen für den zweiten Bauabschnitt ist ab Sommer 2024 geplant, der Baubeginn ist für Ende 2025 vorgesehen. Für den Zeitraum bis zum Baubeginn des zweiten Bauabschnitts hatte die Verwaltung ursprünglich beabsichtigt, eine provisorische Tanzfläche in diesem Bereich aus den Mitteln des Bürgerhaushalts zu errichten. Dabei wurde jedoch deutlich, dass der für die Maßnahme vorgesehene Mittelansatz in Höhe von 10.000 EUR um ein Vielfaches überschritten würde. Nach Schätzung eines Landschaftsplanungsbüros ist von Baukosten in Höhe von rund 46.000 EUR auszugehen; dazu kämen Planungs- und Verfahrenskosten. Für die in Anspruch zu nehmende Fläche im Hochwasserschutzgebiet müsste nach Auskunft der Bezirksregierung ein Retentionsausgleich berechnet und ein Antrag nach § 78 WHG eingereicht werden. Hierfür - vor allem aber zur Schaffung einer geeigneten Ausgleichsfläche - entstünden Kosten in noch unbekannter Höhe. Die Verwaltung wird daher im Hinblick auf eine sparsame Mittelbewirtschaftung diese provisorische Maßnahme nicht weiterverfolgen und die Einrichtung einer Tanzfläche in den zweiten Bauabschnitt der bevorstehenden Neugestaltung des Rheinufers integrieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de