232283 · Mitteilungsvorlage
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Controlling 1. bis 3. Quartal 2023
Kerndaten
- Nummer
- 232283
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232283 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Controlling 1. bis 3. Quartal 2023 Beratungsfolge Betriebsausschuss für Seniorenzentren 17.01.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bun- desstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen ein- schließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 30.09.2023 vorgelegt. Im Berichtszeitraum wurde in den stationären Einrichtungen eine durchschnittli- che Auslastung in Höhe von 97,1 % erreicht. Damit ist im Vergleich zu den Vor- jahren weiterhin eine überdurchschnittlich hohe Auslastung festzustellen. Das Controlling schließt zum Stichtag 30.09.2023 mit einem Verlust in Höhe von 109,8 TEUR. Im Rahmen der Hochrechnung zum 31.12.2023 ist ein Ver- lust in Höhe von 151,9 TEUR für den Jahresabschluss zu erwarten. Es stehen hinreichende Mittel als Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zur Verfügung, um das Defizit zu decken. Das Ergebnis liegt darin begründet, dass der Umzug und die Inbetriebnahme des Ersatzneubaus des St. Albertus-Magnus-Hauses zusätzliche Kosten her- vorgerufen haben. Insbesondere ist es aber auf Grund des Fachkräftemangels auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Sicherstellung der Bewohnerversorgung in erhöhtem Maße erforderlich gewesen, auf Zeitarbeitskräfte zurückzugreifen. Deren deutlich höhere Kosten werden durch die Pflegekassen jedoch nur bis zur Höhe der Personalkosten für eigenes Personal anerkannt. Die darüberhin- ausgehenden Kosten sind für Betreiber von Pflegeeinrichtungen nicht refinan- zierbar. Im Rahmen diverser Projekte wurde zur Kompensation der bestehenden Per- sonalbedarfe seitens der Seniorenzentren versucht, Fachkäfte aus Spanien, Griechenland oder Bosnien zu gewinnen, z. B. über „Triple win“, ein Programm in Kooperation der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundes- agentur für Arbeit zur nachhaltigen Gewinnung von Pflegekräften aus dem Aus- land. Da aus allen Maßnahmen, die über mehrere Jahre angelegt waren, keine ein-Seite 1 von 5 Seite 2 zige dauerhafte Neueinstellung gelungen ist, werden aktuell keine besonderen Bemühungen mehr unternommen, Fachkäfte aus der EU oder Drittstaaten zu gewinnen. Derzeit konzentrieren sich die Ressourcen auf neue SocialMedia Kampagnen. Sollten mittelfristig die notwendigen Neueinstellungen nicht gelingen, so könnte perspektivisch auch über eine Platzzahlreduzierung wieder ein ausgewogenes Potential hergestellt und die Defizite vermieden werden. Detaillierte Ausführungen zu den maßgeblichen Planabweichungen sind auf dem Erläuterungsblatt der Anlage dargestellt. Anlage/n 1 SZB Anlage Controlling 01-09.2023 (öffentlich)Seite 2 von 5 Ist 01-09 '23 Plan 01-09 '23 Ist 01-09 '22 Plan 2023 Hochrechnung in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR 1. 9.775,3 10.959,9 -1.184,6 -10,8% 10.442,5 -667,2 -6,4% 14.613,2 13.098,7 a) Tagespflege 242,7 251,4 -8,7 -3,5% 261,9 -19,2 -7,3% 335,2 323,6 b) vollstationärer Bereich 9273,4 10470,8 -1.197,4 -11,4% 9959,6 -686,2 -6,9% 13961,1 12.429,5 c) Kurzzeitpflege (KZP) 259,2 237,6 21,5 9,1% 221,0 38,2 17,3% 316,9 345,6 2. 3.859,4 3.782,4 77,0 2,0% 3.556,1 303,3 8,5% 5.043,2 5.167,2 a) Tagespflege 60,1 55,4 4,7 8,6% 55,4 4,7 8,5% 73,8 80,1 b) vollstationärer Bereich 3704,4 3639,8 64,5 1,8% 3420,7 283,7 8,3% 4853,1 4.960,5 c) Kurzzeitpflege (KZP) 94,9 87,2 7,7 8,8% 80,0 14,9 18,7% 116,3 126,6 3. 40,1 36,5 3,6 9,9% 106,9 -66,8 -62,4% 48,7 53,5 a) Tagespflege 40,1 36,5 3,6 9,9% 36,3 3,8 10,6% 48,7 53,5 b) vollstationärer Bereich 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 c) Inkontinenzpauschale 0 0 0 0,0% 70,6 -70,6 -100,0% 0 0 d) Kurzzeitpflege (KZP) 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 4. 1037,9 1366,5 -328,6 -24,0% 1031,2 6,7 0,7% 1822,0 1.603,9 5. 1.177,5 391,0 786,5 201,1% 611,4 566,1 92,6% 521,4 1.570,0 a) Tagespflege 77,7 0 77,7 0,0% 28,8 48,9 169,8% 0 103,6 b) vollstationärer Bereich 914,0 228,6 685,5 299,9% 345,1 568,9 164,9% 304,8 1.218,7 c) Konvente 18,7 0 18,7 0,0% 11,3 7,4 65,7% 0 25,0 d) Erstattungen Pflegeausbildung 167,1 162,4 4,6 2,9% 226,2 -59,1 -26,1% 216,6 222,8 6. 56,4 178,4 -121,9 -68,4% 121,8 -65,4 -53,7% 237,8 75,2 7. 16,1 6,4 9,8 154,0% 6,0 10,1 169,1% 8,5 21,5 15.962,8 16.721,1 -758,3 -4,5% 15.875,8 87,0 0,5% 22.294,8 21.590,0 8. -11.173,2 -11.247,9 74,7 -0,7% -10.795,7 -377,5 3,5% -14.997,2 -14.897,6 a) Löhne und Gehälter -8628,1 -8605,7 -22,4 0,3% -8285,2 -342,9 4,1% -11474,3 -11.504,2 b) Soziale Abgaben, Altersversorgung und sonstige -2375,8 -2454,1 78,3 -3,2% -2330,8 -45,0 1,9% -3272,2 -3.167,7 c) Jobticket, Unfallversicherung -169,3 -188,0 18,8 -10,0% -179,7 10,4 -5,8% -250,7 -225,7 9. -4.339,0 -4.055,6 -283,4 7,0% -3.919,2 -419,8 10,7% -5.407,5 -5.875,4 a) Lebensmittel -681,8 -644,7 -37,2 5,8% -568,1 -113,7 20,0% -859,6 -909,1 b) Aufwendungen für Zusatzleistungen 0 0 0 0,0% -55,9 55,9 -100,0% 0 0 c) Wasser, Energie, Brennstoffe -654,2 -870,5 216,3 -24,8% -428,9 -225,3 52,5% -1160,7 -872,3 d) Wirtschaftsbedarf/ Verwaltungsbedarf -3003,0 -2540,5 -462,5 18,2% -2866,3 -136,7 4,8% -3387,3 -4.094,0 10. -11,8 -9,9 -1,8 18,5% -9,4 -2,4 25,1% -13,2 -15,7 11. -164,1 -178,4 14,3 -8,0% -225,3 61,2 -27,2% -237,8 -218,7 12. -141,6 -620,0 478,4 -77,2% -57,5 -84,1 146,3% -826,6 -433,4 -15.829,6 -16.111,8 282,1 -1,8% -15.007,0 -822,6 5,5% -21.482,4 -21.440,8 133,2 609,3 -476,1 -78,1% 868,8 -735,6 -84,7% 812,4 149,2 13. 55,7 36,2 19,5 53,9% 36,2 19,5 53,9% 48,3 74,3 14. 21,6 24,7 -3,1 -12,4% 24,7 -3,1 -12,4% 32,9 28,8 15. -110,9 -355,2 244,2 -68,8% -598,3 487,4 -81,5% -473,5 -148,7 a) auf immaterielle Vermögens- gegenstände und Sachanlagen -111,2 -354,9 243,6 -68,7% -597,6 486,4 -81,4% -473,1 -148,3 b) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,3 -0,3 0,6 -191,1% -0,8 1,1 -134,3% -0,4 -0,4 16. -250,0 -237,6 -12,4 5,2% -211,2 -38,8 18,4% -316,8 -310,0 17. -11,6 -4,3 -7,3 171,4% -4,2 -7,4 175,8% -5,7 -15,4 -162,0 73,2 -235,2 -321,3% 115,9 -277,9 -239,8% 97,6 -221,7 18. 78,8 0,2 78,5 37.893,9% 0,2 78,6 39275,0% 0,3 105,2 19. -26,6 -26,6 0 0,0% -31,7 5,1 -16,1% -35,4 -35,4 20. -109,8 46,8 -156,6 84,4 -194,2 -230,1% 62,4 -151,9 Erträge aus öffentlicher und nicht- öffentlicher Förderung von Investitionen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen Erträge aus Investitionskosten Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung Personalaufwand Materialaufwand Erträge aus Unterkunft und Verpflegung Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen nach Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Gewinn-und Verlustrechnung 01-09/ 2023 Ergebnis Abweichung Ist/ Plan Umsatzerlöse § 277 Abs. 1 HGB Abweichung zum Vorjahr Abschreibungen Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung sonstige ordentliche Aufwendungen Zwischenergebnis Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern, Abgaben, Versicherungen Mieten, Pacht, Leasing Summe der Aufwendungen 8. - 12. ZwischenergebnisSeite 3 von 5 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Gewinn- und Verlustrechnung 01-09/2023 Erläuterung der Planabweichungen Zu Position 1 Während der Pandemie entstandene Mehraufwendungen für durchgeführte PoC Tests wurden gem. § 7 TestV bis Februar 2023 erstattet und in Pos. 1 ausgewiesen. Durch die Erstattung wurden die coronabedingten negativen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen neutralisiert. Die Planabweichungen resultieren insbesondere aus dem Wegfall dieser Erstattungen ab März 2023. Diese gesetzliche Änderung war bei der Erstellung des Wirtschaftsplans noch nicht absehbar. Ferner sind entgegen der Planung die Kostenerstattungen für das Spahn Personal in Höhe von 201 TEUR nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer entgegen der Vorjahre nicht in Pos. 1, sondern in Pos. 5b abzubilden. Zu Position 4 Im Wirtschaftsplan wurden die Investitionskosten für die Pacht des Ersatzneubaus des St. Albertus-Magnus-Hauses berücksichtigt, deren Fakturierung durch eine verzögerte Fertigstellung erst nach dem verspäteten Umzug ab dem 01.09.2023 erfolgt. Zu Position 5b Die Erstattungsbeträge aus der Ergänzungshilfe zum Ausgleich steigender Preise für Strom und Gas gemäß § 154 Abs. 3 SGB XI werden in Höhe von 417 TEUR hier ausgewiesen. Die Erstattungshilfe wurde erst nach Aufstellung der Kalkulation beschlossen und konnte so in den Planzahlen noch nicht berücksichtigt werden. Wie in Pos. 1 beschrieben, werden entgegen der Planaufstellung hier die Erträge für die Kostenerstattung des Spahn Personals nach § 8 Abs. 6 SGB XI abgebildet. Zu Position 6 Die Erträge aus den Blockheizkraftwerken sind im Berichtszeitraum durch teilweisen Ausfall reduziert. Desweiteren sind die Erträge aus der Vermietung des selbstbestimmten Wohnens im Neubau des St. Albertus-Magnus-Hauses noch nicht in die Ist-Zahlen eingeflossen, da durch die verspätete Fertigstellung die Inbetriebnahme später als geplant erfolgt. Zu Position 9c Die gestiegenen Preise für Strom und Gas begründen die erhebliche Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Zu Position 9d Auf Grund des Fachkräftemangels auf dem ersten Arbeitsmarkt ist es zur Sicherstellung der Bewohnerversorgung in erhöhtem Maße erforderlich, auf Zeitarbeitskräfte zurückzugreifen. Zu Position 12 Die Miete für den Ersatzneubau des St. Albertus-Magnus-Hauses wird, wie in Pos. 4 erläutert, erst ab 01.09.2023 fällig.Seite 4 von 5 Zu Position 15a Zum 01.01.2023 fallen für wesentliche Teile der Bestandseinrichtungen keine Abschreibungen mehr an und verursachen die positive Planabweichung.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de