232280-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Geplante Bebauung der "Alten Stadtgärtnerei"
Kerndaten
- Nummer
- 232280-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232280-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Geplante Bebauung der "Alten Stadtgärtnerei" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß Grundsatzbeschluss des Rates vom 27.10.2022 (DS 221126-01) wird die Umsetzbarkeit eines innovativen, sozialen und ökologischen Wohn- und Bildungsprojektes geprüft. Hierzu werden aktuell die artenschutzrechtlichen Gutachten und die Biotoptypenkartierungen erarbeitet. Diese Untersuchungen müssen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, die Ergebnisse werden im Jahr 2024 vorliegen. Weiterhin wird ein Rückbau- und Entsorgungskonzept sowie ein Altlastengutachten erarbeitet. Somit wird dem Arbeitsauftrag aus dem Grundsatzbeschluss entsprochen. Die kommenden Schritte werden die Vorbereitung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erlangung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes sein. Die Miteinbeziehung der Biologischen Station sowie ein Agro-Forst-Projekt sind bereits jetzt feststehende Nutzungsbausteine, die in das Qualifizierungsverfahren integriert werden sollen. zu 1 Verkehrsinfrastruktur: Schon im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sollen erste Ansätze für ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden, die bei der späteren Umsetzung in ein Bauleitplanverfahren konkretisiert und vereinbart werden. Sowohl im Qualifzierungsverfahren, als auch im anschließenden Bauleitplanverfahren wird dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Ressourcen auch im Hinblick auf die Mobilität der zukünftigen BewohnerInnen große Bedeutung beigemessen werden. Es werden hierzu neue Ansätze zu einer gemeinschaftlich organisierten Mobilität erwartet, die den Anforderungen des Standortes entsprechen. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Planungen oder Konzepte hierzu vorliegen, werden die AnwohnerInnen im Sinne des Beteiligungskonzeptes, das die VorhabenträgerInnen erarbeitet haben und im Beirat und Ausschuss für Bürgerbeteiligung vorgestellt und beraten werden wird, rechtzeitig informiert. zu 2 Klimawandel: Im innovativen Wohnprojekt "Neue Stadtgärtnerei" wird der Wohnflächenverbrauch pro Person deutlich geringer anzusetzen sein als bei herkömmlichen Wohnungsbauvorhaben. Dem Thema Klimaanpassung und Klimawandel wird ebenfalls eine hohe Bedeutung im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens und des Bauleitplanverfahrens beigemessen. Im Sinne der mehrfach Innenentwicklung werden bspw. die AspekteSeite 1 von 2 Seite 2 Niederschlagswasserbewirtschaftung und Frischluftschneisen schon im derzeitigen frühen Planungsstadium in den Focus der Untersuchungen gestellt, das Gebiet ist als ein Modellprojekt zum Thema Schwammstadt benannt worden, so dass die Fachverwaltung durch ein externes Planungsbüro hinsichtlich der erforderlichen Vorgaben für das Qualifizierungsverfahren beraten wird. Darüber hinaus haben die VorhabenträgerInnen bereits jetzt Kontakt aufgenommen zu einem wissenschaftlichen Institut zur Erstellung von Vorgaben für eine klimaangepasste Baustruktur. Diese Vorarbeiten werden in die Erarbeitung der Grundlagen für das Qualifizierungsverfahren mit eingebunden und im Sinne des Beteiligungskonzeptes kommuniziert. Die Ergebnisse des städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahrens werden der Politik zur Beschlussfassung als Grundlage für ein Bauleitplanverfahren vorgelegt. Danach wird das Bauleitplanverfahren, voraussichtlich ab Juni 2025, mit den vorgeschriebenen Beteiligungen nach BauGB durchgeführt werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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