232269 · Große Anfrage
CDU-Große Anfrage: Die Rolle und Arbeit des Zentrenmanagements in der Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 232269
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 232269 Fragesteller/in: Feyza Yildiz Roland Andreas Krichel Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 6.12.2023, gez. Wenzel CDU-Große Anfrage: Die Rolle und Arbeit des Zentrenmanagements in der Innenstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Hat das Zentrenmanagement Gespräche mit den Geschäftstreibenden und Eigentümern in der Bad Godesberger Innenstadt geführt? Wenn ja, wie oft finden diese statt? Sind Gespräche mit den internationalen Geschäftstreibenden erfolgt und, welche Ideen hat das Zentrenmanagement, um die Kommunikation und Kooperation mit ihnen zu verbessern? Welche konkreten Maßnahmen plant das Zentrenmanagement zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt? Inwieweit setzt sich das Zentrenmanagment für die Änderung der Gestaltungssatzung ein? Begründung Die Rolle des Zentrenmanagements ist von großer Bedeutung für den Stadtbezirk Bad Godesberg. Neben den großartigen Aktionen und Projekten in der Innenstadt, sind vor allem die Gespräche mit den Geschäftstreibenden und ggf. Eigentümern wichtig. Die nachhaltige Verbesserung und Weiterentwicklung der Innenstadt geht nur Hand in Hand mit den ansässigen Geschäftsleuten. Zudem ist die Gestaltungssatzung sehr wichtig für den Stadtbezirk, weil hier die attraktivere Gestaltung des Stadtbezirkszentrums, die Verbesserung des Stadtbildes, die Förderung der Unverwechselbarkeit und Eigenständigkeit des Erscheinungsbildes und schließlich der Werterhalt des Standortes für, Handel, Dienstleistung und Tourismus als Ziele der Satzung festgelegt worden sind. Der Konsultationskreis, der auch dazu dienen soll, diese Satzungsziele zu evaluieren und eine mögliche Anpassung der Satzung per Ratsbeschluss vorzunehmen, wurde bis dato nicht einberufen. Umso stellt sich die Frage, inwieweit sich das Zentrenmanagement für die Gestaltungssatzung einsetzt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de