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232269 · Große Anfrage

CDU-Große Anfrage: Die Rolle und Arbeit des Zentrenmanagements in der Innenstadt

Nummer
232269
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 232269-01 ST CDU-Große Anfrage: Die Rolle und Arbeit des Zentrenmanagements in der Innenstadt

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Große Anfrage
öffentlich
232269
Fragesteller/in:
Feyza Yildiz
Roland Andreas Krichel
Jens Röskens
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
6.12.2023, gez. Wenzel
CDU-Große Anfrage:
Die Rolle und Arbeit des Zentrenmanagements in
der Innenstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Hat das Zentrenmanagement Gespräche mit den Geschäftstreibenden und
Eigentümern in der Bad Godesberger Innenstadt geführt? Wenn ja, wie oft
finden diese statt? Sind Gespräche mit den internationalen
Geschäftstreibenden erfolgt und, welche Ideen hat das Zentrenmanagement,
um die Kommunikation und Kooperation mit ihnen zu verbessern? Welche
konkreten Maßnahmen plant das Zentrenmanagement zur
Attraktivitätssteigerung der Innenstadt? Inwieweit setzt sich das
Zentrenmanagment für die Änderung der Gestaltungssatzung ein?
Begründung
Die Rolle des Zentrenmanagements ist von großer Bedeutung für den
Stadtbezirk Bad Godesberg. Neben den großartigen Aktionen und Projekten in
der Innenstadt, sind vor allem die Gespräche mit den Geschäftstreibenden und
ggf. Eigentümern wichtig. Die nachhaltige Verbesserung und Weiterentwicklung
der Innenstadt geht nur Hand in Hand mit den ansässigen Geschäftsleuten.
Zudem ist die Gestaltungssatzung sehr wichtig für den Stadtbezirk, weil hier die
attraktivere Gestaltung des Stadtbezirkszentrums, die Verbesserung des
Stadtbildes, die Förderung der Unverwechselbarkeit und Eigenständigkeit des
Erscheinungsbildes und schließlich der Werterhalt des Standortes für, Handel,
Dienstleistung und Tourismus als Ziele der Satzung festgelegt worden sind. Der
Konsultationskreis, der auch dazu dienen soll, diese Satzungsziele zu
evaluieren und eine mögliche Anpassung der Satzung per Ratsbeschluss
vorzunehmen, wurde bis dato nicht einberufen. Umso stellt sich die Frage,
inwieweit sich das Zentrenmanagement für die Gestaltungssatzung einsetzt.
Anlage/n
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